# Zolltarifnummer 9401.79.00.00: Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere

> Die Zolltarifnummer 9401.79.00.00 steht für Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9401790000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9401.79.00.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  - 9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon
    - 9401.79 andere
      - 9401.79.00.00 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- EUDR: erfasst (wood), nur teilweise

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2026-00151-02** (FR): Malle beauté station se transformant une fois ouverte en station de maquillage ou coiffeuse. La malle est en bois et elle est recouverte d’une toile enduite en feuille de matières plastiques. Les poignées sont en cuir de vache et les côtés et le verrou de la malle sont en laiton. La malle contient : - un siège pliable non rembourré avec bâti en métal, composé d’un piétement tubulaire en acier inoxydable. L’assise et le dossier du siège sont en cuir ; - une poubelle composée de 30 % de cuir et 70 % d’aluminium. La poubelle n'est pas réalisée à partir d'aluminium coulé ou moulé. Elle est réalisée à partir de plusieurs éléments d'aluminium usiné puis l'ensemble est assemblé par soudage ou vissage. La finition est faite par galvanisation et vernissage ainsi que gainage ; - un support de téléphone en laiton, réalisé en usinage, pliage et/ou décolletage. La finition est faite en galvanisation (non moulé, coulé, forgé ou estampé) ; - un kit miroir éclairant avec un cadre en métal doré et cuir ; - un miroir sur pied réglable en laiton. Ce RTC ne reprend que le siège pliable, les autres éléments faisant l’objet de classements séparés.
- **ESBTIESBTI2026REN781** (ES): Banco con respaldo, las patas y la estructura que soporta el respaldo son de fundición de hierro ductil (grafito esferoidal). El respaldo y el asiento son de madera de pino o tropical. No dispone de apoyabrazos. Se utiliza como asiento. El armazón es de metal y el respaldo y asiento de madera.
- **DEBTI17380/26-1** (DE): Bei der Ware „Gartenstuhl 2er-Set“ handelt es sich um ein Set, bestehend aus zwei Sitzmöbeln. Jedes einzelne ca. 110 x 73 x 60 cm (H x T x B) große Sitzmöbel besteht im Wesentlichen aus einem Gestell aus Aluminium, einer verstellbaren Rückenlehne, zwei Armlehnen und einem Textilbezug aus Polyester mit einem Nackenpolster. Die Ware wird als "anderes als von der Position 9402 und den Unterpositionen 9401 10 bis 9401 69 erfasstes Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall, ungepolstert" eingereiht. (siehe Abbildung in der Anlage)
- **DEBTI19001/26-1** (DE): Es handelt sich bei dem "Gartenstuhl Hochlehner" um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Gartenmöbel in Form eines Stuhls (60 cm x 118 cm, B x H) und abnehmbarer Kopfpolsterung. Innerhalb der zusammengesetzten Ware ist das Möbel aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmend. Der Stuhl besitzt ein Aluminiumgestell mit einer Bespannung aus Polyester-Spinnstoff. Das auf den Boden zu stellende Gartenmöbel ist mit zwei Armlehnen ausgestattet und lässt sich in eine Liegeposition umstellen. Die Ware wird als "anderes als von den Unterpositionen 9401 10 bis 9401 69 erfasstes Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall, nicht gepolstert" eingereiht. (siehe Abbildung in der Anlage)
- **DEBTI8896/26-1** (DE): Es handelt sich bei dem „Bierbank 2er-Set“ um zwei ungepolsterte Sitzmöbel in Form von Bänken, jeweils mit einer Sitzfläche aus weißem Kunststoff und Metallgestell mit den Abmessungen: 183 x 28 x 44 cm. Die auf den Boden zu stellenden Erzeugnisse sind zusammenklappbar, mit einem Tragegriff ausgestattet und dienen als Sitzmöbel im Innen- und Außenbereich. Die Waren sind als "andere als von der Position 9402 erfasste Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall, nicht gepolstert" einzureihen. (siehe Abbildungen in der Anlage)
- **DEBTI12430/26-1** (DE): Es handelt sich bei den „Rattanbänken 2er-Set“ um zwei ca. 180 x 25 x 43 cm (L x B x H) große, ungepolsterte Sitzmöbel in Form von Bänken mit einer Sitzfläche aus Kunststoff in Rattan-Optik (Polyethylen) und zusammenklappbarem, pulverbeschichtetem Metallgestell (zusammengeklappt ca. 90 x 9 , 5 x 25 cm). Das auf den Boden zu stellende Erzeugnis ist mit seitlichen Tragegriffen ausgestattet und dient der Einrichtung von z. B. Terrassen oder Gärten. Die Ware ist als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall, nicht gepolstert" einzureihen. (siehe Abbildung in der Anlage)
- **DEBTI19011/26-1** (DE): Es handelt sich bei dem als „Polyrattan 2-er Set Gartenstuhl“ bezeichneten Erzeugnis um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus zwei ca. 59 x 59 x 88 cm (L x B x H) großen Sitzmöbel mit einem Gestell aus pulverbeschichteten Stahl, welches vollständig aus einem Kunststoffgeflecht in Rattan-Design umflochten ist und jeweils einer passgenauen, lose aufgelegten, 46 x 48 x 7 cm (L x B x H) großen Sitzauflage. Die Ware ist in den Farben grau/anthrazit; schwarz/creme; braun/creme; creme/beige verfügbar. Der Charakter der Ware wird aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung von den Sitzmöbeln bestimmt. Das auf den Boden zu stellende Erzeugnis dient der Ausstattung von z.B. Terrassen. Die noch nicht zusammengesetzte Ware ist als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall, nicht gepolstert" einzureihen. (siehe Abbildung in der Anlage)
- **FRBTIFR-BTI-2026-01866** (FR): Sac à dos intégrant un tabouret de camping. Matériaux : acier + tissu Oxford 210D. Dimensions : 35.5 x 49 x 4.5 cm.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9401

Zu Unterposition 9401 79: 1. Feststehende Aluminiumsitzreihen oder -tribünen, d. h. erhöhte, gestufte Bankreihen, die auf Sportplätzen und bei anderen Zuschauerveranstaltungen zu finden sind. Die Sitzplätze bestehen aus Metallplanken. Die Tribünen sind zum Boden hin offen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 1 k) zu Abschnitt XV und Anmerkung 2 zu Kapitel 94) und 6. 2. Mobile oder transportable Tribünen, die an verschiedene Orte gebracht werden können, um den Bedarf an temporären oder umgestaltbaren Sitzplätzen zu decken. Sie verfügen über ein eingebautes Antriebssystem zum Anheben oder Absenken der Einheit. Die Tribünen können auf einer Straße gezogen oder innerhalb eines Veranstaltungsortes bewegt werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 1 k) zu Abschnitt XV und Anmerkung 2 zu Kapitel 94) und 6.

### Pos. 9401

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2458/95 der Kommission vom 19. Oktober 1995 1)) (RV 2458/95): 1. Bezüge zum endgültigen Beziehen von Vorder- und Rücksitzgestellen mit Polsterung für Kraftfahrzeuge, bestehend aus: - einer Sitzfläche, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befindet sich eine biegsame Metallleiste. - einer Rückenlehne, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befinden sich: - Schnüre mit Befestigungsvorrichtungen aus Kunststoff, - ein Gummiband, - biegsame Metallleisten. - einem Kopfstützenbezug, dessen Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (PVC) zusammensetzt. …

### Pos. 9401

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 9. Februar 2023 in der Rechtssache C-635/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie eine aus einem Innenfolienschlauch und einer äußeren Gewebehülle aus Spinnstoffgewebe bestehende Art Luftliegecouch nicht erfasst. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 9. März 2023 in der Rechtssache C-725/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

### Pos. 9401

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hessen vom 22. März 2011, Rechtssache 4 K 1478/10 Tatbestand: In der Produktbeschreibung wird der X als mobiler Sessel, idealer Pflege- und Therapiestuhl beschrieben. Er verbinde die Bequemlichkeit eines Sessels, die Mobilität eines Rollstuhls und den Liegekomfort eines Bettes. Der X sei der ideale Pflege- und Therapiestuhl, der ein Stück geborgene Sicherheit und Lebensqualität schaffe, dessen Liegefläche aus hochwertigem viskoseelastischen Schaum mit hoher Reaktivität bestehe, der gemeinsam mit der Lammflorauflage bei der Dekubitusprophylaxe helfe, dessen kantenfreier, bequemer Seiten- und Fronteinstieg den aktiven Transfer erleichtere, der stufenlos den Sitz- und Liegebedürfnissen angepasst werden könne und dessen geringe Baumaße und einfache Handhabung es ermöglichen würden, den Liegenden bequem in je …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9401.79.00.00.0 andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9401.79.00.00?

Die Zolltarifnummer 9401.79.00.00 umfasst Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9401.79.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 9401.79.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9401.79.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940179. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9401.79.00.00?

9401.79.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9401.79.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

9401.79.00.00 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon > 940179 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9401.79.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9401.79.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-00151-02. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 9401.79.00.00 von der EUDR betroffen?

Ja. 9401.79.00.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9401.79.00.00?

TARIC-Code 9401.79.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9401790000 verlinken.
