# Zolltarifnummer 9401.71.00.00: Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), gepolstert

> Die Zolltarifnummer 9401.71.00.00 steht für Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), gepolstert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9401710000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9401.71.00.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  - 9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon
    - 9401.71 gepolstert
      - 9401.71.00.00 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), gepolstert

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- EUDR: erfasst (wood), nur teilweise

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI18280/26-1** (DE): Bei der als „Outdoor-Sitzgruppe“ bezeichneten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einer gepolsterten 2er-Sitzbank mit Metallgestell und Polypropylen-Bespannung mit den Abmessungen: 130 x 80 x 84 cm, - zwei gepolsterten Sesseln mit Metallgestell und Polypropylen-Bespannung mit den Abmessungen: 75 , 5 x 80 x 84 cm und - einem Beistelltisch mit Metallgestell und Glasplatte (gefärbtes Sicherheitsglas) mit den Abmessungen: 119 x 60 x 32 cm. Die Sitzmöbel sind mit lose aufgelegten, passgenauen Sitz- und Rückenkissen ausgestattet. Die Lehnen bestehen zusätzlich aus vertikal gespannten Kunststoffseilen in offener Anordnung. Ein Esstisch liegt auf Grund der geringen Höhe nicht vor. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird aufgrund der Anzahl und im Hinblick auf die Verwendung von den Sitzmöbeln bestimmt. Die Erzeugnisse sind dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dienen der Ausstattung von z. B. Terrassen. Die verpackte und noch nicht zusammengesetzte Warenzusammenstellung ist als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 69 erfasst, mit Gestell aus Metall, gepolstert" einzureihen. (siehe Abbildung in der Anlage)
- **HRBTIOM-2026-0096** (HR): Tapecirana stolica s metalnim okvirom. Sjedište i naslon stolice izrađeni su od drvene školjke (otpreska), obloženi poliuretanskom pjenom te tapecirani eko-kožom ili tkaninom. Noge stolice su metalne, u crnoj mat boji.
- **DEBTI18069/26-1** (DE): Bei der Ware handelt es sich um ein an der Zimmerdecke zu befestigendes, ca. 80 x 60 x 140 cm (B x T x H) großes Sitzmöbel. Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einem Metallgestell, welches mit einem Geflecht aus Baumwolle und Polyester umflochten ist. Der Sitz besitzt eine runde Sitzfläche und ist mit einem passgenauem Sitz- und Rückenkissen gepolstert. Die Ware wird als "anderes als von der Position 9402 und den Unterpositionen 9401 10 bis 9401 69 erfasstes Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall, gepolstert" eingereiht. Abbildung: siehe Anlage
- **DEBTI18984/26-1** (DE): Bei der als "Hollywoodschaukel" bezeichneten Ware handelt es sich um ein ca. 140 x 112 x 150 cm großes Sitzmöbel, im Wesentlichen bestehend aus einem Gestell aus pulverbeschichtetem Stahl, einem verstellbaren Sonnendach aus sog. „Oxford Stoff“, Verbindungsstücken für das Dach, rutschfesten Standfüßen, einer Sitzfläche mit einer Rückenlehne und passgenauen Auflagen. Das Erzeugnis dient der Ausstattung von z.B. Terrassen und ist in mehreren Farben verfügbar. Die noch nicht zusammengesetzte und verpackte Ware ist als "anders als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 69 erfasst, mit Gestell aus Metall, gepolstert" einzureihen. (siehe Abbildung in der Anlage)
- **DEBTI17389/26-1** (DE): Bei der als "Polyrattan Korbsessel" bezeichneten Ware handelt es sich um ein Sitzmöbel im Wesentlichen bestehend aus einem Gestell aus pulverbeschichtetem Stahl, welches vollständig aus einem Kunststoffgeflecht in Rattan-Design umflochten ist. Der Stuhl mit den Abmessungen von ca. 59 x 56 x 83 cm (L x B x H) ist mit einem passgenauen ca. 5 cm dickem, lose aufgelegten Kissen ausgestattet und kann ohne diese Polsterung nicht sinnvoll verwendet werden. Das auf den Boden zu stellende Erzeugnis dient der Ausstattung von z. B. Terrassen und ist als 2er Set erhältlich. Die Ware wird als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 69 erfasst, mit Gestell aus Metall, gepolstert" eingereiht. (siehe Abbildung in der Anlage)
- **FRBTIFR-BTI-2026-04638** (FR): Siège de salon rembourré à usage domestique (1 place), composé d’une structure interne en contreplaqué, garnie de mousse polyuréthane (24kg /m3 + 28kg /m3) et revêtue d'un tissu 100% polyester aspect velours côtelé. L'ensemble est supporté par une armature extérieure tubulaire continue en acier chromé faisant office de piétement et d'accoudoirs. Non pivotant, livré démonté.
- **DEBTI11122/26-1** (DE): Bei der als "Schaukelstuhl für Erwachsene" bezeichneten Ware handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware in Form eines Sitzmöbels (Schaukelstuhl) und einer mitgelieferten und unterhalb des Sitzes anzubringenden, abnehmbaren Hängetasche. Das Sitzmöbel besteht aus einem Gestell (Seitenteile, Rückenlehne und Beine) aus Metall, zwei gebogenen, an den Metallbeinen befestigten Holzkufen, die der Wippfunktion dienen, und einer gepolsterten, mit Stoff bezogenen Sitzschale mit Rückenlehne und Armlehnen in zwei unterschiedlichen Farben. Charakterverleihender Bestandteil der zusammengesetzten Ware ist aufgrund des Umfangs/äußeren Erscheinungsbildes und im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung das Sitzmöbel. Bei dem aus zwei unterschiedlichen Stoffen bestehenden Gestell wird der stoffliche Charakter insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung als stabilitätsverleihendes Element und im Hinblick auf den Wert von dem Metall bestimmt. Die zusammengesetzte Ware ist als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 69 erfasst, mit Gestell aus Metall, gepolstert" einzureihen. (siehe Abbildungen in der Anlage)
- **DEBTI17068/26-1** (DE): Bei der Ware handelt es sich ein um ein ca. 68 x 134 x 73 cm (H x B x T) großes Sitzmöbel in Form eines Sofas, bestehend aus einem Metallgestell, einer gepolsterten Sitzfläche und einer gepolsterten Rückenlehne. Das Sofa ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient der Einrichtung von z. B. Wohnungen. Die Ware wird als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 69 erfasst, mit Gestell aus Metall, gepolstert" eingereiht. Abbildung: siehe Anlage

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9401

Zu Unterpositionen 9401 61 und 9401 71 „Gepolsterte Sitzmöbel“ haben eine geformte Lage, z. B. aus Watte, Werg, Tierhaaren, Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch an dem Sitz befestigt, die z. B. mit Spinnstoffen, Leder oder Kunststoff-Folien überzogen ist. Ebenfalls als gepolsterte Sitzmöbel werden Sitze eingereiht, deren Polstermaterial nicht überzogen ist oder die nur einen weißen Spinnstoffüberzug haben, der selbst dazu bestimmt ist, überzogen zu werden (so genannte gepolsterte Stühle „in Musselin“), Sitzmöbel, die mit abnehmbaren Sitz- oder Rückenpolster gestellt werden und die ohne diese Polster nicht verwendet werden können und Sitzmöbel mit Spiralfedern (zum Aufpolstern). Andererseits genügt das Vorhandensein von waagerecht angeordneten Sprungfedern, die dazu bestimmt sind, am Gestell ein Stahldrahtgitter oder ein straffes Tuch usw. …

### Pos. 9401

Zu Unterposition 9401 71: 1. Kindersitz mit einer textilen Polsterabdeckung über einem Metallrahmen, der mit Spielzeugen, einem Vibrationsmechanismus und einem Musikmodul ausgestattet ist. Die Ware hat einen gekrümmten unteren Abschnitt, der es ermöglicht, den Sitz in einen Schaukelstuhl umzuwandeln. Er kann aber auch in einer nicht-schaukelnden Position arretiert werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Kindersitz mit gepolsterter Abdeckung über einem Metallrahmen, der mit einem Vibrationsmechanismus, einem Musikmodul und einem abnehmbaren Spielzeugbügel ausgestattet ist. Er ist für ein Baby bestimmt, bis es dazu in der Lage ist, allein aufrecht zu sitzen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 3. Kindersitz, bestehend aus einem gepolsterten Ring, mit Kunststoff umfasst, der federnd an drei größeren Stahlpfosten aufgehängt ist. …

### Pos. 9401

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2458/95 der Kommission vom 19. Oktober 1995 1)) (RV 2458/95): 1. Bezüge zum endgültigen Beziehen von Vorder- und Rücksitzgestellen mit Polsterung für Kraftfahrzeuge, bestehend aus: - einer Sitzfläche, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befindet sich eine biegsame Metallleiste. - einer Rückenlehne, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befinden sich: - Schnüre mit Befestigungsvorrichtungen aus Kunststoff, - ein Gummiband, - biegsame Metallleisten. - einem Kopfstützenbezug, dessen Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (PVC) zusammensetzt. …

### Pos. 9401

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 9. Februar 2023 in der Rechtssache C-635/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie eine aus einem Innenfolienschlauch und einer äußeren Gewebehülle aus Spinnstoffgewebe bestehende Art Luftliegecouch nicht erfasst. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 9. März 2023 in der Rechtssache C-725/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9401.71.00.00.0 andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall, gepolstert

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9401.71.00.00?

Die Zolltarifnummer 9401.71.00.00 umfasst Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), gepolstert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9401.71.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 9401.71.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9401.71.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940171. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9401.71.00.00?

9401.71.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9401.71.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

9401.71.00.00 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon > 940171 gepolstert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9401.71.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9401.71.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI18280/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 9401.71.00.00 von der EUDR betroffen?

Ja. 9401.71.00.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9401.71.00.00?

TARIC-Code 9401.71.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9401710000 verlinken.
