# Zolltarifnummer 9401.80.00.00.0: Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere Sitzmöbel

> Die Zolltarifnummer 9401.80.00.00.0 steht für Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere Sitzmöbel. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/94018000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9401.80.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  - 9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon
    - 9401.80 andere Sitzmöbel
      - 9401.80.00.00.0 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere Sitzmöbel

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- EUDR: erfasst (wood), nur teilweise

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI28339/25-1** (DE): Das als "CLOUD XXL Outdoor Sitzsack, Artikelnummer: 28228 und 28230" bezeichnete Erzeugnis besteht aus einem runden, ca. 70 x 40 cm (B x H) großen Korpus mit einer textilen Hülle aus Polyester, die mit Styroporkügelchen gefüllt ist. Das Erzeugnis verfügt über eine definierte Sitzfläche, ist zum Sitzen geeignet und wird auf den Boden gestellt. Die verpackte Ware wird als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 79 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI25762/25-1** (DE): Bei dem "Plüschsessel in Form eines Fuchses für Kinder, Artikelnummer 107531" handelt es sich um ein auf den Boden zu stellendes, ca. 40 cm hohes und im Durchmesser ca. 43 cm großes Sitzmöbel für Kinder aus Spinnstoffen (Polyester). Die Ware ist der Optik nach einem "Fuchs" nachempfunden, wobei eine definierte Sitzfläche vorhanden ist; die Arme des Fuchses bilden die Armlehnen des Sitzes und der Rumpf des Tieres stellt eine Rückenlehne dar. Das Möbel dient der dauerhaften Einrichtung von z. B. Kinderzimmern. Die Ware ist als "anderes als von der Position 9402 und den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 79 erfasstes Sitzmöbel" einzureihen.
- **DEBTI25760/25-1** (DE): Bei dem "Plüschsessel in Form eines Rehs für Kinder, Artikelnummer 107529" handelt es sich um ein auf den Boden zu stellendes, ca. 42 cm hohes und im Durchmesser ca. 43 cm großes Sitzmöbel für Kinder aus Spinnstoffen (Polyester). Die Ware ist der Optik nach einem "Reh" nachempfunden, wobei eine definierte Sitzfläche vorhanden ist; die Arme des Rehs bilden die Armlehnen des Sitzes und der Rumpf des Tieres stellt eine Rückenlehne dar. Das Möbel dient der dauerhaften Einrichtung von z. B. Kinderzimmern. Die Ware ist als "anderes als von der Position 9402 und den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 79 erfasstes Sitzmöbel" einzureihen.
- **DEBTI30511/25-1** (DE): Bei dem "Kinder Plüschsitz Monkey" handelt es sich um ein auf den Boden zu stellendes, ca. 40 cm hohes und im Durchmesser ca. 42 cm großes Sitzmöbel für Kinder aus Spinnstoffen (Polyester). Die Ware ist der Optik nach einem "Affen" nachempfunden, wobei eine definierte Sitzfläche vorhanden ist. Die Arme des Affen bilden die Armlehnen des Sitzes, Rumpf und Kopf stellen die Rückenlehne dar. Das Möbel dient aufgrund der geringen Sitzhöhe Kleinkindern und somit der dauerhaften Einrichtung von z.B. Kinderzimmern. Die Ware ist als "anderes als von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 79 erfasstes Sitzmöbel" einzureihen.
- **DEBTI12852/25-1** (DE): Bei dem sog. "Plüschsessel in Form eines Hasen für Kinder, Artikelnummer 107528" handelt es sich um ein auf den Boden zu stellendes, ca. 39 cm hohes und im Durchmesser ca. 39cm großes Sitzmöbel für Kinder aus Spinnstoffen (Polyester). Die Ware ist der Optik nach einem "Hasen" nachempfunden, wobei eine definierte Sitzfläche vorhanden ist, die Arme des Hasen bilden die Armlehnen des Sitzes und der Rumpf des Tieres stellt eine Rückenlehne dar. Das Möbel dient der dauerhaften Einrichtung von z.B. Kinderzimmern. Die Ware ist als "anderes als von den Unterpositionen 9401 10 bis 9401 79 erfasstes Sitzmöbel" einzureihen.
- **DEBTI37828/24-1** (DE): Bei dem sog. "Relaxsessel Chill Anthrazit/Beige" handelt es sich um ein ca. 102 x 87 x 70 cm (L x B x H) großes Sitzmöbel in Form eines Sessels ohne Armlehnen, das aus einer mit Kaltschaum befüllten, grob geriffelten Hülle aus Spinnstoff besteht. Das auf dem Boden stehende Sitzmöbel hat eine definierte Sitzfläche. Die Ware ist in den Farben Anthrazit und Beige erhältlich. Das verpackte Erzeugnis ist als "anderes als von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 79 erfasstes Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402)" einzureihen.
- **DEBTI38162/24-1** (DE): Das als "Sitzsack Hocker Calm, Art.Nr. 22147 und Art.Nr. 22145" bezeichnete Erzeugnis besteht aus einem runden, ca. 42 x 25 cm (d x H) großen Korpus mit einer textilen Hülle aus Polyester und einer Füllung aus Styroporkugeln. Das Erzeugnis verfügt über eine definierte Sitzfläche, ist zum Sitzen geeignet und wird auf den Boden gestellt. Die Ware ist in den Farben Rosa bzw. Blau aufgemacht. Die verpackte Ware wird als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 79 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI37844/24-1** (DE): Bei dem sog. "Relaxsessel Chill Hocker" handelt es sich um ein ca. 102 x 87 x 70 cm (L x B x H) großes Sitzmöbel in Form eines Quaders, das aus einer mit Kaltschaum befüllten Hülle aus Spinnstoff besteht. Das auf dem Boden stehende Sitzmöbel hat eine definierte Sitzfläche. Die Ware ist in den Farben Anthrazit und Beige erhältlich. Das verpackte Erzeugnis ist als "anderes als von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 79 erfasstes Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402)" einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9401

Zu Unterposition 9401 80: Hierher gehören auch Sicherheitssitze, die für die Beförderung von Kleinkindern und Säuglingen in Kraftfahrzeugen oder anderen Transportmitteln geeignet sind. Sie sind herausnehmbar und werden mit Hilfe des Sicherheitsgurtes und einer Haltevorrichtung mit dem Autositz verbunden.

### Pos. 9401

Zu Unterposition 9401 80: 1. Autosicherheitssitze, die für die Beförderung von Kleinkindern und Säuglingen in Kraftfahrzeugen oder anderen Transportmitteln geeignet sind. Sie sind herausnehmbar und werden mit Hilfe des Sicherheitsgurtes und einer Haltevorrichtung mit dem Fahrzeugsitz verbunden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

### Pos. 9401

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2458/95 der Kommission vom 19. Oktober 1995 1)) (RV 2458/95): 1. Bezüge zum endgültigen Beziehen von Vorder- und Rücksitzgestellen mit Polsterung für Kraftfahrzeuge, bestehend aus: - einer Sitzfläche, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befindet sich eine biegsame Metallleiste. - einer Rückenlehne, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befinden sich: - Schnüre mit Befestigungsvorrichtungen aus Kunststoff, - ein Gummiband, - biegsame Metallleisten. - einem Kopfstützenbezug, dessen Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (PVC) zusammensetzt. …

### Pos. 9401

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 9. Februar 2023 in der Rechtssache C-635/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie eine aus einem Innenfolienschlauch und einer äußeren Gewebehülle aus Spinnstoffgewebe bestehende Art Luftliegecouch nicht erfasst. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 9. März 2023 in der Rechtssache C-725/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9401.80.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9401.80.00.00.0 umfasst Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere Sitzmöbel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9401.80.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9401.80.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9401.80.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940180. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9401.80.00.00.0?

9401.80.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9401.80.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9401.80.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon > 940180 andere Sitzmöbel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9401.80.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9401.80.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI28339/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 9401.80.00.00.0 von der EUDR betroffen?

Ja. 9401.80.00.00.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9401.80.00.00.0?

Warennummer 9401.80.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/94018000000 verlinken.
