# Zolltarifnummer 9018.50.10: Medizinische, nicht optische

> Die Zolltarifnummer 9018.50.10 steht für Medizinische, nicht optische. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90185010
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9018.50.10
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  - 9018 Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
    - 9018.50 andere augenärztliche Instrumente, Apparate und Geräte
      - 9018.50.10 Medizinische, nicht optische

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI51355/21-1** (DE): Sog. Spitze aus Kunststoff (Cartridge), im Wesentlichen bestehend aus einem kanülenähnlichen Korpus aus transparentem Kunststoff mit einer rechteckigen Öffnung auf der Oberseite und einem passgenauen Verschlussmechanismus, in dem eine Halterung eingearbeitet ist. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Spitze ist Teil eines Injektors, der dazu dient, künstliche Linsen in ein Auge zu implantieren. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für andere als in den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4990 genannte, augenärztliche, nicht optische Instrumente" eingereiht.
- **DEBTI45980/21-1** (DE): Instrument zum Applizieren von künstlichen Linsen, im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse mit einem federbelasteten Kolben mit einer Daumenschlaufe und einer sogenannten Kartusche mit einem Faltelement und dem Applikationskanal (siehe Abbildung in der Anlage). Vor der Operation wird ein Magazin mit der Linse (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) auf die Kartusche geschoben, um sodann die Linse mittels des Faltelementes in die Applikationsposition zu bringen. Danach wird die Linse durch Druck auf den Kolben über den Kanal ins Augeninnere eingesetzt, wobei sich diese wieder entfaltet. Das Instrument ist steril in einer Blisterverpackung verpackt. Die Ware wird als "nicht optisches augenärztliches Gerät, nicht von den Unterpositionen (HS) 9018 11 bis 9018 31 erfasst" eingereiht.
- **FRBTIFR-BTI-2021-07772** (FR): Assortiment d'articles composé d'un masque chauffant électrique, pour les paupières, avec ses accessoires. L'appareil est destiné à la prévention et au traitement de la sécheresse oculaire. Il est conçu pour un usage domestique et ne nécessite pas l’intervention d’un professionnel de la santé. L'assortiment est composé de : - Un masque électrique avec corps et visière en matière plastique, bouton de démarrage, voyants d’alimentation, de charge et de statut, batteries, cache batteries, et sangle de maintien. - Une station d’accueil/charge, avec connecteur pour l’alimentation électrique, - Un réservoir d’eau, - Un support d’eau, - Deux batteries rechargeables, - Une alimentation électrique. L'appareil est conditionné avec, un étui de protection, un tournevis, des lingettes de nettoyage, et une notice, dans un emballage spécialement aménagé. Ses dimensions sont de 189x102x141 mm, pour un poids de 0,54 kilos. Alimentation électrique : - Entrée : AC10-240V ~ 50/60Hz ~ 0,8 A. - Sortie : DC 12V ~ 1,5A.
- **DEBTI26966/17-1** (DE): Sog. Spitze aus Kunststoff (Cartridge), im Wesentlichen bestehend aus einem kanülenähnlichen Korpus aus transparentem Kunststoff mit einer rechteckigen Öffnung auf der Oberseite und einem passgenauen Verschlussmechanismus in dem eine Halterung eingearbeitet ist (äußere Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Spitze ist Teil eines Injektors, der dazu dient künstliche Linsen in ein Auge zu implantieren. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für andere als in den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4990 genannte, augenärztliche, nicht optische Instrumente" eingereiht.
- **DEBTI11347/17-1** (DE): OP-Set als Verbrauchsmaterial für Augen-OP, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus: 1 x Abdecksystem, 190 x 160 cm, 1 x Tegaderm Folie 10 x 12 cm, 1 x Augenkissen, oval, 65 x 57 mm, 1 x Augenschutzschale, transparent, 9 Loch, aus Kunststoff, zum Schutz des Auges nach der OP, 6 x Keiltupfer aus Zellulose mit Griff aus Kunststoff, 1 x PVA Instrumentenwischtuch 6,4 x 6,4 cm, 3 x Watteträger, Länge 15 cm, mit Stiel aus Holz und Wattekopf, 6 x Vliesstoffkompresse 10 x 10 cm, 4-fach gelegt, 7 x Vliesstofftupfer, Ø 3 cm, 3 x Augenstäbchen Pro-ophta, beidseitig abgeschrägt, 1 x Steril Strip 12 x 100 mm (Karte mit 3 Streifen), 1 x Spritze aus Kunststoff, sog. Injekt-F Solo 1 ml, klarsichtig/grün, 5 x Spritze aus Kunststoff, in verschiedenen Größen: 3 ml, 5 ml und 10 ml, mit Luer-Lock-Ansatz, 1 x Kanüle, sog. Sterican G 18, mit abgeschrägter Hohlnadel aus Metall und einem Luer-Lock-Kunststoff- Ansatz in rosa, mit Schutzröhrchen aus Kunststoff, 1 x sog. Hydrodissektionskanüle 27 G, abgewinkelt, mit Hohlnadel aus Metall und einem Luer-Lock-Kunststoff- Ansatz in grau, mit Schutzröhrchen aus Kunststoff, 1 x Phakolanze Surgistar 2.65 mm, gewinkelt, lila, 1 x Parazentese Messer 1.1 mm (19G), gewinkelt, lila, 1 x Ablaufbeutel 26 x 25 cm, aus Kunststoff, selbstklebend, 1 x Abdecktuch 45 x 75 cm, gefaltet, 2 x Armlehnenabdeckung, 75 x 35 cm, 3 x Latexhandschuhe, puderfrei, 2 x OP-Kittel sowie 1 x sog. MEDICONSULT VV630011DB Twin Vac, bestehend aus einer I/A-TwinVac-Kassette aus Kunststoff u. a. mit Infusions- und Aspirationsanschluss für ein sog. OS3-OP-System, inklusive medizinischen Infusionsgerät mit Tropfkammer und Rollklemme und einem Abdeckbeutel aus Kunststoff für eine Fernbedienung sowie einem weiteren Kunststoffschlauch mit Anschlussstücken. Alle Bestandteile der Warenzusammenstellung dienen zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs bzw. zur Ausübung einer Tätigkeit als Verbrauchsmaterial zur Durchführung einer Augenlaser-Operation, hier der Katarakt-Operation (grauer Star) durch Augenärzte. Charakterbestimmend sind die medizinischen Waren der Position 9018 im Hinblick auf Umfang und Verwendungszweck, auf KN-Unterpositionsebene sind die augenmedizinischen Instrumente aufgrund des Verwendungszwecks charakterbestimmend. Alle Bestandteile sind gemeinsam in einem Einschlagtuch (140 x 150 cm, Biplex) und einer Sterilpackung mit Packschema als Klebeetikett verpackt. Die Ware wird als "nicht optisches augenmedizinisches Instrument" eingereiht.
- **DE15788/14-1** (DE): Sog, Katarakt-OP-SEt, HPK79812-15, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus folgenden Bestandteilen: 1. Spritzen mit Kanülen: Fünf Omnifix Spritzen 2,5/5/3 ml, Luer, 3-tlg , eine 25G x 5/8 Kanüle 0,5x16mm orange, eine 18G x 1 1/2 Kanüle 1,2x40 mm rosa, drei gekrümmte Rycroft-Kanülen 27Gx7/8 Anterior Chamber 0.4x22mm 2.andere augenmedizinische Instrumente: zwei Skalpelle - MEDICONSULT ST72-2840 und ST72-1501Sharpoint, ein MEDICONSULT OEVV630011AE Phaco Pack "Twin Vac", bestehend aus einer OS3TwinVac Phako-Kassette, einem Phako-Schlüssel, einem Notfallschlüssel, einer Phako-Spitze - 30°, einem Phako Irrigationsaufsatz, 3. einem medizinischen Infusionsgerät mit Tropfkammer und Rollklemme 4. Abdecktüchern, Tupfern, Kompressen: ein Abdecksystem 190x160 cm Spunlance, ein Abdecktuch 110x100 cm Biplex, zwei Armboards 75x35 cm Biplex mit Tape, ein Augenkissen Eycopad klein 56x70 mm offen, 1Btl. Keiltupfer mit Griff 6er-Beutel aus Zellulose sowie Fingerhandschuhen für chirurgische Zwecke: ein Paar Peha Micron plus GR. 7,5 PF, latexhaltig braun und zwei OP-Mänteln Gr. L SMS 133 cm 35g/m², zwei Handwischtüchern Standard 32x34 (16,5x17cm) und einem Instrumentenwischtuch 8,25x8,25 cm PVA Standard. 5. ein PE-Beutel für die Fernbedienung Charakterbestimmend sind die medizinischen Waren der Position 9018 im Hinblick auf Anzahl und Verwendungszweck, auf KN-Unterpositionsebene sind die augenmedizinischen Instrumente aufgrund von Verwendungszweck und Umfang charakterbestimmend. Alle Bestandteile sind gemeinsam in einem Einschlagtuch (115 x 110 cm Biplex) und einer Sterilpackung mit Packschema als Klebeetikett verpackt. Eine Einreihung in die KN-Unterposition 9018 9084 scheidet aus, da kein Bestandteil des Sets in diese Unterposition eingereiht wird. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "nicht optische augenmedizinische Instrumente" eingereiht.
- **DE15789/14-1** (DE): "Kat-OP-Set RO115-05", in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem Einschlagtuch "Sterisheet", 75x50 cm, einem Lochtuch, 40x40 cm, mit SK Stanzung 7,5 cm, einem gelben Klebeetikett "Pfeil", einem ovalen, selbstklebenden Augenkissen "Optomed", 9,5x6,5 cm, einer 4-fach-Vlieskompresse, 10x10 cm sowie folgenden augenärztlichen Instrumenten, die aufgrund der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung bestimmen: einem Augenmarker, 3,5/4mm, aus blauem Kunststoff, einer McPherson-Pinzette mit gerader Spitze und flachen Innenflächen und einem gewinkelten Spekulum zum Offenhalten des Auges. Das Set wird von Augenärzten für die Durchführung von Kataraktoperationen ("Grauer Star") verwendet. Die Bestandteile sind gemeinsam mit einem bedruckten Klebeetikett in einer Papier-Folienpackung steril verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "nicht optische augenärztliche Instrumente, andere als von den KN-Unterposition 9018 1100 bis 9018 3900 erfasst" eingereiht.
- **CZ34-0538-2014** (CZ): Dle deklarovaných údajů se jedná o jednorázový zdravotnický prostředek určený pro oční chirurgii - set cataract. Set se skládá z propichovacího trnu s krytem, plastových hadiček, kapací komůrky, zpětného ventilu, filtru, tlačky pérové a pozitivního kužele. Všechny komponenty setu jsou plastové. Set je dodáván ve sterilním provedení. Sterilitu zajišťuje obal, který je tvořen plastovou etuí, na kterou je po vložení setu přivařen medicínský papír. Není určeno k opakované sterilizaci. Balení: jednotkové: 1 set ve vaničce s medicínským papírem - sterilní, skupinové: 10 setů v jednotkových obalech v bílém kartonu, přepravní: 50 setů (5 bílých kartonů) v hnědém exportním kartonu.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9018

Zu Unterposition 9018 5010: Neben den allgemein einsetzbaren Ultraschalldiagnosegeräten gehören hierher z. B. auch Spezialgeräte zur Augenuntersuchung mittels Ultraschall (z. B. zum Feststellen der Dicke von Hornhaut und Augenlinse oder zum Bestimmen der Länge des Augapfels (Bulbus)).

### Pos. 9018

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1638/94 der Kommission vom 5. Juli 1994 (ABl. EG Nr. L 172/5) (RV 1638/94): 6. Endotrachealschläuche, hauptsächlich mit Apparaten für Anästhesie verwendet. Unterposition 9018 9060 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9018, 9018 90 und 9018 90 60. Verordnung (EG) Nr. 241/96 der Kommission vom 7. Februar 1996 (ABL. EG Nr. L 31/14) (RV 241/96), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Intrauterinpessare, bestehend aus einem Kunststoffkörper, an dessen Ende sich zwei Nylonfäden befinden, und einem Progesteron-Reservoir. …

### Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2011, C 152/10 (Tenor): Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist so auszulegen, dass ein aus Kunststoffen hergestellter Dialysebeutel, der speziell für die Verwendung zusammen mit einem Dialysegerät (künstliche Niere) konzipiert worden ist und nur in dieser Weise verwendet werden kann, von Mai 2001 bis Dezember 2003 als „Kunststoffe oder Ware daraus“ in Unterposition 3926 90 99 dieser Nomenklatur einzureihen war und dass ein Urinsammelbeutel, der aus Kunststoffen hergestellt und speziell für die Benutzung zusammen mit einem Katheter konzipiert worden ist und daher nur in dieser Weise verwendet werden kann, in demselben Zeitraum als „Kunststoffe oder War …

### Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichtes München vom 14. Mai 2003 in der Rechtssache Az.:3 K 3605/02 Aus den Gründen: Streitig ist die Tarifierung eines als „Cleantop WM-S“ bezeichneten Gerätes. … Mit der vZTA Nr. ... vom ... hat die ZPLA ... die Ware als „elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kap. 85 anderweitig weder genannt noch inbegriffen – Reinigungs- und Desinfektionsgerät für medizinische Endoskope“ in die Unterpos. 8543 xx xx eingereiht. Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung vom ... Klage, mit der sie im Wesentlichen Folgendes geltend macht: Bei dem Gerät handele es sich um ein medizinisches Gerät, weil es gezielt Maßnahmen ausführe, um Krankheiten vorzubeugen. Die Nutzung von flexiblen Endoskopen habe sich zum Standard der Medizin entwickelt. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9018.50.10.00.0 nicht optische

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9018.50.10?

Die Zolltarifnummer 9018.50.10 umfasst Medizinische, nicht optische. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9018.50.10?

Der Drittlandszollsatz für 9018.50.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9018.50.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901850. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9018.50.10?

9018.50.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9018.50.10 im Zolltarif eingeordnet?

9018.50.10 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9018 Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe > 901850 andere augenärztliche Instrumente, Apparate und Geräte. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9018.50.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9018.50.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI51355/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9018.50.10?

KN-Code 9018.50.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90185010 verlinken.
