# Zolltarifnummer 9031.80.80: Instrumente, andere

> Die Zolltarifnummer 9031.80.80 steht für Instrumente, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90318080
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9031.80.80
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  - 9031 Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren
    - 9031.80 andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen
      - 9031.80.80 Instrumente, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Ausfuhrgenehmigung erforderlich
- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1A004c, 1A004d, 1B001f, 2B119b, 3A002a, 3A002c, 3A002e, 3A002f

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI5831/26-1** (DE): System zur Prozessüberwachung in zwei verschiedenen Ausführungen, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden CPU-Karte (Basismodul) mit einem Anwenderprogramm und einer Kommunikationskarte für PROFIBUS oder PROFINET (je nach Ausführung). Beide Module verfügen über eine Hutschienenmontage zur Befestigung in einem Schaltschrank, verschiedene Schnittstellen (Bus-Signale, Ethernet, Spannungsversorgung) und Status-LED. Das Basismodul ist mit einem microSD-Karteneinschub versehen (siehe Abbildung in der Anlage). Über die Kommunikationskarte ist das System mit verschiedenen externen Sensoren (daher unvollständig) und einer Werkzeugmaschinensteuerung oder einem PC verbunden (alle nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Das multifunktionale Basismodul empfängt fortlaufend Messwerte elektrischer und nichtelektrischer Größen (z.B. Wirkleistung, Schwingungen) in Form von digitalen und analogen Signalen, zeichnet diese auf einer microSD-Karte auf, überwacht deren Verlauf und wertet die Signale anhand spezifischer Strategien aus. Zwischen der Analyse elektrischer und nichtelektrischer Größen ist eine kennzeichnende Hauptfunktion nicht ermittelbar. Die Ergebnisse dieser Analyse können z.B. als Signalverläufe auf einem Monitor (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) angezeigt werden oder dienen der Änderung verschiedener Parameter im Fertigungsprozess über die Maschinensteuerung. Eine direkte Steuerung von Maschinen ist über das System nicht möglich. Das System wird als "Instrument zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI8502/26-1** (DE): Sog. kapazitive, analoge Beschleunigungssensoren in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen jeweils bestehend aus einem hermetisch abgedichteten, quaderförmigen Gehäuse aus unedlem Metall, in welchem sich eine Leiterplatte mit einem teilweise mehrachsigen Beschleunigungssensor (MEMS+ASIC) sowie mit elektrischen und elektronischen Bauelementen befindet. Weiterhin sind die Waren mit einem teilweise abnehmbaren Anschlusskabel (4-, 6-, 8- oder 12-adrig) mit verschiedenen Anschlussbuchsen / -steckern ausgestattet (siehe Abbildung in der Anlage). Die Sensoren erzeugen eine Spannung, die proportional zur gemessenen Beschleunigung ist. Über das Anschlusskabel werden die Sensoren jeweils mit einer Auswerteeinheit (nicht Gegenstand dieser vZTA Entscheidung) verbunden. Die Waren dienen bei rauen Umweltbedingungen u. a. der Prüfung von Schienen- und Spezialfahrzeugen und sind zur Messung der Beschleunigung in einem Messbereich von ± 2 g bis ± 200 g bestimmt. Die Waren werden als "Geräte zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 erfasst" eigereiht.
- **DEBTI5991/26-1** (DE): Sog. analoger Drehratensensor in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Aluminiumgehäuse, das mit MEMS-Vibrationsringelementen aus Silizium, elektrischen und elektronischen Bauelementen, mit Befestigungselementen sowie mit einem teilweise abnehmbaren Kabel mit konfigurierbarer Länge und Anschlussmöglichkeiten ausgestattet ist. Siehe Abbildung in der Anlage. Der sich in einem Vibrationsringelement befindliche Kreisel detektiert die Winkelgeschwindigkeit (Messbereich: ±75°/s, ±150°/s, ±300°/s, ±900°/s bzw. ±10°/s, ±25°/s, ±100°/s, ±200°/s, ±400°/s (=Grad pro Sekunde)) unter Verwendung der Corioliskraft. Wird der Kreisel gedreht, verursachen die auf den Siliziumring wirkenden Kräfte eine radiale Ringbewegung, die proportional zur Winkelgeschwindigkeit ist. Das dadurch erzeugte analoge Spannungssignal wird an eine übergeordnete Einheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zur Verarbeitung weitergeleitet. Die ein- bzw. dreiachsigen Sensoren sind für den Einsatz u. a. in fahrerlosen Transportfahrzeugen, autonomen Fahrsystemen, Systemen zur Plattformstabilisierung, zur Schiffsführung und -kontrolle, zur Bewegungsverfolgung sowie in Bereichen der Industrie und der Robotik bestimmt. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI8608/26-1** (DE): Sog. analoge, piezoresitive Beschleunigungssensoren in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse aus unedlem Metall in verschiedenen Größen und Gewichten, in welchem sich jeweils eine Leiterplatte mit einem uni- oder einem triaxialen Beschleunigungssensor (MEMS) befindet, das mit Kabeln mit konfigurierbaren Längen und Anschlüssen sowie mit weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen ausgestattet ist (siehe Abbildung in der Anlage). Jeweils vier Sensoren werden zu einer sogenannten Wheatstoneschen Messbrücke zusammengeschaltet. Diese detektiert geringste Änderungen des Widerstands durch die Formänderung eines Körpers (Stoßfestigkeit bis ± 5.000 / 10.000 g). Das daraus resultierende, proportionale elektrische Signal wird an eine übergeordnete Einheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) weitergeleitet. Die Waren sind zur Nutzung bei Crashtest-Anwendungen (z. B. bei Seiten- und Frontalaufpralltests im Automotive-Bereich) sowie bei Stoßtests bestimmt. Die Waren werden als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 erfasst, Beschleunigungssensor" eingereiht.
- **DEBTI8513/26-1** (DE): Inertiale Messeinheit (IMU), im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Aluminiumgehäuse (59 x 59 x 49 mm) mit einem mikromechanischen 3-Achsen Beschleunigungssensor (MEMS, Messbereich ±2 bis ±30 g), einem mikromechanischen 3-Achsen Drehratensensor (MEMS, Messbereich ±100 bis ±200 º/s) sowie einem 15-poligen Steckverbinder mit Anschlusskabel (siehe Abbildung in der Anlage). Der Sensor dient der Messung von Drehrate und Beschleunigung und ist universell, wie z.B. für Navigationsanwendungen oder die Lagebestimmung in Industrierobotern, einsetzbar. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als Unterposition (HS) 9031 10 bis 9031 49" eingereiht.
- **DEBTI34496/25-1** (DE): Sog. Press Analyser in zwei Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse (140 x 140 x 100 mm) mit Sensoren zur Weg- und Kraftmessung, integrierten NiMH-Akkumulatoren, verschiedenen Bedienelementen, einer RS232-Schnittstelle, einem Stromanschluss, einer Speicher- und Verarbeitungseinheit sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauteilen. Je nach Ausführung verfügt das Gerät zudem über eine USB-Schnittstelle sowie einem Farb-Touchdisplay (zur äußeren Form der beiden Ausführungen siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät dient gleichermaßen der Messung von Kraft (N, kN) und Höhe (μm) im Rahmen der Fertigungskontrolle von sogenannten Crimp-Pressen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Eine kennzeichnende Hauptfunktion dieser kombinierten Maschine ist nicht feststellbar. Die Ware ist in einem zum dauernden Gebrauch bestimmten Kunststoffkoffer verpackt. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen (Kraft), in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 erfasst" eigereiht.
- **DEBTI8507/26-1** (DE): Trägheitsmesseinheit in Form eines 6-Achsen-Inertialsensors, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse aus Aluminium (31 , 0 x 22 , 5 x 22 , 5 mm) mit Montagebohrungen, abnehmbarem Anschlusskabel, einem 12-poligen Steckverbinder, einem triaxialen kapazitiven MEMS-Beschleunigungssensor, einem triaxialen Vibrationsring-Drehratensensor (Gyroskop), einem Spannungsregler, einer Verarbeitungselektronik sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauteilen (siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät dient der Messung von Beschleunigung in einem Bereich von ±2 bis ±50 g (bzw. m/s²) und von Winkelgeschwindigkeit in einem Bereich von ±75 bis ±900 °/s. Die Messewerte werden zur Ermittlung von Position und Ausrichtung in analoger Form an eine übergeordnete Einheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) ausgegeben. Die Ware wird als „Instrument, Apparat oder Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes Messgerät als in den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 genannt (Beschleunigungssensor, Gyroskop)“ eingereiht.
- **DEBTI6050/26-1** (DE): Sog. Beschleunigungssensoren in drei verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen jeweils bestehend aus einem quaderförmigen Aluminiumgehäuse (Schutzklasse IP67), in welchem sich eine Leiterplatte mit einem teilweise mehrachsigen Beschleunigungssensor (MEMS) sowie mit elektrischen und elektronischen Bauelementen befindet. Weiterhin sind die Waren mit einem extrem langen (>100 m) Anschlusskabel mit verschiedenen Anschlussbuchsen / -steckern ausgestattet (siehe Abbildung in der Anlage). Die Sensoren erzeugen eine Spannung, die proportional zur gemessenen Beschleunigung ist. Die integrierte Elektronik ermöglicht einen single-ended (einseitigen) analogen Stromausgang von 4 - 20 mA und eine flexible Spannungsversorgung von 8 - 30 VDC. Über das Anschlusskabel werden die Sensoren jeweils mit einer Auswerteeinheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verbunden. Die Waren dienen der Signalübertragung über lange Distanzen u. a. bei der kontinuierlichen Zustandsüberwachung von Infrastruktur (Brücken, Schienentrassen o. ä.) und sind zur Messung der Beschleunigung in einem Messbereich von ± 2 g bis ± 50 g bestimmt. Die Waren werden als "Geräte zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 erfasst" eigereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9031

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 129/2005 der Kommission vom 20. Januar 2005 (ABl. EU Nr. L 25/37) (RV L 129/05) geändert durch Berichtigung vom 12. Februar 2005 (ABl. L 42), geändert durch Berichtigung vom 12. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 120/42), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 3. Ein Netzwerkanalysator, bestehend aus einem Analysatormodul, einem Zwischenspeicher und einer Schnittstelle zu einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine (ADV-Maschine), in einem einzigen Gehäuse. Der Analysator ist konzipiert, um Informationen über die Leistung von Netzwerken durch die Anzeige der Netzwerkaktivität, der Dekodierung aller wichtigen Protokolle und der Generierung von Netzwerkverkehr zu liefern. Die ADV-Maschine wird nicht mit dem Analysator gestellt. …

### Pos. 9031

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 14.3.2001 – 4 K 743/00 – Einreihung von Geräten zur Feststellung des Körperfettanteils (Body – Mass – Index – BMI). Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 10. Juni 2013 - 4 K 91/12 Einreihung von sog. Ultraschallgeräten zur zerstörungsfreien Materialprüfung Leitsatz Ultraschallgeräte zur zerstörungsfreien Materialprüfung erfüllen die Funktionen „Messen“ und „Prüfen“ und sind daher in die Unterposition 9031 8034 1 KN einzureihen. Dass durch das Messen und Prüfen Fehler der zu prüfenden Werkstücke aufgefunden werden, stellt sich nicht als eigenständige Funktion „Fehlersuche“ dar. 1 Anmerkung: ab 1.1.2017 zutreffender KN-Code 9031 80 20

### Pos. 9031

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes) - hat auf der 151. Sitzung vom 26. bis 29. Mai 2015 über die Einreihung von sog. „ABS-Sensoren“ (WHEEL SENSOR ASSY) mehrheitlich wie folgt entschieden: Der Begründung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/805 der Kommission vom 19. Mai 2015 („Drehratensensor“) folgend ist der sog. „ABS-Sensor“ (WHEEL SENSOR ASSY) in die Position 9031 einzureihen. Hiernach ist eine Einreihung in die Position 9029 für solche Apparate ausgeschlossen, die bestimmte Größen (z. B. Geschwindigkeit, Umdrehungen oder Entfernungen) aufnehmen oder messen, das Messergebnis aber nicht selbst anzeigen (z. B. auf einem Bildschirm). …

### Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9031.80.80.00.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9031.80.80?

Die Zolltarifnummer 9031.80.80 umfasst Instrumente, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9031.80.80?

Der Drittlandszollsatz für 9031.80.80 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9031.80.80?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 903180. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9031.80.80?

9031.80.80 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9031.80.80 im Zolltarif eingeordnet?

9031.80.80 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9031 Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren > 903180 andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9031.80.80?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9031.80.80 erfasst, zum Beispiel DEBTI5831/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 9031.80.80 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9031.80.80 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A004c, 1A004d, 1B001f, 2B119b, 3A002a, 3A002c, 3A002e, 3A002f. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9031.80.80?

KN-Code 9031.80.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90318080 verlinken.
