# Zolltarifnummer 9021.39.90: Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, andere

> Die Zolltarifnummer 9021.39.90 steht für Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90213990
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9021.39.90
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  - 9021 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
    - 9021.39 andere künstliche Körperteile und Organe, andere
      - 9021.39.90 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **ITBTI2026-0248** (IT): Capelli protesici per impianto percutaneo. Dispositivo medico impiantabile chirurgicamente costituito da un monofilamento di materiale sintetico biocompatibile Ad un’estremità del monofilamento è presente un piccolo nodo che funge da radice. Il dispositivo è monouso ed è utilizzato attraverso impianto nel cuoio capelluto per coprire zone calve o diradate per alopecia definitiva anche di origine cicatriziale. I capelli protesici sono disponibili in 15 colori (più il bianco) in fibra liscia, ondulata, riccia e afro, in fibra singola o tripla (a seconda della necessità) per ogni nodo impiantabile. I capelli sono forniti in confezioni sterili (bustine) di 100 unità ciascuna, per le fibre singole, e di 30 unità ciascuna per le fibre triple. Caratteristiche tecniche: diametro monofili 80 μm ( ± 5); lunghezza: uguale o superiore ai 150 mm. L'impianto percutaneo deve essere effettuato da personale medico adeguatamente preparato. I capelli protesici sono un dispositivo medico impiantabile a lungo termine di Classe IIb.
- **ITBTI2025-0369** (IT): Protesi che replica del cuoio capelluto originale nelle zone glabre o diradate. La protesi è finalizzata alla compensazione dell'handicap dovuto alla perdita di capelli per patologie, quali alopecie, displasie ectodermiche, lichen o in caso di esiti cicatriziali derivanti da ustioni, scalpi meccanici e, temporaneamente, durante trattamenti chemioterapici o radioterapici. Secondo le informazioni fornite, la protesi è costituita con polimeri dermocompatibili a partire da una puntuale rilevazione della conformazione cranica dell'utilizzatore finale, mediante la realizzazione di un doppio calco. La componente polimerica viene personalizzata attivandola con pigmentazione naturale per aggiungere il colore del cuoio capelluto desiderato. Sulla stessa protesi vengono innestati a mano, uno a uno, capelli naturali vergini della stessa tipologia, colore, spessore, foltezze e ondulazione dell'utilizzatore.
- **DEBTI56543/24-1** (DE): Transkatheter-Herzklappensystem, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus 1. einer ballonexpandierbaren Transkatheter-Herzklappe in Form einer künstlichen Aortenklappe, bestehend aus einer Drei-Segelklappe aus Rinderperikardgewebe, fixiert an einem Stützkorpus in Form eines kurzen Stentrahmens aus wabenartig angeordneten Sechsecken aus einer Kobalt-Nickel-Chrom-Molybdän-Legierung, mit einer inneren und einer äußeren Gewebehülle, in neun unterschiedlichen Durchmessern (20 bis 32 mm), 2. einem Implantationssystem, welches durch Ballonaufdehnung für Implantation von Transkatheter Herzklappen geeignet ist. Der distale Teil des Katheters mit sich atraumatisch verjüngender Spitze kann aktiv gebogen werden, um anatomische Krümmungen auszugleichen, um die Implantationsstelle zu erreichen. Innerhalb des Ballons sind röntgendichte Marker angebracht, 3. einem Einführset aus einer Einführschleuse mit röntgendichter distaler Spitze und einem proximalen hämostatischen Ventil, 2 unterschiedlich großen Dilatatoren, 2 klappengrößenabhängigen Laderkapseln und einer Verlängerungsleitung mit 3-Wege-Hahn sowie 4. einem Transkatheter-Herzklappen-Crimpgerät, steril oder unsteril, zum Anbringen von Transkatheter-Herzklappen (THV) an Ballons des Transkatheter-Herzklappen-Implantationssystem. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Der Stent und die Prothese stellen sich als eine aus zwei verschiedenen Bestandteilen bestehende zusammengesetzte Ware dar (charakterbestimmender Bestandteil der Warenzusammenstellung), wobei die Aortenklappenprothese den Charakter der zusammengesetzten Ware in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung bestimmt. Die Aortenklappe wird am distalen Katheterende in eine schützende Hülle gecrimpt (zusammengefaltet) und im Rahmen der Implantation über den Katheter des Einführsystems in die vorhandene, stenosierte (verengte) Herzklappe vorgebracht, dort entfaltet sie sich von selbst und wird verankert. Die neue Aortenklappe ersetzt die verkalkte Aortenklappe von Patienten mit einer schweren Aortenstenose. Die Ware wird als "künstliches Körperteil für Menschen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 2110 bis 9021 3910 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI28898/24-1** (DE): Silikonbrustwarzen, in drei verschiedenen Größen (S, M, L), in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus zwei runden, hautfarbenen, selbstklebenden, weichen, wiederverwendbaren Erzeugnissen aus Silikon mit mittiger Erhöhung (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung), einer Reinigungsflüssigkeit in einem Kunststofffläschchen mit 30 ml Inhalt zur Reinigung der Haftfläche sowie einer Gebrauchsanweisung. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Silikonbrustwarzen haben annähernd die Form der natürlichen weiblichen Mamille (Brustwarze). Sie werden am Körper als Ersatz für die weibliche Mamille getragen und dienen zur optischen Korrektur bzw. zur Angleichung an die natürliche Mamille. Sie werden auf Brustprothesen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) nach Mastektomie oder die natürliche Brust aufgebracht. Die beiden sog. Nipples sind in einer runden Kunststoffdose mit Schraubdeckel untergebracht und gemeinsam mit dem Beipack in einer Kunststofftüte mit Aufkleber verpackt. Die Ware wird als "künstliches Körperteil für Menschen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 2110 bis 9021 3910 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI54603/23-1** (DE): Wirbelsäulenimplantat, in verschiedenen Größen, in Form einer anatomisch geformten, spezifischen, mit Knochenersatzmaterial befüllbaren Vorrichtung aus einer Titanlegierung und Kunststoff (TPE). Die Cages besitzen eine spezielle randomisierte Makro- und Mikroporenstruktur und sind mit abgerundeter Nase und Kante sowie 3D-gedruckten Rotationsschienen zur reproduzierbaren anterioren Cageplatzierung mit individuell anpassbarem Lordosewinkel ausgestattet. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung wird im Rahmen der Behandlung von Erkrankungen der menschlichen Wirbelsäule als Bandscheibenersatz in den Zwischenwirbelraum der Wirbelsäule implantiert und dient zur Wiederherstellung der Bandscheibenhöhe. Die Cages sind mit Schutzhülle in Beuteln steril verpackt und einer Kartonbox umverpackt. Die Ware wird als "künstliches Körperteil für Menschen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 1010 bis 9021 3910 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI43191/23-1** (DE): Sog. Threaded Receiver, im Wesentlichen bestehend aus einer spezifisch geformten Vorrichtung aus Titan, mit mehreren Abstufungen und einer kreisrunden Öffnung (Ø 1,7 mm) versehen, Gesamtlänge ca. 10,1 mm, einseitig ca. Ø 5,25 x 3,95 mm und mit einem Innengewinde auf einer Länge von 4,1 mm ausgestattet, auf der anderen Seite ca. Ø 3,6 x 1,95 mm. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware ist fest mit einem Cage (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verbunden und wird gemeinsam mit diesem in den menschlichen Körper implantiert. An den Threaded Receiver wird während der OP das Einbringinstrument (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) temporär fixiert, um verschiedene Einbringwinkel einzustellen. Sie stellt somit die Schnittstelle zwischen dem chirurgischen Instrument und dem Cage dar. Die Ware wird als "Teil, erkennbar ausschließlich bestimmt für ein künstliches Körperteil für Menschen (Bandscheibenersatz), nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 1010 bis 9021 3910 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI43124/23-1** (DE): Sog. Washer, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten, annähernd rechteckigen, an zwei Seiten abgerundeten, flachen Erzeugnis mit folgenden Abmessungen (L x B x H): ca. 5,00 x 3,95 x 1,50 mm, mit einer mittigen Öffnung mit einem Durchmesser von ca. 2,35 mm, aus unedlem Metall gefertigt. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Das Erzeugnis wird mit einem Zwischenwirbelimplantat (Cage) verwendet. Es bildet dabei gemeinsam mit einem sog. Lock Cap (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eine Schraubensicherung. Die Schrauben (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) lassen sich in der initialen Position eindrehen, nach einer 90 Grad Drehung versperrt die Lock Cap den Rückweg. Der Washer begrenzt den Drehwinkel und dient als Gegenstück, um die Lock Cap festzuhalten. Die Ware wird als "Teil, erkennbar ausschließlich bestimmt für ein künstliches Körperteil für Menschen (Bandscheibenersatz), nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 1010 bis 9021 3910 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI43201/23-1** (DE): Sog. Swivel Plate, im Wesentlichen bestehend aus einer spezifisch geformten, annähernd rechteckigen Platte mit mittiger, kreisrunder Öffnung (Durchmesser ca. 3,7 mm), mit einem annähernd nierenförmigen, gewölbten Querschnitt mit durchgehender Bohrung (Durchmesser ca. 1,75 mm), Abmessungen gesamt B x H x T: ca. 8,1 x 6,5 x 3,5 mm. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Swivel Plate dient zum Einstellen des Winkels, in welchem das Implantat (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) auf dem Einbringinstrument sitzt (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Sie wird in den Körper implantiert, um das Zwischenwirbelimplantat (Cage) zu fixieren. Durch die kleinere durchgehende Bohrung wird ein sog. Cross Pin (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) geschoben. Dieser verbindet die Swivel Plate mit dem Cage. Der Cross Pin wird durch Verformung des Loches in der Swivel Plate an seiner Position gehalten. Die Ware wird als "Teil, erkennbar ausschließlich bestimmt für ein künstliches Körperteil für Menschen (Bandscheibenersatz), nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 1010 bis 9021 3910 erfasst" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9021

Zu Unterposition 9021 39 90: Hierher gehören z. B.: 1. Platten, die ständig im Organismus verbleiben (z. B. um den Teil eines Knochens oder einen ganzen Knochen zu ersetzen); 2. gewebte Bänder aus Chemiefasern, die bei chronischen Kniebandinstabilitäten in das Kniegelenk implantiert werden, um die defekten Kniebänder zu ersetzen.

### Pos. 9021

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …

### Pos. 9021

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …

### Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25:

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25: Orientierungssatz 1. Ein Armroboter wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, der als technisches Unterstützungssystem verwendet wird, gehört nicht zu den "orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen" im Sinne der Pos. 9021 der KN. Im Ausgangsverfahren geht es um einen Armroboter, dessen objektive Merkmale und Eigenschaften darin bestehen, dass es sich um eine technische Vorrichtung handelt, die aus sechs motorbetriebenen Gelenken, einer "Hand" mit zwei oder drei motorbetriebenen "Fingern" und einer Basis mit externen Anschlüssen, wie USB- und Netzanschluss, aufgebaut ist, die an einem Elektrorollstuhl befestigt wird und über einen Joystick oder eine Kopfsteuerung von beeinträchtigten oder versehrten Personen bedient werden kann, denen funktionsf …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9021.39.90.00.1 für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör
- 9021.39.90.00.9 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9021.39.90?

Die Zolltarifnummer 9021.39.90 umfasst Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9021.39.90?

Der Drittlandszollsatz für 9021.39.90 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9021.39.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902139. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9021.39.90?

9021.39.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9021.39.90 im Zolltarif eingeordnet?

9021.39.90 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9021 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen > 902139 andere künstliche Körperteile und Organe, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9021.39.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9021.39.90 erfasst, zum Beispiel ITBTI2026-0248. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9021.39.90?

KN-Code 9021.39.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90213990 verlinken.
