# Zolltarifnummer 9018.19.10.00: Überwachungsapparate und -geräte zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr…

> Die Zolltarifnummer 9018.19.10.00 steht für Überwachungsapparate und -geräte zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9018191000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9018.19.10.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  - 9018 Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
    - 9018.19 Elektrodiagnoseapparate und -geräte (einschließlich der Apparate und Geräte für Funktionsprüfungen oder zum Überwachen von physiologischen Parametern), andere
      - 9018.19.10 Überwachungsapparate und -geräte zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern
        - 9018.19.10.00 Überwachungsapparate und -geräte zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI22571/26-1** (DE): Sog. Manschette für Blutdruckmessgeräte, in Form einer aufblasbaren Oberarmmanschette aus synthetischem Spinnstoff für einen Oberarmumfang von 22 - 42 cm mit Klettverschlussfeldern, mit eingenähter aufpumpbarer Luftkammer aus Kunststoff und einem mit dieser verbundenen Schlauch, dessen Ende zum Anschluss an ein elektrisches Blutdruckmessgerät mit Pulsmessungsfunktion (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) bestimmt ist. Die Manschette dient der Kompression und anschließenden Dekompression des Oberarms bei einer Blutdruck- und Pulsmessung. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für einen medizinischen Überwachungsapparat zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parameter bestimmt" eingereiht.
- **DEBTI8424/26-1** (DE): Sog. Pulsoximeter, in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus - einem Umhängeband - 2 x AAA Batterien - einer Gebrauchsanweisung - einem in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmenden Pulsoximeter, im Wesentlichen bestehend aus einem klammerähnlich aufgebauten Kunststoffgehäuse mit Fingeröffnung, Funktionstaste, Farbdisplay und Batteriefach. Die im oberen displayseitigen Teil des Gerätes befindlichen Lichtquellen senden Lichtstrahlen verschiedener Wellenlängen (660 nm und 905 nm) aus, welche den in das Gerät eingelegten Finger durchdringen und entsprechend der Sauerstoffsättigung des Blutes absorbiert werden. Die durch die gegenüberliegende Silizium - Empfangsdiode aufgenommenen Werte werden digitalisiert und als Sauerstoffsättigung und Herzfrequenz auf dem Display dargestellt. Siehe Abbildung in der Anlage. Die Warenzusammenstellung dient der Ermittlung der arteriellen Sauerstoffsättigung des Hämoglobins (SpO2), der Herzfrequenz (Pulsfrequenz) am Finger und ist für eine Fingerbreite von ca. 10-20mm und eine Dicke von ca. 5-15mm ausgelegt. Alle Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam in einem Pappkarton verpackt. Die Ware wird als "medizinisches Überwachungsgerät (Elektrodiagnosegerät) zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern" eingereiht.
- **DEBTI22536/26-1** (DE): Sog. Blutdruckmessgerät, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 120 mm x 90 mm x 40 mm großen, ca. 318 g schweren, charakterbestimmenden, batteriebetriebenen Gerät mit LC-Display, Bedientasten und integrierter Pumpe zum Aufblasen der über einen Schlauch angeschlossenen Oberarmmanschette (funktionelle Einheit), USB-C Netzanschluss, Manschettensitzkontrolle, Abschaltautomatik und Batteriewechselanzeige (siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät dient Patienten im Wesentlichen zur Ermittlung von Blutdruck- und Pulswerten sowie der Anzeige von Pulsfrequenz, Systolen und Diastolen zur Selbstkontrolle und zur diagnostischen Beurteilung durch den behandelnden Arzt. Zudem signalisiert das Gerät bei unregelmäßigem Pulsschlag einen Verdacht auf Herzarrhythmien. Des Weiteren kann das Gerät durch Verbindung mit einem Smartphone (nicht Bestandteil dieser vZTA-Entscheidung) über eine App Messwerte speichern und dokumentieren (digitaler Blutdruckpass). Im Lieferumfang sind neben dem Blutdruckmessgerät mit der Manschette für Oberarmumfänge von 22-42cm noch vier 1 , 5V AAA Batterien enthalten, die noch nicht eingelegt sind (noch nicht zusammengesetzte Ware). Die Ware ist in einem Pappkarton verpackt und wird als "Überwachungsapparat und -gerät zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern" eingereiht.
- **DEBTI2606/26-1** (DE): Sog. Blutdruckmessgerät, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 84 x 60 x 29 mm großen, batteriebetriebenen Gerät mit LC-Display, Bedientasten, integrierter Pumpe zum Aufblasen der Handgelenkmanschette, 2 x 60 Speicherplätzen, Anzeige von Datum und Uhrzeit und Durchschnittswertberechnung der gespeicherten Messwerte (siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät wird mittels der Manschette am Handgelenk befestigt und dient dem Patienten im Wesentlichen zur Ermittlung und Speicherung von Blutdruckwerten sowie daneben der Anzeige von Pulsfrequenz, Systolen und Diastolen zur Selbstkontrolle und zur diagnostischen Beurteilung durch den behandelnden Arzt. Zudem signalisiert das Gerät bei unregelmäßigem Pulsschlag einen Verdacht auf Herzarrhythmien. Die Ware, welche in einer zur dauerhaften Aufbewahrung geeigneten Aufbewahrungsbox und einem Pappkarton verpackt ist, wird als "medizinisches Gerät, Überwachungsapparat und -gerät zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern" eingereiht.
- **DEBTI39243/25-1** (DE): Sog. Handgelenks-Blutdruckmessgerät, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 72 x 96 x 71 mm großen und ca. 119 g schweren Gerät mit Display, Bedientasten, intergrierter Pumpe zum Aufblasen der Handgelenksmanschette (Umfang: 13 , 5 - 21 , 5 cm), Bluetoothübertragungseinheit, 2 x 120 Speicherplätzen, Anzeige von Datum und Uhrzeit und Durchschnittswertberechnung der gespeicherten Messwerte der letzen sieben Tage, einer Gebrauchsanweisung und einer Kurzanleitung (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Der Ware liegen zwei 1 , 5 V AAA Batterien zum Einsetzen im montierten Batteriefach für zwei Batterien bei (noch nicht zusammengesetzte Ware). Das Gerät wird mittels der Manschette am Handgelenk befestigt und dient dem Patienten im Wesentlichen zur Ermittlung und Speicherung von Blutdruckwerten sowie daneben der Anzeige von Pulsfrequenz zur Selbstkontrolle. Zudem signalisiert das Gerät bei unregelmäßigen Pulsschlag einen Verdacht auf Herzrhythmusstörungen. Die Ware ist in einer zur dauerhaften Aufbewahrung geeigneten Aufbewahrungsbox und einem Pappkarton verpackt. Die Ware wird als "medizinisches Gerät, Überwachungsapparat und -gerät zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern" eingereiht.
- **DEBTI57938/24-1** (DE): Sog. Patientenmonitorsystem, in Form einer funktionellen Einheit aus einem Überwachungsgerät, bestehend aus einer sog. Eingangsbox und einem sog. Patientenmonitor zur Aufnahme und Auswertung der Messdaten verschiedener Sensoren (EKG, Atemfrequenz, NIBP, IBP, SpO2, Puls und Körpertemperatur) und zu deren Anzeige, Speicherung und Überwachung sowie einem EKG-Anschlusskabel für die Monitorseite, einem EKG-Elektrodenkabel für die Patientenseite und EKG-Einmalelektroden, einem SpO2-Anschlusskabel für die Monitorseite und einer SpO2-Fingersonde, einem NIBP-Luftschlauch für die Monitorseite und einer NIBP-Manschette, einem IBP-Adapterkabel für die Monitorseite, einem Akku-Pack und einem Netzkabel. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware dient Ärzten oder anderem medizinischen Personal zur Überwachung der Vitalparameter (Körperfunktionen) von Patienten, indem es diese auf dem Monitor darstellt und bei Überschreiten eingestellter Grenzwerte akustisch und visuell Alarme generiert. Alle Bestandteile sind gemeinsam miteinander in einem Karton verpackt. Die Ware wird als "medizinisches Elektrodiagnosegerät (Patientenüberwachungsgerät) zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern" eingereiht.
- **DEBTI60599/24-1** (DE): Sog. komplettes Patientenmonitor-System, (in seine Einzelbestandteile zerlegt), in Form einer funktionellen Einheit, im Wesentlichen bestehend aus einem Monitor, verschiedenen Sensoren zur Messung der Herzfrequenz , der Reizleitung am Herzen (Elektrokardiogramm (EKG)), der Atemfrequenz, des nichtinvasiven Blutdrucks (NIBP), des invasiven Blutdrucks (IBP), der Sauerstoffsättigung (SpO2) und der Körpertemperatur sowie aus den erforderlichen Kabeln, der Blutdruckmanschette, den Einmal-EKG-Elektroden zur Verbindung der Einzelkomponenten und aus einem Akkumulator zur Stromversorgung. Das Gerät verarbeitet die Daten der Messfühler, stellt sie graphisch oder numerisch auf dem Monitor-Bildschirm dar und überwacht diese Vitalparameter (Messgrößen wichtiger Körperfunktionen), indem es visuell und akustisch Alarme generiert, wenn die eingestellten Alarmgrenzen über- oder unterschritten werden. Eine temporäre Speicherung ermöglicht Ärzten und anderem medizinischen Personal die Beurteilung der Vitalparameter rückwirkend für 120 Stunden. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "elektromedizinisches Patientenüberwachungsgerät zur Überwachung von zwei oder mehr Parametern" eingereiht.
- **DEBTI60594/24-1** (DE): Sog. komplettes Patientenmonitor-System, (in seine Einzelbestandteile zerlegt), in Form einer funktionellen Einheit, im Wesentlichen bestehend aus einem Monitor, einer sog. Eingangsbox und einer Datenerfassungseinheit, die die Messdaten von verschiedenen Sensoren zur Messung der Herzfrequenz , der Reizleitung am Herzen (Elektrokardiogramm (EKG)), der Atemfrequenz, des nichtinvasiven Blutdrucks (NIBP), des invasiven Blutdrucks (IBP), der Sauerstoffsättigung (SpO2) und der Körpertemperatur verarbeiten, sowie aus den erforderlichen Kabeln zur Verbindung der Einzelkomponenten und aus einem Akkumulator zur Stromversorgung. Das System verarbeitet die Daten der Messfühler, stellt sie graphisch oder numerisch auf dem Monitor-Bildschirm dar und überwacht diese Vitalparameter (Messgrößen wichtiger Körperfunktionen), indem es visuell und akustisch Alarme generiert, wenn die eingestellten Alarmgrenzen über- oder unterschritten werden. Eine temporäre Speicherung ermöglicht Ärzten und anderem medizinischen Personal die Beurteilung der Vitalparameter rückwirkend für 120 Stunden. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "elektromedizinisches Patientenüberwachungsgerät zur Überwachung von zwei oder mehr Parametern" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9018

Zu Unterposition 9018 19: 1. Elektronisches Blutdruckmessgerät zur automatischen Blutdruck- und Pulsmessung, konzipiert für den Hausgebrauch. Es besteht aus einer Handgelenkmanschette und einer Pumpe um diese mit Luft zu befüllen, einem Blutdruckmesssensor, einem Display zur Anzeige der Messwerte, der Uhrzeit und des Datums und anderen elektronischen Komponenten. Die Ware ist als Set mit zwei Batterien, einer Aufbewahrungsbox und einer Bedienungsanleitung für den Einzelverkauf aufgemacht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6.

### Pos. 9018

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1638/94 der Kommission vom 5. Juli 1994 (ABl. EG Nr. L 172/5) (RV 1638/94): 6. Endotrachealschläuche, hauptsächlich mit Apparaten für Anästhesie verwendet. Unterposition 9018 9060 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9018, 9018 90 und 9018 90 60. Verordnung (EG) Nr. 241/96 der Kommission vom 7. Februar 1996 (ABL. EG Nr. L 31/14) (RV 241/96), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Intrauterinpessare, bestehend aus einem Kunststoffkörper, an dessen Ende sich zwei Nylonfäden befinden, und einem Progesteron-Reservoir. …

### Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2011, C 152/10 (Tenor): Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist so auszulegen, dass ein aus Kunststoffen hergestellter Dialysebeutel, der speziell für die Verwendung zusammen mit einem Dialysegerät (künstliche Niere) konzipiert worden ist und nur in dieser Weise verwendet werden kann, von Mai 2001 bis Dezember 2003 als „Kunststoffe oder Ware daraus“ in Unterposition 3926 90 99 dieser Nomenklatur einzureihen war und dass ein Urinsammelbeutel, der aus Kunststoffen hergestellt und speziell für die Benutzung zusammen mit einem Katheter konzipiert worden ist und daher nur in dieser Weise verwendet werden kann, in demselben Zeitraum als „Kunststoffe oder War …

### Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichtes München vom 14. Mai 2003 in der Rechtssache Az.:3 K 3605/02 Aus den Gründen: Streitig ist die Tarifierung eines als „Cleantop WM-S“ bezeichneten Gerätes. … Mit der vZTA Nr. ... vom ... hat die ZPLA ... die Ware als „elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kap. 85 anderweitig weder genannt noch inbegriffen – Reinigungs- und Desinfektionsgerät für medizinische Endoskope“ in die Unterpos. 8543 xx xx eingereiht. Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung vom ... Klage, mit der sie im Wesentlichen Folgendes geltend macht: Bei dem Gerät handele es sich um ein medizinisches Gerät, weil es gezielt Maßnahmen ausführe, um Krankheiten vorzubeugen. Die Nutzung von flexiblen Endoskopen habe sich zum Standard der Medizin entwickelt. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9018.19.10.00.0 Überwachungsapparate und -geräte zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9018.19.10.00?

Die Zolltarifnummer 9018.19.10.00 umfasst Überwachungsapparate und -geräte zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9018.19.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 9018.19.10.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9018.19.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901819. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9018.19.10.00?

9018.19.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9018.19.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

9018.19.10.00 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9018 Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe > 901819 Elektrodiagnoseapparate und -geräte (einschließlich der Apparate und Geräte für Funktionsprüfungen oder zum Überwachen von physiologischen Parametern), andere > 90181910 Überwachungsapparate und -geräte zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9018.19.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9018.19.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI22571/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9018.19.10.00?

TARIC-Code 9018.19.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9018191000 verlinken.
