# Zolltarifnummer 9401.99.80.00: Teile, andere

> Die Zolltarifnummer 9401.99.80.00 steht für Teile, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9401998000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9401.99.80.00
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  - 9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon
    - 9401.99 Teile, andere
      - 9401.99.80 andere
        - 9401.99.80.00 Teile, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- EUDR: erfasst (wood), nur teilweise

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI4536/26-1** (DE): Die als "Yoga-Kissen Bezug leer rund" bezeichnete Ware besteht im Wesentlichen aus einer runden Kissenhülle in verschiedenen Farben und Materialzusammensetzungen (einmal zu 98 % aus Baumwolle oder zu 69 % aus Polyester und 29 % Baumwolle, der restliche prozentuale Anteil entfällt jeweils auf Viskose) mit einem Durchmesser von ca. 43 , 5 - 44 , 5 cm und einer Höhe von 15 cm. Die unbefüllten Kissenhüllen werden erst später mit Dinkelspelz oder Buchweizenschalen befüllt. Die befüllte Ware weist eine durch die Naht definierte Sitzfläche und eine entsprechende Sitzhöhe auf, daher stellt sich diese als Sitzmöbel dar. Bei den unbefüllten Kissenhüllen handelt es sich daher um ein erkennbares Teil eines Sitzmöbels. Das in einem Polybeutel verpackte Erzeugnis ist als "erkennbares Teil eines Sitzmöbels der Position 9401, nicht aus Holz, nicht von der für Luft- oder Kraftfahrzeuge verwendeten Art" einzureihen. (Abbildung siehe Anlage)
- **DEBTI4778/26-1** (DE): Die als "Yoga-Kissen Bezug leer Halbmond" bezeichnete Ware besteht im Wesentlichen aus einer halbrunden Kissenhülle mit Reißverschluss, aus 90 % Baumwolle und 10 % Viskose, mit den Abmessungen von ca. 45 x 13 x 14 cm. Die unbefüllten Kissenhüllen werden erst später mit Dinkelspelz oder Buchweizenschalen befüllt. Die befüllte Ware weist eine durch die Naht definierte Sitzfläche und eine entsprechende Sitzhöhe auf, daher stellt sich diese als Sitzmöbel dar. Bei den unbefüllten Kissenhüllen handelt es sich daher um ein erkennbares Teil eines Sitzmöbels Das in einem Polybeutel verpackte Erzeugnis ist als "erkennbares Teil eines Sitzmöbels der Position 9401, nicht aus Holz, nicht von der für Luft- oder Kraftfahrzeuge verwendeten Art" einzureihen. (Abbildung siehe Anlage)
- **DEBTI6944/26-1** (DE): Bei der Ware handelt es sich um eine Armlehne für den Fahrersitz eines Radbaggers aus Metall und aus Kunststoff. Die Ware ist funktionsspezifisch mit Befestigungsvorrichtungen versehen und ist wegen der spezifischen Maße und der Formgebung als notwendiges, hauptsächlich für ein Sitzmöbel verwendetes Teil erkennbar. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil eines Sitzmöbels der Position 9401, nicht aus Holz, nicht von der für Luft- oder Kraftfahrzeuge verwendeten Art" einzureihen.
- **FRBTIFR-BTI-2025-07594** (FR): Toile confectionnée en tissu de coton (twill) pour transat destiné à des enfants à partir de 3 ans. La toile contient deux ouvertures en haut et bas de l'article permettant de passer les tiges en bois pour le montage du transat. Cet article mesure 34x85cm et se présente sous 3 modèles différents.
- **DEBTI32801/25-1** (DE): Bei der Ware handelt es sich um ein nach technischer Zeichnung gefertigtes, 34,5 x 11 x 40 mm großes Erzeugnis aus Metall. Die Ware ist funktionsspezifisch mit Aussparungen, Lochungen und Befestigungsvorrichtungen versehen und dient als Lagerpunkt einer Mittelarmlehne für Sitzmöbel in einem Zug, um dort die Armlehne nach oben oder unten zu klappen. Die Ware ist wegen der spezifischen Maße und der Formgebung als notwendiges, hauptsächlich für ein Sitzmöbel verwendetes Teil erkennbar. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil eines Sitzmöbels der Position 9401, nicht aus Holz, nicht von der für Luft- oder Kraftfahrzeuge verwendeten Art" einzureihen.
- **DEBTI32800/25-1** (DE): Bei der Ware handelt es sich um ein nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis aus Metall. Die Ware ist funktionsspezifisch mit Aussparungen, Lochungen und Befestigungsvorrichtungen versehen und dient als Knoten und Lagerpunkt einer Außenarmlehne in Passagiersitzen in Zügen, um die Armlehne nach oben oder unten zu klappen. Die Ware ist wegen der spezifischen Maße und der Formgebung als notwendiges, hauptsächlich für ein Sitzmöbel verwendetes Teil erkennbar. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil eines Sitzmöbels der Position 9401, nicht aus Holz, nicht von der für Luft- oder Kraftfahrzeuge verwendeten Art" einzureihen.
- **NLBTI2025-0242** (NL): Een montagebeugel voor een kinderzitje met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en eigenschappen: - bestemd voor montage in een motorvoertuig; - voor het vastzetten van een kinderstoel op de achterbank; - vervaardigd van onedel metaal; - langwerpige vorm met afgeronde hoeken; - een bevestigingsvoorziening in het midden in de vorm van 2 ronde verdiepte uitsparingen; - aan de 2 uiteinden een bevestigingsvoorziening van metaaldraad.
- **DEBTI13311/25-1** (DE): Es handelt sich bei den sog. "Bankkufen, Art.Nr. 60859" um zwei ca. 30 x 43 cm (B x H) große Metallgestelle für Sitzmöbel, jeweils bestehend aus zwei Beinen mit zwei Querstreben und einem angebrachten Winkel an jedem Bein. Die Winkel sind mit einer Aufnahmevorrichtung zum Befestigen einer Sitzfläche (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) versehen. Aufgrund des Fehlens der Sitzfläche besitzt die Ware nicht die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale eines vollständigen Sitzes. Sie sind jedoch aufgrund der spezifischen Maße und der Form als hauptsächlich für Sitzmöbel verwendete Teile erkennbar. Die verpackte Ware ist als "erkennbare Teile eines Sitzmöbels der Position 9401, nicht aus Holz, nicht von der für Luft- oder Kraftfahrtzeuge verwendeten Art" einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9401

Zu Unterposition 9401 99 1. Abdeckungen für Sitze von Kraftfahrzeugen (Sitzbezüge), bestehend aus zusammengesetzten Stücken aus Leder, Spinnstoffen oder Kunststoffen. Diese Abdeckungen sind mit mehreren Elementen und Aussparungen zur Befestigung und Anpassung an die Sitzkarkasse ausgestattet. Sie dienen der permanenten Abdeckung der Sitze für spezielle Kraftfahrzeuge. Nach dem Zusammenbau der Sitze können die Abdeckungen nicht entfernt werden, ohne die Sitze auszubauen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

### Pos. 9401

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2458/95 der Kommission vom 19. Oktober 1995 1)) (RV 2458/95): 1. Bezüge zum endgültigen Beziehen von Vorder- und Rücksitzgestellen mit Polsterung für Kraftfahrzeuge, bestehend aus: - einer Sitzfläche, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befindet sich eine biegsame Metallleiste. - einer Rückenlehne, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befinden sich: - Schnüre mit Befestigungsvorrichtungen aus Kunststoff, - ein Gummiband, - biegsame Metallleisten. - einem Kopfstützenbezug, dessen Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (PVC) zusammensetzt. …

### Pos. 9401

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 9. Februar 2023 in der Rechtssache C-635/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie eine aus einem Innenfolienschlauch und einer äußeren Gewebehülle aus Spinnstoffgewebe bestehende Art Luftliegecouch nicht erfasst. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 9. März 2023 in der Rechtssache C-725/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

### Pos. 9401

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hessen vom 22. März 2011, Rechtssache 4 K 1478/10 Tatbestand: In der Produktbeschreibung wird der X als mobiler Sessel, idealer Pflege- und Therapiestuhl beschrieben. Er verbinde die Bequemlichkeit eines Sessels, die Mobilität eines Rollstuhls und den Liegekomfort eines Bettes. Der X sei der ideale Pflege- und Therapiestuhl, der ein Stück geborgene Sicherheit und Lebensqualität schaffe, dessen Liegefläche aus hochwertigem viskoseelastischen Schaum mit hoher Reaktivität bestehe, der gemeinsam mit der Lammflorauflage bei der Dekubitusprophylaxe helfe, dessen kantenfreier, bequemer Seiten- und Fronteinstieg den aktiven Transfer erleichtere, der stufenlos den Sitz- und Liegebedürfnissen angepasst werden könne und dessen geringe Baumaße und einfache Handhabung es ermöglichen würden, den Liegenden bequem in je …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9401.99.80.00.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9401.99.80.00?

Die Zolltarifnummer 9401.99.80.00 umfasst Teile, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9401.99.80.00?

Der Drittlandszollsatz für 9401.99.80.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9401.99.80.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940199. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9401.99.80.00?

9401.99.80.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9401.99.80.00 im Zolltarif eingeordnet?

9401.99.80.00 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon > 940199 Teile, andere > 94019980 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9401.99.80.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9401.99.80.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI4536/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 9401.99.80.00 von der EUDR betroffen?

Ja. 9401.99.80.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9401.99.80.00?

TARIC-Code 9401.99.80.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9401998000 verlinken.
