# Zolltarifnummer 9021.90.10: Teile und Zubehör für Schwerhörigengeräte

> Die Zolltarifnummer 9021.90.10 steht für Teile und Zubehör für Schwerhörigengeräte. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90219010
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9021.90.10
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  - 9021 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
    - 9021.90 andere
      - 9021.90.10 Teile und Zubehör für Schwerhörigengeräte

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI45600/25-1** (DE): Sog. Hinter-dem-Ohr (HdO) Soundprozessor, unterschiedliche Modelle, jeweils in vielen verschiedenen Farben erhältlich, im Wesentlichen bestehend aus einem gebogenen, sich konisch verjüngenden, batterie- bzw. akkubetriebenen Sprachprozessor (ohne Ohrhaken), mit einer Multifunktionstaste und LED-Statusanzeige, einem vorderen und einem hinteren integrierten Mikrofon und einem Anschluss für das Kabel des Slim-Überträgers. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Der Soundprozessor (mit Ohrhaken) bildet den äußeren Bestandteil eines Cochlea-Implantat-Systems und dient zur digitalen Übermittlung der umgewandelten akustischen Schallwellen an ein Cochlea-Implantat (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Schwerhörigengerät" eingereiht.
- **DEBTI17918/17-1** (DE): Sog. Schallschlauch für Hörgeräte, im Wesentlichen bestehend aus einem transparenten, annähernd Y-förmigen, anatomisch spezifisch geformten, relativ starren, hohlen Schlauchstück aus Kunststoff mit einem Außendurchmesser von ca. 1,5 mm, an einem Ende mit einem Gewindeanschluss versehen. Am anderen Ende weist der Schallschlauch eine leichte Verdickung auf, welche ebenfalls in einem Gewindeanschluss endet. Aus dieser Verdickung mit einem Außendurchmesser von ca. 2,3 mm ragt ein elastischer, flexibler, nicht offener sog. Ausziehfaden aus Kunststoff mit abnehmendem Durchmesser von ca. 1,0 mm auf ca. 0,6 mm heraus. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Der sog. Schallschlauch verbindet das Gehäuse eines Hörgerätes mit dem entsprechenden Ohrpassstück (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und überträgt den Schall vom Hörgerät über das Ohrpassstück an das menschliche Ohr. Dazu wird einer der Gewindeanschlüsse im Gehäuse und der andere wird im Ohrpassstück (auch Dome oder Schirmchen genannt) eingedreht. Der sog. Ausziehfaden dient dabei zum leichteren Herausnehmen des Ohrpassstücks. Die Ware wird als "Teil für ein Schwerhörigengerät" eingereiht.
- **DEBTI23281/17-1** (DE): Hörgeräte-Schirmchen, sog. UniTip Open Dome, im Wesentlichen bestehend aus einem transparenten, runden, kuppelartig und anatomisch spezifisch geformten Erzeugnis aus Kunststoff (Elastomer / Fluor-Silikon) mit einem Außendurchmesser von 7 mm. Die Kuppel besteht aus vier sich mittig treffenden Stegen, auf der Innenseite befindet sich die Anschlussvorrichtung für den Gewindeanschluss des Schallschlauchs (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Äußere Form: siehe Abbildungen in der Anlage. Der Dome wird an einen Schallschlauch eines Hörgerätes (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) angeschlossen und dient der Fixierung und Positionierung des Hörgerätes im Ohr sowie der Sicherung des Schallschlauches im Gehörgang und überträgt die Schallwellen an das Trommelfell. 10 Stück sind in einer Blisterpackung untergebracht. Die Ware wird als "Teil für ein Schwerhörigengerät" eingereiht.
- **DEBTI18976/17-1** (DE): Sog. Mikrofonlagerung, im Wesentlichen bestehend aus einem elastischen, flexiblen, leicht konisch geformten, ca. 3,2 x 2,0 x 1,8 mm großen Erzeugnis aus Kunststoff, beidseitig offen, auf einer Seite schlitzartig offen, auf der anderen Seite komplett offen gestaltet. Äußere Form: siehe Abbildungen in der Anlage. Die als Mikrofonlagerung bezeichnete Ware wird zu zwei Stück in einem Hörgerät in Form eines Hinter-dem-Ohr-Gerätes (HdO-Gerät - nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingebaut und dient dort der vibrationsfreien Lagerung eines Hörgeräte-Mikrofons (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Durch die spezifische Form können die beiden Mikrofonlagerungen über das Ende des entsprechend geformten Mikrofons gestülpt werden. Die Ware wird als "Teil für ein Schwerhörigengerät" eingereiht.
- **GBBTI504485847** (GB): A KOALA CLIP-ON RETENTION DEVICE TO BE USED WITH SOUND PROCESSOR/HEARING AID. MADE OF TRANSPARENT POLYAMIDE, PROCESSED USING THERMOPLASTIC, WITH STAINLESS STEEL PINS AND SPRINGS. IT ALLOWS THE SOUND PROCESSOR TO BE WORN OFF THE EAR AND TO BE CLIPPED ONTO CLOTHING. SPECIFICALLY FOR BABIES AND YOUNG CHILDREN. PACKAGED IN PLASTIC SEALED BAG.
- **GBBTI504485749** (GB): RETENTION DISC FOR HEARING AID OR IMPLANT, MADE OF BLACK ACRYLONITRILE BUTADIENE STYRENE (ABS) POLYMER WITH A SMALL MAGNET IN THE CENTRE. IT HAS ADHESIVE ON ONE SIDE AND A METAL DISC IMBEDDED IN THE SURFACE TO CONNECT TO A COIL MAGNET, IT IS USED FOR A HEARING IMPLANT WITHOUT THE USE OF AN INTERNAL MAGNET TO HOLD PROCESSOR IN PLACE AND TO ENHANCE THE RETENTION OF THE PROCESSOR. TO BE PACKAGED IN A CLEAR PLASTIC BOX AND SEALED IN A PLASTIC BAG.
- **GBBTI125793454** (GB): SOFTBAND, THIS IS AN ELASTICATED WOVEN TEXTILE HEADBAND, MADE FROM 80% POLYAMIDE AND 20% ELASTANE. THERE IS AN INTEGRAL PLASTIC DISC WHICH FORMS PART OF THE BAND. THE DISC IS USED TO SUPPORT AND POSITION A SOUND PROCESSOR, WHICH TRANSMITS SOUND TO THE COCHLEAR THROUGH VIBRATION OF THE SKULL BONE. IT HAS A SNAP CONNECTOR AND A BUILT IN SAFETY RELEASE. THE HEADBAND IS ADJUSTABLE BY MEANS OF A SLIDE FASTENER, THIS ENABLES THE BAND TO FIT HEADS OF DIFFERENT SHAPES AND SIZES. THIS SOFTBAND IS AN ACCESSORY TO THE SOUND PROCESSOR WHICH ACTS AS A HEARING AID, THE SOFTBAND IS AN INTEGRAL PART OF THE HEARING DEVICE, THE SOUND PROCESSOR CANNOT FUNCTION WITHOUT IT.
- **GBBTI504489443** (GB): A BASS SINGLE OR BASS DOUBLE SILICONE DOME COVER MEASURING 8MM. THAT FITS OVER THE SPEAKER OF A HEARING AID WHICH IS WORN INSIDE THE EAR TO HOLD IT INTO PLACE. IT IS DISPOSABLE WITH A BUILT IN WAX FILTER. IT COMES IN VARIOUS SHAPES.THEY ARE PACKED IN TRANSPARENT PLASTIC SHELL BOXES.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9021

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Orthopädische Apparate und Vorrichtungen Orthopädische Apparate und Vorrichtungen werden durch Anmerkung 6 zu diesem Kapitel definiert. Es sind Apparate und Vorrichtungen zum: - Verhüten oder Korrigieren körperlicher Fehlbildungen oder - Stützen oder Halten von Körperteilen oder Organen nach einer Krankheit, Operation oder Verletzung. Hierzu gehören: 1) Vorrichtungen für Hüftleiden. 2) Vorrichtungen, die nach der Oberarmknochen-Resektion verwendet werden. 3) Vorrichtungen für den Kiefer. 4) Vorrichtungen (sog. Paletten) zum Richten der Finger. 5) Vorrichtungen zum Aufrichten des Kopfes und der Wirbelsäule (Pottsche Krankheit). …

### Pos. 9021

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …

### Pos. 9021

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …

### Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25:

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25: Orientierungssatz 1. Ein Armroboter wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, der als technisches Unterstützungssystem verwendet wird, gehört nicht zu den "orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen" im Sinne der Pos. 9021 der KN. Im Ausgangsverfahren geht es um einen Armroboter, dessen objektive Merkmale und Eigenschaften darin bestehen, dass es sich um eine technische Vorrichtung handelt, die aus sechs motorbetriebenen Gelenken, einer "Hand" mit zwei oder drei motorbetriebenen "Fingern" und einer Basis mit externen Anschlüssen, wie USB- und Netzanschluss, aufgebaut ist, die an einem Elektrorollstuhl befestigt wird und über einen Joystick oder eine Kopfsteuerung von beeinträchtigten oder versehrten Personen bedient werden kann, denen funktionsf …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9021.90.10.00.0 Teile und Zubehör für Schwerhörigengeräte

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9021.90.10?

Die Zolltarifnummer 9021.90.10 umfasst Teile und Zubehör für Schwerhörigengeräte. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9021.90.10?

Der Drittlandszollsatz für 9021.90.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9021.90.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9021.90.10?

9021.90.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9021.90.10 im Zolltarif eingeordnet?

9021.90.10 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9021 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen > 902190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9021.90.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9021.90.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI45600/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9021.90.10?

KN-Code 9021.90.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90219010 verlinken.
