# Zolltarifnummer 9504.30.90.00.0: Teile

> Die Zolltarifnummer 9504.30.90.00.0 steht für Teile. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/95043090000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9504.30.90.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 9504 Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z. B. Bowlingbahnen)
    - 9504.30 andere Spiele, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben, ausgenommen automatische Kegelbahnen (Bowlingbahnen)
      - 9504.30.90 Teile
        - 9504.30.90.00.0 Teile

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE18569/17-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Datenblatt handelt es sich um ein Anzeigeelement für einen Geldspielautomaten ("Display-Modul CCM27H01-R RGB/DVI/DP") in Form einer Flüssigkristallanzeige in TFT-Technik (Auflösung: 1920 x 1080) mit einer Diagonalen von 27 Zoll, LED-Hintergrundbeleuchtung, Signalelektronik, Anschlüssen sowie gerätespezifischem Einbaurahmen aus unedlem Metall (Größe ca. 632,4 x 371 mm) mit rückwärtigen und seitlichen Befestigungsvorrichtungen. Eine Einreihung in die Position 9013 bzw. 8528 kommt nicht in Betracht, weil Waren des Kapitels 95 sowohl vom Kapitel 85 als auch vom Kapitel 90 ausgenommen sind. Auf Grund des spezifischen Form des Rahmens mit entsprechenden Befestigungsvorrichtungen und der nach ergänzenden Angaben kundenspezifisch abgestimmten Elektronik bzw. Anschluss- konfiguration stellt sich das Erzeugnis als ein Teil für Geldspielautomaten dar; es ist in einem Verkaufskarton verpackt. Die Ware ist als "Teil, erkennbar ausschließlich für ein anderes als zuvor von der Position 9504 erfasstes Gesellschaftsspiel, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben" einzureihen.
- **DE13354/16-1** (DE): Bei der durch eine technische Zeichnung, Abbildungen sowie ergänzenden Angaben der Antragstellerin veranschaulichten Ware handelt es sich um ein Anzeigeelement für einen Geldspielautomaten (sog. OF-238WAD-001) in Form einer Flüssigkristallanzeige mit einer Diagonalen von 23,8 Zoll, LED-Hintergrundbeleuchtung und -konverter, Ansteuerkarte sowie gerätespezifischem Rahmen. Eine Einreihung in die Position 9013 bzw. 8528 kommt nicht in Betracht, weil Waren des Kapitels 95 sowohl vom Kapitel 85 als auch vom Kapitel 90 ausgenommen sind. Auf Grund des spezifischen Rahmens stellt sich das Anzeigeelement hauptsächlich als Teil für Geldspielautomaten dar. Die Ware ist als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein anderes als zuvor von der Position 9504 erfasstes Gesellschaftsspiel, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben" einzureihen.
- **DEB/2243/07-1** (DE): Erkennbares Teil eines Geldspielautomaten in Form einer 19 ´´ Flüssigkristallanzeige mit aktiver Matrix und gerätespezifischem Rahmen und Elektronik. Eine Einreihung in die Pos 9013 bzw. 8531 kommt nicht in Betracht, da Waren des Kap 95 sowohl vom Kap 85 als auch vom Kap 90 ausgenommen sind.
- **DEB/1599/04-1** (DE): Erkennbares Teil eines Geldspielautomaten in Form einer 15 ´´ Flüssigkristallanzeige mit aktiver Matrix und gerätespezifischem Rahmen und Elektronik. Eine Einreihung in die Pos 9013 bzw. 8531 kommt nicht in Betracht, da Waren des Kap 95 sowohl vom Kap 85 als auch vom Kap 90 ausgenommen sind.
- **DEB/1599/04-2** (DE): Erkennbares Teil eines Geldspielautomaten in Form einer 17 ´´ Flüssigkristallanzeige mit aktiver Matrix und gerätespezifischem Rahmen und Elektronik. Eine Einreihung in die Pos 9013 bzw. 8531 kommt nicht in Betracht, da Waren des Kap 95 sowohl vom Kap 85 als auch vom Kap 90 ausgenommen sind.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9504

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Billardmöbel, Tischbillards aller Art und Zubehör; Billardstöcke, Billardkugeln, Punktzähler mit Kugeln oder Schieber usw., ausgenommen Punktzähler mit Zählwerk und dergleichen (Pos. 9029) und Zähler mit Uhrwerk, die die Spielzeit oder unmittelbar den zu entrichtenden Betrag, bezogen auf die Spielzeit, anzeigen (Pos. 9106) sowie Gestelle für Billardstöcke (Pos. 9403 oder nach Beschaffenheit): 2) Videospielkonsolen und Videospielgeräten der in der Unterpositions-Anmerkung 1 definierten Art. Videospielkonsolen und -maschinen, die nach ihren objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und ihrer Hauptfunktion der Unterhaltung dienen (Spiele spielen) verbleiben in dieser Position auch wenn sie die Bedingungen der Anmerkung 6 (A) zu Kapitel 84 für automatische Datenverarbeitungsmaschinen erfüllen. …

### Pos. 9504

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 1508/2000 der Kommission vom 11. Juli 2000 (ABl. EG Nr. L 174/3) (RV L1508/2000), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 4. Warenzusammenstellung elektronischer Geräte, bestehend aus: - einer Videospielkonsole, - einem Steuermodul, - einem tragbaren in der Hand zuhaltenden Modul. Die Videospielkonsole besteht aus einer zentralen Verarbeitungseinheit, einem Speicher, einem Grafikprozessor, einem Tonprozessor, einem Laufwerk für optische Speicherplatten, einem Modem für den Internetzugang und verschiedenen Steckanschlüssen, u.a. für Steuermodule. Sie hat ein festinstalliertes Betriebssystem, das für Videospiele entwickelt wurde. …

### Kapitel 95

1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9504.30.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 9504.30.90.00.0 umfasst Teile. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9504.30.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9504.30.90.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9504.30.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950430. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9504.30.90.00.0?

9504.30.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9504.30.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9504.30.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9504 Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z. B. Bowlingbahnen) > 950430 andere Spiele, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben, ausgenommen automatische Kegelbahnen (Bowlingbahnen) > 95043090 Teile. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9504.30.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9504.30.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DE18569/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9504.30.90.00.0?

Warennummer 9504.30.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/95043090000 verlinken.
