# Zolltarifnummer 9030.90.00.00.0: Teile und Zubehör

> Die Zolltarifnummer 9030.90.00.00.0 steht für Teile und Zubehör. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90309000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9030.90.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  - 9030 Oszilloskope, Spektralanalysatoren und andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, ausgenommen Zähler der Position 9028; Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmischen oder anderen ionisierenden Strahlen
    - 9030.90 Teile und Zubehör
      - 9030.90.00.00.0 Teile und Zubehör

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1A004c, 3A501, 3A502

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI37285/25-1** (DE): Sog. Teil eines Messgerätes, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten, nach technischer Zeichnung gefertigten Erzeugnis aus einer Aluminiumlegierung mit einer speziellen Werkstückaufnahme mit drei elektrischen Anschlüssen auf der Innenseite, die jeweils in einen Signalausgang auf der Außenseite münden (siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware dient im Rahmen der Funktionsprüfung der Aufnahme von Zirkulator-Isolatoren (Bauteile der Hochfrequenztechnik), die mit drei Ports ausgestattet sind. Hierzu wird der Prüfling auf die Werkstückaufnahme aufgebracht, mittels eines Schnellspannhebels fixiert und seine drei Ports mit den jeweiligen Anschlüssen verbunden. Zwecks Messung von elektrischen Größen (z.B. Leistung) werden die drei dazugehörigen Signalausgänge über Kabel an einen Netzwerkanalysator/VNA (Kabel und Messgerät sind nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) angeschlossen. Dadurch, dass die Ware bereits am Messgerät angeschlossen ist und Prüflinge schnell ein- und ausgespannt werden können, wird ein schnelles Testen großer Prüflingsstückzahlen ermöglicht. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, ausgenommen Zähler der Position 9028" eingereiht.
- **DEBTI32909/25-1** (DE): Sog. Probecard, im Wesentlichen bestehend aus einer annähernd kreisförmigen Leiterscheibe mit aktiven und passiven Bauelementen. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird in ein Testsystem für Halbleiterscheiben (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingebaut und dient dort der elektrischen Kontaktierung und Größenanpassung zwischen Testgerät und Wafer. Solche Testsysteme testen durch das Messen und Prüfen elektrischer Größen die Funktionsfähigkeit von Halbleiterscheiben. Die Prüfung dient Produktionstests, dem Aussortieren mangelhafter Einheiten, der Charakterisierung und Bestimmung elektrischer Sollparameter und der Prozessvalidierung. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen" eingereiht.
- **DEBTI30544/24-1** (DE): Sog. Mikrokanalplatte (MCP, microchannel plate), in Form von zwei dünnen, übereinanderliegenden und mittels eines Edelstahlrahmens gefassten Scheiben (Ø: 150 mm), die aus winzigen, parallel angeordnet zu einem kohärenten Array zusammengeschmolzenen Glasröhrchen bestehen. Auf dem Rahmen (Edelmetallring) befinden sich verschiedene spezifische Bohrungen und mittels Keramik elektrisch isolierte Verschraubungen. Die Röhrchen, die innen mit elektronenemittierendem Material beschichtet sind, bilden mikroskopisch kleine Einzelkanal-Elektronenvervielfacher mit einer Kanaldichte von 1000000 bis 10000000 Kanälen pro cm². Die Ware findet in einem MCP-Folien-Detektor (Hauptware, nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) Anwendung, der dem Nachweis von hochenergetischen Schwerionen (ionisierende Strahlung) dient. Die MCP dient dem Vervielfachen von zuvor durch die Schwerionen aus einer mit aluminiumbeschichteten Mylar-Folie herausgelösten Elektronen (Elektronenvervielfachung, Elektronenkaskade). Auf diese Weise wird der schwache Elektronenstrom mithilfe der Sekundärelektronenemission so verstärkt , dass er als Analogsignal (elektrische Spannung) nachweisbar ist. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät zum Messen oder zum Nachweis von ionisierenden Strahlen (hochenergetische Schwerionen)" eingereiht.
- **DEBTI30071/24-1** (DE): Kollimatoren für ein Neutronenspektrometer, im Wesentlichen bestehend aus einem Rahmen aus Aluminium, welcher mit einer lamellenförmigen Anordnung aus mit Gadolinium beschichteten Silicium-Wafern bestückt ist (siehe beispielhafte Abbildung in der Anlage). Die Kollimatoren sind in verschiedenen Größen erhältlich. Die Kollimatoren dienen der zielgerichteten Änderung der Divergenz eines Neutronenstrahls. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Instrument zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmischen oder anderen ionisierenden Strahlen (Neutronenstrahlen)" eingereiht.
- **DEBTI11320/23-1** (DE): Prüfadapter zur aktiven und passiven Prüfung von 1- und 3-phasigen elektrischen Geräten und Verlängerungskabeln, im Wesentlichen bestehend aus einem Koffergehäuse (405 x 300 x 220 mm, ca. 6,7 kg), welches mit verschiedenen Steckdosen (CCE, Schuko), fest montierten Kabeln mit Anschlussstücken (CCE, Schuko) , Funktions- und Status-LED sowie weiteren Bauelementen ausgestattet ist. Eine Bedienungsanleitung liegt bei (De-minimis-Regel; siehe Abbildung in der Anlage). Der Adapter wird zusammen mit einem Prüfgerät (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zum Messen oder Prüfen des z. B. Schutzleiterwiderstandes oder des Schutzleiterstromes verwendet. Dazu wird der Adapter mit dem Prüfgerät und dem Prüfobjekt über die Kabel verbunden. Die Anzeige der Mess- oder Prüfergebnisse erfolgt ausschließlich am Prüfgerät. Der Adapter ermöglicht die Prüfung mit höheren Ablaufströmen (> 30 A). Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, ausgenommen Zähler der Position 9028" eingereiht.
- **DEBTI38599/22-1** (DE): Konzentrator für magnetische Felder in Form einer aus Metglas® gefertigten pulverbeschichteten Schlaufe (ca. 26 x 12 x 20 mm), welche über eine Stromleitschiene (Busbar) gezogen wird (siehe Abbildung in der Anlage). Aufgrund seiner ferromagnetischen Eigenschaften konzentriert das Bauteil das magnetische Feld im stromdurchflossenen Leiter. Die Stromstärke in Ampere wird dann kontaktlos mit einem Hall-Sensor mit eingebautem Magnet gemessen. Der Konzentrator verbessert durch die Bündelung des Magnetfeldes in der Busbar das Ergebnis der Messung. Die Ware wird als "Zubehör erkennbar hauptsächlich bestimmt für Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen (Stromstärke), ausgenommen Zähler der Position 9028" eingereiht.
- **DEBTI2475/22-1** (DE): Sog. Probecard, im Wesentlichen bestehend aus einer annähernd kreisförmigen Leiterscheibe mit aktiven und passiven Bauelementen (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware wird in ein Testsystem für Halbleiterscheiben (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingebaut und dient dort der elektrischen Kontaktierung und Größenanpassung zwischen Testgerät und Wafer. Solche Testsysteme testen durch das Messen und Prüfen elektrischer Größen die Funktionsfähigkeit von Halbleiterscheiben. Die Prüfung dient Produktionstests, dem Aussortieren mangelhafter Einheiten, der Charakterisierung und Bestimmung elektrischer Sollparameter und der Prozessvalidierung. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen" eingereiht.
- **DEBTI41668/20-1** (DE): Kollimatoren für ein Neutronenspektrometer, im Wesentlichen bestehend aus einem Rahmen aus Aluminium, welcher mit einer lamellenförmigen Anordnung aus mit Gadolinium beschichteten Silicium-Wafern bestückt ist (siehe beispielhafte Abbildung in der Anlage). Die Kollimatoren sind in verschiedenen Größen erhältlich. Die Kollimatoren dienen der zielgerichteten Änderung der Divergenz eines Neutronenstrahls. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Instrument zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmischen oder anderen ionisierenden Strahlen (Neutronenstrahlen)" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9030.90.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9030.90.00.00.0 umfasst Teile und Zubehör. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9030.90.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9030.90.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9030.90.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 903090. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9030.90.00.00.0?

9030.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9030.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9030.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9030 Oszilloskope, Spektralanalysatoren und andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, ausgenommen Zähler der Position 9028; Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmischen oder anderen ionisierenden Strahlen > 903090 Teile und Zubehör. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9030.90.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9030.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI37285/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 9030.90.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9030.90.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A004c, 3A501, 3A502. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9030.90.00.00.0?

Warennummer 9030.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90309000000 verlinken.
