# Zolltarifnummer 9503.00.70.00.0: Dreiräder, anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen

> Die Zolltarifnummer 9503.00.70.00.0 steht für Dreiräder, anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/95030070000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9503.00.70.00.0
- Drittlandszollsatz: 4,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
    - 9503.00 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
      - 9503.00.70 anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen
        - 9503.00.70.00.0 Dreiräder, anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI13728/26-1** (DE): Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um Spielzeug in Aufmachung, bestehend aus - einem ca. 4 , 20 m langen Bindfaden aus Baumwolle, - einem Karabinerhaken mit Schnappvorrichtung aus unedlem Metall, der an einer D-förmigen Öse (Breite ca. 2 , 9 cm) aus unedlem Metall befestigt ist - einer doppelseitigen Bastelanleitung, - in einem Kunststoffbeutel mit Pappreiter verpackt. Die Bastelanleitung gibt vor, wie ein Schlüsselanhänger in bestimmter Knotentechnik gefertigt werden kann. Dazu sind zunächst vier Stücke der Kordel auf eine Länge von 0 , 7 m abzuschneiden. Diese sind dann entsprechend der Anleitung an dem Karabinerhaken und anschließend in zwei parallel geführten Strängen musterbildend miteinander zu verknoten. Zum Schluss werden die Enden mit einem weiteren ca. 10 cm langen Stück Faden umwickelt. Die Enden werden gleichmäßig abgeschnitten und sollen abschließend mit einem Kamm (nicht Gegenstand dieses Sets) durchgekämmt werden. Das Set dient der Freizeitgestaltung "kreatives Herstellen eines Schlüsselanhängers" und besitzt aufgrund der speziell zusammengestellten Waren in der Gesamtheit Spielzeugcharakter. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, aufgemacht in einer Aufmachung" eingereiht.
- **DEBTI9564/26-1** (DE): Bei den durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnissen handelt es sich um ein Bastel-Set, bestehend aus: - zahlreichen Perlen aus Kunststoffen mit einer durchgehenden Bohrung in unterschiedlichen Formen und Farben (z.B. als Kugeln, Plättchen, Schmetterlinge, Muscheln, Blumen oder Herzen) - zwei jeweils auf einer Spule aufgerollten, leicht elastischen Schnüren (farblose Monofile), - einer kleinen Schere mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall und Haltegriffen aus Kunststoff, - einer Pinzette aus unedlem Metall, gemeinsam in einer durchsichtigen Kunststoffbox für den Einzelverkauf aufgemacht, die aus drei übereinander gestapelten Fächern mit Innenstegen und einem abnehmbaren Deckel besteht und mit einem Tragegriff an der Oberseite sowie seitlichen Halterungen versehen ist. Das Set dient der Freizeitbeschäftigung "kreatives Herstellen von Schmuck (z.B. Armbändern oder Ketten", indem die Perlen auf die zugeschnittene Schnur aufgefädelt werden und diese anschließend verknotet wird und besitzt aufgrund der dafür speziell zusammengestellten Waren in der Gesamtheit Spielzeugcharakter. Zolltarifrechtlich liegt "Spielzeug, aufgemacht in einer Aufmachung" vor.
- **DEBTI4617/26-1** (DE): Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten und als "Spielbuch zum Aufklappen mit über 70 Figuren, Möbeln, Stickern und Aufbewahrungsbox " bezeichneten Ware handelt es sich um ein Spielzeug in Zusammenstellung als Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem buchähnlich gestalteten Einband, der sich ausgeklappt als ein ca. 104 x 30 x 20 cm (B x H x T) großes Puppenhaus mit vier unterschiedlichen Räumen (Bad und Küche, Wohn- und Kinderzimmer) darstellt, - mit einem im Einband befindlichen Schubfach (26 x 21 x 3 cm groß, L x B x H), in dem sich acht ca. 24 x 20 cm große Pappbögen mit diversen vorgestantzten Elementen befinden; nach dem Heraustrennen dieser lt. Antragsangaben über 70 Teile lassen sich folgende Bestandteile durch einfaches Stecken (kein Bausatz) zusammensetzen: -- vier Spielfiguren (Fuchs, Löwe, Hund und Katze), die auf einen Sockel gestellt werden, -- diverse Möbel (z.B. ein Sofa, ein Sessel, ein Couchtisch, eine Badewanne, ein Tisch und vier Stühle sowie ein Bett), -- eine Rutsche, ein Schaukelpferd, eine Zimmerpflanze; - diversen einteiligen Accessoires wie z. B. Schaufel, Eimer, Gießkanne, diversen Spielzeugen u. A., - einem Stickerbogen mit 15 Abziehbildern aus Papier, mit denen die Räume der Puppenstube dekorativ ergänzt werden können (z.B. durch Bilder, Bücher u. A.) - zur spielerischen Unterhaltung von Kindern, Die Waren sind gemeinsam mit einer Aufbauanleitung in dem Schubfach in den Einband eingeschoben und mit einer Pappbanderole für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Spielzeug in Zusammenstellung ist im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung als charakterverleihend anzusehen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, aufgemacht in einer Zusammenstellung" eingereiht.
- **DEBTI38631/25-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um Spielzeug in Aufmachung in Form eines 21-teiligen Bastel-Sets, bestehend aus: - zwei Pinseln in verschiedenen Größen, - 12 Tuben à 12 ml Acrylfarben, - drei Paar Einweghandschuhen, - einer Mischpalette, - vier Gipsbinden (15 x 3 cm, L X B), - einem Töpfchen Vaseline (100 ml) - und einer Gebrauchsanweisung. Die Waren sind gemeinsam in einer bunt bedruckten Faltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Bastelset dient einer speziellen Freizeitgestaltung (Erzeugung eines Abdrucks eines sog. Babybauches in mehreren Arbeitsschritten und anschließender Verzierung) und besitzt aufgrund der dafür speziell zusammengestellten Waren in der Gesamtheit Spielzeugcharakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Spielzeug, aufgemacht in einer Aufmachung".
- **DEBTI43858/25-2** (DE): Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um Spielzeug in Zusammenstellung, bestehend aus - einer Spielfigur in Form eines stehenden Menschen, -- mit einer max. Höhe von etwa 4,2 cm, -- aus starrem Kunststoffen gefertigt, -- mit einem ausgestalteten Gesicht, -- mit einem Oberteil und einer Hose "bekleidet", -- streckt die Arme zur Seite und hält einen stilisierten Hammer in den Händen, -- auf einem flachen Sockel aus Kunststoffen stehend, - einer Nachbildung eines Hauses, -- mit den max. Abmessungen von etwa 6,3 cm x 6 cm x 5,3 cm, -- aus starren Kunststoffen gefertigt, -- mit einer Tür mit einem Drehverschluss, die in der Art eines Tresors zu öffnen ist, ausgestattet, -- im Inneren an den Seiten mit schmalen Stegen zum passenden Einschieben der Figur versehen, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - gemeinsam mit einer Anleitung in einer farbig bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Spielzeug, aufgemacht in einer Zusammenstellung".
- **DEBTI47240/25-1** (DE): Spielzeug in Zusammenstellung, bestehend aus - einer Spielzeugeisenbahn mit Lok und zwei Waggons -- aus Holz gefertigt -- in den Abmessungen von ca. 40 x12 x 7 cm -- mit beweglichen Rädern, die einzelnen Elemente sind durch Steckkupplungen miteinander verbunden -- sie weisen pro Element zwei oder drei gleichhohe Stäbe auf, auf die gelochte Bauklötze oder Tierköpfe gesteckt werden können, bei der Lok ist der vordere Stab kürzer -- die Lok besitzt an der Vorderseite eine ca. 75 cm lange Schnur zum Ziehen - elf Bauklötzen aus Holz, farbig lackiert und mit durchgehenden Bohrungen versehen, mit -- sechs Quadern in zwei verschiedenen Dicken, eins mit aufgemaltem Krokodilskopf, einem Zylinder, einem Quader mit abgerundeten Ecken und einem Kegel - fünf Tierköpfen aus Holz, einen Esel, Hund, Dinosaurier und eine Ente sowie eine Giraffe darstellend -- unregelmäßig geformt und mit aufgedruckten Gesichtern -- maximal ca. 7,2 x 4,5 x 3,5 cm groß - ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern - gemeinsam in einem bunt bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Es handelt sich um mehrere, verschiedene Spielzeuge unterschiedlicher Unterpositionen (Eisenbahn, Bauklötze und Tierköpfe), somit scheidet eine Einreihung in die Unterposition (KN) 9503 0099 aus. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, aufgemacht in einer Zusammenstellung" einzureihen.
- **DEBTI43876/25-1** (DE): Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um Spielzeug in Zusammenstellung, bestehend aus - einer Spielfigur in Form eines stehenden Menschen, -- mit einer max. Höhe von etwa 4 cm, -- aus starrem Kunststoffen gefertigt, -- mit einem ausgestalteten Gesicht, -- mit einem Oberteil und einer Hose "bekleidet", -- streckt die Arme nach oben und hält zwei mit einer Fernsteuerung ausgestattete, stilisierte Schläuche, die mit einem stilisierten Rucksack auf dem Rücken der Figur verbunden sind, in den Händen, -- auf einem flachen Sockel aus Kunststoffen stehend, - einer Nachbildung eines Hauses, -- mit den max. Abmessungen von etwa 5,2 cm x 6,5 cm x 5,7 cm, -- aus starren Kunststoffen gefertigt, -- mit einer Tür mit einem Drehverschluss, die in der Art eines Tresors zu öffnen ist, ausgestattet, -- im Inneren an den Seiten mit schmalen Stegen zum passenden Einschieben der Figur versehen, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - gemeinsam mit einer Anleitung in einer farbig bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Spielzeug, aufgemacht in einer Zusammenstellung".
- **DEBTI43878/25-1** (DE): Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um Spielzeug in Zusammenstellung, bestehend aus - einer Spielfigur in Form eines stehenden Menschen, -- mit einer max. Höhe von etwa 4,2 cm, -- aus starrem Kunststoffen gefertigt, -- mit einem ausgestalteten Gesicht, -- mit einem Oberteil, einer Hose und einer Jacke "bekleidet", -- streckt die Arme nach oben und hält ein stilisiertes Funkgerät in einer Hand, -- auf einem flachen Sockel aus Kunststoffen stehend, - einer Nachbildung eines Hauses, -- mit den max. Abmessungen von etwa 5,3 cm x 6 cm x 5,5 cm, -- aus starren Kunststoffen gefertigt, -- mit einer Tür mit einem Drehverschluss, die in der Art eines Tresors zu öffnen ist, ausgestattet, -- im Inneren an den Seiten mit schmalen Stegen zum passenden Einschieben der Figur versehen, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - gemeinsam mit einer Anleitung in einer farbig bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Spielzeug, aufgemacht in einer Zusammenstellung".

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9503

Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …

### Pos. 9503

Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …

### Pos. 9503

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

### Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505.

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9503.00.70.00.0?

Die Zolltarifnummer 9503.00.70.00.0 umfasst Dreiräder, anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9503.00.70.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9503.00.70.00.0 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9503.00.70.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9503.00.70.00.0?

9503.00.70.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9503.00.70.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9503.00.70.00.0 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 95030070 anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9503.00.70.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9503.00.70.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI13728/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9503.00.70.00.0?

Warennummer 9503.00.70.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/95030070000 verlinken.
