# Zolltarifnummer 9503.00.39.90: Dreiräder, andere

> Die Zolltarifnummer 9503.00.39.90 steht für Dreiräder, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9503003990
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9503.00.39.90
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
    - 9503.00 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
      - 9503.00.39 andere Bausätze und Baukastenspielzeug, aus anderen Stoffen
        - 9503.00.39.90 Dreiräder, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI26913/26-1** (DE): Bei der durch Antragsangaben und Abbildungen veranschaulichten Ware handelt es sich um ein Baukastenspielzeug, bestehend aus - 64 Bauklötzen "Quader" (Abmessungen 6 , 66 x 3 , 33 x 1 , 66 cm), - 64 Bauklötzen "halber Quader" (Abmessungen 3 , 33 x 3 , 33 x 1 , 66 cm), - aus Holz gefertigt, - mit eingesetzten "Juwelen" (Ø 1 , 8 cm) aus Kunststoff in neun unterschiedlichen Farben ausgestattet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit, - in einem Holzkasten in einem Versandkarton verpackt. Im Hinblick auf den Umfang und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht das Holz der Ware ihren wesentlichen Charakter. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "Baukastenspielzeug; aus Holz; nicht handgearbeitet" einzureihen.
- **DEBTI24453/26-1** (DE): Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen mechanischen Bausatz der Himmelskörper Sonne, Erde und Mond, bestehend aus - ca. 15 zugeschnittenen Platten aus Holz (ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit), die das Gehäuse des Modells sowie die Mechanik (Zahnräder und Zahnkränze) darstellen, - zwei Zahnrädern aus Kunststoff und drei unlackierten Kugeln aus Styropor (die Himmelskörper darstellend), - zwei elektrischen Bauteilen aus Kunststoff und unedlem Metall, davon - - ein Elektromotor, - - ein Batteriefach, - die Einzelteile sind alleine nicht zum Spielen geeignet und sinnvoll aufeinander abgestimmt, - in Warenzusammenstellung mit einem einfachen Schraubendreher und drei Filzstiften, - gemeinsam mit einer Anleitung und Montagematerial (Schrauben, Stifte, Achsen) in einer bedruckten Pappverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis dient der spielerischen Unterhaltung von Personen und vermittelt beim Konstruieren Wissen über Mechanik, Physik und Astronomie. Zusammengesetzt bewegen sich die Himmelskörper durch den Motor und können mit den Filzstiften nach Belieben bemalt werden. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt der Bausatz den Charakter der Warenzusammenstellung. Der Charakter des Bausatzes wird hinsichtlich des Umfangs durch die Bauteile aus anderen Stoffen als aus Kunststoff bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 genanntes Spielzeug, Baukastenspielzeug, nicht aus Kunststoff, nicht handgearbeitet aus Holz" eingereiht.
- **DEBTI19772/26-1** (DE): Bei dem durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Bausatz für einen sog. Sternbildprojektor, bestehend aus - sechs zugeschnittenen Platten aus Holz (ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit), - einer sog. Sternbildplatte aus Kunststoff, - mehreren elektrischen Bauteilen aus Kunststoff und/oder unedlem Metall, davon - - eine kleine Lampenfassung, - - eine elektrische Glühlampe, - - ein elektrischer Kippschalter, - - ein isoliertes elektrische Kabel, - die Einzelteile sind alleine nicht zum Spielen geeignet und sinnvoll aufeinander abgestimmt, - in Warenzusammenstellung mit einem einfachen Schraubendreher, - gemeinsam mit einer Anleitung und Montagematerial (Klebestreifen, Schrauben) in einer bedruckten Pappverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis dient der spielerischen Unterhaltung von Personen und vermittelt beim Konstruieren Wissen über Elektronik. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt der Bausatz den Charakter der Warenzusammenstellung. Der Charakter des Bausatzes wird hinsichtlich des Umfangs durch die Bauteile aus anderen Stoffen als aus Kunststoff bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 genanntes Spielzeug, Baukastenspielzeug, nicht aus Kunststoff, nicht handgearbeitet aus Holz" eingereiht.
- **DEBTI20883/26-1** (DE): Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Bausatz eines Roboters mit zwei Armen, bestehend aus - ca. 26 zugeschnittenen Platten aus Holz (ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit), die das Gehäuse des Roboters und Teile der Mechanik bilden, - mehreren elektrischen Bauteilen aus Kunststoff und unedlem Metall, davon - - ein Elektromotor, - - drei isolierten, elektronisch leitfähigen Litzen, - - ein Batteriefach, - - ein Schalter, - - ein Scharnier, - die Einzelteile sind alleine nicht zum Spielen geeignet und sinnvoll aufeinander abgestimmt, - in Warenzusammenstellung mit einem einfachen Schraubendreher, - gemeinsam mit einer Anleitung und Montagematerial (Schrauben, Stifte, Ringe, Kleber, Schrumpfschlauch) in einer bedruckten Pappverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Roboter hält eine Art Tablett in den Armen, in die eine Münze oder ein ähnlich dimensionierter, elektrisch leitender Gegenstand gelegt werden kann. Das Tablett ist derart mit elektrischen Kontakten ausgestattet, dass der leitende Gegenstand den Stromkreis schließt. Dadurch bewegen sich die Arme des Roboters nach oben und der "Kopf" neigt sich nach hinten, sodass die Münze bzw. der Gegenstand in den "Körper" des Roboters hineinfällt. Das Erzeugnis dient der spielerischen Unterhaltung von Personen und vermittelt beim Konstruieren Wissen über Mechanik und Elektronik. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt der Bausatz den Charakter der Warenzusammenstellung. Der Charakter des Bausatzes wird hinsichtlich des Umfangs durch die Bauteile aus anderen Stoffen als aus Kunststoff bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 genanntes Spielzeug, Baukastenspielzeug, nicht aus Kunststoff, nicht handgearbeitet aus Holz" eingereiht.
- **DEBTI18479/26-1** (DE): Bei dem durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Bausatz für einen sog. Solar-Mondrover, bestehend aus - 18 zugeschnittenen Platten aus Holz (ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit), - 4 Rädern aus Kunststoff, - 2 Achsen aus unedlem Metall, - Zahnrad, Ritzel und Befestigungsringen aus Kunststoff, - mehreren elektrischen Bauteilen aus Kunststoff und/oder unedlem Metall, davon - - 2 Solarzellen, - - 1 Elektromotor, - - 1 Batteriefach, - die Einzelteile sind alleine nicht zum Spielen geeignet und sinnvoll aufeinander abgestimmt, - in Warenzusammenstellung mit einem einfachen Schraubendreher, - gemeinsam mit einer Anleitung und Montagematerial (Klebestreifen, Schrauben, Kabelbinder) in einer Faltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis dient der spielerischen Unterhaltung von Personen und vermittelt beim Konstruieren Wissen über Elektronik. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt der Bausatz den Charakter der Warenzusammenstellung. Der Charakter des Bausatzes wird hinsichtlich des Umfangs durch die Bauteile aus anderen Stoffen als aus Kunststoff bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 genanntes Spielzeug, Baukastenspielzeug, nicht aus Kunststoff, nicht handgearbeitet aus Holz" eingereiht.
- **DEBTI18488/26-1** (DE): Bei dem durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Bausatz für eine sog. Glasfaserlampe, bestehend aus - sieben zugeschnittenen Platten aus Holz (ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit), die den Lampenständer und das Gehäuse für die Elektronik bilden, - einem Glasfaserbündel, - mehreren elektrischen Bauteilen aus Kunststoff und unedlem Metall, davon - - zwei LED, - - ein Batteriefach, - - ein Anschlusskabel, - die Einzelteile sind alleine nicht zum Spielen geeignet und sinnvoll aufeinander abgestimmt, - gemeinsam mit einer Anleitung und Montagematerial (Klebestreifen, kleine Tube Holzleim) in einer bedruckten Faltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis dient der spielerischen Unterhaltung von Personen und vermittelt beim Konstruieren Wissen über Elektronik. Der Charakter des Bausatzes wird hinsichtlich des Umfangs durch die Bauteile aus anderen Stoffen als aus Kunststoff bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 genanntes Spielzeug, Baukastenspielzeug, nicht aus Kunststoff, nicht handgearbeitet aus Holz" eingereiht.
- **DEBTI19757/26-1** (DE): Bei dem durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Bausatz für ein Spielflugzeug, bestehend aus - acht zugeschnittenen Platten aus Holz (ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit), - vier Rädern aus Kunststoff, - zwei Achsen aus unedlem Metall, - zwei Propellern aus Kunststoff, - mehreren elektrischen Bauteilen aus Kunststoff und unedlem Metall, davon - - zwei Elektromotoren, - - ein Batteriefach, - - zwei isolierte elektrische Kabel, - die Einzelteile sind alleine nicht zum Spielen geeignet und sinnvoll aufeinander abgestimmt, - gemeinsam mit einer Anleitung und Montagematerial (Klebestreifen, Kabelbinder) in einer bedruckten Pappverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis dient der spielerischen Unterhaltung von Personen und vermittelt beim Konstruieren Wissen über Elektronik. Der Charakter des Bausatzes wird weder durch die Bauteile aus Kunststoff, noch durch die Bauteile aus anderen Stoffen bestimmt. Die Einreihung erfolgt somit in Anwendung der AV 3 c) i.V.m. AV 6 in die zuletzt genannte der in Betracht kommenden Unterpositionen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 genanntes Spielzeug, Baukastenspielzeug, nicht aus Kunststoff, nicht handgearbeitet aus Holz" eingereiht.
- **DEBTI19768/26-1** (DE): Bei dem durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Bausatz für einen sog. Roboter, bestehend aus - neun zugeschnittenen Platten aus Holz (ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit), - drei Zahnrädern, einem Ritzel und Befestigungsringen aus Kunststoff, - einer Achsen aus unedlem Metall, - zwei selbstklebenden "Augen" aus Kunststoff, - mehreren elektrischen Bauteilen aus Kunststoff und/oder unedlem Metall, davon - - ein Elektromotor, - - ein Batteriefach, - die Einzelteile sind alleine nicht zum Spielen geeignet und sinnvoll aufeinander abgestimmt, - in Warenzusammenstellung mit einem einfachen Schraubendreher, - gemeinsam mit einer Anleitung und Montagematerial (Schrauben) in einer bedruckten Pappverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis dient der spielerischen Unterhaltung von Personen und vermittelt beim Konstruieren Wissen über Elektronik. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt der Bausatz den Charakter der Warenzusammenstellung. Der Charakter des Bausatzes wird hinsichtlich des Umfangs durch die Bauteile aus anderen Stoffen als aus Kunststoff bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 genanntes Spielzeug, Baukastenspielzeug, nicht aus Kunststoff, nicht handgearbeitet aus Holz" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9503

Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …

### Pos. 9503

Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …

### Pos. 9503

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

### Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505.

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9503.00.39.90.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9503.00.39.90?

Die Zolltarifnummer 9503.00.39.90 umfasst Dreiräder, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9503.00.39.90?

Der Drittlandszollsatz für 9503.00.39.90 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9503.00.39.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9503.00.39.90?

9503.00.39.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9503.00.39.90 im Zolltarif eingeordnet?

9503.00.39.90 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 95030039 andere Bausätze und Baukastenspielzeug, aus anderen Stoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9503.00.39.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9503.00.39.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI26913/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9503.00.39.90?

TARIC-Code 9503.00.39.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9503003990 verlinken.
