# Zolltarifnummer 9021.10.90.00.0: Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen

> Die Zolltarifnummer 9021.10.90.00.0 steht für Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90211090000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9021.10.90.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  - 9021 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
    - 9021.10 Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen
      - 9021.10.90 Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen
        - 9021.10.90.00.0 Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI23199/25-1** (DE): Sog. Daumen-/Handgelenkorthese mit BOA, in Form einer ca. 11 cm langen und ca. 12 cm breiten, anatomisch geformten, starren Daumenorthese mit Daumeneinschluss aus einem mehrschichtigen, formfesten thermoplastischen Material. Die Vorrichtung umschließt das Handgelenk und den Daumen des Patienten. Die perforierte, mit Schaumstoff ausgekleidete Orthese wird in einem Wärmeofen auf ca. 90°C erwärmt, über die Hand und den Daumen des Patienten gestreift und anschließend individuell angeformt. Nach Abkühlung erhärtet das Material formstabil. Mittels einer Seilzugtechnik, dem sog. BOA-Verschlusssystem, wird die Kompression der Orthese eingestellt. Am Daumen dient ein Klettverschlussband zur Befestigung der Orthese. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Schiene ersetzt gänzlich eine Gipsversorgung. Die Vorrichtung dient der prä- oder postoperativen sowie der posttraumatischen Ruhigstellung von Daumengrund- und -sattelgelenk sowie des Handgelenks bei allen Indikationen, bei denen eine besonders stabile Ruhigstellung des ersten Metakarpophalangealgelenks (MCP) und des Karpometakarpalgelenks (CMC) notwendig ist. Die Ware ist zusammen mit 2 Gebrauchsanweisungen in einer Kunststofftüte verpackt. Sie findet Verwendung sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch bei der Behandlung von Knochenbrüchen. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Sie wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen einschließlich Verrenkungen und Gelenkverletzungen" eingereiht.
- **DEBTI10252/25-1** (DE): Hand-/Unterarmschiene mit Fingerfixierung, noch nicht zusammengesetzt, beidseitig verwendbar, in vier Größen erhältlich (Kids, S, M, L), im Wesentlichen bestehend aus einer anatomisch vorgeformten, starren, gepolsterten, palmaren Schale mit einem Aluminiumkern und antibakterieller Beschichtung. Die Vorrichtung wird mit drei verschieden breiten und langen Klettverschlussgurten an Unterarm, Handgelenk, Hand und Langfingern fixiert. Einer der Klettgurte (Fingerfixierung) ist unelastisch mit folgenden Maßen: L x B ca. 28,5 x 3,8 cm. Die beiden anderen Klettgurte sind elastisch und weisen folgende Abmessungen auf: L x B ca. 55 x 2 cm und 60 x 5 cm). Der 2 cm breite Gurt wird kreuzförmig über dem Handrücken fixiert, der 5 cm breite Gurt wird um das Handgelenk gelegt. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Schale bedeckt Teile des Unterarms, der Hand und der Langfinger, lässt sich verformen und passt sich durch Biegen an die individuelle Form des Handgelenks und des Unterarms an. Die Hand-/Unterarmschiene stellt das Handgelenk ruhig und fixiert dabei die Langfinger. Der Daumen bleibt frei beweglich. Sie dient der posttraumatischen sowie prä- und postoperativen Ruhigstellung des Handgelenks bei allen Indikationen, bei denen eine Ruhigstellung des Handgelenks mit Fingerfixierung notwendig ist, z. B. bei Entzündungen, Degeneration, CTS sowie Mittelhandfraktur. Die Vorrichtung ist sowohl zum Stützen und Halten bei Verletzungen als auch zum Ruhigstellen eines verletzten Körperteils geeignet. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist sie in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware, welche gemeinsam mit einer Bedienungsanleitung in einer Kunststofftüte verpackt ist, wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.
- **DEBTI2211/25-1** (DE): Walker, sog. Unterschenkel-Fuß-Orthese, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus 1. einer in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmenden Orthese, in Form einer stiefelähnlichen Kunststoffschale mit Abrollsohle, welche mit Schaumstoff ausgepolstert und mit vier individuell aufpumpbaren Luftkammern zur passgenauen und stabilen Einbettung von Fuß und Unterschenkel ausgestattet ist, 2. einem speziellen Blasebalg in Form einer Pumpe mit Druckmesser zur genauen Befüllung der Luftpolster, 3. verschiedenen stoßabsorbierenden Spezialeinlagen für eine großflächige Druckverteilung bzw. punktuelle Druckentlastung. Die Orthese wird mit unelastischen Klettverschlussbändern mit Umkehrösen fixiert. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam verpackt. Der Walker dient der Ruhigstellung des Fuß- und Sprunggelenkbereichs sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch zur Behandlung von Knochenbrüchen, u. a. bei stabilen Fuß- und/oder Knöchelfrakturen und schweren Knöcheldistorsionen. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.
- **DEBTI3968/25-1** (DE): Wirbelsäulenaufrichtende Rückenorthese, in sechs verschiedenen Größen erhältlich (XS bis XXL), im Wesentlichen bestehend aus einer rucksackähnlich aufgebauten Vorrichtung aus einem die gesamte Wirbelsäule bedeckenden, länglichen, individuell anform- und anpassbaren Stabilisierungselement aus Aluminium, welches in einer vertikal am Rücken verlaufenden, gepolsterten Tasche einer Spinnstoffvorrichtung entnehmbar untergebracht ist. Die Spinnstoffvorrichtung ist mit unelastischen Gurtbändern im Schulter- und Hüftbereich sowie einem 90° zur Rückenschiene verlaufenden Zwischengurt ausgestattet. Die Gurte verlaufen durch Schnallen, werden im Bauchbereich zusammengeführt und mittels Klettverschluss in Form einer Bauchplatte geschlossen. Zudem weist die Orthese ein sog. Pivot-Gelenk auf, welches die rotierende Verbindung zwischen Hüftgurt und Rückenschiene bildet. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Orthese dient sowohl dem Stützen und Halten (Stabilisierung) und der aktiven Aufrichtung zur Entlastung und Korrektur der Lenden-/Brustwirbelsäule mit einer Bewegungseinschränkung in der Sagittalebene bei orthopädischen Erkrankungen wie Morbus Scheuermann oder Rundrücken mit chronischem Rückenschmerz als auch zum Ruhigstellen bei osteoporotischen Wirbelkörperfrakturen der Brust- und/oder Lendenwirbelsäule. Da eine Hauptfunktion nicht ermittelbar ist, ist die Orthese in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen einzureihen. Die Ware, welche mit einer Anleitung in einer Kunststofftüte verpackt ist, wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.
- **DEBTI61521/24-1** (DE): Ellenbogenorthese, sog. NEXELLOelbow, beidseitig verwendbar, in den Größen I (Kinder) und S, M, L, noch nicht zusammengesetzt, im Wesentlichen bestehend aus einer anatomisch vorgeformten, L-förmigen, starren, gepolsterten Schale mit einem Aluminiumkern und antibakterieller Beschichtung, an welche zwei gepolsterte Winkel aus festem Kunststoff zur individuellen Winkeleinstellung von außen aufgeklettet werden können. Die Vorrichtung wird mit vier unelastischen Klettverschlussbändern am Arm und einem Klettband zwischen Daumen und Zeigefinger am Arm des Patienten fixiert. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Schale bedeckt den Ellenbogen und Teile des Unter- und Oberarmes, lässt sich verformen und passt sich durch Biegen an die individuelle Form des Ellenbogens an. Die Ellenbogenschiene dient der posttraumatischen und postoperativen Ruhigstellung des Ellenbogengelenks bei allen Indikationen, die eine Ruhigstellung des Ellenbogengelenks in gebeugter Position erfordern, z. B. bei Zustand nach Bursektomie, Sulcus ulnaris, deszendierenden Tendopathien, Epicondylitis humeri, Ellenbogengelenkarthrosen, rheumatischen Ellenbogengelenkergüssen sowie bei Oberarmkopffraktur oder Unterarmfraktur. Die Vorrichtung ist sowohl zum Stützen und Halten bei Verletzungen als auch zum Ruhigstellen bei Frakturen eines verletzten Körperteils geeignet. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist sie in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware, welche gemeinsam mit einer Bedienungsanleitung in einer Kunststofftüte verpackt ist, wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.
- **DEBTI61525/24-1** (DE): Wirbelsäulenaufrichtende Rückenorthese (Body-Variante für Damen), in verschiedenen Größen erhältlich, in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem ärmellosen Miederbody aus elastischem Spinnstoffmaterial mit konvex ausgearbeiteten Büstenteilen, mittels Haken- und Ösenverschluss längenverstellbaren Schulterträgern sowie einer bis zum Schritt reichenden Öffnung mit Reißverschluss auf der Vorderseite. Entlang der Wirbelsäule ist die Ware mit einer von der Halswirbelsäule bis zur Lendenwirbelsäule reichenden, von außen aufgenähten Tasche mit einer herausnehmbaren, starren, anatomisch der Wirbelsäule angepassten Schiene aus Aluminium (Länge ca. 48,5 x Breite max. 12 cm bei Gr. M) zur Stützung der Wirbelsäule ausgestattet (charakterbestimmend in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung). Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Orthese bewirkt eine Aufrichtung, Entlastung und Korrektur der Brust- und Lendenwirbelsäule, z. B. bei Osteoporose, Juveniler Morbus Scheuermann, Rundrücken mit chronischen Rückenschmerzen oder stabilen osteoporotischen Wirbelkörperfrakturen der Brust- und / oder Lendenwirbelsäule. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist sie in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware, welche mit einer Anleitung in einem bedruckten Pappkarton verpackt ist, wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.
- **DEBTI1582/25-1** (DE): Sog. Frakturschiene als Gipsersatz, in sechs verschiedenen Größen (XXS bis XL) und für die rechte oder linke Seite erhältlich, in Form einer ca. 27 cm langen (bei Gr. M), anatomisch geformten, starren Orthese aus einem mehrschichtigen thermoplastischen Material, welche Teile des Unterarms und der Hand, das Handgelenk und den Daumen umschließt. Die perforierte, mit Schaumstoff ausgekleidete Orthese wird in einem Wärmeofen auf ca. 90° erwärmt, über den Daumen und die Hand des Patienten gestreift und anschließend individuell angeformt. Nach Abkühlung erhärtet das Material formstabil. Mittels einer Seilzugtechnik, dem sog. BOA-Verschlusssystem, wird die Kompression der Orthese eingestellt. Im Daumenbereich ist ein Klettverschlussband angebracht. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Schiene ersetzt gänzlich eine Gipsversorgung. Die Vorrichtung dient der Immobilisation und Stabilisierung des Unterarms und des Handgelenks sowie des Daumens in abgespreizter Position bei allen Indikationen, die eine besonders stabile Ruhigstellung des Handgelenks in sagittaler und frontaler Ebene erfordern. Sie findet Verwendung sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch zur Behandlung von Knochenbrüchen, z. B. bei Skaphoidfraktur (Kahnbeinbruch), stabiler distaler Radius-/Ulnafraktur, Bennett-/Rolando-Fraktur, CMC-Gelenk-Arthritis oder Karpaltunnelsyndrom. Sie kann sowohl prä- und postoperativ als auch posttraumatisch eingesetzt werden. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware, welche mit einer Gebrauchsanweisung in einem Pappkarton verpackt ist, wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.
- **DEBTI3976/25-1** (DE): Wirbelsäulenaufrichtende Rückenorthese, im Wesentlichen bestehend aus einer ca. 47 cm langen, anatomisch geformten, einseitig gepolsterten Metallschiene (sog. Rückenpelotte) mit beidseitig jeweils an beweglichen sog. Gurtbandösen aus Kunststoff befestigten unelastischen Gurtbändern im Schulter-, Brust- und Hüftbereich, die durch Schnallen verlaufen, im Bauchbereich zusammengeführt werden und mittels Klettverschluss in Form einer Bauchplatte geschlossen werden. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung kann durch thermoplastische Verformung der Rückenpelotte individuell an den Patienten angepasst werden. Sie bewirkt eine Aufrichtung des Oberkörpers und damit eine Verringerung der Kyphose (rückwärtige Krümmung der Wirbelsäule). Die Rückenorthese wird bei allen Indikationen, bei denen Entlastung und/oder Korrektur der LWS/BWS sowie Bewegungseinschränkung in Sagittalebene notwendig ist, verwendet. Die Vorrichtung dient sowohl dem Stützen und Halten (Stabilisierung) und der aktiven Aufrichtung zur Entlastung und Korrektur der Lenden-/Brustwirbelsäule mit Bewegungseinschränkung in Sagittalebene bei orthopädischen Erkrankungen/Verletzungen als auch zum Ruhigstellen bei Frakturen, z.B. bei osteoporotischen Wirbelkörperfrakturen der Brust- und / oder Lendenwirbelsäule, Juveniler Morbus Scheuermann oder Rundrücken mit chronischen Rückenschmerzen. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist sie in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware, welche mit einer Anleitung in einem bedruckten Pappkarton verpackt ist, wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9021

Zu Unterposition 9021 10: 1. Orthopädische Gehhilfe, sog. „Rollator“, als Hilfe für Personen mit Gehschwierigkeiten; die Unterstützung erfolgt durch Abstützen während des Gehens. Die Ware besteht aus einem Aluminiumrohrrahmen auf vier Rädern (mit vorderen Drehlagerrädern), Griffen und Handbremsen. Der „Rollator“ ist in der Höhe verstellbar und mit einer Sitzfläche zwischen den Handgriffen sowie einem Drahtkorb zum Transport von persönlichen Gegenständen ausgestattet. Durch den Sitz kann der Nutzer kurze Erholungspausen einlegen, wann immer diese auch erforderlich sein sollten. Der „Rollator“ kann zu Aufbewahrungs- und Transportzwecken zusammengeklappt werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 6 zu Kapitel 90. 2. …

### Pos. 9021

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …

### Pos. 9021

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …

### Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25:

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25: Orientierungssatz 1. Ein Armroboter wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, der als technisches Unterstützungssystem verwendet wird, gehört nicht zu den "orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen" im Sinne der Pos. 9021 der KN. Im Ausgangsverfahren geht es um einen Armroboter, dessen objektive Merkmale und Eigenschaften darin bestehen, dass es sich um eine technische Vorrichtung handelt, die aus sechs motorbetriebenen Gelenken, einer "Hand" mit zwei oder drei motorbetriebenen "Fingern" und einer Basis mit externen Anschlüssen, wie USB- und Netzanschluss, aufgebaut ist, die an einem Elektrorollstuhl befestigt wird und über einen Joystick oder eine Kopfsteuerung von beeinträchtigten oder versehrten Personen bedient werden kann, denen funktionsf …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9021.10.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 9021.10.90.00.0 umfasst Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9021.10.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9021.10.90.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9021.10.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9021.10.90.00.0?

9021.10.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9021.10.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9021.10.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9021 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen > 902110 Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen > 90211090 Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9021.10.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9021.10.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI23199/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9021.10.90.00.0?

Warennummer 9021.10.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90211090000 verlinken.
