# Zolltarifnummer 9306.90.90.00: Bomben, andere

> Die Zolltarifnummer 9306.90.90.00 steht für Bomben, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9306909000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9306.90.90.00
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 93 WAFFEN UND MUNITION; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 9306 Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen
    - 9306.90 andere
      - 9306.90.90 andere
        - 9306.90.90.00 Bomben, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Ausfuhrgenehmigung erforderlich
- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1C102, 0004

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI53529/24-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um gelbe Kugeln aus Kunststoff mit einem Durchmesser von etwa 6 mm. Derartige Kugeln werden hauptsächlich als Munition für Feder- oder Druckluftwaffen verwendet und werden zolltarifrechtlich als Geschosse erfasst. 400 Kugeln sind in einem Spenderfläschchen aus Kunststoff mit einem integrierten Einfülltrichter auf einer Blisterkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Geschosse" für Waffen im Sinne der Position 9306.
- **FRBTIFR-BTI-2022-07348** (FR): Projectile, se présentant sous la forme d’une flèche en acier inoxydable, utilisée lors de la pratique de la chasse sous-marine. Il s'agit d'une flèche de 6,5 mm de diamètre pour plus de sécurité et de fiabilité de l'armement d'une arbalète de chasse sous-marine. Longueur : 115 cm, poids : 300gr.
- **FRBTIFR-BTI-2021-06929** (FR): Flèche en acier inoxydable permettant le fonctionnement d'une arbalète de plongée sous-marine. Son diamètre est de 6,5 mm. Le produit est conçu pour la chasse subaquatique. .
- **PLPL-WIT-2011-00406** (PL): Różnobarwne kapsułki w kształcie kuli o średnicy około 17 mm, zawierające barwnik wytworzony na bazie żelatyny spożywczej, przeznaczone jako amunicja do karabinków do gry w paintball. Towar jest pakowany w worki foliowe o wymiarach 24 x 30 cm. Z karty charakterystyki produktu wynika m.in., że bezwzględnie wymagane jest stosowanie przez użytkownika ochraniacza głowy, oczu i uszu przed uderzeniem kapsułki wystrzelonej z karabinka. W przeciwnym wypadku może dojść do poważnego uszkodzenia ciała.
- **DE17079/11-1** (DE): Es handelt sich um kugelförmige, farbige auf Wasser basierende Gelkugeln mit einem Kaliber von 11,7 mm. Die Erzeugnisse werden als Geschosse in Waffen (Federdruckwaffen) verwendet und sind zu 500 Stück in einer Pappschachtel verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Geschosse" zur Codenummer 9306 9090 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).
- **FR-E4-2008-002985** (FR): BILLES EN MATIERE PLASTIQUE DE 0.5 CM DE DIAMETRE PRESENTEES DANS UNE BOUTEILLE EN PLASTIQUE SERVANT DE MUNITIONS A UN PISTOLET A AIR COMPRIME. QUANTITE: 2700
- **DEK/1079/08-1** (DE): "Gummigeschoss"; es handelt sich um farbige, kugelförmige Erzeugnisse aus Kunststoff oder Kautschuk mit einem Kaliber von 9,7 mm. Die Erzeugnisse werden als Geschoss in Waffen (nicht Gegenstand dieser vZTA) verwendet (lt. Antragstellerangabe). Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Geschosse" zur Codenummer 9306 9090 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).
- **DEK/1079/08-2** (DE): "Gummigeschoss"; es handelt sich um farbige, kugelförmige Erzeugnisse aus Kunststoff oder Kautschuk mit einem Kaliber von 17,3 mm. Die Erzeugnisse werden als Geschoss in Waffen (nicht Gegenstand dieser vZTA) verwendet (lt. Antragstellerangabe). Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Geschosse" zur Codenummer 9306 9090 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9306

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: A) Munition, z. B.: 1) Granaten (Spreng-, Schrapnell-, Voll-, Leucht-, Leuchtspur-, Brand-, Nebel- usw. -Granaten), sowie alle anderen Geschosse für Geschütze und Granatwerfer. 2) Patronen aller Art, Platzpatronen (einschließlich Patronen für Nietwerkzeuge oder zum Anlassen von Verbrennungsmotoren mit Selbstzündung), Patronen mit gewöhnlichem Geschoss, mit Leuchtspurgeschoss, mit Brandgeschoss, mit panzerbrechendem Geschoss, Kugel- und Schrotpatronen für Jagdgewehre, usw. 3) Bleiprojektile (hohl, kugelförmig, diaboloförmig usw.) und Bolzen, für Feder-, Luft- oder Gasgewehre und -pistolen, andere als Munition für Spielzeuggewehre der Pos. 9503. …

### Pos. 9306

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2017/1169 der Kommission vom 26. Juni 2017 (ABl. EU Nr. L 170/56) (RV L 17/1169) Eine Ware in Form eines Balls (sogenannter Paintball), bestehend aus einer harten, mit wasserbasierter Farbe gefüllten Gelatinekapsel. Die Ware ist zur Verwendung als Geschoss für ein Paintballgewehr (Luftgewehr mit einer Abschussgeschwindigkeit von 91 Metern pro Sekunde) während des Mannschaftsspiels „Paintball“ bestimmt. Siehe Abbildungen Unterposition 9306 90 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 s) 1) zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9306, 9306 90 und 9306 90 90. …

### Kapitel 93

1. Zu Kapitel 93 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 36 (z. B. Zündhütchen, Sprengkapseln, Sprengzünder, Leuchtraketen, Raketen zum Wetterschießen) (RV E9301A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV E9301B00); c) Panzerwagen und andere gepanzerte Kampffahrzeuge (Position 8710) (RV E9301C00); d) Zielfernrohre und andere optische Vorrichtungen, für Waffen, ausgenommen solche, die auf Waffen montiert sind oder die mit den Waffen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden (Kapitel 90) (RV E9301D00); e) Armbrüste, Bogen und Pfeile für den Schießsport, stumpfe Waffen für den Fechtsport und Spielzeugwaffen (Kapitel 95) (RV E9301E00); f) Sammlungsstücke oder Antiquitäten (Position 9705 oder 9706) (RV E9301F00). 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9306.90.90.00.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9306.90.90.00?

Die Zolltarifnummer 9306.90.90.00 umfasst Bomben, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9306.90.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 9306.90.90.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9306.90.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 930690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9306.90.90.00?

9306.90.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9306.90.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

9306.90.90.00 steht in dieser Hierarchie: 93 WAFFEN UND MUNITION; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9306 Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen > 930690 andere > 93069090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9306.90.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9306.90.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI53529/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 9306.90.90.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9306.90.90.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C102, 0004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9306.90.90.00?

TARIC-Code 9306.90.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9306909000 verlinken.
