# Zolltarifnummer 9405.50.00: Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, nicht elektrische…

> Die Zolltarifnummer 9405.50.00 steht für Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, nicht elektrische Beleuchtungskörper. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/94055000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9405.50.00
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  - 9405 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 9405.50 nicht elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper
      - 9405.50.00 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, nicht elektrische Beleuchtungskörper

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI43831/25-1** (DE): Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um ein Set aus drei unterschiedlich großen Erzeugnissen, jeweils bestehend aus einem viereckigen Holzgestell, mit einer Grundplatte aus Metall und mit eingesetzten Seitenscheiben aus Glas, sowie einem Dach mit Tragegriff (Kordel). Eine Seite fungiert als Tür zum Einstellen eines Teelichtes oder einer Kerze. Das Dach ist an der Oberseite mit einem zur Abführung von Wärme und Rauch dienendem Schornstein versehen. Die ca. 20 cm x 15 cm x 42 cm und 27 cm x 21 cm x 58 cm (L x B x H) großen Erzeugnisse stellen sich als Laternen dar. Das ca. 34 , 5 cm x 27 cm x 85 cm (L x B x H) große Erzeugnis ist im unteren Bereich mit einer Schublade aus Holz ausgestattet. Es stellt sich als Ware mit zwei Funktionen dar, da es sowohl als Möbel (Vitrine) als auch als nicht elektrischer Beleuchtungskörper (Laterne) Verwendung findet. Die Einreihung erfolgt in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Das Set ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
- **DEBTI44127/25-1** (DE): Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um einen nicht elektrischen Beleuchtungskörper, bestehend aus einer ca. 10 cm x 1 , 2 cm (d x H) großen kreisrunden Scheibe aus Gips mit einer eingesetzten Hülse aus Metall (d: ca. 1 , 5 cm) als Haltevorrichtung für die beigefügte, ca. 1 , 5 cm x 10 , 50 cm (d x H) große Kerze (Geburtstagskerze). Die Scheibe ist an der Oberseite mit aufgedruckten Motiven (u. a. Wimpelkette) und einem Schriftzug (bspw. lass dich feiern oder heute ist dein Tag) verziert. Das Erzeugnis ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
- **DEBTI37234/25-1** (DE): Bei der Ware handelt es sich um einen nicht elektrischen Beleuchtungskörper (in drei Designs), bestehend aus einer ca. 11 cm x 2 , 8 cm (d x H) großen kreisrunden Holzscheibe mit einer in die Mitte eingesetzten Hülse aus Metall (d: ca. 2 cm) als Haltevorrichtung für eine Stabkerze. Die Scheibe ist an der Oberseite mit eingravierten Motiven (Herzen und Sterne) und einem Schriftzug bspw. "Schön dass es Dich gibt" verziert. Das Erzeugnis ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
- **DEBTI35369/25-1** (DE): Die sog. Kerzenstecker sind nicht elektrische Beleuchtungskörper, die aus einer Tropfschale (Ø ca. 55 mm) mit Dorn an der Oberseite und einer Spitze an der Unterseite der Tropfschale, die in Kränze gesteckt werden kann, bestehen. Die Ware ist aus unedlem Metall (goldfarben). Die Kerzenhalter dienen dazu, je eine Kerze aufzunehmen und in Kränze oder ähnliches gesteckt zu werden. Vier Kerzenhalter sind auf eine Pappe gesteckt. Hinweise auf eine Handarbeit liegen nicht vor. Das Erzeugnis ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht handgearbeitet" einzureihen.
- **DEBTI25372/25-1** (DE): Bei der Ware handelt es sich um nicht elektrische Beleuchtungskörper in Form von vier Kerzenhaltern aus Holz, jeweils ein Haus mit einem Schornstein in Form einer Hülse aus Metall darstellend. Die Hülsen (d: 13 mm) dienen als Haltevorrichtungen für Kerzen (Tannenbaumkerzen). Die Häuser sind unterschiedlich groß und mit Aussparungen (Fenstern) versehen. Zwei weisen eine weiße und zwei eine braune Frontseite auf, die mit einer Zahl (1, 2, 3 oder 4) versehen ist. Abmaße: Haus 1: ca. 62 mm x 30 mm x 85 mm (L x B x H) Haus 2: ca. 69 mm x 30 mm x 118 mm (L x B x H) Haus 3: ca. 70 mm x 30 mm x 92 mm (L x B x H) Haus 4: ca. 84 mm x 30 mm x 75 mm (L x B x H) Die Ware ist als Viererset in einem Karton verpackt. Das Set ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
- **DKBTI24-0327065** (DK): Varen forestiller en kanin med strittende ører og hovedet let på skrå. På kaninens bagkrop er der indsat en holder af metal, der kan fastholde et kronelys. Varen kan anvendes som holder til et stearinlys. Det er oplyst, at figuren er fremstillet af dolomit og holderen er af metal. Det er oplyst, at varen er ca. 9,7 cm lang, 8 cm høj og 6 cm bred. Metalholderen er 2,2 cm dyb.
- **DEBTI60729/24-1** (DE): Bei der sog. nicht elektrischen Gartenlaterne, Modell Dala S handelt es sich um einen 32 cm hohen Beleuchtungskörper (d: bis zu etwa 21 cm) aus einem runden, oben offenen Metallgestell (pulverbeschichtetes Aluminium lt. Astin), mit Kunststoffstreifen umflochten (ausreichend Lichtaustritt ermöglichend, in verschiedenen Farben, lt. Astin aus Polyethylen), einem runden Standfuß aus Metall und einer darauf platzierten, runden Vorrichtung (d: etwa 15 cm) aus Metall mit erhöhtem Rand und Dorn zur passgenauen Aufnahme einer Kerze. Die Ware ist in einem Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
- **DEBTI43994/24-1** (DE): Bei dem sog. Ethanoltischkamin handelt es sich um einen ca. 38 cm x 30 cm (H x d) großen nicht elektrischen Beleuchtungskörper, bestehend aus einem Metallsockel mit Behälter (lt. Antrag aus Edelstahl) und einem aufgesetzten farblosen Glaszylinder (lt. Antrag aus Borosilikatglas). Der Metallbehälter ist zur Aufnahme der Lichtquelle (Ethanol) bestimmt. Das Erzeugnis dient zu Beleuchtungszwecken. Die Ware ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9405

Zu Unterposition 9405 50 00: Siehe auch die HS-Erläuterung zu Position 9405, Abschnitt I Nummer 5 und Abschnitt I Nummer 6. Zu dieser Unterposition gehören Laternen aus beliebigem Stoff (ausgenommen die in Anmerkung 1 zu Kapitel 71 genannten Stoffe), auch mit einer Haltevorrichtung oder einer spezifischen Vorrichtung zum Befestigen einer Kerze oder eines Teelichts. Sie weisen in der Regel im oberen Bereich Belüftungslöcher auf und verfügen über eine ‚Öffnung‘, durch die eine Kerze eingesetzt werden kann. Zu dieser Unterposition gehören auch Kandelaber (siehe Abbildungen 1 und 2), Kerzenleuchter (siehe Abbildungen 3 und 4) und Kerzenhalter (siehe Abbildung 5), einschließlich Kandelaber, Kerzenleuchter und Kerzenhalter für Teelichter oder für beides (Kerzen und Teelichter). …

### Pos. 9405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1220/84 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Rosette aus farblosem Glas („Strass“), in Form eines Rechtecks (etwa 14 mm Durchmesser), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, auf zwei einander symmetrisch gegenüberliegenden Stellen am Rand vollständig durchbohrt. Diese Rosette wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht. Unterposition 9405 91 10 2. Ovales Gehänge aus farblosem Glas („Strass“) (etwa 50 x 29 mm), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, am oberen Ende vollständig durchbohrt. …

### Pos. 9405

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (17. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2009): Eine 55 m lange Lichterkette, bestehend aus einem elektrischen Kabel mit 240 Miniglühlampen (2,5 V/ 0,25 W). Der Abstand zwischen jeder Lampe beträgt 21 cm. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem 24 V Niederspannungstransformator und Ersatzglühlampen in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Die Lichterkette ist für die Innen- und Außenbeleuchtung geeignet. Die objektiven und erkennbaren Merkmale des Erzeugnisses, wie Länge der Lichterkette, Art der Lampen und der Abstand zwischen den Lampen weisen darauf hin, dass es als Beleuchtung für einen Weihnachtsbaum bestimmt ist. …

### Kapitel 94

1. Zu Kapitel 94 gehören nicht: a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63 (RV E9401A00); b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009 (RV E9401B00); c) Waren des Kapitels 71 (RV E9401C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303 (RV E9401D00); e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind (RV E9401E00); f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85 (RV E9401F00); g) Möbel …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9405.50.00.10 handgearbeitet
- 9405.50.00.90 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9405.50.00?

Die Zolltarifnummer 9405.50.00 umfasst Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, nicht elektrische Beleuchtungskörper. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9405.50.00?

Der Drittlandszollsatz für 9405.50.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9405.50.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940550. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9405.50.00?

9405.50.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9405.50.00 im Zolltarif eingeordnet?

9405.50.00 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9405 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 940550 nicht elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9405.50.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9405.50.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI43831/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9405.50.00?

KN-Code 9405.50.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/94055000 verlinken.
