# Zolltarifnummer 9405.91.90: Teile, andere

> Die Zolltarifnummer 9405.91.90 steht für Teile, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/94059190
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9405.91.90
- Drittlandszollsatz: 3,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  - 9405 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 9405.91 Teile, aus Glas
      - 9405.91.90 Teile, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE13310/14-1** (DE): Es handelt sich um ein thermisch vorgespanntes Einscheiben-Sicherheitsglas in rechteckiger Form, mit den Abmessungen von 28,2 x 24,3 cm und einer Dicke von 4 mm sowie gesäumten Kanten und zwei abgeschrägten Ecken, das erkennbar für elektrische Scheinwerfer dient. Die Ware ist als "erkennbares Teil, aus Glas, zum Ausstatten von elektrischen Beleuchtungskörpern (Scheinwerfer), anderweit weder genannt, noch inbegriffen" einzureihen.
- **DE14272/14-1** (DE): Sog. "Sicherheitsglas" für Scheinwerfer LEM-F 370FG. Es handelt sich um eine rechteckige Glasplatte mit den Maßen 350 x 269 x 5 mm (H x B x D). Ein Teil der Fläche ist schwarz bedruckt, so dass eine Lichtaustrittsfläche von 241 x 236 mm entsteht. Die Glasplatte ist erkennbar zum Einbau in einen Scheinwerfer (vZTA DE 2754/10-1) und damit zur Ausstattung eines elektrischen Beleuchtungskörpers bestimmt. Die Ware ist als "erkennbares Teil aus Glas zum Ausstatten von elektrischen Beleuchtungskörpern (Scheinwerfer)" einzureihen.
- **DE14274/14-1** (DE): Sog. "Sicherheitsglas" für Scheinwerfer LEM-F 570FG. Es handelt sich um eine rechteckige Glasplatte mit den Maßen 550 x 269 x 5 mm (H x B x D). Ein Teil der Fläche ist schwarz bedruckt, so dass eine Lichtaustrittsfläche von 354 x 241 mm entsteht. Die Glasplatte ist erkennbar zum Einbau in einen Scheinwerfer (vZTA DE 2754/10-2) und damit zur Ausstattung eines elektrischen Beleuchtungskörpers bestimmt. Die Ware ist als "erkennbares Teil aus Glas zum Ausstatten von elektrischen Beleuchtungskörpern (Scheinwerfer)" einzureihen.
- **DE14276/14-1** (DE): Sog. "Sicherheitsglas" für Scheinwerfer 580HS. Es handelt sich um eine rechteckige Glasplatte mit den Maßen 550 x 362 x 4 mm (H x B x D). Ein Teil der Fläche ist schwarz bedruckt, so dass vier trapezförmige Lichtaustrittsöffnungen entstehen. Die Glasplatte ist erkennbar zum Einbau in einen Scheinwerfer und damit zur Ausstattung eines elektrischen Beleuchtungskörpers bestimmt. Die Ware ist als "erkennbares Teil aus Glas zum Ausstatten von elektrischen Beleuchtungskörpern (Scheinwerfer)" einzureihen.
- **DE14275/14-1** (DE): Sog. "Sicherheitsglas" für Scheinwerfer LEM-F 570TS. Es handelt sich um eine rechteckige Glasplatte mit den Maßen 550 x 269 x 5 mm (H x B x D). Ein Teil der Fläche ist schwarz bedruckt, so dass zwei runde Lichtaustrittsöffnungen von 127 mm entstehen. Die Glasplatte ist erkennbar zum Einbau in einen Scheinwerfer (vZTA DE 2754/10-4) und damit zur Ausstattung eines elektrischen Beleuchtungskörpers bestimmt. Die Ware ist als "erkennbares Teil aus Glas zum Ausstatten von elektrischen Beleuchtungskörpern (Scheinwerfer)" einzureihen.
- **DE14273/14-1** (DE): Sog. "Sicherheitsglas" für Scheinwerfer LEM-F 370TS. Es handelt sich um eine rechteckige Glasplatte mit den Maßen 350 x 269 x 5 mm (H x B x D). Ein Teil der Fläche ist schwarz bedruckt, so dass eine runde Lichtaustrittsfläche mit einem Durchmesser von 127 mm entsteht. Die Glasplatte ist erkennbar zum Einbau in einen Scheinwerfer (vZTA DE 2754/10-3) und damit zur Ausstattung eines elektrischen Beleuchtungskörpers bestimmt. Die Ware ist als "erkennbares Teil aus Glas zum Ausstatten von elektrischen Beleuchtungskörpern (Scheinwerfer)" einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9405

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I. Leuchten und Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen Leuchten und Beleuchtungskörper dieser Gruppe können aus beliebigem Stoff bestehen (ausgenommen der in Anmerkung 1 zu Kapitel 71 genannten Stoffe) und jede beliebige Lichtquelle verwenden (Kerzen, Öl, Petroleum, Paraffin (oder Kerosin), Gas, Azetylen, Elektrizität usw.). Elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper dieser Position können mit Lampenfassungen, Schaltern, Kabeln und Steckern, Transformatoren usw. oder, wie dies bei den Leisten für Entladungslampen der Fall ist, mit einem Starter und einem Vorschaltgerät ausgestattet sein. Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Leuchten und Beleuchtungskörper zur Innenausstattung, z. …

### Pos. 9405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1220/84 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Rosette aus farblosem Glas („Strass“), in Form eines Rechtecks (etwa 14 mm Durchmesser), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, auf zwei einander symmetrisch gegenüberliegenden Stellen am Rand vollständig durchbohrt. Diese Rosette wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht. Unterposition 9405 91 10 2. Ovales Gehänge aus farblosem Glas („Strass“) (etwa 50 x 29 mm), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, am oberen Ende vollständig durchbohrt. …

### Pos. 9405

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (17. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2009): Eine 55 m lange Lichterkette, bestehend aus einem elektrischen Kabel mit 240 Miniglühlampen (2,5 V/ 0,25 W). Der Abstand zwischen jeder Lampe beträgt 21 cm. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem 24 V Niederspannungstransformator und Ersatzglühlampen in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Die Lichterkette ist für die Innen- und Außenbeleuchtung geeignet. Die objektiven und erkennbaren Merkmale des Erzeugnisses, wie Länge der Lichterkette, Art der Lampen und der Abstand zwischen den Lampen weisen darauf hin, dass es als Beleuchtung für einen Weihnachtsbaum bestimmt ist. …

### Kapitel 94

1. Zu Kapitel 94 gehören nicht: a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63 (RV E9401A00); b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009 (RV E9401B00); c) Waren des Kapitels 71 (RV E9401C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303 (RV E9401D00); e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind (RV E9401E00); f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85 (RV E9401F00); g) Möbel …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9405.91.90.00.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9405.91.90?

Die Zolltarifnummer 9405.91.90 umfasst Teile, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9405.91.90?

Der Drittlandszollsatz für 9405.91.90 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9405.91.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940591. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9405.91.90?

9405.91.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9405.91.90 im Zolltarif eingeordnet?

9405.91.90 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9405 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 940591 Teile, aus Glas. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9405.91.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9405.91.90 erfasst, zum Beispiel DE13310/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9405.91.90?

KN-Code 9405.91.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/94059190 verlinken.
