# Zolltarifnummer 9021.10.90: Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen

> Die Zolltarifnummer 9021.10.90 steht für Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90211090
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9021.10.90
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  - 9021 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
    - 9021.10 Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen
      - 9021.10.90 Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI11709/26-1** (DE): Fußlagerungsorthese, beidseitig verwendbar, in den Größen S, M und L, noch nicht zusammengesetzt, im Wesentlichen bestehend aus einer anatomisch vorgeformten, L-förmigen, starren, gepolsterten Schale mit einem Aluminiumkern und antibakterieller Beschichtung, an welche zwei gepolsterte Winkel aus festem Kunststoff zur individuellen Winkeleinstellung des Sprunggelenks von außen aufgeklettet werden können. Die Vorrichtung wird mit fünf unelastischen Klettverschlussbändern an Unterschenkel und Fuß des Patienten fixiert. Siehe Abbildung in der Anlage. Die Schale bedeckt Teile des Unterschenkels, des Sprunggelenks und die Fußunterseite, lässt sich verformen und passt sich durch Biegen an die individuelle Form von Fuß und Unterschenkel an. Die Schiene dient der posttraumatischen sowie prä- und postoperativen Ruhigstellung und Lagerung von Fuß und Unterschenkel, z. B. bei Achillessehnenverletzungen und Frakturen. Die Vorrichtung ist sowohl zum Stützen und Halten bei Verletzungen als auch zum Ruhigstellen eines verletzten Körperteils geeignet. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist sie in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware, welche gemeinsam mit einer Bedienungsanleitung in einer Kunststofftüte verpackt ist, wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.
- **DEBTI49545/25-1** (DE): Unterschenkel-Fuß-Orthese, sog. Walker, in verschiedenen Größen erhältlich (S bis XL), im Wesentlichen bestehend aus einer Orthese in Form einer stiefelähnlichen zweiteiligen Kunststoffschale mit einer Außensohle aus EVA und einer Innensohle aus Gummi (Antragstellerangaben), mehreren Luftzellen, einer integrierten Luftpumpe zur Befüllung mit Luft und einem Einstellrad zur Regulierung des Luftkammerdrucks. Zudem weist der Walker eine Einlage mit einer Außenseite aus Nylon und einer Innenseite aus Polyurethan auf. Er wird mit unelastischen Klettverschlussbändern am Unterschenkel und Fuß befestigt. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung dient der Ruhigstellung des Fuß- und Sprunggelenkbereichs sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch zur Behandlung von Knochenbrüchen, u. a. bei stabilen Frakturen des Fußes und/oder des Sprunggelenks sowie nach Verstauchungen des lateralen Sprunggelenks. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.
- **DEBTI49542/25-1** (DE): Sog. Unterschenkel-Fuß-Orthese, in Form einer halbhohen, stiefelähnlichen, zweiteiligen, das Sprunggelenk und Teile des Unterschenkels sowie den Fuß (Zehenbereich offen) bedeckenden Vorrichtung mit einem integrierten Pumpsystem und speziell geformter Abrollsohle. Im Inneren befindet sich ein herausnehmbares Polster aus Nylon und Schaum zur Polsterung des Fußes, in welches eine Luftpumpe und ein Ablassventil integriert sind, sodass Luft zur individuellen Einstellung in das Polster gepumpt werden kann. Das Polster wird mithilfe von Klettstreifen an der Halbschale befestigt und kann dadurch beliebig positioniert werden. Die Orthese wird mittels unelastischer Klettverschlussbänder am Fuß fixiert. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung dient der prä- oder postoperativen/posttraumatischen Ruhigstellung des Fuß- und Sprunggelenkbereichs bei Vorfuß- und Mittelfußverletzungen sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch zur Behandlung von Knochenbrüchen, u. a. zur Behandlung von Metatarsalfrakturen, Weichteilverletzungen und Distorsionen (Grad I, II, II). Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.
- **DEBTI49552/25-1** (DE): Orthese mit Daumenöffnung als Gipsersatz, in 7 verschiedenen Größen und für die linke und rechte Seite erhältlich, in Form einer anatomisch geformten, das Handgelenk und den Unterarm umschließenden, starren Orthese aus einem mehrschichtigen thermoplastischen Material mit einer Aussparung für den Daumen. Die perforierte, mit Schaumstoff ausgekleidete Orthese wird in einem Wärmeofen auf ca. 90° erwärmt, über die Hand, das Handgelenk und den Unterarm gestreift und anschließend individuell angeformt. Nach Abkühlung erhärtet das Material formstabil. Mittels einer Seilzugtechnik, dem sog. BOA-Verschlusssystem, wird die Kompression der Orthese eingestellt. Im Daumenbereich ist ein Klettverschlussband angebracht. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung dient der prä- oder postoperativen sowie der posttraumatischen Ruhigstellung des distalen Radius, der distalen Ulna und des Handgelenks bei allen Indikationen, bei denen eine Ruhigstellung und Stabilisierung notwendig ist. Sie findet Verwendung sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch zur Behandlung von Knochenbrüchen, z. B. bei Fraktur des Radius oder der Ulna, Fraktur des Handgelenks oder Handgelenkdistorsionen. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware ist mit einer Gebrauchsanweisung in einem Kunststoffbeutel und zusätzlich in einem bedruckten Pappkarton verpackt. Sie wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.
- **DEBTI49550/25-1** (DE): Kurze Armfraktur-Orthese als Gipsersatz, in 7 verschiedenen Größen und für die linke und rechte Seite erhältlich, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer anatomisch geformten, das Handgelenk und den Unterarm umschließenden, starren Orthese (charakterbestimmender Bestandteil) aus einem mehrschichtigen thermoplastischen Material mit einer Aussparung für den Daumen. Die perforierte, mit Schaumstoff ausgekleidete Orthese wird in einem Wärmeofen auf ca. 90° erwärmt, über die Hand und das Handgelenk gestreift und anschließend individuell angeformt. Nach Abkühlung erhärtet das Material formstabil. Mittels einer Seilzugtechnik, dem sog. BOA-Verschlusssystem, wird die Kompression der Orthese eingestellt. Im Daumenbereich ist ein Klettverschlussband angebracht. Der Orthese liegt nicht charakterbestimmender Beipack in Form eines Ersatzringes aus Kunststoff für den Boa-Verschluss und eines Handwerkzeugs (sog. T6 Werkzeug) zum Montieren des Rings bei. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung dient der prä- oder postoperativen sowie der posttraumatischen Ruhigstellung der distalen Speiche und des Handgelenks bei allen Indikationen, bei denen eine Ruhigstellung und Stabilisierung notwendig ist. Sie findet Verwendung sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch zur Behandlung von Knochenbrüchen, z. B. bei Fraktur der Speiche, Fraktur des Handgelenks oder Handgelenkdistorsionen. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Bestandteile sind gemeinsam mit einer Gebrauchsanweisung in einem Kunststoffbeutel und zusätzlich in einem bedruckten Pappkarton verpackt. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.
- **DEBTI38246/25-1** (DE): Sog. Unterschenkel-Fuß-Orthese (Kinderwalker), im Wesentlichen bestehend aus einer stiefelähnlichen Vorrichtung aus einem Kunststoffrahmen mit zwei ca. 20 cm langen und bis zu ca. 6 cm breiten (bei Gr. small), senkrechten, festen Kunststoffschiene an einem speziell geformten, gepolsterten Fußteil mit Abrollsohle. Die Schienen sind innen mit einem Hakenband versehen, an dem ein den gesamten Unterschenkel und den Fuß (Zehenbereich offen) vollständig umschließender, einteiliger Innenstiefel aus spinnstoffüberzogenem Schaumstoff befestigt wird. Der Walker wird mit zwei unelastischen Klettverschlussbändern am Unterschenkel sowie mit einem Gurt im Fußbereich befestigt. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung wird zur Ruhigstellung der Unterschenkel-Fuß-Region sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch zur Behandlung von Knochenbrüchen eingesetzt, z. B. bei Verletzungen des vorderen, mittleren und hinteren Fußes, Fußfrakturen, Verletzungen oder Eingriffen an Weichgewebe, Sehnen oder Bändern, oder nach dem Entfernen von Ballenzehen, bei Osteotomien sowie bei verstauchtem Knöchel. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware, welche mit einer Anleitung in einem Polybeutel verpackt ist, wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.
- **DEBTI39180/25-1** (DE): Überbrückungsorthese, sog. Rückenorthese, zwei verschiedene Modelle, jeweils in zwei verschiedenen Größen erhältlich, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 24 cm hohen zweiteiligen Gurt aus Spinnstoffen, der dorsal je nach Modell mit einer 25 x 22 cm bzw. 36 , 5 x 32 cm großen, einknöpfbaren Lumbalpelotte und ventral mit zwei Abdominalpelotten versehen ist. Die Pelotten bestehen aus festem, thermoplastisch anformbaren Kunststoff. Die Orthese ist rückseitig mit einem unelastischen, flaschenzugählichen Seilzugsystem zur Einstellung des Kompressionsdrucks sowie zur Unterstützung der Eigenfixierung der Orthese ausgestattet. Zusätzlich unterstützen seitliche Pelotten, die über den Gurt geführt werden. Der Gurt wird mittels eines Klettverschlusses mit Griffschlaufen vor dem Bauch geschlossen. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Orthese dient dem Stützen und Halten (Entlastung, Korrektur und Stabilisierung) der Wirbelsäule, u. a. bei Lumbalgie, Lumboischialgie und Lumbokruralgie, Spondylarthrose und lumbaler Diskopathien, leichtem Trauma der lumbosakralen Wirbelsäule und paravertebraler lumbaler Muskelkontraktur, zur postoperativen Behandlung, Folgebeschwerden von Sinterungen der Lendenwirbelsäule oder zur Behandlung von Frakturen der Querfortsätze. Die Vorrichtung ist sowohl zum Stützen und Halten bei orthopädischen Erkrankungen / Verletzungen als auch zum Ruhigstellen der verletzten Wirbelsäule bei Frakturen geeignet. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist sie in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware, welche mit einer Gebrauchsanweisung in einem bedruckten Pappkarton verpackt ist, wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.
- **DEBTI38262/25-1** (DE): Sog. Rückenorthese, in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus 1. einem anatomisch geformten, thermoplastisch verformbaren, schalenförmigen, den unteren Rücken bedeckenden sog. hohen T9-Rückenteil (Rückenpelotte, Überbrückungsrahmen) aus stabilem Kunststoff, mit einer Höhe von ca. 38 cm und einer max. Breite von ca. 31 cm, in einem Spinnstoffüberzug, welcher außen mit einer Gleitschiene versehen ist, 2. einem unelastischen Spinnstoffgürtel aus einem Rückengurt mit zwei daran mittels Klettband befestigten Gurtflügeln, mit einer dorsalen Höhe von ca. 24 cm und einem daran befestigten, integrierten, dorsalen, unelastischen, flaschenzugähnlichen Zugsystem (sog. BOA-Verschlusssystem) zur Einstellung des Kompressionsdruckes mittels des links- und rechtsseitigen BOA-Einstellrads, 3. zwei paravertebralen Lordoseeinsätzen aus Kunststoff in einem Spinnstoffüberzug, jeweils mit einem Gummiband versehen sowie 4. einer ventralen Pelotte (Bauchpelotte) mit einer Höhe von ca. 19 cm und einer Breite von ca. 27 cm in Form eines festen Vorderteils aus Kunststoff, ebenfalls in einem Spinnstoffüberzug. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Zwei neben der dorsalen Schnürung gelegene Taschen können die individuell verformbaren Lordoseeinsätze aufnehmen, falls die Rückenpelotte nicht mehr getragen werden muss (Abrüstfunktion zur schrittweisen Mobilisierung der Lendenwirbelsäule). Der vor dem Bauch zu schließende, unelastische Klettverschluss dient der Erhöhung des intraabdominalen Druckes. Die Vorrichtung ist sowohl zum Stützen und Halten bei orthopädischen Erkrankungen/ Verletzungen wie schwerer Lumboischialgie, schwerem radikulären Lumbalsyndrom, Spondylolisthese oder Spinalkanalstenose als auch zum Ruhigstellen bei stabilen Wirbelfrakturen geeignet. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist sie in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware, welche mit einer Gebrauchsanweisung in einem Pappkarton verpackt ist, wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9021

Zu Unterposition 9021 10: 1. Orthopädische Gehhilfe, sog. „Rollator“, als Hilfe für Personen mit Gehschwierigkeiten; die Unterstützung erfolgt durch Abstützen während des Gehens. Die Ware besteht aus einem Aluminiumrohrrahmen auf vier Rädern (mit vorderen Drehlagerrädern), Griffen und Handbremsen. Der „Rollator“ ist in der Höhe verstellbar und mit einer Sitzfläche zwischen den Handgriffen sowie einem Drahtkorb zum Transport von persönlichen Gegenständen ausgestattet. Durch den Sitz kann der Nutzer kurze Erholungspausen einlegen, wann immer diese auch erforderlich sein sollten. Der „Rollator“ kann zu Aufbewahrungs- und Transportzwecken zusammengeklappt werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 6 zu Kapitel 90. 2. …

### Pos. 9021

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …

### Pos. 9021

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …

### Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25:

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25: Orientierungssatz 1. Ein Armroboter wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, der als technisches Unterstützungssystem verwendet wird, gehört nicht zu den "orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen" im Sinne der Pos. 9021 der KN. Im Ausgangsverfahren geht es um einen Armroboter, dessen objektive Merkmale und Eigenschaften darin bestehen, dass es sich um eine technische Vorrichtung handelt, die aus sechs motorbetriebenen Gelenken, einer "Hand" mit zwei oder drei motorbetriebenen "Fingern" und einer Basis mit externen Anschlüssen, wie USB- und Netzanschluss, aufgebaut ist, die an einem Elektrorollstuhl befestigt wird und über einen Joystick oder eine Kopfsteuerung von beeinträchtigten oder versehrten Personen bedient werden kann, denen funktionsf …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9021.10.90.00.0 Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9021.10.90?

Die Zolltarifnummer 9021.10.90 umfasst Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9021.10.90?

Der Drittlandszollsatz für 9021.10.90 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9021.10.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9021.10.90?

9021.10.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9021.10.90 im Zolltarif eingeordnet?

9021.10.90 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9021 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen > 902110 Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9021.10.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9021.10.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI11709/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9021.10.90?

KN-Code 9021.10.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90211090 verlinken.
