# Zolltarifnummer 9018.19.10.00.0: Überwachungsapparate und -geräte zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr…

> Die Zolltarifnummer 9018.19.10.00.0 steht für Überwachungsapparate und -geräte zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90181910000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9018.19.10.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  - 9018 Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
    - 9018.19 Elektrodiagnoseapparate und -geräte (einschließlich der Apparate und Geräte für Funktionsprüfungen oder zum Überwachen von physiologischen Parametern), andere
      - 9018.19.10 Überwachungsapparate und -geräte zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern
        - 9018.19.10.00.0 Überwachungsapparate und -geräte zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI49530/25-1** (DE): Sog. Oberarm-Blutdruckmessgerät bzw. Sphygmomanometer, in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 136 x 99 x 45 mm großen und 213 g schweren, batteriebetriebenen Gerät mit integrierter Pumpe zum Aufblasen der beiliegenden Oberarmmanschette, LC-Display, Bedientasten, mit 4 Benutzerspeichern mit je 120 Speicherplätzen, zur Anzeige von Datum und Uhrzeit und Durchschnittswertberechnung der gespeicherten Messwerte. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Das Gerät wird mittels der Manschette am Oberarm befestigt und dient dem Patienten im Wesentlichen zur Ermittlung, Speicherung und Überwachung von Blutdruckwerten sowie daneben der Anzeige von Pulsfrequenz, systolischer und diastolischer Druck zur Selbstkontrolle und zur diagnostischen Beurteilung durch den behandelnden Arzt. Zudem identifiziert das Gerät eventuelle Störungen des Herzrhythmus und weist mit einem Symbol darauf hin. Die Ware ist gemeinsam mit einer Gebrauchsanweisung und 4 x 1 , 5 Volt AAA Batterien in einer zur dauerhaften Aufbewahrung geeigneten Aufbewahrungstasche mit Reißverschluss verpackt und in einem Pappkarton umverpackt. Die Ware wird als "Überwachungsapparate und -geräte zur Gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern" eingereiht.
- **DEBTI31075/25-1** (DE): NIBP-Verbindungsschlauch, in Form eines flexiblen, 3,5 m langen, grauen Doppelschlauchsystems, mit spezifischen Anschlussstücken, zur Verbindung einer Oberarm-Blutdruckmanschette mit einem Patientenüberwachungsgerät (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zur Überwachung verschiedener Parameter (Temperatur, Blutdruck, EKG, Atmung, Sauerstoffgehalt u.a.), mit passendem Anschlussstück für die entsprechende NIBP-Buchse (NIBP: non invasive blood pressure) am Überwachungsapparat und am anderen Ende mit einem Anschlussstück für das Schlauchende der Oberarmmanschette versehen. Äußere Form siehe Abbildung in der Anlage. Der Schlauch leitet Druckluft vom Patientenmonitor zur Blutdruckmanschette und zurück, um diese für die nichtinvasive Blutdruckmessung aufzupumpen und anschließend zu entleeren. Der Verbindungsschlauch ist zusammengerollt in einem PE-Beutel mit Klebeetiketten verpackt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich zur Verwendung für einen medizinischen Überwachungsapparat zur gleichzeitigen Überwachung mehrerer Parameter bestimmt" eingereiht.
- **DEBTI5053/25-1** (DE): Sog. Pulsoximeter, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmenden Pulsoximeter, einem Trageband, einer Bedienungsanleitung und 2 Batterien. Das ca. 58 mm × 35 mm × 30 mm große Pulsoximeter besteht im Wesentlichen aus einem klammerähnlich aufgebauten Kunststoffgehäuse (Clip) mit Fingeröffnung, Funktionstaste und OLED-Display. Die im oberen displayseitigen Teil des Gerätes befindlichen Lichtquellen senden Lichtstrahlen verschiedener Wellenlängen (660 nm und 940 nm) aus, welche den in das Gerät eingelegten Finger durchdringen und entsprechend der Sauerstoffsättigung des Blutes absorbiert werden. Das durch den Fotodetektor auf der Unterseite des Clips erfasste Licht wird in ein Spannungs- oder Stromsignal umgewandelt und als Sauerstoffsättigung und Herzfrequenz auf dem Display dargestellt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware dient der Ermittlung und Überwachung der arteriellen Sauerstoffsättigung des Blutes und der Herzfrequenz. Alle Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam in einer Verkaufsumschließung enthalten. Die Ware wird als "medizinisches Überwachungsgerät (Elektrodiagnosegerät) zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern" eingereiht.
- **DEBTI41531/23-1** (DE): Sog. Eingangsbox, in Form eines Moduls für einen Patientenmonitor, in zwei Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem rechteckigen Kunststoffgehäuse mit Freigabehebel zum Ablösen vom Patientenmonitor, das mit acht bzw. zehn verschiedenen Anschlussbuchsen versehen ist, u. a. zum Anschluss an die Schittstelle des sog. Monitors, zur Aufnahme von Temperatur-, Sauerstoff- , oder Kohlendioxidsensoren sowie von Verbindungskabeln für EKG und Blutdruck. Das Modul empfängt die verschiedenen Eingangssignale (z.B. EKG, Blutdruck, Temperatur, Sauerstoffsättigung des Blutes und andere medizinische Parameter), die nach Verarbeitung auf dem Anzeigedisplay des Patientenmonitors dargestellt werden. Die Eingangsbox kann zum Beispiel für einen Patiententransport vom Monitor getrennt werden und später an ein anderes Exemplar angeschlossen werden. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein elektromedizinsches Überwachungsgerät zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern bestimmt" eingereiht.
- **DEBTI43125/23-1** (DE): Sog. Pulsoximeter, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmenden Pulsoximeter, einem Halteband, einer Gürteltasche und ggf. einer Gebrauchsanweisung. Das ca. 59 x 37 x 35 mm große und ca. 27 g schwere, kindgerecht gestaltete Pulsoximeter besteht im Wesentlichen aus einem klammerähnlich aufgebauten Kunststoffgehäuse mit Fingeröffnung, Funktionstaste, Farbdisplay und Batteriefach. Die im oberen displayseitigen Teil des Gerätes befindlichen Lichtquellen senden Lichtstrahlen verschiedener Wellenlängen aus, welche den in das Gerät eingelegten Finger durchdringen und entsprechend der Sauerstoffsättigung des Blutes absorbiert werden. Die durch die gegenüberliegende Empfangsdiode aufgenommenen Werte werden digitalisiert und als Sauerstoffsättigung und Herzfrequenz auf dem Display dargestellt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware dient der Ermittlung und Anzeige von Sauerstoffsättigung und Pulsfrequenz. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung enthalten. Die Ware wird als "medizinisches Überwachungsgerät (Elektrodiagnosegerät) zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern" eingereiht.
- **DEBTI12993/23-1** (DE): Sog. BMU-Zelle, im Wesentlichen bestehend aus einem speziell geformten, mit Gummikappen verschlossenen, an den Enden mehrfach abgestufen Kunststoffröhrchen in drei verschiedenen Größen (1/2", 3/8" und 1/4"), welches mit einem die Durchflussrichtung anzeigenden Pfeil und einseitig mit einer flachen Abtastfläche und zwei Anschlussstutzen sowie einem Barcode-Etikett versehenen ist (äußere Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Vorrichtung wird in das Schlauchsystem eines extrakorporalen Kreislaufs integriert. Sie dient der Durchleitung des Blutes sowie der Befestigung des venösen Messkopfes eines Blutparametermonitors (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), mit welchem die venösen Blutparameter Sauerstoffsättigung, Hämoglobin, Hämatokrit und Temperatur während eines extrakorporalen Kreislaufs überwacht werden. Sie wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein medizinisches Überwachungsgerät zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern" eingereiht.
- **DEBTI22712/22-1** (DE): NIBP-Verbindungsschlauch, in Form eines flexiblen, 3,5 m langen, grauen Doppelschlauchsystems, mit spezifischen Anschlussstücken, zur Verbindung einer Oberarm-Blutdruckmanschette mit einem Patientenüberwachungsgerät (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zur Überwachung verschiedener Parameter (Temperatur, Blutdruck, EKG, Atmung, Sauerstoffgehalt u.a.), mit passendem Anschlussstück für die entsprechende NIBP-Buchse (NIBP: non invasive blood pressure) am Überwachungsapparat und am anderen Ende mit einem Anschlussstück für das Schlauchende der Oberarmmanschette versehen. Äußere Form. siehe Abbildung in der Anlage. Der Schlauch leitet Druckluft vom Patientenmonitor zur Blutdruckmanschette und zurück, um diese für die nichtinvasive Blutdruckmessung aufzupumpen und anschließend zu entleeren. Der Verbindungsschlauch ist zusammengerollt in einem PE-Peutel mit Klebeetiketten verpackt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich zur Verwendung für einen medizinischen Überwachungsapparat zur gleichzeitigen Überwachung mehrerer Parameter bestimmt" eingereiht.
- **DEBTI26560/17-1** (DE): Sog. Diagnostikmodul GHC DM200, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem elektrischen Überwachungsmonitor mit Touchscreen-Farbbildschirm, Status-LED, Lautsprecher und Bluetoothmodul in einem annähernd rechteckigem Kunststoffgehäuse (Maße 190 x 110 x 50 mm; Gewicht 720 g), einem Kabel mit Sensoren zur Erfassung eines 12-Kanal-EKG, einem Kabel mit Sensor zur Erfassung der Sauerstoffsättigung sowie einem Kabel mit Blutdruckmanschette. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die einzelnen Komponenten stellen eine funktionelle Einheit dar, die aufgrund von Verwendung und Umfang charakterbestimmender Bestandteil der Warenzusammenstellung ist. Gemeinsame Funktion ist die Erfassung, Überwachung und Anzeige von mehreren medizinischen Parametern (EKG, Puls, Sauerstoffsättigung und Blutdruck). Zusätzlich können die Daten per Bluetooth-Technologie an ein Bluetooth unterstützendes Gerät zur Auswertung übertragen werden. Der Ware liegen ein Netzteil zur Stromversorgung sowie Handbücher, Medizinproduktebücher und Formularvordrucke bei. Die Ware wird als "medizinischer Überwachungsapparat zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9018

Zu Unterposition 9018 19: 1. Elektronisches Blutdruckmessgerät zur automatischen Blutdruck- und Pulsmessung, konzipiert für den Hausgebrauch. Es besteht aus einer Handgelenkmanschette und einer Pumpe um diese mit Luft zu befüllen, einem Blutdruckmesssensor, einem Display zur Anzeige der Messwerte, der Uhrzeit und des Datums und anderen elektronischen Komponenten. Die Ware ist als Set mit zwei Batterien, einer Aufbewahrungsbox und einer Bedienungsanleitung für den Einzelverkauf aufgemacht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6.

### Pos. 9018

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1638/94 der Kommission vom 5. Juli 1994 (ABl. EG Nr. L 172/5) (RV 1638/94): 6. Endotrachealschläuche, hauptsächlich mit Apparaten für Anästhesie verwendet. Unterposition 9018 9060 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9018, 9018 90 und 9018 90 60. Verordnung (EG) Nr. 241/96 der Kommission vom 7. Februar 1996 (ABL. EG Nr. L 31/14) (RV 241/96), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Intrauterinpessare, bestehend aus einem Kunststoffkörper, an dessen Ende sich zwei Nylonfäden befinden, und einem Progesteron-Reservoir. …

### Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2011, C 152/10 (Tenor): Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist so auszulegen, dass ein aus Kunststoffen hergestellter Dialysebeutel, der speziell für die Verwendung zusammen mit einem Dialysegerät (künstliche Niere) konzipiert worden ist und nur in dieser Weise verwendet werden kann, von Mai 2001 bis Dezember 2003 als „Kunststoffe oder Ware daraus“ in Unterposition 3926 90 99 dieser Nomenklatur einzureihen war und dass ein Urinsammelbeutel, der aus Kunststoffen hergestellt und speziell für die Benutzung zusammen mit einem Katheter konzipiert worden ist und daher nur in dieser Weise verwendet werden kann, in demselben Zeitraum als „Kunststoffe oder War …

### Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichtes München vom 14. Mai 2003 in der Rechtssache Az.:3 K 3605/02 Aus den Gründen: Streitig ist die Tarifierung eines als „Cleantop WM-S“ bezeichneten Gerätes. … Mit der vZTA Nr. ... vom ... hat die ZPLA ... die Ware als „elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kap. 85 anderweitig weder genannt noch inbegriffen – Reinigungs- und Desinfektionsgerät für medizinische Endoskope“ in die Unterpos. 8543 xx xx eingereiht. Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung vom ... Klage, mit der sie im Wesentlichen Folgendes geltend macht: Bei dem Gerät handele es sich um ein medizinisches Gerät, weil es gezielt Maßnahmen ausführe, um Krankheiten vorzubeugen. Die Nutzung von flexiblen Endoskopen habe sich zum Standard der Medizin entwickelt. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9018.19.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 9018.19.10.00.0 umfasst Überwachungsapparate und -geräte zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9018.19.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9018.19.10.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9018.19.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901819. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9018.19.10.00.0?

9018.19.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9018.19.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9018.19.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9018 Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe > 901819 Elektrodiagnoseapparate und -geräte (einschließlich der Apparate und Geräte für Funktionsprüfungen oder zum Überwachen von physiologischen Parametern), andere > 90181910 Überwachungsapparate und -geräte zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9018.19.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9018.19.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI49530/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9018.19.10.00.0?

Warennummer 9018.19.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90181910000 verlinken.
