# Zolltarifnummer 9019.20.10.00: Geräte für die mechanische Beatmung, für invasive Beatmung geeignet

> Die Zolltarifnummer 9019.20.10.00 steht für Geräte für die mechanische Beatmung, für invasive Beatmung geeignet. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9019201000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9019.20.10.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  - 9019 Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für Psychotechnik; Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie
    - 9019.20 Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie
      - 9019.20.10 Geräte für die mechanische Beatmung, für invasive Beatmung geeignet
        - 9019.20.10.00 Geräte für die mechanische Beatmung, für invasive Beatmung geeignet

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI17323/22-1** (DE): Frischgasentkoppeltes Kompaktatemsystem, in Form eines vorkonfigurierten und halbgeschlossenen Atemsystems mit integrierter Heizung, im Wesentlichen bestehend aus einer mit diversen speziellen Anschlussstücken und Ventilen versehenen Vorrichtung mit einem U-förmigen Griff, ausgestattet mit einem integrierten Einweg-Einatmungs- und Einweg-Ausatmungs-Rückschlagventil, einem pneumatisch angetriebenem PEEP/Pmax-Ventil, einem APL-Ventil, einem APL-Bypass-Ventil, sowie einem transparenten 1,50 Liter Absorberbehälter, einem Frischgasentkopplungsventil, einem im Ausgangsanschluss integrierten Rückschlagventil mit Feder, je einem Ventilator-, Frischgas-, Atemgasdruckanschluss, einer Inspirations- und einer Expirationstülle sowie einem Atembeutelanschluss, einem Luftweg-Druckanschluss und Halterungen für Sensoren. An die verschiedenen Anschlüsse werden unterschiedliche Atemschläuche und -beutel (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung, unvollständige Ware) angeschlossen. Äußere Form: siehe Abbildungen in der Anlage. Das Atemsystem verfügt über einen Absorber und wird als Teil an der seitlichen Halterung eines Anästhesiegerätes (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) befestigt. Es kann im Automatik-, Hand- oder Spontanatmungsmodus betrieben und für die Beatmung mittes Maske oder Endotrachaltubus verwendet werden, wobei es in der Lage ist, Beatmungen mit geringen und minimalen Durchflussmengen durchzuführen. Die Atemsystemheizung ermöglicht eine Erwärmung der Atemluft. Mittels des APL-Ventils kann bei manueller Beatmung der gewünschte Atemdruck eingestellt werden. Bei automatischer Beatmung wird die Funktion des APL-Ventils über das APL-Bypass-Ventil ausgeschaltet. Der Absorberbehälter kann bei Bedarf entfernt werden, um das Absorptionsmittel auszutauschen. Die Ware wird als "Beatmungsapparat, Gerät für die mechanische Beatmung, für die invasive Beatmung geeignet" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9019

Zu Unterposition 9019 20: 1. Aerosol-Handzerstäuber, wie sie von Zahnärzten oder auch von Patienten selbst verwendet werden, um die Zähne oder das Zahnfleisch mit einem Medikament zu besprühen. Dies geschieht mit Hilfe eines Druckgases (z. B. CO2), das sich in einer in den Zerstäuber eingesetzten Kartusche befindet. Durch das Medikament und die beim Besprühen erzielte Massagewirkung wird der Mund gereinigt und können gewisse Mundhöhlenerkrankungen (insbesondere Paradontose) behandelt werden.

### Pos. 9019

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 315/2011 der Kommission vom 30. März 2011 (ABl. EU Nr. L 86/59) (RV L 315/11): Elektromechanische Maschine (sog. Vibrationsplattform) bestehend aus einer Stahlplattform und einer Mittelsäule, die mit einem Haltegriff und einer Steuerkonsole ausgestattet ist. Die Maschine mit den Abmessungen von etwa 80 × 80 × 120 cm wiegt 34 kg. Die Steuerkonsole verfügt über eine Schaltfläche und Tasten zum Starten, Wiederholen oder Anhalten der programmierten Trainingsprogramme. Die Plattform wird durch einen Motor in Schwingung versetzt, wobei sie sich im Verhältnis zur Mittelsäule von einer Seite zur anderen bewegt und somit Bewegungen wie bei schnellem Gehen erzeugt. …

### Pos. 9019

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 4. März 2015 in der Rechtssache C-547/13 zu der Frage, ob bestimmte medizinische Lasergeräte in die Positionen 9018 und 9019 einzureihen sind: Tenor: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemein­samen Zolltarif in den sich nacheinander aus der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kom­mission vom 20. September 2007, der Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom 19. September 2008, der Verordnung (EG) Nr. 948/2009 der Kommission vom 30. September 2009, der Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 und der Ver­ordnung (EU) Nr. 1006/2011 der Kommission vom 27. …

### Pos. 9019

Zu Position 9019: Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 01. Juli 2002 - 2 K 280/99 und Beschluss des BFH vom 20. September 2002 – VII B 224/02 – zur Einreihung von Elektrolaufbändern in die Kombinierte Nomenklatur (s. Position 9506).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9019.20.10.00.0 Geräte für die mechanische Beatmung, für invasive Beatmung geeignet

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9019.20.10.00?

Die Zolltarifnummer 9019.20.10.00 umfasst Geräte für die mechanische Beatmung, für invasive Beatmung geeignet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9019.20.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 9019.20.10.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9019.20.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901920. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9019.20.10.00?

9019.20.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9019.20.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

9019.20.10.00 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9019 Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für Psychotechnik; Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie > 901920 Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie > 90192010 Geräte für die mechanische Beatmung, für invasive Beatmung geeignet. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9019.20.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9019.20.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI17323/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9019.20.10.00?

TARIC-Code 9019.20.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9019201000 verlinken.
