# Zolltarifnummer 9021.21.90.00: Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, aus anderen Stoffen

> Die Zolltarifnummer 9021.21.90.00 steht für Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, aus anderen Stoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9021219000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9021.21.90.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  - 9021 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
    - 9021.21 künstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik, künstliche Zähne
      - 9021.21.90 aus anderen Stoffen
        - 9021.21.90.00 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, aus anderen Stoffen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **IE16NT-14-4212-01** (IE): DENTAL CROWNS. COMPOSED OF NON PRECIOUS METAL SUBSTRATE COVERED BY GLAZED PORCELAIN. THE PRODUCTS ARE IMPORTED ON PLASTER MODELS.
- **DE18209/16-1** (DE): Innen-/Primärkrone, sog. Teleskop, in Form einer unfertigen Ware, bestehend aus einer speziell gestalteten, individuell für einen Patienten angefertigten Zahnkrone aus Zirkonoxid, welche innen hohl ist. Die Primärkrone entspricht einem natürlichen Zahn, der zum Tragen einer Zahnprothese oder einer Zahnbrücke beschliffen wurde (beschliffener Zahnstumpf). Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Primärkrone, welche bei der Eingliederung fest auf den beschliffenen Zahnstumpf oder auf ein Abutment (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zementiert wird, dient als Befestigung-/Verbindungs- bzw. Halteelement für eine Totalprothese bzw. eine bedingt herausnehmbare Prothese oder für eine Zahnbrücke (jeweils mit entsprechender Außen/-Sekundärkrone als Gegenstück, sämtlich nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Sie verbleibt dauerhaft im Mund des Patienten. Das Prinzip der Teleskop-/Doppelkrone beruht darauf, dass sich beim Einsetzen der Gebissprothese Primär- und Sekundärteil als zweiteiliges Verankerungssystem teleskopartig ineinander schieben und dadurch der Fixierung dienen und so den gewünschten Halt geben. Mit einem digitalen Scanner wird zur Herstellung mittels Fräsmaschine in einem Zahnlabor ein digitaler Gebissabdruck eines Patienten erzeugt. Vor dem Einsetzen beim Patienten wird die Primärkrone vom Zahntechniker an die endgültige Dimension und ggf. Farbgebung angepasst und für die Situation im Mund des Patienten nachpoliert. Die Ware, welche in einer etikettierten Pappschachtel verpackt ist, wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein künstliches Körperteil in Form künstlicher Zähne aus Kunststoff oder anderen Stoffen (Gebissprothese), für Menschen" eingereiht.
- **DEB/483/05-2** (DE): Künstlicher Zahn, für Menschen, in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus je nach Ausführung einem oder mehreren künstlichen Zähnen (Brücken oder Kronen) aus unterschiedlichen Materialien (kein Kunststoff), die in einem zahntechnischen Gipsmodell, das auf der Grundlage eines zuvor von einem Patienten abgenommenen Gebiss-Abdrucks gefertigt wurde, eingegliedert sind. Die künstlichen Zähne bestimmen im Hinblick auf die Verwendung der Ware den Charakter der zusammengesetzten Ware. Die künstlichen Zähne werden von dem behandelnden Zahnarzt aus dem Gipsmodell entnommen und anschließend in das Gebiss des Patienten eingegliedert. Sie dienen der Wiederherstellung der geschlossenen Zahnreihe und damit der Kaufähigkeit. Die Ware befindet sich in einer Kunststoffverpackung mit Schaumstoffeinlage.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9021

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Orthopädische Apparate und Vorrichtungen Orthopädische Apparate und Vorrichtungen werden durch Anmerkung 6 zu diesem Kapitel definiert. Es sind Apparate und Vorrichtungen zum: - Verhüten oder Korrigieren körperlicher Fehlbildungen oder - Stützen oder Halten von Körperteilen oder Organen nach einer Krankheit, Operation oder Verletzung. Hierzu gehören: 1) Vorrichtungen für Hüftleiden. 2) Vorrichtungen, die nach der Oberarmknochen-Resektion verwendet werden. 3) Vorrichtungen für den Kiefer. 4) Vorrichtungen (sog. Paletten) zum Richten der Finger. 5) Vorrichtungen zum Aufrichten des Kopfes und der Wirbelsäule (Pottsche Krankheit). …

### Pos. 9021

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …

### Pos. 9021

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …

### Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25:

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25: Orientierungssatz 1. Ein Armroboter wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, der als technisches Unterstützungssystem verwendet wird, gehört nicht zu den "orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen" im Sinne der Pos. 9021 der KN. Im Ausgangsverfahren geht es um einen Armroboter, dessen objektive Merkmale und Eigenschaften darin bestehen, dass es sich um eine technische Vorrichtung handelt, die aus sechs motorbetriebenen Gelenken, einer "Hand" mit zwei oder drei motorbetriebenen "Fingern" und einer Basis mit externen Anschlüssen, wie USB- und Netzanschluss, aufgebaut ist, die an einem Elektrorollstuhl befestigt wird und über einen Joystick oder eine Kopfsteuerung von beeinträchtigten oder versehrten Personen bedient werden kann, denen funktionsf …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9021.21.90.00.1 für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör
- 9021.21.90.00.9 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9021.21.90.00?

Die Zolltarifnummer 9021.21.90.00 umfasst Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, aus anderen Stoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9021.21.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 9021.21.90.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9021.21.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902121. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9021.21.90.00?

9021.21.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9021.21.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

9021.21.90.00 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9021 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen > 902121 künstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik, künstliche Zähne > 90212190 aus anderen Stoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9021.21.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9021.21.90.00 erfasst, zum Beispiel IE16NT-14-4212-01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9021.21.90.00?

TARIC-Code 9021.21.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9021219000 verlinken.
