# Zolltarifnummer 9405.41.31.00: Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, aus Kunststoffen

> Die Zolltarifnummer 9405.41.31.00 steht für Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, aus Kunststoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9405413100
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9405.41.31.00
- Drittlandszollsatz: 4,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  - 9405 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 9405.41 andere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt
      - 9405.41.31 aus Kunststoffen
        - 9405.41.31.00 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, aus Kunststoffen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI5436/26-1** (DE): Bei der durch Abbildung und Beschreibung veranschaulichten Ware handelt es sich um einen elektrischen Beleuchtungskörper aus weißem, stellenweise grau-braun gefärbtem, transparentem Kunststoff in Form eines etwa 40 cm x 32 cm x 28 cm (L x B x H) großen, hohlen Steines mit integrierter, im Dauerlicht weiß leuchtender LED-Lichtquelle (4 warmweiße und 4 kaltweiße LED), einem Akkumulator, einem Kabel sowie einem Solarmodul mit einem Erdspieß. Das Erzeugnis dient zu Beleuchtungszwecken im Freien (IP44). Die Ware ist in einem Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 31 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.
- **DEBTI1962/26-1** (DE): Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um eine Lichterkette, bestehend aus einer ca. 2 m langen Girlande aus lackisolierten Metalldrähten mit 20 im Dauer- oder Blinklicht weiß leuchtenden LED-Lichtquellen, die im Abstand von ca. 10 cm angebracht sind. An jeder Brennstelle ist ein Aufsatz aus farblosem, stellenweise gelb und schwarz bemaltem Kunststoff in Form einer ca. 25 mm großen Biene befestigt. Die Lichterkette ist mit einer ca. 2 m langen Zuleitung und einem Solarmodul mit Erdspieß ausgestattet. Es handelt sich um eine Lichterkette, die über das ganze Jahr für verschiedene Dekorationszwecke verwendet werden kann. Der stoffliche Charakter der Ware wird insbesondere aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes durch den Kunststoffanteil bestimmt. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder benannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoff“ einzureihen.
- **DEBTI1963/26-1** (DE): Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um eine Lichterkette, bestehend aus einer ca. 2 m langen Girlande aus lackisolierten Metalldrähten mit 20 im Dauer- oder Blinklicht weiß leuchtenden LED-Lichtquellen, die im Abstand von ca. 10 cm angebracht sind. An jeder Brennstelle ist ein Aufsatz aus transparentem rosafarbenem Kunststoff in Form einer ca. 25 mm großen Blüte befestigt. Die Lichterkette ist mit einer ca. 2 m langen Zuleitung und einem Solarmodul mit Erdspieß ausgestattet. Es handelt sich um eine Lichterkette, die über das ganze Jahr für verschiedene Dekorationszwecke verwendet werden kann. Der stoffliche Charakter der Ware wird insbesondere aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes durch den Kunststoffanteil bestimmt. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder benannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoff“ einzureihen.
- **DEBTI3472/26-1** (DE): Bei der durch Abbildung und Beschreibung veranschaulichten Ware handelt es sich um einen elektrischen Beleuchtungskörper in Form eines aufklappbaren, dreidimensionalen Sterns (d: etwa 35 cm) aus weißer, transluzenter Kunststofffolie mit einem Klickverschluss aus Kunststoff, einer innen eingesetzten, warmweiß (4 LED) oder bernsteinfarben (4 LED) leuchtenden LED-Lichtquelle, einer etwa 5 m langen Verbindungsleitung zu einem Solarmodul mit Akkumulator, Dämmerungs-schalter, zwei Tastern und einem Erdspieß. Das Erzeugnis dient zu Beleuchtungszwecken im Außenbereich (IP44), bspw. im Garten. Die Ware ist noch nicht zusammengesetzt in einem Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.
- **DEBTI1965/26-1** (DE): Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um eine Lichterkette, bestehend aus einer ca. 2 m langen Girlande aus lackisolierten Metalldrähten mit 20 im Dauer- oder Blinklicht weiß leuchtenden LED-Lichtquellen, die im Abstand von ca. 10 cm angebracht sind. An jeder Brennstelle ist ein Aufsatz aus rotem, transparentem, stellenweise schwarz bemaltem Kunststoff in Form eines ca. 20 mm großen Marienkäfers befestigt. Die Lichterkette ist mit einer ca. 2 m langen Zuleitung und einem Solarmodul mit Erdspieß ausgestattet. Es handelt sich um eine Lichterkette, die über das ganze Jahr für verschiedene Dekorationszwecke verwendet werden kann. Der stoffliche Charakter der Ware wird insbesondere aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes durch den Kunststoffanteil bestimmt. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder benannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoff“ einzureihen.
- **DEBTI1967/26-1** (DE): Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um eine Lichterkette, bestehend aus einer ca. 2 m langen Girlande aus lackisolierten Metalldrähten mit 20 im Dauer- oder Blinklicht weiß leuchtenden LED-Lichtquellen, die im Abstand von ca. 10 cm angebracht sind. An jeder Brennstelle ist ein Aufsatz aus gelbem, transparentem Kunststoff in Form eines ca. 20 mm großen Schmetterlings befestigt. Die Lichterkette ist mit einer ca. 2 m langen Zuleitung und einem Solarmodul mit Erdspieß ausgestattet. Es handelt sich um eine Lichterkette, die über das ganze Jahr für verschiedene Dekorationszwecke verwendet werden kann. Der stoffliche Charakter der Ware wird insbesondere aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes durch den Kunststoffanteil bestimmt. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder benannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoff“ einzureihen.
- **DEBTI51104/25-1** (DE): Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um einen ca. 147 mm x 260 mm (d x H) großen, elektrischen Beleuchtungskörper, im Wesentlichen bestehend aus einem weißen, lichtdurchlässigen, zylinderförmigen Gehäuse aus Kunststoff mit integrierter, im Dauerlicht weiß leuchtender, LED-Lichtquelle, einem Solarmodul und einem Akkumulator. Das Erzeugnis ist mit einem Ring und einem daran befestigten Bügel (Griff zum Umsetzen), beides aus Bambus, versehen. Die Ware dient der Beleuchtung im Innen- und Außenbereich (IP44) in der Art eines Stimmungslichts und ist universell platzierbar (bspw. kann auf den Boden, auf Tische oder Regale gestellt werden). Der stoffliche Charakter der Ware wird aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes, des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch den Kunststoff bestimmt. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.
- **DEBTI50874/25-1** (DE): Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um einen elektrischen Beleuchtungskörper aus Kunststoffen, einen ca. 85 mm x 68 mm (L x B) großen Abdruck einer Pfote darstellend, bestehend aus einem schwarzen Korpus, integrierter im Dauerlicht weiß leuchtender LED-Lichtquelle und einer weißen, lichtdurchlässigen Abdeckung. Das Erzeugnis ist mit einem Solarmodul und einem Akkumulator ausgestattet. Es dient zu Beleuchtungszwecken im Außenbereich bspw. im Garten. Die Ware ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9405

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I. Leuchten und Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen Leuchten und Beleuchtungskörper dieser Gruppe können aus beliebigem Stoff bestehen (ausgenommen der in Anmerkung 1 zu Kapitel 71 genannten Stoffe) und jede beliebige Lichtquelle verwenden (Kerzen, Öl, Petroleum, Paraffin (oder Kerosin), Gas, Azetylen, Elektrizität usw.). Elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper dieser Position können mit Lampenfassungen, Schaltern, Kabeln und Steckern, Transformatoren usw. oder, wie dies bei den Leisten für Entladungslampen der Fall ist, mit einem Starter und einem Vorschaltgerät ausgestattet sein. Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Leuchten und Beleuchtungskörper zur Innenausstattung, z. …

### Pos. 9405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1220/84 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Rosette aus farblosem Glas („Strass“), in Form eines Rechtecks (etwa 14 mm Durchmesser), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, auf zwei einander symmetrisch gegenüberliegenden Stellen am Rand vollständig durchbohrt. Diese Rosette wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht. Unterposition 9405 91 10 2. Ovales Gehänge aus farblosem Glas („Strass“) (etwa 50 x 29 mm), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, am oberen Ende vollständig durchbohrt. …

### Pos. 9405

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (17. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2009): Eine 55 m lange Lichterkette, bestehend aus einem elektrischen Kabel mit 240 Miniglühlampen (2,5 V/ 0,25 W). Der Abstand zwischen jeder Lampe beträgt 21 cm. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem 24 V Niederspannungstransformator und Ersatzglühlampen in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Die Lichterkette ist für die Innen- und Außenbeleuchtung geeignet. Die objektiven und erkennbaren Merkmale des Erzeugnisses, wie Länge der Lichterkette, Art der Lampen und der Abstand zwischen den Lampen weisen darauf hin, dass es als Beleuchtung für einen Weihnachtsbaum bestimmt ist. …

### Kapitel 94

1. Zu Kapitel 94 gehören nicht: a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63 (RV E9401A00); b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009 (RV E9401B00); c) Waren des Kapitels 71 (RV E9401C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303 (RV E9401D00); e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind (RV E9401E00); f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85 (RV E9401F00); g) Möbel …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9405.41.31.00.0 andere, aus Kunststoffen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9405.41.31.00?

Die Zolltarifnummer 9405.41.31.00 umfasst Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, aus Kunststoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9405.41.31.00?

Der Drittlandszollsatz für 9405.41.31.00 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9405.41.31.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940541. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9405.41.31.00?

9405.41.31.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9405.41.31.00 im Zolltarif eingeordnet?

9405.41.31.00 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9405 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 940541 andere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt > 94054131 aus Kunststoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9405.41.31.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9405.41.31.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI5436/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9405.41.31.00?

TARIC-Code 9405.41.31.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9405413100 verlinken.
