# Zolltarifnummer 9403.20.80.80: 

> Die Zolltarifnummer 9403.20.80.80 steht für . Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9403208080
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9403.20.80.80
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  - 9403 Andere Möbel und Teile davon
    - 9403.20 andere Metallmöbel
      - 9403.20.80 andere
        - 9403.20.80.80 

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 2B352f

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI18987/26-1** (DE): Es handelt sich bei der als „Garten-Sitzgruppe“ bezeichneten Ware um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - sechs gepolsterten Sitzmöbeln mit einem Metallgestell und Polyrattan-Geflecht; 90 cm x 55 cm x 52 cm (H x B x T) und - einem Tisch mit einem Metallgestell mit Polyrattan-Geflecht und WPC-Platte; 150 cm x 90 cm x 75 cm (L x B x H). Die Möbel sind dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dienen als Einrichtungsgegenstand auf z.B. Terrassen. Der Tisch ist dazu ausgelegt, während des Sitzens auf den dazugehörigen Sitzmöbeln an ihm zu essen. Da weder der Tisch noch die Sitzmöbel charakterbestimmend sind, erfolgt eine Einreihung in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. In Bezug auf die tragenden Beine und im Hinblick auf den höheren Wert bestimmt das Metall den stofflichen Charakter der zusammengesetzten Ware. Die verpackte Ware wird als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett, nicht von der Unterposition (TARIC) 9403 2080 20 erfasst“ eingereiht. (siehe Abbildung in der Anlage)
- **ESBTIESBTI2026SOL1264** (ES): Mueble expositor de metal para punto de venta. Dispone de un panel perforado para colocar ganchos de los cuales se cuelgan las herramientas y de un cajón cerrado equipado con cerradura, para guardar las herramientas no expuestas. Tiene unas mediadas de 1000 x 450 x 2200mm. Función o uso: Se utiliza para exponer herramientas de una manera organizada, facilitando la elección del cliente. Características de los componentes: Se presenta para la venta al por menor desmontado y con 30 ganchos de 200 x 5 mm.
- **DEBTI18993/26-1** (DE): Bei der als "Auflagenbox" bezeichneten Ware handelt es sich um eine ca. 120 cm x 62 cm x 63 cm große Truhe mit Deckel aus verzinktem Stahlblech. Das Möbel mit einem Fassungsvermögen von 385 l verfügt über ein Sicherheitsschloss sowie einen Deckel, der mittels Gasdruckfedern geöffnet werden kann. Die Box wird auf den Boden gestellt und dient der Aufnahme von Kissen und Auflagen (nicht Gegenstände der vZTA-Entscheidung) für Gartenmöbel. Die Ware wird als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett, nicht von der Unterposition (TARIC) 9403 2080 20 erfasst“ eingereiht. (siehe Abbildung in der Anlage)
- **DEBTI15779/26-1** (DE): Es handelt sich bei der als „Schuhschrank aus Bambus und Stahl“ bezeichneten Ware um ein aus verschiedenen Stoffen zusammengesetztes Möbel, im Wesentlichen bestehend aus einem Metallrahmen mit zwei bzw. drei (je nach Modell) übereinander angeordnete Ablageböden aus Bambusholz. Jeder dieser Böden besteht aus mehreren parallel verlaufenden Holzlatten, die in kleinen Abständen zueinander angeordnet sind, sodass eine Gitterstruktur entsteht. (Abmessungen: 70 cm x 48 , 5 cm x 30 cm bzw. 70 cm x 32cm x 30 cm - jeweils B x H x L) Aufgrund der tragenden Teile bestimmt das Metall den stofflichen Charakter der zusammengesetzten Ware. Das Regal ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient der Einrichtung von Wohnungen. Die Ware wird als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett, nicht von der Unterposition (TARIC) 9403 2080 20 erfasst“ eingereiht. (siehe Abbildung in der Anlage)
- **DEBTI19030/26-1** (DE): Es handelt sich bei dem als „Couchtisch“ bezeichneten Erzeugnis um ein aus verschiedenen Stoffen zusammengesetztes Möbel in Form eines Tisches (Abmessungen: 60 cm x 60 cm x 34 cm - B x T x H), im Wesentlichen bestehend aus einem annähernd quadratischen, geschlossenen Kubus aus Metall, mit einer mattgoldenen, unregelmäßig strukturierten Oberfläche im Antik-Stil, der von einem Sockel mit den Außenmaßen 52 x 52 cm getragen wird sowie einer quadratischen Tischplatte aus indischem Marmor. Sowohl der Kubus, als auch die Tischplatte weisen jeweils abgerundete Kanten auf. In Bezug auf das tragende Gestell und aufgrund des höheren Materialwertes bestimmt das Metall den stofflichen Charakter der zusammengesetzten Ware. Der Tisch ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient als Einrichtungsgegenstand in Wohnungen. Die Ware wird als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel, aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett, nicht von der Unterposition (TARIC) 9403 2080 20 erfasst" eingereiht. (siehe Abbildung in der Anlage)
- **DEBTI19279/26-1** (DE): Es handelt sich bei dem als „Beistelltisch“ bezeichneten Erzeugnis um ein aus verschiedenen Stoffen zusammengesetztes Möbel in Form eines Tisches (Abmessungen: 33 cm x 33 cm x 47 cm - B x T x H), im Wesentlichen bestehend aus einem säulenförmigen, geschlossenen Kubus aus Metall, mit einer mattgoldenen, unregelmäßig strukturierten Oberfläche im Antik-Stil, der von einem Sockel mit den Außenmaßen 26 x 26 cm getragen wird sowie einer quadratischen Tischplatte aus indischem Marmor. Sowohl der Kubus, als auch die Tischplatte weisen jeweils abgerundete Kanten auf. In Bezug auf das tragende Gestell und aufgrund des höheren Materialwertes bestimmt das Metall den stofflichen Charakter der Ware. Der Tisch ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient als Einrichtungsgegenstand in Wohnungen. Die Ware wird als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel, aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett, nicht von der Unterposition (TARIC) 9403 2080 20 erfasst" eingereiht. (siehe Abbildung in der Anlage)
- **DEBTI18512/26-1** (DE): Die als "Whirlpool-Umrandung" bezeichnete Ware besteht im Wesentlichen aus Elementen mit Aluminiumrahmen und einer PE-Rattangeflechtbespannung (Kunststoff), die gleichzeitig als Schrank (mit Doppeltüren) zur Verstauung von z. B. Handtüchern, als Regal und als Sitzgelegenheit verwendet werden kann. Ferner ist die Umrandung mit einem Fußtritt mit einer Holzeinlage ausgestattet. Die "Rückwand" des Möbels wird vom Whirlpool gebildet. (Abmessungen: Innendurchmesser 200 cm bzw. 180 cm, Umrandungsbreite: ca. 40 cm, Sitzhöhe 70 bzw. 62 cm.) Charakterbestimmendes Material ist im Hinblick auf die Stabilität das Metall. Die Ware ist in verschiedenen Farbmodellen erhältlich (Mocca, Graphite, Sand, Stone und White Chocolate) und stellt sich in gleicher Weise als Sitzmöbel (Bank) der Position 9401 dar. Da sie weder als Sitz- noch als anderes Möbel von einer Position genauer erfasst wird, noch eine der beiden Funktionen der Ware den Charakter verleiht, ist die Ware der zuletzt genannten Position zuzuweisen. Die Ware wird als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett, nicht von der Unterposition (TARIC) 9403 2080 20 erfasst“ eingereiht. (siehe Abbildung in der Anlage)
- **DEBTI17391/26-1** (DE): Bei der als "Bierzeltgarnitur" bezeichneten Ware handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung, im Wesentlichen bestehend aus zwei Sitzmöbeln mit Rückenlehnen und einem Tisch. Die Sitzbänke mit den abnehmbaren Rückenlehnen sind ca. 170 x 25 x 83 cm (L x B x H) groß und bestehen jeweils aus einem grün lackierten, zusammenklappbaren Gestell aus Metall mit einer ungepolsterten Sitzfläche aus Holz. Der Tisch ist ca. 170 x 70 x 75 cm (L x B x H) groß, besteht aus einem grün lackierten, zusammenklappbaren Gestell aus Metall und einer zusammenklappbaren Tischplatte aus Holz. Er ist dazu ausgelegt, während des Sitzens an ihm zu essen. Ein charakterverleihender Bestandteil der Warenzusammenstellung ist nicht ermittelbar, sodass die Einreihung in die letztgenannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen erfolgt. Bei dem aus mehreren Stoffen zusammengesetzten Tisch bestimmt das Metall aufgrund der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Element (tragende Teile) den stofflichen Charakter. Die Werte von Holz und Metall des Tisches sind anteilsmäßig nahezu ausgeglichen. Die Erzeugnisse sind dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dienen als Einrichtungsgegenstände in z.B. Gärten. Die Warenzusammenstellung wird als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett, nicht von der Unterposition (TARIC) 9403 2080 20 erfasst“ eingereiht. (siehe Abbildung in der Anlage)

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9403

Zu Position 9403: Zu dieser Position gehören auch Aufbewahrungswürfel aus verschiedenen Materialien wie Holz oder Pappe, die beispielsweise mit Kunstleder oder Spinnstoffen bezogen sein können, auch faltbar, mit einem Deckel. Sie sind dazu bestimmt, zur Aufbewahrung von Gegenständen oder zur Verwendung als Sitz auf den Boden gestellt zu werden. Beispiele: Die Erläuterungen zu Position 9401 bezüglich der Bezugnahmen auf Bambus und Holz gelten sinngemäß. Nicht hierher gehören ‚Informationsanzeigetafeln‘ wie ‚Straßenaufsteller‘ und ‚Roll-up-Ständer‘. Informationsanzeigetafeln sind so konzipiert, dass sie einfach aufgestellt, abgebaut (gefaltet/eingerollt) und dorthin verbracht werden können, wo sie benötigt werden. Sie sind für die Verwendung im Freien und/oder in Innenräumen bestimmt. Sie dienen hauptsächlich zu Informations- und/oder Werbezwecken. …

### Pos. 9403

Zu Unterposition 9403 20: 1. Auslagengestelle zum Aufstellen auf dem Boden, für Läden, Supermärkte usw. aus Stahlblech, bestehend aus einem Sockel (im Allgemeinen mit verstellbaren Schraubfüßen zur waagerechten Ausrichtung versehen), einer Rückwand (Wand-Einheit) oder einem Mittelständer (freistehende Einheit mit einer Anzahl Regalböden auf beiden Seiten) und einer unterschiedlichen Anzahl verstellbarer Regalböden oder anderen Hilfsmitteln für die Warenauslage, wie Warentröge, Gitterroste usw. 2. Kassensystem aus Aluminium, mit einer Länge von 210 cm, mit einem Transportband ausgestattet und dafür hergerichtet eine Registrierkasse von der in Geschäften oder Supermärkten verwendeten Art, aufzunehmen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 3. Freistehender Stahlschrank (Abmessungen (H x B x T): 2000 mm (45 RU - „Rack Unit“ bzw. …

### Pos. 9403

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1964/90 der Kommission vom 6. Juli 1990 (ABl. EG Nr. L 178/5) (RV L 1964/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Wärmeisoliertes Möbel zur Aufbewahrung von Eiswürfeln. Sie bestehen aus einer Profilrahmenkonstruktion mit einer Außenverkleidung und einem Innenbehälter aus Stahlblech. Der Raum zwischen den Wandungen ist mit Lagen aus Kunststoff-Ausschäumungen versehen. Unterposition 9403 20 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9403, 9403 20 und 9403 20 80. Diese Apparate enthalten kein Kälteaggregat und sind auch nicht zur Aufnahme eines Kälteaggregats hergerichtet (siehe Erläuterungen zum HS zu Position 9403, Buchstabe h)). …

### Pos. 9403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 22. Juni 2023 in der Rechtssache C-24/22 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 ist dahin auszulegen, dass eine als „Katzenkratzbaum“ bezeichnete Ware, die aus einer je nach Modell mit verschiedenen Stoffen überzogenen Konstruktion besteht und dazu bestimmt ist, Katzen einen ihnen vorbehaltenen Ort u. a. zum Aufenthalt, Spielen und Krallenwetzen zu bieten, nicht unter die Position 9403 der Kombinierten Nomenklatur fällt. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9403.20.80.80.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9403.20.80.80?

Die Zolltarifnummer 9403.20.80.80 umfasst . Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9403.20.80.80?

Der Drittlandszollsatz für 9403.20.80.80 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9403.20.80.80?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940320. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9403.20.80.80?

9403.20.80.80 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9403.20.80.80 im Zolltarif eingeordnet?

9403.20.80.80 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9403 Andere Möbel und Teile davon > 940320 andere Metallmöbel > 94032080 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9403.20.80.80?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9403.20.80.80 erfasst, zum Beispiel DEBTI18987/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 9403.20.80.80 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9403.20.80.80 gibt es eine indikative Korrelation zu 2B352f. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9403.20.80.80?

TARIC-Code 9403.20.80.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9403208080 verlinken.
