# Zolltarifnummer 9022.12.00.00.0: Röntgenapparate und -geräte, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder…

> Die Zolltarifnummer 9022.12.00.00.0 steht für Röntgenapparate und -geräte, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie, Apparate für die Computertomografie. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90221200000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9022.12.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  - 9022 Röntgenapparate und -geräte und Apparate und Geräte, die Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen verwenden, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Vorrichtungen zum Erzeugen von Röntgenstrahlen, Hochspannungsgeneratoren, Schaltpulte, Durchleuchtungsschirme, Untersuchungs- und Behandlungstische, -sessel und dergleichen
    - 9022.12 Apparate für die Computertomografie
      - 9022.12.00.00.0 Röntgenapparate und -geräte, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie, Apparate für die Computertomografie

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1B001e, 1B001f, 1B001f

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE10600/13-1** (DE): Sog. "AIRO Portable Intraoperative CT", mobiler Computertomograph, der sich im Wesentlichen aus drei Hauptkomponenten wie Scanner (Ring), Basis und Säule zu einem Apparat zusammensetzt. Der Scanner (Ring - Ø innen, ca. 107 cm; Ring - Ø außen ca. 168 cm) stellt sich als kreisförmiges Gehäuse dar, welches auf einer Seite eine Röntgenröhre (max. Röhrenspannung 120 kV) mit einem dazugehörigen 32-zeiligen Detektor und auf der gegenüberliegenden Seite einen Bildempfänger beinhaltet. Diese Komponenten befinden sich im Ring auf einer rotierenden Mechanik, die den Patienten, der im Zentrum des Scannerrings auf einem Patiententisch positioniert wird, umkreist. Durch die Rotation der im Ring befindlichen Röntgenröhre und des Detektorsystems, auf Schienen entlang des Patienten, werden die Bilddaten von einem Körperabschnitt des Patienten gesammelt. Im Ring ist ein Hochleistungscomputer integriert, der über ein Touch-Panel bedient wird und der die einzelnen Schnittbilder vom Bildempfänger aufnimmt, mathematisch zusammensetzt und auf einen Speichercomputer außerhalb des Ringes, im 3D-Format visualisiert, ablegt. Die Basis mit integriertem Schienensystem dient dazu, den Apparat zu stabilisieren bzw. durch feststellbare Rollen zu (im)mobilisieren (Maße im mobilen Modus: ca. 0,6 x 2,3 x 1,97 m). Auf dieser Basis befindet sich eine sog. Säule, in welcher der Patiententisch für die Untersuchung des Patienten integriert wird. Höhe und Position des Patiententisches können durch die Beweglichkeit der Säule individuell angepasst werden. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage Die Ware wird als "Röntgengerät in Form eines Apparates für die Computertomographie" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9022

Zu Unterposition 9022 1200: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 9022 12 des HS. (entfallen)

### Pos. 9022

Zu Unterposition 9022 12: Zu dieser Unterposition gehören insbesondere so genannte Ganzkörper-Computertomografen. Hierbei handelt es sich um Radiodiagnose-Systeme zur Untersuchung des ganzen menschlichen Körpers mittels elektronischer Radiografie (Tomografie) von Querschnitten des Körpers. Die Körperabschnitte werden in mehreren Schritten schichtweise mit einem Röntgenstrahl abgetastet. Die unterschiedliche Abschwächung der Röntgenstrahlen im Körper wird von hunderten von Detektoren gemessen, die ringförmig um den Tunnel angebracht sind, in dem der Patient auf einem Tisch liegt. Die automatische Datenverarbeitungsmaschine des Systems wandelt die von den Sensoren gelieferten Daten in ein Bild um, das auf dem Monitor des Systems wiedergegeben wird. Die tomografischen Bilder werden im Allgemeinen von einer im System eingebauten Spezialkamera fotografiert und ggf. …

### Pos. 9022

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Beschluss des Finanzgerichts Hamburg Hamburg (4. Senat) vom 21. Dezember 2017 in der Rechtssache 4 V 143/17 Leitsatz: 1. Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer verbindlichen Zolltarifauskunft nach Art. 33 Abs. 1, 1. Alt. UZK ist nach § 69 FGO i. V. m. Art. 45 UZK statthaft, da eine verbindliche Zolltarifauskunft unter der Geltung des UZK ein vollziehbarer und aussetzungsfähiger Verwaltungsakt ist (Rn.3). 2. Ein Panel für Röntgengeräte mit CMOS-Bildsensor mit Szintillator und Bildsignalelektronik zum Erzeugen eines Rohdatenbildes durch Umwandeln von Röntgenstrahlen in Lichtimpulse, sog. Röntgenflachdetektor, ist als Fernsehkamera in die Position 8525 KN, TARIC-Unterposition 8525 80 19 90 0 einzureihen (Rn.9) (Rn.17) (Rn.18). Gründe: Rn. …

### Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9022.12.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9022.12.00.00.0 umfasst Röntgenapparate und -geräte, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie, Apparate für die Computertomografie. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9022.12.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9022.12.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9022.12.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902212. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9022.12.00.00.0?

9022.12.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9022.12.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9022.12.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9022 Röntgenapparate und -geräte und Apparate und Geräte, die Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen verwenden, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Vorrichtungen zum Erzeugen von Röntgenstrahlen, Hochspannungsgeneratoren, Schaltpulte, Durchleuchtungsschirme, Untersuchungs- und Behandlungstische, -sessel und dergleichen > 902212 Apparate für die Computertomografie. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9022.12.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9022.12.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE10600/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 9022.12.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9022.12.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1B001e, 1B001f, 1B001f. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9022.12.00.00.0?

Warennummer 9022.12.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90221200000 verlinken.
