# Zolltarifnummer 9031.80.20.00.0: Instrumente, zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen

> Die Zolltarifnummer 9031.80.20.00.0 steht für Instrumente, zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90318020000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9031.80.20.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  - 9031 Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren
    - 9031.80 andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen
      - 9031.80.20 zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen
        - 9031.80.20.00.0 Instrumente, zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 2B006, 2B206, 2B228, 3A001f, 3A501, 3A502, 6A102, 6A108

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI30334/25-1** (DE): Sog. Klemab Klebemaßband, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem selbstklebenden Maßband aus Papier (50 m lang, 25 mm breit, Rollenaußendurchmesser ca. 105 mm, Rolleninnendurchmesser) ca. 75 mm, auf der sichtbaren Seite mit einer 10 cm Blockskala im fortlaufenden schwarz-weiß Wechsel, auf der anderen Seite mit einer mit Acrylkleber versehenen, selbstklebenden Beschichtung ausgestattet sowie einem einfachen, einteiligen Abroller aus schwarzem Kunststoff. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Das Klebemaßband ist dazu geeignet, ohne Verrutschen des Maßbandes zu messen bzw.um runde, S-förmige oder andere schwierige Formen von Objekten zu messen. Klebemaßband und Abroller sind gemeinsam in einem bedruckten Karton verpackt. Das Klebemaßband bestimmt auf Grund des Wertes den Charakter der Warenzusammenstellung. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI21390/25-1** (DE): Sog. Nockenwellenpositionssensor, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten Gehäuse aus Kunststoff, das mit einem Hallsensor, einem dreipoligen Anschlussstecker, einer Befestigungsöse, einem Dichtungsring sowie mit weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen ausgestattet ist (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware wird an der Nockenwelle des Motors verbaut. Durch die Drehbewegung der Welle erfolgt eine Änderung des umgebenden Magnetfeldes. Dies wird durch den kontaktlos arbeitenden Sensor detektiert. Dieser generiert daraufhin ein zur Bewegung proportionales Rechtecksignal, aus dessen Frequenz eine übergeordnete Einheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) die Position der Welle ermittelt. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen (Winkel, Abstand), in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9031 10 bis 9031 49 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI28824/25-1** (DE): Sog. Metall-Wasserwaage, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Körper (Maße ca. 105 x 55 x 20 mm) aus unedlem Metall . Auf einer der kurzen Seiten ist die Ware mit einer Aussparung mit Halteband ausgestattet, welche zum Befestigen der Ware genutzt werden kann. Die Ware ist auf Vorder- und Rückseite mit einer Skalierung in Zentimeter und mit zwei rechtwinklig zueinander angeordneten Libellen ausgestattet. Die Libellen sind gefasste, transparente Körper, in deren Innern sich ein in sich geschlossenes Röhrchen befindet, welches mit einer grüngelblichen Flüssigkeit gefüllt ist. Innerhalb der Flüssigkeit befindet sich eine Luftblase. Diese wird in Verbindung mit der auf dem Röhrchen angebrachten Markierung für die eigentliche Messung genutzt. Die beiden Libellen sind senkrecht zueinander so eingebaut, dass man sowohl die Horizontale als auch die Vertikale überprüfen kann. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Wasserwaage dient zum Messen der Neigung (kennzeichnende Haupttätigkeit) und der Längenmessung (Multifunktionsgerät). Zudem ist die Wasserwaage magnetisch, um ein Verrutschen auf metallischen Oberflächen zu verhindern und es befindet sich. Die Ware, welche in einem Pappkarton verpackt ist, wird als "Gerät zum Messen und Prüfen geometrischer Größen (Neigung), in Kapitel 90 weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI5760/25-1** (DE): Sog. Maßband für Angler, im Wesentlichen bestehend aus einer aufgerollten, folienartigen Ware aus Kunststoff (40 x 140 cm), an einem rechten Winkel aus Kunststoff (5 x 5 cm) befestigt und mit zwei Klettverschlüssen gesichert (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware ist mit einer großflächigen Skalierung in Zentimeter (0 - 140) ausgestattet. Sie wird beim Angeln verwendet. Auf ihr wird der gefangene Fisch abgelegt und die Länge des Fangs kann bestimmt werden. Aufgrund ihrer Größe ist die Ware jedoch nicht für den Handgebrauch geeignet. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen (Länge), in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als in den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 genannt" eingereiht.
- **DEBTI39567/24-1** (DE): Sog. Pulsgenerator, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten Gehäuse aus verschiedenen Materialien (u. a. unedles Metall, Kunststoff), das mit einem magnetischen GMR-Sensor (giant magnetoresistance), mit Kommunikationsanschlüssen sowie mit weiteren elektrischen und elektronischen Bauteilen ausgestattet ist (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Der Sensor besteht im Wesentlichen aus ferromagnetischen Schichten, die durch nichtmagnetische Schichten getrennt werden. Der elektrische Widerstand dieser Anordnung ist abhängig von der Ausrichtung (Verdrehwinkel) eines sich in der Nähe befindlichen Dauermagneten (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), sodass sich die angelegte elektrische Spannung ändert. Aus der Spannungsänderung kann eine Auswerteeinheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) errechnen, um wie viel Grad der Magnet verdreht wurde. Die Ware ist dazu bestimmt, die Position der Nockenwelle eines Kraftfahrzeugs zu bestimmen und diese Information an des Motorsteuergerät (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) weiterzugeben, so dass die richtige Kraftstoffmenge in den Verbrennungsmotor eingespritzt werden kann. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen (Winkel), in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI4263/25-1** (DE): Senklot in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem axialsymmetrischen Gewicht aus verchromtem Stahl (zylinderförmig [250 g] mit einem Ø von 14- und einer Länge von 80 mm oder Kegelförmig [200 g / 250 g] mit einem Ø von 41- und einer Länge von 65 cm) und einer 10 m langen Schnur aus reißfestem Material (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Das an die Schnur befestigte Gewicht zieht diese in eine gerade Linie, sodass sie als vertikale Referenz dienen kann. Die Ware dient der Ermittlung der Lotrichtung und der Bestimmung der Lot- oder Senkrechten. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen (Lot, Neigung), in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9031 10 bis 9031 49 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI51497/24-1** (DE): Sog. Schablone "Built-In-Pressure System (BPS)" für Kompressionsbandagen, in Form einer fünfeckigen Prüfkarte aus stabilem Papier, einseitig mit einem mehrfarbigen Aufdruck aus Schriftzügen und Größenangabe, am unteren Rand mit einem schwarzen Pfeil und drei farblichen Markierungsstrichen, die zu den Zahlen 20, 30, 40, 50 mmHG leiten. Auf der Rückseite befindet sich ein Strichcode und Angaben zum Hersteller. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Prüfkarte wird mit dem Pfeil und einem der farblichen Markierungsstriche (je nach einzustellenden Kompressionsdruck) an zwei strichförmige, auf einer um das Bein gewickelten Kompressionsbandage (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) befindlichen Markierungen angelegt und soll ein exaktes Einstellen des therapeutisch korrekten Kompressionsdrucks ermöglichen, indem der Abstand zwischen den beiden Markierungen auf der Bandage und der Abstand auf der Prüfkarte beim Anlegen übereinstimmen. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI38135/24-1** (DE): Sog. elektrischer Stellungsrückmelder, im Wesentlichen bestehend aus einem zylinderförmigen Gehäuseunterteil aus Fluorkunststoff mit einem 5-poliger M12-Gerätestecker, einer IO-Schnittstelle sowie untenliegender Spindel mit Feder und einem zylinderförmigen Gehäuseoberteil aus transparentem Kunststoff. Das Gesamtgehäuse (Ø 60 mm) enthält im Wesentlichen ein Linearpotentiometer, Weitsicht-LEDs, einen Mikroprozessor sowie weitere elektrische und elektronische Bauteile (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Der Stellungsrückmelder dient der Erkennung und Rückmeldung der Ventilposition von pneumatisch gesteuerten Ventilen mit einem Hub von 2,0 bis 74,4 mm mittels Widerstandsänderung des Linearpotentiometers, wobei die Position des Ventils von der Ventilspindel elektronisch erfasst und ausgewertet wird. Die aktuelle Stellung des Ventils wird über Weitsicht-LEDs angezeigt und über elektrische Signale an eine übergeordnete Einheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) ausgegeben. Die Ware ist in einem Pappkarton verpackt. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als Unterposition (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 erfasst" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9031

Zu Unterpositionen 9031 80 20 Geometrische Größen sind z. B. Länge, Abstand, Durchmesser, Radius, Krümmung, Winkelgröße, Neigung, Volumen, Rauigkeit einer Oberfläche. Hierher gehören auch Wasserwaagen. Nicht hierher gehören Interferometer zur Bestimmung der Ebenheit einer Oberfläche, zur Verwendung in Laboratorien (Unterposition 9027 5000). (entfallen) bis

### Pos. 9031

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 129/2005 der Kommission vom 20. Januar 2005 (ABl. EU Nr. L 25/37) (RV L 129/05) geändert durch Berichtigung vom 12. Februar 2005 (ABl. L 42), geändert durch Berichtigung vom 12. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 120/42), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 3. Ein Netzwerkanalysator, bestehend aus einem Analysatormodul, einem Zwischenspeicher und einer Schnittstelle zu einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine (ADV-Maschine), in einem einzigen Gehäuse. Der Analysator ist konzipiert, um Informationen über die Leistung von Netzwerken durch die Anzeige der Netzwerkaktivität, der Dekodierung aller wichtigen Protokolle und der Generierung von Netzwerkverkehr zu liefern. Die ADV-Maschine wird nicht mit dem Analysator gestellt. …

### Pos. 9031

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 14.3.2001 – 4 K 743/00 – Einreihung von Geräten zur Feststellung des Körperfettanteils (Body – Mass – Index – BMI). Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 10. Juni 2013 - 4 K 91/12 Einreihung von sog. Ultraschallgeräten zur zerstörungsfreien Materialprüfung Leitsatz Ultraschallgeräte zur zerstörungsfreien Materialprüfung erfüllen die Funktionen „Messen“ und „Prüfen“ und sind daher in die Unterposition 9031 8034 1 KN einzureihen. Dass durch das Messen und Prüfen Fehler der zu prüfenden Werkstücke aufgefunden werden, stellt sich nicht als eigenständige Funktion „Fehlersuche“ dar. 1 Anmerkung: ab 1.1.2017 zutreffender KN-Code 9031 80 20

### Pos. 9031

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes) - hat auf der 151. Sitzung vom 26. bis 29. Mai 2015 über die Einreihung von sog. „ABS-Sensoren“ (WHEEL SENSOR ASSY) mehrheitlich wie folgt entschieden: Der Begründung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/805 der Kommission vom 19. Mai 2015 („Drehratensensor“) folgend ist der sog. „ABS-Sensor“ (WHEEL SENSOR ASSY) in die Position 9031 einzureihen. Hiernach ist eine Einreihung in die Position 9029 für solche Apparate ausgeschlossen, die bestimmte Größen (z. B. Geschwindigkeit, Umdrehungen oder Entfernungen) aufnehmen oder messen, das Messergebnis aber nicht selbst anzeigen (z. B. auf einem Bildschirm). …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9031.80.20.00.0?

Die Zolltarifnummer 9031.80.20.00.0 umfasst Instrumente, zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9031.80.20.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9031.80.20.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9031.80.20.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 903180. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9031.80.20.00.0?

9031.80.20.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9031.80.20.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9031.80.20.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9031 Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren > 903180 andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen > 90318020 zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9031.80.20.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9031.80.20.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI30334/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 9031.80.20.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9031.80.20.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 2B006, 2B206, 2B228, 3A001f, 3A501, 3A502, 6A102, 6A108. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9031.80.20.00.0?

Warennummer 9031.80.20.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90318020000 verlinken.
