# Zolltarifnummer 9503.00.69.00.0: Puzzles, andere

> Die Zolltarifnummer 9503.00.69.00.0 steht für Puzzles, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/95030069000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9503.00.69.00.0
- Drittlandszollsatz: 4,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
    - 9503.00 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
      - 9503.00.69 andere
        - 9503.00.69.00.0 Puzzles, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI16509/26-1** (DE): Puzzle in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus - einem Puzzle -- aus 80 Teilen aus Pappe, zusammengesetzt 40 x 32 cm groß -- mit Ausformungen und Einbuchtungen versehen, so dass sich die Teile aneinanderfügen lassen -- auf der Vorderseite mit einem Motiv (Unterwasserstadt mit Tauchern und Meeresbewohnern) bedruckt - einer ca. 10 , 5 x 10 , 5 cm großen, gefalteten Anleitung mit 8 Seiten -- mit einer Hintergrundgeschichte, einer Vorlage sowie Fragen bedruckt, die man nach dem Legen des Puzzles mit Hilfe des Motivs beantworten kann - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen - gemeinsam in einer bunt bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung verleiht das Puzzle der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Puzzle, nicht aus Holz" eingereiht.
- **DEBTI47677/25-1** (DE): Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem Puzzle, -- aus 42 Puzzleteilen aus Pappe, -- mit Ausformungen und Einbuchtungen versehen, so dass sich die Teile zu einem rechteckigen Puzzle zusammensetzen lassen, -- auf der Vorderseite mit einem Motiv (Schlümpfe im "Drive Through") bunt bedruckt, - einer ca. 10 , 5 x 9 cm großen Vorlage aus Papier, die auf der Schauseite mit dem zusammengesetzten Motiv bedruckt ist. Die Waren sind gemeinsam in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt das Puzzle den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puzzle, nicht aus Holz" eingereiht.
- **DEBTI47678/25-1** (DE): Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem Puzzle, -- aus 42 Puzzleteilen aus Pappe, -- mit Ausformungen und Einbuchtungen versehen, so dass sich die Teile zu einem rechteckigen Puzzle zusammensetzen lassen, -- auf der Vorderseite mit einem Motiv (Schlümpfe in einem Restaurant) bunt bedruckt, - einer ca. 10,5 x 9 cm großen Vorlage aus Papier, die auf der Schauseite mit dem zusammengesetzten Motiv bedruckt ist. Die Waren sind gemeinsam in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt das Puzzle den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puzzle, nicht aus Holz" eingereiht.
- **DEBTI47676/25-1** (DE): Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem Puzzle, -- aus 42 Puzzleteilen aus Pappe, -- mit Ausformungen und Einbuchtungen versehen, so dass sich die Teile zu einem rechteckigen Puzzle zusammensetzen lassen, -- auf der Vorderseite mit einem Motiv (Schlümpfe auf einer Feier) bunt bedruckt, - einer ca. 10,5 x 9 cm großen Vorlage aus Papier, die auf der Schauseite mit dem zusammengesetzten Motiv bedruckt ist. Die Waren sind gemeinsam in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt das Puzzle den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puzzle, nicht aus Holz" eingereiht.
- **DEBTI47685/25-1** (DE): Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem Puzzle, -- aus 42 Puzzleteilen aus Pappe, -- mit Ausformungen und Einbuchtungen versehen, so dass sich die Teile zu einem rechteckigen Puzzle zusammensetzen lassen, -- auf der Vorderseite mit einem Motiv (Essenslieferung für Schlümpfe) bunt bedruckt, - einer ca. 10,5 x 9 cm großen Vorlage aus Papier, die auf der Schauseite mit dem zusammengesetzten Motiv bedruckt ist. Die Waren sind gemeinsam in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt das Puzzle den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puzzle, nicht aus Holz" eingereiht.
- **DEBTI47672/25-1** (DE): Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem Puzzle, -- aus 42 Puzzleteilen aus Pappe, -- mit Ausformungen und Einbuchtungen versehen, so dass sich die Teile zu einem rechteckigen Puzzle zusammensetzen lassen, -- auf der Vorderseite mit einem Motiv (Schlümpfe als Team) bunt bedruckt, - einer ca. 10,5 x 9 cm großen Vorlage aus Papier, die auf der Schauseite mit dem zusammengesetzten Motiv bedruckt ist. Die Waren sind gemeinsam in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt das Puzzle den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puzzle, nicht aus Holz" eingereiht.
- **DEBTI1541/25-1** (DE): Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Puzzle, - bestehend aus 24 Puzzleteilen aus Pappe, - mit Ausformungen und Einbuchtungen versehen, so dass sie sich zu einem rechteckigen Puzzle zusammensetzen lassen, - beidseitig mit Motiven bedruckt, - in Kombination mit sechs Aufklebern, die zum Verzieren der Verpackung oder diverser anderer Gegenstände verwendet werden können, - in einem einfachen Pappkarton und einer Box aus stabiler Pappe, die im Inneren mit einer Landschaft bedruckt ist. Die Kombination hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug und dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puzzle, nicht aus Holz" eingereiht.
- **DEBTI1543/25-1** (DE): Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein Puzzle, - bestehend aus 24 Puzzleteilen aus Pappe, - mit Ausformungen und Einbuchtungen versehen, so dass sie sich zu einem rechteckigen Puzzle zusammensetzen lassen, - beidseitig mit Motiven bedruckt, - in Kombination mit sechs Aufklebern, die zum Verzieren der Verpackung oder diverser anderer Gegenstände verwendet werden können, - in einem einfachen Pappkarton und einer Box aus stabiler Pappe, die im Inneren mit einer Landschaft bedruckt ist, für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Kombination hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug und dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puzzle, nicht aus Holz" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9503

Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …

### Pos. 9503

Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …

### Pos. 9503

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

### Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505.

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9503.00.69.00.0?

Die Zolltarifnummer 9503.00.69.00.0 umfasst Puzzles, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9503.00.69.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9503.00.69.00.0 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9503.00.69.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9503.00.69.00.0?

9503.00.69.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9503.00.69.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9503.00.69.00.0 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 95030069 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9503.00.69.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9503.00.69.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI16509/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9503.00.69.00.0?

Warennummer 9503.00.69.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/95030069000 verlinken.
