# Zolltarifnummer 9503.00.49.90: Spielzeug, andere

> Die Zolltarifnummer 9503.00.49.90 steht für Spielzeug, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9503004990
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9503.00.49.90
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
    - 9503.00 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
      - 9503.00.49 Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend, andere
        - 9503.00.49.90 Spielzeug, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2026-05177** (FR): Jouet pour bébé ou enfant en bas âge, se présentant sous la forme d'un doudou mouchoir, confectionné majoritairement en polyester et minoritairement en coton. Il est composé d'une tête rembourrée, représentant un animal (lapin ou ours, selon le modèle), et d'un corps plat (non rembourré). Cet article est emballé individuellement dans un polybag. Il se décline en 4 modèles.
- **HUBTIHU190000-2026-8440368403** (HU): A termék matt zöld színű, tömör szerkezetű, nem kitömött, kissé puha, babáknak szánt rágóka. A minta felső része béka fejet ábrázol, alsó része 65 mm átmérőjű, lyukas közepű karika, melynek hátsó oldala fehér pöttyökkel díszített. A minta nagy része sima felületű, néhol mélyedések, kiemelkedő részek találhatóak rajta. A termék könnyen megfogható, többféle rágófelületének köszönhetően segít enyhíteni a kellemetlen feszülést a kisbabák fogínyében, enyhíti a fogzás fájdalmait. Masszírozni tudja a fájdalmas ínyt a fogzás különböző szakaszaiban, nyugtató hatású. A termék poliizoprén anyagból áll.
- **DEBTI25566/26-1** (DE): Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - ein nicht menschliches Wesen darstellend, - vollständig aus Kunststoff gefertigt; somit ungefüllt, - mit einem Körper samt quadratischer Grundfläche, der an der Oberseite keilförmig zuläuft und mit einem Logo versehen ist, - in den Abmessungen von ca. 3 , 9 x 3 , 9 x 5 , 7 cm, - auf der Schauseite mit einem Gesicht bedruckt sowie mit einem ausgeformten Haarbüschel versehen, - an der Rückseite mit einem einklappbaren, einfachst gearbeiteten Karabinerhaken aus Kunststoff ausgestattet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit 18 Bilddruck-Aufklebern (DEBTI-25566/26-2) und sechs Schriftzug-Aufklebern (DEBTI-25566/26-3) in einem bunt bedruckten Pappkarton aufgemacht. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung scheidet aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs aus. Ebenso kommt eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 aufgrund der Anzahl der Aufkleber nicht in Betracht. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener Beschaffenheit einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein nicht menschliches Wesen darstellend, nicht gefüllt, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.
- **DEBTI25654/26-1** (DE): Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - ein nicht menschliches Wesen darstellend, - vollständig aus Kunststoff gefertigt; somit ungefüllt, - mit einem Körper samt quadratischer Grundfläche, der an der Oberseite keilförmig zuläuft und mit einem Logo versehen ist, - in den Abmessungen von ca. 3 , 9 x 3 , 9 x 5 , 7 cm (Breite inklusive Ohren 6 , 2 cm), - auf der Schauseite mit zwei Augen, einer Lippe und zwei Zähnen bedruckt sowie mit zwei ausgeformten Ohren versehen, - an der Rückseite mit einem einklappbaren, einfachst gearbeiteten Karabinerhaken aus Kunststoff ausgestattet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit zwei Spielkarten (DEBTI-25654/26-2) in einem bunt bedruckten Pappkarton aufgemacht. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung scheidet aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs aus. Ebenso kommt eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 aufgrund der Anzahl der Spielkarten nicht in Betracht. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener Beschaffenheit einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein nicht menschliches Wesen darstellend, nicht gefüllt, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.
- **FRBTIFR-BTI-2026-04266** (FR): Jouet représentant des animaux ou des créatures non humaines, en matières plastiques. La figurine représente le buste et la tête d'un personnage de dessin animé (5 x 2 cm). Cette partie supérieure repose sur un bâtonnet plat imitant le bois, lui-même fixé sur un petit socle arrondi blanc évoquant un nuage de neige ou de crème fouettée.
- **DEBTI25574/26-1** (DE): Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - ein nicht menschliches Wesen darstellend, - vollständig aus Kunststoff gefertigt; somit ungefüllt, - mit einem Körper samt quadratischer Grundfläche, der an der Oberseite keilförmig zuläuft und mit einem Logo versehen ist, - in den Abmessungen von ca. 3 , 9 x 6 x 5 , 7 cm, - auf der Schauseite mit zwei Augen, einer Nase und einem Mund bedruckt sowie mit ausgeformten Haaren und Ohren versehen, - an der Rückseite mit einem einklappbaren, einfachst gearbeiteten Karabinerhaken aus Kunststoff ausgestattet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit 17 Bilddruck-Aufklebern (DEBTI-25574/26-2) und sechs Schriftzug-Aufklebern (DEBTI-25574/26-3) in einem bunt bedruckten Pappkarton aufgemacht. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung scheidet aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs aus. Ebenso kommt eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 aufgrund der Anzahl der Aufkleber nicht in Betracht. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener Beschaffenheit einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein nicht menschliches Wesen darstellend, nicht gefüllt, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.
- **DEBTI25579/26-1** (DE): Spielzeug - ein nicht menschliches Wesen darstellend - vollständig aus Kunststoff gefertigt, ungefüllt - mit einem Körper mit quadratischer Grundfläche, der an der Oberseite keilförmig zuläuft und mit einem Logo einer Restaurantkette versehen ist - in den Abmessungen von ca. 4 x 4 , 1 x 5 , 4 cm - auf der Schauseite mit zwei Augen, einem Mund mit Zähnen sowie grünen Flecken bedruckt - mit zwei ausgeformten Ohren - an der Rückseite mit einem einklappbaren, einfach gearbeiteten Karabinerhaken aus Kunststoff ausgestattet - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Das Wesen ist gemeinsam mit sechs Stickerbögen mit insgesamt 18 Bilddruckaufklebern und sechs Schriftzugaufklebern (siehe DEBTI-25579/26-2 und -3) in einer bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen. Ebenso scheidet eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 auf Grund der Anzahl der Aufkleber aus. Die Waren sind somit getrennt nach eigener Beschaffenheit einzureihen. Diese Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein nicht menschliches Wesen darstellend, nicht gefüllt, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.
- **DEBTI25567/26-1** (DE): Spielzeug - ein nicht menschliches Wesen darstellend - vollständig aus Kunststoff gefertigt, ungefüllt - mit einem Körper mit quadratischer Grundfläche, der an der Oberseite keilförmig zuläuft und mit einem Logo einer Restaurantkette versehen ist - in den Abmessungen von ca. 6 , 5 x 5 , 4 x 3 , 9 cm - auf der Schauseite mit zwei großen, runden Augen, Nase, Mund und roten Wangen bedruckt - mit zwei ausgeformten Ohren - an der Rückseite mit einem einklappbaren, einfach gearbeiteten Karabinerhaken aus Kunststoff ausgestattet - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Das Wesen ist gemeinsam mit sechs Stickerbögen mit insgesamt 17 Bilddruckaufklebern und sechs Schriftzugaufklebern (siehe DEBTI-25567/26-2 und -3) in einer bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen. Ebenso scheidet eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 auf Grund der Anzahl der Aufkleber aus. Die Waren sind somit getrennt nach eigener Beschaffenheit einzureihen. Diese Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein nicht menschliches Wesen darstellend, nicht gefüllt, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9503

Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …

### Pos. 9503

Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …

### Pos. 9503

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

### Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505.

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9503.00.49.90.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9503.00.49.90?

Die Zolltarifnummer 9503.00.49.90 umfasst Spielzeug, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9503.00.49.90?

Der Drittlandszollsatz für 9503.00.49.90 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9503.00.49.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9503.00.49.90?

9503.00.49.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9503.00.49.90 im Zolltarif eingeordnet?

9503.00.49.90 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 95030049 Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9503.00.49.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9503.00.49.90 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-05177. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9503.00.49.90?

TARIC-Code 9503.00.49.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9503004990 verlinken.
