# Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0: Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504 30

> Die Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0 steht für Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504 30. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/95045000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9504.50.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 9504 Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z. B. Bowlingbahnen)
    - 9504.50 Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504 30
      - 9504.50.00.00.0 Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504 30

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 3A502

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI39480/25-1** (DE): Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer tragbaren, kabellosen Videospielkonsole, - - bestehend aus einem ca. 17,5 x 10 x 1,4 cm (L x H x B) großen Gehäuse aus Kunststoff, - - mit einem ca. 7 Zoll großen, fest eingebauten OLED Bildschirm mit Touchscreen, - - mit Ein-/Ausschalter, einem Steckfach für Spielmodule, einem USB-C Anschluss, einer Kopfhörerbuchse und einem MicroSD-Speicherkartenslot, - - mit eingebauten Lautsprechern und Akku, - - an den Schmalseiten mit je einer Schiene zum Aufstecken der Controller, - - an der Rückseite mit einem herausklappbaren Aufstellfuß versehen, - zwei Controllern (erkennbares Teil bzw. Zubehör für die Konsole), - - annähernd quaderförmig, mit einer halbrund geformten Längsseite, - - mit einem analogen Controlstick, einem Steuerkreuz, zwei Schultertasten, zwei seitlich angebrachten Tasten und sechs Knöpfen auf der Oberseite versehen, - - mit einem Infrarot-Sensor, - - kann wahlweise seitlich an den Schmalseiten der Konsole, an zwei schienenähnlichen Seitenteilen oder alleine verwendet werden, - zwei schienenähnlichen Seitenteilen, auf einer Seite mit einer Einschubleiste für den Controller, auf der anderen Seite mit zwei Bedienknöpfen, -- auf der unteren Schmalseite mit einer Handschlaufe aus Spinnstoffen mit einem Kordelzugstopper aus Kunststoff ausgestattet, - einer annähernd H-förmigen Ladeschale aus Kunststoff, mittig mit einem quaderförmigen Anschlussstück, an denen beidseitig jeweils ein Controller eingeschoben werden kann, - einer quaderförmigen, speziell geformten Ladestation für die Spielkonsole, auf der Rückseite mit vier Anschlüssen (AC-Adapter, USB, HDMI-Out, LAN) ausgestattet, - einem HDMI-Kabel zum Anschließen an einen externen Bildschirm, - einem Netzteil mit USB-C Stecker, - in einer bunt bedruckten Pappbox für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Videospielkonsole kann sowohl im "TV-Modus" als auch im "Tisch- bzw. Handheld-Modus" verwendet werden. Die Konsole und die Controller sind mit Motiven eines bestimmten Videospiels versehen. Im Hinblick auf den Umfang, den Wert und die Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Videospielkonsole und die Controller den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere als in der Unterposition (HS) 9504 30 genannte Videospielkonsolen" eingereiht.
- **DEBTI37750/25-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine tragbare, batteriebetriebene Videospielkonsole mit folgender Ausstattung: - mit einem Gehäuse aus Kunststoff mit den Abmessungen von ca. 9,1 cm x 20,8 cm x 1,4 cm (L x B x H) und einem Gewicht von ca. 275 g - mit einem 5,5-Zoll-LCD-Bildschirm mit integrierter Touchpad-Funktion - auf der Vorderseite mit einem Steuerkreuz, einem Plus- / und einem Minus-Knopf, vier weiteren, mit A/B/X/Y beschrifteten Knöpfen, einem rechten und einem linken Stick, einem Aufnahme- sowie einem Home-Knopf mit Ein-/Ausschalter - an den oberen Ecken mit einer L- bzw. einer R-Taste - an der oberen Schmalseite mit einem An-/Ausschalter, Lautstärketasten, einer Kopfhörerbuchse sowie einem Software-Kartenschlitz - an der unteren Schmalseite mit einem microSD-Card-Steckplatz, einem USB Type-C-Anschluss sowie zwei Auslässen für die integrierten Lautsprecher - gemeinsam mit einem Netzteil als Warenzusammenstellung in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "eine andere als in der Unterposition 9504 30 genannte Videospielkonsole".
- **DEBTI51332/24-1** (DE): Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein kabelloses Gamepad, - bestehend aus einem ergonomisch geformten Kunststoffgehäuse, - mit acht Knöpfen, zwei Analog-Sticks, einem Steuerkreuz sowie vier Schultertasten, - mit einem USB-C Anschluss zum Aufladen der internen Batterie, - mit einer NFC-Schnittstelle, - erkennbar hauptsächlich für die Verwendung mit einer speziellen Videospielkonsole bestimmt, - in Warenzusammenstellung mit einem USB-C Kabel, - gemeinsam mit einer Bedienungsanleitung in einem bedruckten Pappkarton verpackt (lt. zusätzlichen Angaben). Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung im Bezug auf die Verwendung bestimmt das Gamepad den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Videospielkonsolen der Unterposition (KN) 9503 5000 bestimmt" eingereiht.
- **DEBTI37050/24-1** (DE): Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Zubehör für eine bestimmte Videospielkonsole, - bestehend aus einem Gehäuse aus Kunststoff in den Abmessungen von ca. 337 x 150 x 95 mm und einem Gewicht von ca. 540 g, - mit einem 8-Zoll-LCD-Bildschirm (Auflösung 1920 x 1080p), - an den Schmalseiten mit ergonomisch geformten, einem Videospielcontroller nachempfundenen Griffen, die mit verschiedenen Bedienelementen versehen sind (u. a. zwei Analogsticks, Tastenkreuz, Kreis-, Viereck-, X- und Dreiecktaste, vier Triggertasten), - mit eingebautem Lautsprecher und Mikrofon, - mit eingebautem Akku und WLAN-Modul, - in Warenzusammenstellung mit einem USB-C Kabel, - gemeinsam mit einer Bedienungsanleitung in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt. Das Zubehör ist dazu bestimmt, über ein WLAN-Netzwerk mit der entsprechenden Videospielkonsole verbunden zu werden, um diese ferzusteuern. So werden die von der Konsole generierten Video- und Tonsignale über die Netzwerkverbindung an das Zubehör geschickt und über den integrierten Bildschirm dargestellt, der Benutzer kann über die integrierten Knöpfe die Konsole bedienen. Die Ware ist nicht in der Lage, eigenständig Computerspiele wiederzugeben und ist ausschließlich für die Verwendung mit der entsprechenden Videospielkonsole bestimmt. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung im Bezug auf die Verwendung bestimmt das Zubehör den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Videospielkonsolen der Unterposition (KN) 9504 5000" eingereiht.
- **DEBTI43711/22-1** (DE): Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer Videospielkonsole, - - bestehend aus einem unregelmäßig geformten Kunststoffgehäuse, - - in den Abmessungen von ca. 10,4 x 39 x 26 cm (B x H x T), - - mit einem Laufwerk ausgestattet, - - an der Vorderseite mit einem Ein- / Ausschalter, einer Auswurftaste für das Laufwerk, Kontroll-Leuchtdioden sowie einem USB-A und einem USB-C Anschluss ausgestattet, - - auf der Rückseite mit einem HDMI-Ausgang, einem LAN-Eingang, zwei USB-A sowie einem USB-C Anschluss und einem Netzteilanschluss versehen, - - auf der Vorder- und Rückseite großflächig mit Lüftungsschlitzen versehen, - - im Inneren mit einem Prozessor, Arbeitsspeicher und weiteren Speicherbausteinen ausgestattet, - - im Wesentlichen dazu bestimmt, Videospiele über das Laufwerk oder den integrierten Speicher auf einen externen Bildschirm abzuspielen, - einem Controller, - - bestehend aus einem ergonomisch geformten Kunststoffgehäuse, - - mit unterschiedlichen Bedienelementen wie Knöpfen, Steuerkreuz, Joysticks, Schultertasten und einem "Touchpad", - - samt eingebauten Mikrofon, Lautsprecher, Leuchtdioden und Bewegungssensor, - - kann sowohl für die Videospielkonsole als auch für andere Geräte genutzt werden, - einem spezifisch geformten Standsockel aus Kunststoff, - - bestehend aus einer runden Grundplatte, - - mit an die Videospielkonsole angepassten Einrastnasen, - - kann optional an die Videospielkonsole angebracht werden, - - ermöglicht der Videospielkonsole trotz des ungleichmäßig geformten Gehäuses sicher in horizontaler oder vertikaler Position zu stehen bzw. zu liegen, - einem HDMI Kabel zum Anschluss und zur Bildübertragung an einen externen Bildschirm, - einem USB-C Kabel, - einem Netzteil zur Stromversorgung der Videospielkonsole, - gemeinsam mit einem Handbuch in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt. Im Hinblick auf den Wert, Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt die Videospielkonsole den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere als in der Unterposition (HS) 9504 30 genannte Videospielkonsolen" eingereiht.
- **DEBTI37648/22-1** (DE): Durch Antragsangaben und Fotografien veranschaulichter sog. kabelloser Gamecontroller, der erkennbar hauptsächlich für die kabellose Verwendung mit einer Videospielkonsole bestimmt ist. Der Gamecontroller - weist ein ergonomisch geformtes Gehäuse aus weißen und schwarzen Kunststoffen auf, - besitzt verschiedene Bedienelemente wie Steuerkreuz, sog. "Control-Sticks" und Druckknöpfe sowie ein "Touchpad", - verfügt für die Bewegungssteuerung über Inertialsensoren, - ist u.a. mit Vibrationsmotor, Lautsprecher, Mikrofon, Akkumulator sowie Headset- und USB-Buchse ausgestattet. Solche Waren sind zolltarifrechtlich als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Videospielkonsolen der Unterposition (KN) 9504 5000" einzureihen.
- **DEBTI40617/22-1** (DE): Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer tragbaren, kabellosen Videospielkonsole, - - bestehend aus einem ca. 17,5 x 10 x 1,4 cm (L x H x B) großen Gehäuse aus Kunststoff, - - mit einem ca. 7 Zoll großen, fest eingebauten OLED Bildschirm mit Touchscreen, - - mit Ein-/Ausschalter, einem Steckfach für Spielmodule, einem USB-C Anschluss, einer Kopfhörerbuchse und einem MicroSD-Speicherkartenslot, - - mit eingebauten Lautsprechern und Akku, - - an den Schmalseiten mit je einer Schiene zum Aufstecken der Controller, - - an der Rückseite mit einem herausklappbaren Aufstellfuß versehen, - zwei Controllern, - - annähernd quaderförmig, mit einer halbrund geformten Längsseite, - - mit einem analogen Controlstick, einem Steuerkreuz, zwei Schultertasten, zwei seitlich angebrachten Tasten und sechs Knöpfen auf der Oberseite versehen, - - mit einem Infrarot-Sensor, - - kann wahlweise seitlich an den Schmalseiten der Konsole, an zwei schienenähnlichen Seitenteilen oder alleine verwendet werden, - zwei schienenähnlichen Seitenteilen, auf einer Seite mit einer Einschubleiste für den Controller, auf der anderen Seite mit zwei Bedienknöpfen, -- auf der unteren Schmalseite mit einer Handschlaufe aus Spinnstoffen mit einem Kordelzugstopper aus Kunststoff ausgestattet, - einer annähernd H-förmigen Ladeschale aus Kunststoff, mittig mit einem quaderförmigen Anschlussstück, an denen beidseitig jeweils ein Controller eingeschoben werden kann, - einer quaderförmigen, speziell geformten Ladestation für die Spielkonsole, auf der Rückseite mit vier Anschlüssen (AC-Adapter, USB, HDMI-Out, LAN) ausgestattet, - einem HDMI-Kabel zum Anschließen an einen externen Bildschirm, - einem Netzteil mit USB-C Stecker, - in einer bunt bedruckten Pappbox für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Videospielkonsole kann sowohl im "TV-Modus" als auch im "Tisch- bzw. Handheld-Modus" verwendet werden. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt die Videospielkonsole den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere als in der Unterposition (HS) 9504 30 genannte Videospielkonsolen" eingereiht.
- **DE10842/14-1** (DE): Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem elektronischen Gerät (sog. Grabster Extreme HD Gameplay Recorder) in einem trapezförmigen Kunststoffghäuse (Größe ca. 150 x 102 x 33 mm) mit Anzeige- und Bedienelementen sowie einer HDMI- und einer analogen A/V-Eingangsbuchse zum Anschluss von Videospielkonsolen (z.B. XBox 360 oder PlayStation 3) u.a. Geräten, einer USBmini-Schnittstelle für die Anbindung an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine, einer HDMI-Ausgangsbuchse zum Anschluss eines TV-Gerätes oder Monitors zur Wiedergabe des Live-Signals der entsprechenden Videospielkonsole, einem Stromversorgungsanschluss, einem Mikrofoneingang sowie einer USB-Schnittstelle (für ein externes Speichermedium); das Gerät dient i.W. dazu, mittels einer per Download zur Verfügung gestellten speziellen Software vom Benutzer ausgewählte Spielsequenzen von einer Videospielkonsole in Full-HD-Qualität zu erfassen und unter Anpassung der jeweiligen Signale platzsparend abzuspeichern (z.B. auf einem PC, einer externen Festplatte oder einem USB-Stick); - einem Netzteil (Gleichrichter) mit Anschlusskabel; - fünf verschiedenen Anschlusskabeln (USB-Kabel, HDMI-Kabel, PlayStation-Kabel, 3,5 mm - Klinkenkabel, analoges A/V-Kabel); - einer CD-ROM mit Treibersoftware sowie - einer Schnellstartanleitung und Servicekarten. Charakterverleihender Bestandteil der in einem bedruckten Verkaufskarton verpackten Warenzusammenstellung ist der Gameplay Recorder. Das Gerät ist erkennbar hauptsächlich dazu bestimmt, als Zubehör für Videospielkonsolen der Unterposition (KN) 9504 5000 verwendet zu werden. Die Ware ist als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Videospielkonsolen der Position 9504 bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 9504 2000 bis 9504 4000 erfasst" einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9504

Zu Unterposition 9504 50: 1. Ein Gerät, zusammen mit einem Steuermodul, einem Anschlusskabel, einem Kabel zum Anschließen des Geräts an Audio/Video-Geräte, einem Netzkabel, in einigen Fällen einer CD-ROM, in einer Einzelverkaufsverpackung aufgemacht. Das Gerät besteht aus folgenden Bestandteilen: - einem Zentralprozessor (CPU), - einem Hauptspeichermodul mit 32 MB DRAM, - einem DVD-Laufwerk (Digital Versatile Disk), - einem Grafikchip, - 2 USB-Anschlüssen (Universal Serial Bus), - 2 Anschlüssen für Steuermodule, - 2 Speicherkartensteckplätze, - einem Audio/Video-Anschluss (IEEE 1394), - einem optischen Digitalausgang. Neben dem Steuermodul können verschiedene Vorrichtungen, wie eine Standardtastatur, eine Maus, ein Fernsehempfangsgerät, ein Datenmonitor oder ein Drucker, an das Gerät angeschlossen werden. …

### Pos. 9504

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 1508/2000 der Kommission vom 11. Juli 2000 (ABl. EG Nr. L 174/3) (RV L1508/2000), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 4. Warenzusammenstellung elektronischer Geräte, bestehend aus: - einer Videospielkonsole, - einem Steuermodul, - einem tragbaren in der Hand zuhaltenden Modul. Die Videospielkonsole besteht aus einer zentralen Verarbeitungseinheit, einem Speicher, einem Grafikprozessor, einem Tonprozessor, einem Laufwerk für optische Speicherplatten, einem Modem für den Internetzugang und verschiedenen Steckanschlüssen, u.a. für Steuermodule. Sie hat ein festinstalliertes Betriebssystem, das für Videospiele entwickelt wurde. …

### Kapitel 95

1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0 umfasst Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504 30. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9504.50.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9504.50.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9504.50.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950450. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0?

9504.50.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9504.50.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9504.50.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9504 Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z. B. Bowlingbahnen) > 950450 Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504 30. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9504.50.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9504.50.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI39480/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 9504.50.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9504.50.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A502. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0?

Warennummer 9504.50.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/95045000000 verlinken.
