# Zolltarifnummer 9503.00.10.00.0: Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen

> Die Zolltarifnummer 9503.00.10.00.0 steht für Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/95030010000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9503.00.10.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
    - 9503.00 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
      - 9503.00.10 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen
        - 9503.00.10.00.0 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI42483/25-1** (DE): Bei dem durch Beschreibung und Abbildung veranschaulichten sog. "Schaufelkipper" handelt es sich um ein vierrädriges Spielfahrzeug, - aus einem farbigen Gestell aus unedlen Metallen, - in den Abmessungen von ca. 72x38x34 , 5 cm, - mit einer hebelbasierten Kippmulde, - einem Sitz aus Kunststoffen und - vier profilierten Rädern aus Kunststoffen ausgestattet. Das Erzeugnis dient als Spielgerät im Garten oder im Sandkasten und wird durch Abstoßen mit dem Fuß am Boden fortbewegt. Das Erzeugnis ist zolltarifrechtlich als "Spielfahrzeug" einzureihen.
- **DEBTI27129/25-1** (DE): Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Spielfahrzeug, - einen stilisierten Oldtimer darstellend, - aus unedlem Metall und Kunststoff gefertigt (lt. Antragsangaben), - in den Abmessungen von ca. 73,5 x 35,0 x 40,0 cm, - mit einer annähernd zylinderförmigen, weiß lackierten Karosserie, - mit einem Sitz, vier Rädern, einem Lenkrad und einer beweglichen Vorderachse, - auf der Seite unterhalb des Sitzes mit der Ziffer 1 bedruckt, - das Fahrzeug wird durch Abstoßen mit den Füßen fortbewegt, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - noch nicht zusammengesetzt in einem Pappkarton verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielfahrzeug" eingereiht.
- **DEBTI51546/24-1** (DE): Es handelt sich um einen durch Antragsangaben und Abbildungen veranschaulichten dreirädrigen Tretroller in verschiedenen Varianten (Farben), - aus unedlem Metall und Kunststoff gefertigt, - mit einer klappbaren sog. Lean-to-Steer-Lenksäule und drei Kunststoffrädern versehen, - mit einer Hinterradreibungsbremse ausgestattet, - für ein Körpergewicht von 20 kg - 50 kg ausgelegt, damit insbesondere für Kinder geeignet, - wird durch Abstoßen mit dem Fuß auf dem Boden fortbewegt, - in einem Pappkarton verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Roller" eingereiht.
- **DEBTI51541/24-1** (DE): Es handelt sich um einen durch Antragsangaben und Abbildungen veranschaulichten dreirädrigen Tretroller in verschiedenen Varianten (Farben), - aus unedlem Metall und Kunststoff gefertigt, - mit einer klappbaren sog. Lean-to-Steer-Lenksäule und drei Kunststoffrädern versehen, - mit einer Hinterradreibungsbremse ausgestattet, - für ein Körpergewicht von 20 kg - 50 kg ausgelegt, damit insbesondere für Kinder geeignet, - wird durch Abstoßen mit dem Fuß auf dem Boden fortbewegt, - in einem Pappkarton verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Roller" eingereiht.
- **DEBTI49850/24-1** (DE): Bei den durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnissen handelt es sich um Spielfahrzeuge, - jeweils ein sog. "Laufrad" darstellend, - bestehend aus einem Stahlrahmen, einer Lenkgabel, einem höhenverstellbaren Sattel und Lenker sowie einem Trittbrett aus Kunststoff, - ca. 85 cm lang, mit einer max. Lenkerhöhe von ca. 61 cm, - mit zwei Kunststoffrädern mit einem Raddurchmesser von ca. 30 cm, - das Fahrzeug wird durch Abstoßen mit dem Fuß vom Boden fortbewegt, - ohne Pedale, somit kein Fahrrad der Position 8712, - in unterschiedlichen Varianten, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielfahrzeug" eingereiht.
- **DEBTI49854/24-1** (DE): Bei den durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnissen handelt es sich um noch nicht zusammengesetzte Tretroller, - bestehend aus einer Lenkgabel aus Stahl mit zwei Handgriffen aus Kunststoff, einem Trittdeck aus Aluminium und zwei Kunststoffreifen, - mit einer Handbremse ausgestattet, - mit einer Fußbremse aus Aluminium ausgestattet, - in verschiedenen Varianten erhältlich, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - in Warenzusammenstellung mit zwei Inbusschlüsseln aus unedlem Metall zum Zusammensetzen der Ware, - gemeinsam mit einer Aufbauanleitung und Schrauben in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung im Bezug auf die Verwendung bestimmt der Tretroller den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielfahrzeug" eingereiht.
- **DEBTI36617/23-1** (DE): Spielfahrzeug, sog. "Rutscherfahrzeug Feuerwehr", Artikel 14162 - die Nachbildung eines alten Feuerwehrautos darstellend - in den Abmessungen von ca. 75 x 24,5 x 34,5 cm - lt. Antragsangaben - im Wesentlichen aus unedlem Metall und Kunststoffen gefertigt - mit einem Sitz, vier Reifen, einem Lenkrad sowie einer beweglichen Vorderachse ausgestattet - mit einer funktionstüchtigen Glocke auf der Motorhaube sowie zwei kleinen Leitern sowie einem abrollbaren Schlauch am Heck ausgestattet - das Fahrzeug wird durch Abstoßen mit den Füßen fortbewegt - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern mit einem Gewicht bis max. 25 kg - noch nicht zusammengesetzt in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielfahrzeug" eingereiht.
- **DEBTI36632/23-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei dem sog. "Rutscherfahrzeug schwarz, Artikel 14164" um ein Spielfahrzeug - die Nachbildung eines Oldtimers darstellend - in den Abmessungen von ca. 73,5 x 35 x 40 cm - im Wesentlichen aus unedlem Metall und Kunststoffen gefertigt - mit einem Sitz, vier Reifen, einem Lenkrad sowie einer beweglichen Vorderachse ausgestattet - das Fahrzeug wird durch Abstoßen mit den Füßen fortbewegt - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern mit einem Gewicht bis max. 25 kg - noch nicht zusammengesetzt in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielfahrzeug" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9503

Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …

### Pos. 9503

Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …

### Pos. 9503

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

### Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505.

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9503.00.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 9503.00.10.00.0 umfasst Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9503.00.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9503.00.10.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9503.00.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9503.00.10.00.0?

9503.00.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9503.00.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9503.00.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 95030010 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9503.00.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9503.00.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI42483/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9503.00.10.00.0?

Warennummer 9503.00.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/95030010000 verlinken.
