# Zolltarifnummer 9401.79.00.00.0: Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere Sitzmöbel, mit Gestell aus…

> Die Zolltarifnummer 9401.79.00.00.0 steht für Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/94017900000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9401.79.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  - 9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon
    - 9401.79 andere
      - 9401.79.00.00.0 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- EUDR: erfasst (wood), nur teilweise

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI41442/25-1** (DE): Bei der Ware handelt es sich um ein ca. 120 x 60 x 83 cm (B x T x H) großes Sitzmöbel, im Wesentlichen bestehend aus vier Metallbeinen, die in Armlehnen übergehen sowie einer Sitz- und Rückenfläche mit Latten aus Tannenholz. Das Erzeugnis ist dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden und wird z. B. in Gärten verwendet. Die Ware wird als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 69 erfasstes Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall, ungepolstert" eingereiht.
- **DEBTI47092/25-1** (DE): Bei der Ware handelt es sich um einen Gartenstuhl. Er verfügt im Wesentlichen über ein Gestell aus Aluminium sowie über eine Sitzfläche und eine verstellbare Rückenlehne, die beide eine Bespannung aus Textilbezug aufweisen. Der Stuhl ist mit den Abmessungen von ca. 55 x 65 x 106 cm (B x T x H) mit zwei Armlehnen ausgestattet. Die Ware wird als "anderes als von der Position 9402 und den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 69 erfasstes Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall, ungepolstert" eingereiht.
- **DEBTI39378/25-1** (DE): Bei der Ware handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer Kühltasche in Form eines Rucksacks und einem integrierten Stuhl. Der klappbare Stuhl besteht aus einem Metallrahmen und einer nicht gepolsterten Sitzfläche aus Spinnstoff, die auf das Metallgestell aufgespannt ist. Der Rucksack ist am oberen Rand mit der ungepolsterten Sitzfläche fest vernäht und mit zwei Klettverschlussbändern an den Schmalseiten des Gestells fixiert. Rucksack und Sitzmöbel lassen sich nicht voneinander trennen. Da kein charakterverleihendes Merkmal ermittelbar ist, erfolgt die Einreihung in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Der auf den Boden zu stellende Stuhl dient als Sitzmöbel in z. B. Gärten. Die verpackte Ware wird als "anderes als von der Position 9402 und den Unterpositionen 9401 10 bis 9401 69 erfasstes Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall, ungepolstert" eingereiht.
- **DEBTI36724/25-2** (DE): Siebenteilige Zusammenstellung, Foto siehe Anlage, - laut Antrag bestehend aus einem Zelt, zwei Stühlen, zwei Isomatten und zwei Schlafsäcken, in einem Pappkarton verpackt; durch diverse Stoffproben und Abbildungen veranschaulicht, - stellt sich nicht als Warenzusammenstellung dar, da u. a. einige der Bestandteile (insbesondere die beiden Stühle) nicht der Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Übernachten im Zelt) dienen, - Sitzmöbel: -- laut Antrag: --- jeweils in Form eines auf den Boden zu stellenden, klappbaren, nicht gepolsterten Stuhls, mit den Abmessungen von 49 cm x 77 cm x 80 cm, --- mit einem sog. Scherengestell aus pulverbeschichteten Rohren aus unedlem Metall, -- mit einer Sitzfläche, einer Rückenlehne und zwei Armlehnen aus einfarbigen (schwarzen) Geweben aus Spinnstoffen, -- im vorderen Bereich der Armlehnen mit jeweils einem sog. Getränkehalter aus netzartig durch- brochenen Gewirken aus Spinnstoffen und Randverstärkungen aus augenscheinlich Kunststoff ausgerüstet. "Anderes als von der Position 9402 und den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 69 erfasstes Sitz- möbel, mit Gestell aus Metall, nicht gepolstert"
- **DEBTI41935/25-1** (DE): Es handelt sich bei der "Schaukelbank" um ein Sitzmöbel mit Metallgestell und Bespannung aus Teslin Netzstoff. Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einem Gestell aus pulverbeschichtetem Stahl mit einer zusätzlichen Schaukelfunktion aus Aluminium. An dem Gestell ist eine schaukelbare Sitzfläche mit passgenauen, nicht gepolsterten Sitz- und Rückenauflagen angebracht (Abmessungen: 120 x 70 x 83 cm). Das auf den Boden zu stellende Möbel dient der Ausstattung von z. B. Terrassen. Die Ware ist als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 69 erfasst, mit Gestell aus Metall, nicht gepolstert" einzureihen.
- **DEBTI29027/25-1** (DE): Bei den Erzeugnissen "Gartenstühle, Artikel ID: 28205 bzw. 28206 / Varianten ID: 73104 bzw. 73105" handelt es sich jeweils um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Stuhl (charakterbestimmend nach dem Umfang und der Bedeutung für die Verwendung) mit einem passgenauen, lose aufgelegten Sitzkissen. Der ca. 63 cm x 85 cm x 62 cm (B x H x T) große Stuhl mit oder ohne Armlehne besteht aus einem Gestell aus Stahl und einer Sitzschale aus Seilgeflecht. Die auf dem Boden stehende Ware dient als Sitzmöbel im Außenbereich. Das verpackte Erzeugnis ist als "anderes als von Position 9402 und von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 69 erfasstes Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall, nicht gepolstert" einzureihen.
- **DEBTI14205/25-1** (DE): Es handelt sich bei dem sog. „Tusker Kayak Seat (Artikelnummer 900423)“ um ein Sitzmöbel mit Metallgestell und einer textilen Sitzfläche. Das Gestell besteht im Wesentlichen aus Stangen, die fest an einem Kajak befestigt werden (Wasserfahrzeug nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Ware wird als "anderes Sitzmöbel der Pos. 9402, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 69 erfasst, mit Gestell aus Metall, nicht gepolstert" eingereiht.
- **DEBTI2309/25-1** (DE): Bei der als "Outdoor Möbel Set" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem Tische und einem Zweisitzer und, je nach Artikel, einem bzw. zwei Einsitzern. Der Tisch und die Sitzelemente bestehen aus einem Metallgestell. Die Sitzmöbel besitzen eine einfache textilene Bespannung, Rückenlehnen und Armlehnen aus Polywood. Maße Tisch: 75 cm x 44 cm x 39 cm (B x T x H) Maße Einzitzer / Zweisitzer: 61 cm / 108 cm x 73 cm x 76 cm (B x T x H) Der mit einer eingelegten Glasplatte versehene Tisch ist auf Grund der Höhe nicht als Esstisch vorgesehen. Die auf den Boden zustellenden Sitzmöbel bestimmen den Charakter der in zwei Kartons verpackten Warenzusammenstellung im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung. Die Ware wird als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 69 erfasst, mit Gestell aus Metall, nicht gepolstert" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9401

Zu Unterposition 9401 79: 1. Feststehende Aluminiumsitzreihen oder -tribünen, d. h. erhöhte, gestufte Bankreihen, die auf Sportplätzen und bei anderen Zuschauerveranstaltungen zu finden sind. Die Sitzplätze bestehen aus Metallplanken. Die Tribünen sind zum Boden hin offen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 1 k) zu Abschnitt XV und Anmerkung 2 zu Kapitel 94) und 6. 2. Mobile oder transportable Tribünen, die an verschiedene Orte gebracht werden können, um den Bedarf an temporären oder umgestaltbaren Sitzplätzen zu decken. Sie verfügen über ein eingebautes Antriebssystem zum Anheben oder Absenken der Einheit. Die Tribünen können auf einer Straße gezogen oder innerhalb eines Veranstaltungsortes bewegt werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 1 k) zu Abschnitt XV und Anmerkung 2 zu Kapitel 94) und 6.

### Pos. 9401

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2458/95 der Kommission vom 19. Oktober 1995 1)) (RV 2458/95): 1. Bezüge zum endgültigen Beziehen von Vorder- und Rücksitzgestellen mit Polsterung für Kraftfahrzeuge, bestehend aus: - einer Sitzfläche, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befindet sich eine biegsame Metallleiste. - einer Rückenlehne, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befinden sich: - Schnüre mit Befestigungsvorrichtungen aus Kunststoff, - ein Gummiband, - biegsame Metallleisten. - einem Kopfstützenbezug, dessen Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (PVC) zusammensetzt. …

### Pos. 9401

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 9. Februar 2023 in der Rechtssache C-635/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie eine aus einem Innenfolienschlauch und einer äußeren Gewebehülle aus Spinnstoffgewebe bestehende Art Luftliegecouch nicht erfasst. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 9. März 2023 in der Rechtssache C-725/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

### Pos. 9401

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hessen vom 22. März 2011, Rechtssache 4 K 1478/10 Tatbestand: In der Produktbeschreibung wird der X als mobiler Sessel, idealer Pflege- und Therapiestuhl beschrieben. Er verbinde die Bequemlichkeit eines Sessels, die Mobilität eines Rollstuhls und den Liegekomfort eines Bettes. Der X sei der ideale Pflege- und Therapiestuhl, der ein Stück geborgene Sicherheit und Lebensqualität schaffe, dessen Liegefläche aus hochwertigem viskoseelastischen Schaum mit hoher Reaktivität bestehe, der gemeinsam mit der Lammflorauflage bei der Dekubitusprophylaxe helfe, dessen kantenfreier, bequemer Seiten- und Fronteinstieg den aktiven Transfer erleichtere, der stufenlos den Sitz- und Liegebedürfnissen angepasst werden könne und dessen geringe Baumaße und einfache Handhabung es ermöglichen würden, den Liegenden bequem in je …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9401.79.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9401.79.00.00.0 umfasst Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9401.79.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9401.79.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9401.79.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940179. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9401.79.00.00.0?

9401.79.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9401.79.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9401.79.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon > 940179 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9401.79.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9401.79.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI41442/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 9401.79.00.00.0 von der EUDR betroffen?

Ja. 9401.79.00.00.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9401.79.00.00.0?

Warennummer 9401.79.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/94017900000 verlinken.
