# Zolltarifnummer 9206.00.00.00: Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas)

> Die Zolltarifnummer 9206.00.00.00 steht für Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas). Der Drittlandszollsatz beträgt 3,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9206000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9206.00.00.00
- Drittlandszollsatz: 3,2 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 92 MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE
  - 9206 Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas)
    - 9206.00.00.00 Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas)

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,2 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI19190/24-1** (DE): Es handelt sich bei dem sog. „stapelbarer Trommelhocker“ um eine Warenzusammenstellung zum Musizieren, bestehend aus einem Trommelhocker (sog. Cajón), einer aufklebbaren Schlaganleitung und einem kostenlosen Trommelheft mit Rhythmusübungen und Kinderliedern, alles in einer gemeinsamen Verpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Trommelhocker wird in zwei verschiedenen Ausführungen (Sitzhöhe ca. 34 cm oder 45 cm) angeboten, ist oberseitig und seitig beplankt und nach unten offen, weist angedeutete Beine aus Birkensperrholz auf und hat einen eingebauten Snareteppich. Die Cajón bestimmt in Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. Sie wird mit den bloßen Händen und den Fingern, auf dem Instrument sitzend, angeschlagen. Die Warenzusammenstellung ist als „Schlaginstrument“ einzureihen.
- **DEBTI4451/24-2** (DE): Es handelt sich um paarweise gespielte Schlaginstrumente in Form von sog. Claves (Klanghölzern) in zwei Ausführungen, bestehend aus - zwei ca. 20 cm langen Klanghölzern aus Kokokosnussholz - zwei ca. 21 cm langen Klanghölzern aus dunkel lackiertem Kokosholz. Beim Aufeinanderschlagen der Claves wird der Klang erzeugt. Die Erzeugnisse sind als "Schlaginstrumente" einzureihen.
- **DEBTI4451/24-3** (DE): Bei der sog. Rhytmik-Trommel handelt es sich um ein ca. 11 cm x 32 cm x 12 cm (H x B x T) großes, quaderförmiges Musikinstrument aus Holz mit kleinen Standfüßen. In der 2 cm dicken Klangplatte befinden sich Schlitze, die vier „Zungen“ bilden. Durch Anschlagen mit dem beigefügten Gummikopfschlägel werden verschiedene hohe Töne erzeugt. Die Ware ist als "Schlaginstrument" einzureihen.
- **DEBTI6859/24-1** (DE): Bei dem sog. Vibra-Slap handelt es sich um ein ca. 15,5 x 30 x 8 cm (H x B x T) großes Perkussionsinstrument, im Wesentlichen bestehend aus einem gebogenen Metallstab, an dessen Enden sich eine Holzkugel und ein quaderförmiger, hohler Holzblock, in dem lose Metallstäbchen befestigt sind, befinden. Zum Spielen des Vibra-Slaps hält man das Musikinstrument am Griff und schlägt die Kugel auf die freie Hand. Dadurch werden die Stäbchen zum Vibrieren gebracht und schlagen gegen die Wände des Holzblocks, wodurch ein schepperndes Geräusch erzeugt wird, das u. a. an das Rasseln einer Klapperschlange erinnert. Durch den gebogenen Metallstab des VibraSlaps wird die Schwingung länger gehalten. Das Erzeugnis ist als "Schlaginstrument" einzureihen.
- **DEBTI6861/24-1** (DE): Bei dem sog. "Trommel-Set" handelt es sich um ein Set aus drei Handtrommeln in drei verschiedenen Größen (ca. d: 20 cm, d: 25 cm und d: 30 cm), jeweils bestehend aus einem schmalen roten Korpus aus Holz, der mit einem Fell aus Ziegenleder bespannt ist. Das Fell ist auf Eisenrahmen aufgezogen. Das Erzeugnis kann entweder mit der Hand oder den mitgelieferten Schlägeln gespielt werden. Die drei Handtrommeln und die drei Schlägel sind in einer speziell hergerichteten und für den dauernden Gebrauch aufgemachten Tasche verpackt. Das Erzeugnis ist als "Schlaginstrument" einzureihen.
- **DEBTI6887/24-1** (DE): Bei der sog. "Kleine Einzel-Conga" handelt es sich um ein Schlaginstrument in Form einer ca. H: 28 cm x d: 20 cm großen Fasstrommel, bestehend aus einem sich nach unten hin verjüngendem Korpus aus Holz, der mit einem Naturfell bespannt ist. Das Naturfell ist auf einen Rundrahmen aus Metall aufgezogen und lässt sich mit vier metallenen Spannschrauben stimmen. Mit einem an Metallösen und Kunststoffkarabinern befestigten Tragegurt lässt sich die Conga in Bewegung spielen. Sie wird mit den bloßen Händen und den Fingern angeschlagen. Das Erzeugnis ist als "Schlaginstrument" einzureihen.
- **DEBTI3820/24-1** (DE): Bei den sog. Mini-Maracas handelt es sich um ein Set aus zwei ca. L: 5 cm x d: 4 cm großen ovalen Hohlkörpern mit Handgriffen (ca. L: 7 bis 8,5 cm) in zwei unterschiedlichen Ausführungen (vollständig aus Holz oder vollständig aus Kunststoff gearbeitet). Die Erzeugnisse sind mit kleinen Klangkörpern befüllt und farbig unterschiedlich gestaltet. Die Maracas werden meist paarweise gespielt und erzeugen beim Schütteln einen Ton. Die Erzeugnisse sind als "Schlaginstrumente" einzureihen.
- **DEBTI4742/24-1** (DE): Bei den sog. "Kontrabass-Klangbausteinen" handelt es sich um Musikinstrumente (in neun Ausführungen), bestehend aus rechteckiigen Resonanzkästen aus Holz, auf denen gestimmte Klangplatten aus Holz angebracht sind. Die Klangbausteine haben je nach Tonhöhe die Abmessungen von ca. 55 bis 70 x 26 bis 40 x 16 bis 23 cm (B x H x T). Die Waren sind einzeln in verschiedenen Tönen (C - H, B und FIS) erhältlich. Die Erzeugnisse sind als "Schlaginstrumente" einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9206

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Schlaginstrumente sind Instrumente, die entweder mit einem Gegenstand gleicher Art, einem Schlegel oder dergleichen oder mit bloßer Hand geschlagen werden. Diese Instrumente werden auch als Schlagzeug bezeichnet. Die wichtigsten Instrumente dieser Position sind: A) Instrumente mit Membranen, z. B.: 1) Tamburine. 2) Trommeln (kleine, große usw.), die aus zylindrischen Holz- oder Metallkörpern bestehen, die auf beiden Seiten mit Pergamentleder überzogen sind und mit einem oder zwei Holzstöcken oder einem Holzschlegel mit lederüberzogenem Kopf geschlagen werden. 3) Orchester- und Kesselpauken; halbkugelige Kupferkessel, die im Allgemeinen auf den Boden gestellt werden und von verschiedener Größe sind; sie sind mit gegerbtem, auf einem bestimmten Ton gestimmten Leder bespannt und werden mit einem Schlegel oder mit Stöcken geschlagen. …

### Kapitel 92

1. Zu Kapitel 92 gehören nicht: a) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV E9201A00); b) Mikrofone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer, Schalter, Stroboskope und andere Instrumente, Apparate und zusätzliche Ausrüstungsstücke zur Verwendung mit den Waren des Kapitels 92, wenn sie nicht in diese Waren oder nicht mit diesen Waren in das gleiche Gehäuse eingebaut sind (Kapitel 85 oder 90) (RV E9201B00); c) Instrumente und Geräte, die den Charakter von Spielzeug haben (Position 9503) (RV E9201C00); d) Wischer und andere Bürstenwaren zum Reinigen von Musikinstrumenten (Position 9603) oder Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (Position 9620) (RV E9201D00); e) Instrumente und Geräte, die den Charakter von Sammlungsstücken oder Antiquitäten haben …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9206.00.00.00.0 Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas)

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9206.00.00.00?

Die Zolltarifnummer 9206.00.00.00 umfasst Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9206.00.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 9206.00.00.00 beträgt 3,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9206.00.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 920600. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9206.00.00.00?

9206.00.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9206.00.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

9206.00.00.00 steht in dieser Hierarchie: 92 MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE > 9206 Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9206.00.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9206.00.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI19190/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9206.00.00.00?

TARIC-Code 9206.00.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9206000000 verlinken.
