# Zolltarifnummer 9021.10: Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von…

> Die Zolltarifnummer 9021.10 steht für Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/902110
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9021.10
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  - 9021 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
    - 9021.10 Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI20961/17-1** (DE): Okzipitale Knochenschraube, sog. Summit OCT-Schraube, im Wesentlichen bestehend aus einer Knochenschraube aus einer Titanlegierung mit einem für einen Inbusschlüssel vorgesehenen Kopfende, einem bis zum Kopf reichenden Außengewinde, atraumatischer Spitze und einem Durchmesser von 4,5 mm, in verschiedenen Längen (6 bis 16 mm),. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Knochenschraube dient der Fixierung einer okzipitalen, kreuzförmigen Platte des Summit SI OCT Spinal Fixation Systems (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) am Okziput. Die Ware, welche mit einer Gebrauchsanweisung einzeln unsteril in einer Kunststofftüte verpackt ist, wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen (einschließlich Verrenkungen und Gelenkverletzungen)" eingereiht.
- **DE9759/13-1** (DE): Sog. Handgelenkorthese, Art.-Nr. 60041-60048, im Wesentlichen bestehend aus einer ca. 21,0 cm langen, unelastischen Spinnstoffmanschette mit einem dehnbaren Einsatz über dem Handrücken. Die Handgelenkorthese wird über den Unterarm, das Handgelenk und den Handteller gezogen und mit Hilfe von unelastischen Klettverschlüssen am Arm des Patienten fixiert. In die Vorrichtung ist eine in einer Tasche gelagerte, anatomisch vorgeformte, entnehmbare, ca. 3,7 cm breite und 16 cm lange Aluminiumschiene eingearbeitet, die individuell den Erfordernisse des Patienten angepasst werden kann. Diese verläuft auf der Unterseite des Armes (volar) bis zum Fingeransatz. Zusätzlich ist ein ca. 1 cm breites, biegsames Federstäbchen fest eingenäht. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Orthese dient hauptsächlich zum Stützen und Halten des Handgelenks, insbesondere bei rheumatischen und arthrotischen Beschwerden sowie dem Schutz vor Fehlbewegungen, kann aber auch bei Frakturen, Distorsionen oder Verletzungen des Sehnen- und Muskelapparates eingesetzt werden. Die Ware wird als "orthopädische Vorrichtung für Menschen" eingereiht.
- **DE9758/13-1** (DE): Sog. Daumen-Handgelenkorthese, Art.-Nr. 60051-60058, im Wesentlichen bestehend aus einer ca. 22,0 cm langen, unelastischen Spinnstoffmanschette mit fest angenähtem Daumeneinschluss und mit einem dehnbaren Einsatz über dem Handrücken. Die Handgelenkorthese wird über den Unterarm, das Handgelenk, den Handteller sowie den Daumen gezogen und mit Hilfe von unelastischen Klettverschlüssen am Arm des Patienten fixiert. In der Vorrichtung sind insgesamt zwei in Taschen gelagerte, anatomisch vorgeformte, entnehmbare Aluminiumschienen, die individuell den Erfordernisse des Patienten angepasst werden können, eingearbeitet. Eine verläuft auf der Unterseite des Armes (volar) bis zum Fingeransatz (ca. 16 x 3,7 cm), die zweite befindet sich seitlich und stützt das Daumengelenk (ca. 19 x 2 cm). Zusätzlich sind zwei ca. 1 cm breite, biegsame Federstäbchen fest eingenäht. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Orthese dient hauptsächlich zum Stützen und Halten des Hand- und Daumengelenks, insbesondere bei rheumatischen und arthrotischen Beschwerden sowie dem Schutz vor Fehlbewegungen, kann aber auch bei Frakturen, Distorsionen oder Verletzungen des Sehnen- und Muskelapparates eingesetzt werden. Die Ware wird als "orthopädische Vorrichtung für Menschen" eingereiht.
- **DE19035/15-1** (DE): Sog. Laufsohle für VACOped Orthese, im Wesentlichen bestehend aus einer flexiblen, leicht gebogenen, ca. 30 cm langen, im Bereich der Ferse abgerundeten und im Bereich der Zehen gerade verlaufenden, max. ca. 14 cm breiten Sohle aus Ethylenvinylacetat, welche patientenseitig mit einer speziell gestalteten gitterartigen Verstärkung aus Polyoxymethylen versehen ist. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Sohle stellt sich als Teil einer Orthese zum Lagern und Ruhigstellen von Fuß und Unterschenkel nach Frakturen, schweren Bandverletzungen und Weichteilschäden (nicht Gegenstand dieser Auskunft) dar. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen (einschließlich Verrenkungen und Gelenkverletzungen)" eingereiht.
- **DE17963/12-1** (DE): Sog. Speed System Bracket, in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware, bestehend aus einem in Zahnbogenform vorgeformten Draht aus unedlem Metall (Archwire) sowie einer, je nach Patientenbedürfnis unterschiedlichen Zahl von Trägersystemen, die aus sog. Trägerkörpern ("Body"), Federbügeln ("Spring Clip"), Einbaufassungen ("Bonding Base"), durchgehenden Adaptern ("In-out Adapter") und Pilzhaken ("Mushroom Hook") bestehen. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Trägersysteme werden auf die Zähne des Patienten aufgebracht. Anschließend wird der Drahtbogen an den Trägersystemen befestigt. Die auftretenden Zug- und Druckkräfte bewirken eine Korrektur von Missbildungen des Gebisses. Die Bestandteile des Speed System Bracket befinden sich gemeinsam verpackt in einer Plastikbox. Die Ware wird als "orthopädische Vorrichtung für Menschen in Form einer orthodontischen Vorrichtung zum Korrigieren von Missbildungen des Gebisses" eingereiht.
- **DEBTI20966/17-1** (DE): Knochenschraube, sog. Skyline variabel einstellbare Schneidschraube, im Wesentlichen bestehend aus einer farbcodierten, konisch zulaufenden Knochenschraube mit einem für einen Inbusschlüssel vorgesehenen Kopfende, einem bis zum Kopf reichenden, selbstschneidenden Außengewinde und einer stumpfen Spitze, mit einem Durchmesser von 4,0 mm und in verschiedenen Längen (10, 12 bis 18, 20, 22 , 24 und 26 mm), aus einer Titanlegierung. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Knochenschraube dient der Fixierung einer im Bereich der Halswirbelsäule einzusetzenden Platte des sog. anterioren, cervicalen Plattensystems Skyline (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Ware, welche mit einer Gebrauchsanweisung einzeln unsteril in einer Kunststofftüte verpackt ist, wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen (einschließlich Verrenkungen und Gelenkverletzungen)" eingereiht.
- **DEBTI20962/17-1** (DE): Okzipitale Knochenschraube, sog. Montaineer OC-Schraube, im Wesentlichen bestehend aus einer farbcodierten Knochenschraube mit einem für einen Inbusschlüssel vorgesehenen Kopfende, einem bis zum Kopf reichenden Außengewinde und einer atraumatischer Spitze, mit einem Durchmesser von 4,5 mm und in elf verschiedenen Längen (6 bis 16 mm), aus einer Titanlegierung. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Knochenschraube dient der Fixierung einer okzipitalen, kreuzförmigen Platte des OCT Spinal Systems (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) am Okziput. Die Ware, welche mit einer Gebrauchsanweisung einzeln unsteril in einer Kunststofftüte verpackt ist, wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen (einschließlich Verrenkungen und Gelenkverletzungen)" eingereiht.
- **DEBTI20964/17-1** (DE): Knochenschraube, sog. Skyline Schraube starr, im Wesentlichen bestehend aus einer farbcodierten (blau, gold, magenta bzw. titan), konisch zulaufenden Knochenschraube mit einem für einen Inbusschlüssel vorgesehenen Kopfende, einem bis zum Kopf reichenden Außengewinde und einer stumpfen Spitze, mit einem Durchmesser von 4,5 mm und in verschiedenen Längen (12, 14, 16 und 18 mm), aus einer Titanlegierung. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Knochenschraube dient der Fixierung einer im Bereich der Halswirbelsäule einzusetzenden Platte des sog. anterioren, cervicalen Plattensystems Skyline (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Ware, welche mit einer Gebrauchsanweisung einzeln unsteril in einer Kunststofftüte verpackt ist, wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen (einschließlich Verrenkungen und Gelenkverletzungen)" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9021

Zu Unterposition 9021 10 10: Siehe die Erläuterung zur zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 90.

### Pos. 9021

Zu Unterposition 9021 10: 1. Orthopädische Gehhilfe, sog. „Rollator“, als Hilfe für Personen mit Gehschwierigkeiten; die Unterstützung erfolgt durch Abstützen während des Gehens. Die Ware besteht aus einem Aluminiumrohrrahmen auf vier Rädern (mit vorderen Drehlagerrädern), Griffen und Handbremsen. Der „Rollator“ ist in der Höhe verstellbar und mit einer Sitzfläche zwischen den Handgriffen sowie einem Drahtkorb zum Transport von persönlichen Gegenständen ausgestattet. Durch den Sitz kann der Nutzer kurze Erholungspausen einlegen, wann immer diese auch erforderlich sein sollten. Der „Rollator“ kann zu Aufbewahrungs- und Transportzwecken zusammengeklappt werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 6 zu Kapitel 90. 2. …

### Pos. 9021

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …

### Pos. 9021

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9021.10.10 orthopädische Apparate und Vorrichtungen
- 9021.10.90 Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9021.10?

Die Zolltarifnummer 9021.10 umfasst Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9021.10?

Der Drittlandszollsatz für 9021.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9021.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9021.10?

9021.10 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9021.10 im Zolltarif eingeordnet?

9021.10 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9021 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9021.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9021.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI20961/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9021.10?

HS-Unterposition 9021.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/902110 verlinken.
