# Zolltarifnummer 9503.00.29.00: Teile und Zubehör

> Die Zolltarifnummer 9503.00.29.00 steht für Teile und Zubehör. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9503002900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9503.00.29.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
    - 9503.00 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
      - 9503.00.29 Teile und Zubehör
        - 9503.00.29.00 Teile und Zubehör

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI8061/26-1** (DE): Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten und als "Wrestling-Gürtel" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um die Nachbildung eines Gürtels aus farbigem, elastischem Kunststoff, der sich als erkennbares Zubehör, passend für bestimmte Spielfiguren der Position 9503, darstellt. Der ca. 5 cm lange Gürtel stellt eine Nachbildung einer Trophäe einer Ringsportart dar, ist auf der Vorderseite rund gestaltet und mit dem Schriftzug "World W Champion" bedruckt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend".
- **DEBTI9327/26-1** (DE): Puppenzubehör in Form eines Trinkfläschchens - aus Kunststoff gefertigt - mit einer Größe von ca. 12,5 cm und einem Durchmesser von ca. 3 cm - mit weißer oder orangefarbener Flüssigkeit gefüllt, doppelwandig gearbeitet - mit einem spitzen Mundstück, das auf Grund der Formgebung erkennbar hauptsächlich in den geöffneten Mund einer Babypuppe passt und sich als Zubehör für diese Babypuppe darstellt - wird das Fläschchen umgedreht, scheint die Puppe die Flüssigkeit zu trinken - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern - zu zwei Stück auf einer Pappkarte mit Blisterhaube für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "erkennbares Zubehör für Puppen, nur die Nachbildungen von Menschen darstellend" eingereiht.
- **DEBTI35050/25-1** (DE): Es handelt sich um ein durch Antragsangaben und Abbildung veranschaulichtes Puppenzubehör in Form von Puppenkleidung, - sog. Schneeanzug, -- als Overall aus Spinnstoffen im Metallic-Look gearbeitet, -- mit einer Kapuze mit Hasenohren, -- mit angenähten Fußteilen, -- vorne mit einem Reißverschluss vom Kinn bis zum Schritt, -- mit verschiedenen Aufnähern verziert, - aufgrund der Größe hauptsächlich erkennbar für Puppen (mit einer Größe von etwa 43 cm) bestimmt, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, Nachbildungen von Menschen darstellend".
- **DEBTI35040/25-1** (DE): Durch eine Abbildung veranschaulichtes Puppenzubehör in Form eines Sets bestehend aus - Puppenkleidung -- in Form eines Bikinis aus rotem und rosafarbenem Spinnstoff mit einem asymmetrischen Oberteil und einem Slip als Unterteil, die beide mit Melonenstücken bedruckt und mit angenähten Rüschen am oberen Rand verziert sind, - einem Paar Schwimmflossen aus farbigem Kunststoff, - einer Taucherbrille aus farbigem Kunststoff mit einem Spinnstoffband sowie einem Schnorchel mit passgenau ausgeformtem Mundstück. Das Set ist aufgrund seiner Größe erkennbar hauptsächlich für Puppen mit einer Größe von ca. 43 cm bestimmt und dient der spielerischen Unterhaltung. Es ist gemeinsam auf einem Bügel an einer Pappkarte aufgemacht. Zolltarifrechtlich liegt "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, Nachbildungen von Menschen darstellend" vor.
- **DEBTI35054/25-1** (DE): Puppenzubehör in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus - Puppenzubehör, mit -- einem rosafarbenen Kleid mit Stufenrock aus verschiedenen Spinnstoffen auf einem Kunststoffbügel -- einem Haarband aus pinkfarbenen Kunststoff mit einem elastischen Band am Hinterkopf; die einzelnen Segmente des Haarbandes weisen sternförmige Öffnungen auf, in die Pins gesteckt werden -- erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Puppen mit einer Größe von 43 cm bestimmt -- dient der spielerischen Unterhaltung vor allem von Kindern - neun Pins aus Kunststoff, maximal ca. 15 mm groß, die in das Haarband gesteckt werden -- mit Motiven wie z.B. einer Ente, Obst, Diamant, oder Geschenk -- auf einer Unterlage mit Abdeckung aus klarsichtigem Kunststoff (ca. 6,5 x 6,5 x 1 cm groß) - gemeinsam auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf Grund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Puppenzubehör den Charakter der Warenzusammenstellung. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend" eingereiht.
- **DEBTI35047/25-1** (DE): Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um Puppenzubehör, - einen langärmeligen Ganzkörperanzug mit Kapuze darstellend, - aus Spinnstoff gefertigt, - mit einem angenähten Horn, Ohren, Flügeln und einem herzförmigen Schwanz, - mit dekorativen Stickereien versehen, - an der Brust mit einer Öffnung ausgestattet, - an den Ärmeln mit Öffnungen für die Hände sowie mit ausgearbeiteten, geschlossenen Fußteilen, - in Aufmachung für den Einzelverkauf. Die Ware ist hinsichtlich der Größe und seiner weiteren objektiven Beschaffenheitsmerkmalen erkennbar hauptsächlich dazu bestimmt, dem Verkleiden von Puppen mit einer Größe von 43 cm zu dienen und stellt somit Zubehör für diese dar. Eine anderweitige Verwendung z. B. als Verkleidung für Spielzeugtiere steht der Einreihung nicht entgegen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, die nur Nachbildungen von Menschen darstellen" eingereiht.
- **DEBTI35077/25-1** (DE): Puppenkleidung aus Spinnstoffen - eine Nachbildung eines Babyschlafsacks (Strampelsacks) darstellend - offensichtlich aus rosafarbenen Spinnstoffen gefertigt und mit einer Abbildung auf der Vorderseite bedruckt - passend für Babypuppen mit einer Größe von ca. 36 - 43 cm - im Rücken mit einem Klettverschluss zu schließen - mit Rüschen im Bereich der Brust verziert - dient der spielerischen Unterhaltung vor allem von Kindern - an einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend" eingereiht.
- **FRBTIFR-BTI-2025-01819** (FR): Accessoire sous la forme d’une veste à manches courtes avec trois boutons, la jacket se ferme avec un scratch, en tissu, pouvant aussi bien vêtir une peluche qu’une poupée.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9503

Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …

### Pos. 9503

Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …

### Pos. 9503

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

### Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505.

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9503.00.29.00.0 Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, einschließlich Teile davon und Zubehör, Teile und Zubehör

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9503.00.29.00?

Die Zolltarifnummer 9503.00.29.00 umfasst Teile und Zubehör. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9503.00.29.00?

Der Drittlandszollsatz für 9503.00.29.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9503.00.29.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9503.00.29.00?

9503.00.29.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9503.00.29.00 im Zolltarif eingeordnet?

9503.00.29.00 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 95030029 Teile und Zubehör. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9503.00.29.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9503.00.29.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI8061/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9503.00.29.00?

TARIC-Code 9503.00.29.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9503002900 verlinken.
