# Zolltarifnummer 9027.89.90.00.0: Instrumente, andere

> Die Zolltarifnummer 9027.89.90.00.0 steht für Instrumente, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90278990000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9027.89.90.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  - 9027 Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome
    - 9027.89 andere Instrumente, Apparate und Geräte, andere
      - 9027.89.90 andere
        - 9027.89.90.00.0 Instrumente, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Ausfuhrgenehmigung erforderlich
- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 3A501, 3A502, 6A002, 6A005, 8B001, 9B106, 0007g

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI39908/25-1** (DE): Sog. Konstant-Temperatur-Prüfschrank, im Wesentlichen bestehend aus einem schrankähnlichen Gehäuse aus unedlem Metall auf Stellfüßen (60 x 92 x 180 cm; ca. 200 kg)), das mit einer LED-Anzeige und einer Tastensteuerung, einer Sicherheitsglastür, einer LED-Innenbeleuchtung, mehreren Einlegeböden, einer Heizungs- (25-60 °C) und Kühlanlage (25-0 °C), einem Kommunikationsanschluss (Ethernet) sowie mit weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen ausgestattet ist (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Einlegeböden werden u.a. mit Knopfzellen oder ähnlichen Batterien bestückt, die in einem Temperaturbereich von 0-60 °C und bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von ≤ 85 % Zuverlässigkeitsprüfungen (u.a. Hoch- und Tieftemperatur-Schocktests) im Rahmen der Forschung und Entwicklung oder der Qualitätskontrolle unterzogen werden. Die Ware wird als "Gerät für physikalische Untersuchungen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9027 1010 bis 9027 8930 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI36950/25-1** (DE): Sog. Strahlenanalysesysteme in verschiedenen Ausführungen, jeweils in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus: - einem in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmenden Untersuchungsgerät (Strahlenanalysekamera) in einem quaderförmigen Gehäuse (46 x 46 x 21 mm), das mit einem Fadenkreuz versehen und mit einem CMOS-Sensor (11,3 x 11,3 mm aktive Fläche), einer Status-LED, einem C-Mount-Anschluss sowie mit Kommunikationsanschlüssen (u. a. USB 3.0) ausgestattet ist (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage), - drei magnetisch fixierbaren Neutraldichtefiltern und teilweise zusätzlich mit einem 1290-nm-Langpassfilter, - einem Datenträger mit Software und einem Handbuch sowie - einem USB 3.0-Kabel in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung. Der in dem Untersuchungsgerät verbaute Sensor nimmt ein Bild des zu charakterisierenden gepulsten oder Dauerstrichlaserstrahls im Wellenlängenbereich von 190 bis 1605 nm, mit einer Bildrate von maximal 60 Hz, bei einer Auflösung von 2048 x 2048 Pixel auf und zeigt das Intensitätsprofil des Lasers räumlich aufgelöst. Anhand des Bildes werden per Software die Strahlparameter mittels einer übergeordneten Einheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) ermittelt. Die Ware dient der Laserstrahlanalyse sowie der Vermessung von Laserstrahlenprofilen in verschiedenen Bereichen (u.a. Instrumentenausrichtung, Qualitätskontrolle). Die Ware wird als "Gerät für physikalische Untersuchungen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9027 1010 bis 9027 8930 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI20619/25-4** (DE): Sog. Hyperspektralkamera, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse (230 x 107 x 85 mm, 2270 g) mit einer optischen Einheit, einem CMOS-Sensor, einem Spektrometer, einem USB 3.0-Anschluss, einer passiven Kühlung, einer C-Mount-Objektivhalterung sowie weiteren optischen, elektronischen und elektrischen Bauteilen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware dient dem Erfassen und Analysieren von Daten im sichtbaren und nah-ultravioletten Spektralbereich (VIS+NUV, 330-800 nm) mit einer Rate von max. 142 Bildern pro Sekunde mit 1500 räumlichen Pixeln bei 255 Spektralkanälen. Hierzu wird das zu untersuchende Material optisch erfasst und anhand der spektralen Signatur identifiziert. Die Ware wird insbesondere in der Forschung im Labor, in der luftgestützten Fernerkundung und der Naturerkundung eingesetzt. Die Ware wird als "Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9027 1010 bis 9027 8030 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI20619/25-3** (DE): Sog. hochauflösende Hyperspektralkamera, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse (265 x 106 x 75 mm, 2510g) mit einer optischen Einheit, einem CMOS-Sensor, einem Spektrometer, einem USB 3.0-Anschluss, einer passiven Kühlung, einer C-Mount-Objektivhalterung sowie weiteren optischen, elektronischen und elektrischen Bauteilen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware dient dem Erfassen und Analysieren von Daten im sichtbaren und nah-infraroten Spektralbereich (VNIR, 400-1000 nm) mit einer Rate von max. 165 Bildern pro Sekunde mit 1600 räumlichen Pixeln bei 447 Spektralkanälen. Hierzu wird das zu untersuchende Material optisch erfasst und anhand der spektralen Signatur identifiziert. Die Ware wird insbesondere in der Material- und Lebensmittelwissenschaft, in der Agrar- und Pharmaforschung, der Umweltüberwachung sowie der Fernerkundung eingesetzt. Die Ware wird als "Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9027 1010 bis 9027 8030 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI20619/25-1** (DE): Sog. Hochgeschwindigkeits-Hyperspektralkamera, im Wesentlichen bestehend aus einem annähernd L-förmigen Gehäuse (115 x 104 x 66 mm, 640g) mit einer optischen Einheit, einem CMOS-Sensor, einem Spektrometer, einem USB 3.0-Anschluss, einer passiven Kühlung, einer C-Mount-Objektivhalterung sowie weiteren optischen, elektronischen und elektrischen Bauteilen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware dient dem Erfassen und Analysieren von Daten im sichtbaren und nah-infraroten Spektralbereich (VNIR, 420-980 nm) mit einer Rate von max. 585 Bildern pro Sekunde mit 720 räumlichen Pixeln bei 224 Spektralkanälen. Hierzu wird das zu untersuchende Material optisch erfasst und anhand der spektralen Signatur identifiziert. Die Ware dient insbesondere der Hochgeschwindigkeits-Produktprüfung, der Materialsortierung und -Identifikation, der Lebensmittelqualitätsanalyse, der Robotik und der Integration in autonome Systeme. Die Ware wird als "Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9027 1010 bis 9027 8030 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI20619/25-2** (DE): Sog. Hyperspektralkamera, im Wesentlichen bestehend aus einem annähernd L-förmigen Gehäuse (115 x 104 x 66 mm, 640g) mit einer optischen Einheit, einem CMOS-Sensor, einem Spektrometer, einem USB 3.0-Anschluss, einer passiven Kühlung, einer C-Mount-Objektivhalterung sowie weiteren optischen, elektronischen und elektrischen Bauteilen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware dient dem Erfassen und Analysieren von Daten im sichtbaren und nah-infraroten Spektralbereich (VNIR, 400-1000 nm) mit einer Rate von max. 249 Bildern pro Sekunde mit 900 räumlichen Pixeln bei 281 Spektralkanälen. Hierzu wird das zu untersuchende Material optisch erfasst und anhand der spektralen Signatur identifiziert. Die Ware dient insbesondere der Außen-, Industrie- sowie Labor-Anwendung und kann auch in der Luft eingesetzt werden. Die Ware wird als "Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9027 1010 bis 9027 8030 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI31548/25-1** (DE): Sog. Holz- und Materialfeuchte-Messgerät in Form einer kombinierten Maschine, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Kunststoffgehäuse (95 x 55 x 22 mm, 60 g), das mit einem mit LC-Display, einem Bedien- / Auswahlknopf, drei Status-LEDs, zwei dornenförmigen Messsensoren unter einer abnehmbaren Schutzabdeckung, einem Batteriefach sowie mit elektrischen und elektronischen Bauelementen ausgestattet ist (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät dient gleichaßen der Ermittlung der Umgebungstemperatur und des Restfeuchtegehalts von Holz bzw. Baustoffen. Nach Auswahl der Messmethode über den Bedien- / Auswahlknopf wird entweder die Umgebungstemperatur (Messbereich: 0 bis 50°C oder 32 bis 122°F) oder die relative Feuchtigkeit von Holz (Messbereich: 6 bis 48 %) bzw. von Baustoffen (Messbereich: 0,1 bis 11,0 %) bestimmt. Die Messwerte werden auf dem LC-Display angezeigt. Die Ware ist in einer Blisterverpackung mit einer Bedienungsanleitung ("De-minimis-Regel") verpackt. Weder die Messung der Umgebungstemperatur noch die Ermittlung des Restfeuchtegehalts stellen sich als kennzeichnende Hauptfunktion des Gerätes dar. Diese ist deshalb gemäß der Allgemeinen Vorschrift 3 c) der zuletzt genannten, gleichermaßen in Betracht kommende Position, zuzuweisen. Die Ware wird als "Gerät für chemische oder physikalische Untersuchungen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9027 1010 bis 9027 8930 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI18040/25-1** (DE): Sog. Sonnensensor, im Wesentlichen bestehend aus einem nach technischer Zeichnung gefertigten, spezifisch geformten, aus einer Unterseite und einer transparenten Oberseite (Blende) bestehenden Gehäuse (103,75 x 43,23 x 30,56 mm) aus Kunststoff mit Anschlusspins (LIN-Bus und Stromversorgung), einem optischen Diffuser, einer mit Fotodioden und weiteren Bauelementen bestückten PCB sowie weiteren optischen, elektrischen und elektronischen Bauteilen. Der Sonnensensor ist für den Einbau in das Armaturenbrett von Kraftfahrzeugen bestimmt und dient dem Detektieren der solaren Strahlungsstärke für die Klimaanlagensteuerung im Fahrzeuginneren. Hierzu wird die durch die Blende eintretende Sonneneinstrahlung über den Diffuser von den Fotodioden erfasst, um die Strahlenstärke unter Berücksichtigung des Auftreffwinkels fotometrisch zu ermitteln. Der Messwert (W/m²) wird als digitales Signal an die Klimaanlagensteuerung (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) ausgegeben. Die Ware wird als "Gerät für fotometrische Messungen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9027 1010 bis 9027 8930 erfasst" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9027

Zu Unterposition 9027 89: 1. Vollautomatisches, real-time Polymerase-Kettenreaktion (PCR)-basiertes molekulardiagnostisches System. Das vollständig integrierte System ermöglicht klinischen Labors eine breite Palette von Anwendungen, einschließlich Onkologie, Infektionskrankheiten und Gentests. Die Verarbeitungsschritte bestehen aus (1) Verflüssigung, (2) Zellanalyse, (3) DNA / RNA-Extraktion und (4) Datenanalyse und Berichterstellung. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Quantitativer automatisierter Hämatologie-Analysator und Leukozyten-Differentialzähler für In-vitro-Diagnostik (IVD) in klinischen Labors. …

### Pos. 9027

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 310/2010 vom 9. April 2010 (ABl. EU Nr. L 94, Seite 27) (RV L310/2010): Ein Apparat in Form einer Durchgangsschleuse zur Sicherheitskontrolle auf Flughäfen (so genanntes „Massenspektrometer“). Er ist zum Aufspüren illegaler Substanzen wie Sprengstoffe und Drogen durch die Technologie des „Ion Trap Mobility“-Spektrometers (ITMS) (Ionenfallen-Mobilitätspektrometer) bestimmt. Die Analyse basiert auf Luftproben, die durch eine semi-permeable Membran in eine Ionisationskammer geleitet werden. Dort gibt eine Ionisierungsquelle Betateilchen ab, wodurch in der Gasphase Ionen entstehen. Die Ionisierung wird anschließend in ein Driftrohr geleitet, wo ein Elektrofeld die Ionen zu einer Kollektorelektrode beschleunigt. Gemessen wird die Zeit, welche die Ionen benötigen, um an die Kollektorelektrode zu gelangen. …

### Pos. 9027

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Dezember 2015 in der Rechtssache C-183/15 zu der Frage, ob ein aerodynamisches Ultraviolett-Partikelgrößenmessgerät und ein Handpartikelzähler in die Unterposition 9027 10 10 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 einzuordnen sind: Auszug: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Siebte Kammer) für Recht erkannt: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom 19. …

### Pos. 9027

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 14.3.2001 – 4 K 678/00 – Einreihung von Mikrotomklingen. Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg (4. Senat) vom 24. November 2017 in den RS 4 K 36/15 Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung eines in der Massenspektrometrie verwendeten gläsernen Probenzerstäubers. Die Klägerin beantragte am … die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für einen gläsernen Probenzerstäuber „Concentric Nebulizer“. Der Nebulizer besteht aus einem röhrenförmigen Körper aus Glas mit einem Anschluss für eine Kapillare aus Kunststoff für die Zufuhr von Probenflüssigkeit sowie mit einem Anschluss für eine Druckgaszufuhr und dient dazu Probenflüssigkeiten durch die Zufuhr von Gas in eine Zerstäuberkammer zu zerstäuben. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9027.89.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 9027.89.90.00.0 umfasst Instrumente, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9027.89.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9027.89.90.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9027.89.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902789. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9027.89.90.00.0?

9027.89.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9027.89.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9027.89.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9027 Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome > 902789 andere Instrumente, Apparate und Geräte, andere > 90278990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9027.89.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9027.89.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI39908/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 9027.89.90.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9027.89.90.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A501, 3A502, 6A002, 6A005, 8B001, 9B106, 0007g. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9027.89.90.00.0?

Warennummer 9027.89.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90278990000 verlinken.
