# Zolltarifnummer 9405.49.40.00.0: Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, andere, aus…

> Die Zolltarifnummer 9405.49.40.00.0 steht für Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, andere, aus Kunststoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/94054940000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9405.49.40.00.0
- Drittlandszollsatz: 4,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  - 9405 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 9405.49 andere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper, andere
      - 9405.49.40 aus Kunststoffen
        - 9405.49.40.00.0 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, andere, aus Kunststoffen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI27202/25-1** (DE): Bei dem sog. Erdspieß mit Gartenspot 1-fach, Art. 0595001555 handelt es sich um einen ca. 170 mm x 140 mm x 80 mm (L x B x H) großen elektrischen Beleuchtungskörper aus grünem Kunststoff, im Wesentlichen bestehend aus einem annährend zylinderförmigen schwenkbaren Lampenkopf mit integrierter E 27-Lampenfassung zur Aufnahme von verschiedenen PAR 38 Leuchtmitteln (max. 80 W Halogen oder max. 18 W LED), einem stabförmigen Ständer mit Erdspieß und einem Standfuß. Das Erzeugnis ist mit einer ca. 1,4 m langen Zuleitung mit Netzstecker ausgestattet. Die Ware dient vielfältigen Beleuchtungszwecken im Außenbereich (IP 44), z.B. im Garten oder der Terrasse. Aufgrund der technischen Daten der geeigneten Leuchtmittel (Halogen PAR 38: 700 lm; 30° Abstrahlwinkel bzw. LED PAR 38: 1680 lm; 38° Abstrahlwinkel) handelt es sich nicht um einen Scheinwerfer. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 42 erfasst, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.
- **DEBTI22668/25-1** (DE): Die sog. Handleuchte Kunststoff, Art.-Nr. 0090810511, besteht im Wesentlichen aus einer E27-Lampenfassung (Leuchtmittel nicht enthalten) mit einer zylindrischen Abdeckung aus Glas und einem schwarzen Griff mit einem Schutzgitter inklusive Aufhängehaken aus Kunststoff sowie einer 5 m langen Zuleitung mit Netzstecker. Das Erzeugnis dient zur Verwendung als tragbare Leuchte ohne eigene Stromquelle oder zum Aufhängen beispielsweise in einer Werkstatt. Charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf den Umfang ist der Kunststoff. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 42 erfasst, nicht ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.
- **DEBTI17666/25-1** (DE): Das sog. "Nachtlicht mit Dämmerungsautomatik", Artikel-Nr. 0502235555, besteht im Wesentlichen aus einem Gehäuse aus Kunststoff (Abmessungen ca. 69 x 39 x 66 mm, L x B x H/T) mit einem E14-Sockel für eine Anwendung bis maximal 5 W und einem Stecker auf der Rückseite (Eingangsspannung 230 V) sowie einer transparenten Abdeckung und einem Dämmerungssensor auf der Vorderseite. Die elektrische Leuchte kann mit unterschiedlichen Leuchtmitteln, die den Sockel E14 aufweisen, betrieben werden (max. Leistung 5W). Sie dient als Nachtlicht, das sich unter einer Beleuchtungsstärke von 10 Lux einschaltet. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 42 erfasst, kein Scheinwerfer, aus Kunststoff" einzureihen.
- **DEBTI1555/24-1** (DE): Bei dem sog. Gartenstrahler E 27, Außenstrahler 1-flammig mit Erdspieß handelt es sich um einen elektrischen Beleuchtungskörper, bestehend aus einem annähernd zylindrischen Leuchtenkopf aus Kunststoffen mittels Gelenk mit einem ebenfalls zylindrischen Leuchtenkörper verbunden und einem Erdspieß. Das Erzeugnis weist eine E27-Fasssung zur Aufnahme unterschiedlicher Leuchtmittel auf (max. 80 W) und ist mit einer 1, 5 m langen Zuleitung mit Kabel und Netzstecker ausgestattet. Die Ware ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 41 erfasst, nicht ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.
- **DEBTI10339/23-1** (DE): Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (als Arbeitsleuchte bspw. in einer Werkstatt). Sie besteht aus einem elektrischen Beleuchtungskörper (charakterbestimmend hinsichtlich der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung) und einem höhenverstellbaren Dreibeinstativ aus Metall mit Klemmvorrichtung und 1/4-Zoll-Gewinde, die gemeinsam in einem bedruckten Karton für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Das Stativ hat durch das 1/4-Zoll-Gewinde einen eigenen, von der Leuchte unabhängigen Nutzwert. Der Beleuchtungskörper besteht aus einem runden Kunststoffgehäuse, einer elektrischen E27-Fassung, einem Schalter, einer elektrischen Zuleitung mit Stecker und einer neig- und drehbaren Klemmbefestigung für das Stativ. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper (Studioleuchte), anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpostionen (HS) 9405 11 bis 9405 42 erfasst, kein Scheinwerfer, aus Kunststoff" einzureihen.
- **DEBTI12081/22-1** (DE): Der sog. "Garten-Spot mit Erdspieß", Art. 0595001555 in Form eines elektrischen Beleuchtungskörpers zur Beleuchtung im Außenbereich besteht aus einem Lampenfuß, der auch als Erdspieß genutzt werden kann, einem Lampenhals und einem schwenkbaren Kopf mit einer E 27-Fassung. Das Erzeugnis ist aus Kunststoff gefertigt, mit einer Dichtung aus Gummi ausgestattet und mit einer 1,4 m langen Gummi-Zuleitung mit Gummistecker versehen. Die Bestandteile aus Kunststoff bestimmen nach dem Umfang und nach der Bedeutung für die Verwendung als Gehäusematerial den Charakter der Ware. Die Ware kann mit unterschiedlichen Leuchtmitteln, die den Sockel E27 aufweisen, betrieben werden. Sie ist als "anderer elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 42 erfasst, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.
- **DEBTI12091/22-1** (DE): Die sog. "Handleuchte Kunststoff", Art.-Nr. 0090810511, besteht im Wesentlichen aus einer E27-Lampenfassung (Leuchtmittel nicht enthalten) mit einer zylindrischen Abdeckung aus Glas und einem schwarzen Griff mit einem Schutzgitter inklusive Aufhängehaken aus Kunststoff sowie einer 5 m langen Zuleitung mit Netzstecker. Das Erzeugnis dient zur Verwendung als tragbare Leuchte ohne eigene Stromquelle oder zum Aufhängen beispielsweise in einer Werkstatt. Charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf den Umfang ist der Kunststoff. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 42 erfasst, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.
- **DEBTI7992/22-1** (DE): Es handelt sich um eine kugelförmige, im Durchmesser 30 cm große Leuchte aus weißem, lichtdurchlässigen Kunststoff für den Außenbereich. Sie ist mit einer E-27 Fassung zur Verwendung unterschiedlicher Leuchtmittel, einer 1,8 m langen Zuleitung mit Konturenstecker und einem Erdspieß ausgestattet. technische Daten auszugsweise: Leistung: max. 25 W Schtuzart: IP 55 Nennspannung: 230 V Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannnt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 42 erfasst, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9405

Zu Unterposition 9405 49: 1. Fensterdekoration in Form eines Weihnachtsbaums mit doppelseitigem Design und 50 farbigen Glühbirnen an einem Draht, der an dem Rahmen befestigt ist, der die Form bildet. Das der Beleuchtung dienende Produkt ist für den Innen- und Außenbereich geeignet. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 1 u) zu Kapitel 95) und 6.

### Pos. 9405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1220/84 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Rosette aus farblosem Glas („Strass“), in Form eines Rechtecks (etwa 14 mm Durchmesser), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, auf zwei einander symmetrisch gegenüberliegenden Stellen am Rand vollständig durchbohrt. Diese Rosette wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht. Unterposition 9405 91 10 2. Ovales Gehänge aus farblosem Glas („Strass“) (etwa 50 x 29 mm), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, am oberen Ende vollständig durchbohrt. …

### Pos. 9405

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (17. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2009): Eine 55 m lange Lichterkette, bestehend aus einem elektrischen Kabel mit 240 Miniglühlampen (2,5 V/ 0,25 W). Der Abstand zwischen jeder Lampe beträgt 21 cm. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem 24 V Niederspannungstransformator und Ersatzglühlampen in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Die Lichterkette ist für die Innen- und Außenbeleuchtung geeignet. Die objektiven und erkennbaren Merkmale des Erzeugnisses, wie Länge der Lichterkette, Art der Lampen und der Abstand zwischen den Lampen weisen darauf hin, dass es als Beleuchtung für einen Weihnachtsbaum bestimmt ist. …

### Kapitel 94

1. Zu Kapitel 94 gehören nicht: a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63 (RV E9401A00); b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009 (RV E9401B00); c) Waren des Kapitels 71 (RV E9401C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303 (RV E9401D00); e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind (RV E9401E00); f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85 (RV E9401F00); g) Möbel …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9405.49.40.00.0?

Die Zolltarifnummer 9405.49.40.00.0 umfasst Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, andere, aus Kunststoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9405.49.40.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9405.49.40.00.0 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9405.49.40.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940549. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9405.49.40.00.0?

9405.49.40.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9405.49.40.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9405.49.40.00.0 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9405 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 940549 andere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper, andere > 94054940 aus Kunststoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9405.49.40.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9405.49.40.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI27202/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9405.49.40.00.0?

Warennummer 9405.49.40.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/94054940000 verlinken.
