# Zolltarifnummer 9505.90.00.00.0: Fest-, andere

> Die Zolltarifnummer 9505.90.00.00.0 steht für Fest-, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/95059000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9505.90.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 9505 Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel
    - 9505.90 andere
      - 9505.90.00.00.0 Fest-, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI13301/26-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorgelegten Abbildungen handelt es sich um drei Brillen in drei unterschiedlichen Ausführungen. Die Brillen bestehen jeweils aus einem Brillengestell aus Kunststoff mit getönten (schwarz bzw. rosa) Kunststoffgläsern ohne Sehstärke, zwei Nasenbügeln und klappbaren Kunststoffbügeln. Die Brillen sind in Form - von zwei, nahezu senkrecht nach oben stehenden Gitarren, - eines Kothaufen mit aufgemalten Augen oberhalb der Gläser, - von zwei mit Softeis gefüllten Eiswaffelbechern gestaltet. Die Brillen weisen keinen eigenen Gebrauchswert als Sonnen- oder Schutzbrille auf. Derartig gestaltete Brillen dienen der Unterhaltung und Verkleidung auf Partys oder zum Karneval. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, andere als Weihnachtsartikel".
- **DEBTI8451/26-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um selbstklebende Sticker aus geschäumten Kunststoffen und einer Schauseite aus bunt bedrucktem Papier in drei verschiedenen Designs. Nur Design Kürbis Bestandteil dieser vZTA-Entscheidung, weitere s. DEBTI-8451/26-2. Die unterschiedlich großen Aufkleber stellen neutrale Kürbisse sowie Halloween-Kürbisse mit Gesicht/Fratze dar. 16 Sticker sind auf einer ca. 10 x 17 cm großen Trägerfolie aus Kunststoffen aufgebracht. Hinsichtlich der Menge bestimmen die neutralen Motive, in Hinblick auf den Umfang die Sticker für das Halloweenfest den Charakter der Warenzusammenstellung, sodass eine Einreihung unter Anwendung der AV 3 c) in die zuletzt genannte der in Betracht kommenden Positionen erfolgt. Die Sticker sind in einem klarsichtigen Folienbeutel mit Pappheader verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Festartikel, andere als Weihnachtsartikel“.
- **DEBTI15840/26-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen sogenannten Deko-Ball (Durchmesser 20 cm). Das an der Oberseite mit einem Aufhängefaden versehene Erzeugnis besteht aus fransenartig eingeschnittenen und miteinander verklebten Zuschnitten aus dünnem, farbigem Papier, die nach dem Auffalten eine Kugelform bilden. Derartige Waren werden üblicherweise bei Feiern zum Dekorieren von Räumen verwendet. Die Ware ist in einem Polybeutel mit Einlegekarte verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
- **DEBTI15848/26-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine etwa 13 cm lange Röhre aus einem kompakt aufgerollten, auf der Außenseite metallischen Papierstreifen, der quer in einzelne Segmente durch Perforationen unterteilt ist. Entnimmt man ein Segment und pustet Luft in das Innere, entfaltet sich eine etwa 200 cm lange, doppellagige Papierschlange und fliegt durch die Luft. Derartige Waren dienen als Kotillonartikel der Dekoration und Unterhaltung z.B. auf Partys, Karnevals- oder Faschingsfesten. Je eine Rolle Luftschlangen ist in Folie eingeschweißt . Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Unterhaltungsartikel, anderer als Weihnachtsfestartikel".
- **DEBTI15826/26-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Artikel um eine sogenannte Partykette für den Geburtstag. Das Erzeugnis besteht aus zugeschnittenen Fahnen/Wimpeln (annähernd rechteckig mit V-Ausschnitt an der Unterseite) aus Papier, die in regelmäßigen Abständen auf einem Band aufgereiht sind (Gesamtlänge ca. 3 , 5 m). Auf den Fahnen ist jeweils ein Buchstabe in goldener Farbe aufgedruckt, sodass sich der Schriftzug "Happy Birthday" ergibt. Das in einem Polybeutel mit Pappheader verpackte Erzeugnis dient dem Dekorieren von Räumen zu Geburtstagen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
- **DEBTI9607/26-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin, dem vorgelegten Warenmuster sowie der Abbildung der Ware handelt es sich um eine Zusammenstellung von - 11 sog. Leuchtstäben in Form eines etwa 20 cm langen, transparenten, zylinderförmigen, mit Flüssigkeit gefüllten und geschlossenen Kunststoffstabes (Durchmesser: ca. 5mm), - 11 passenden Verbindungsstücken aus Kunststoff. Die Stäbe können durch Biegen und Einschieben in die Steckverbinder zu Armbändern zusammengesteckt und als Schmuck am Körper getragen werden. Ein Knicken der Stäbe bewirkt ein Vermischen der im Inneren der Stäbe enthaltenen Substanzen und damit das Einsetzen einer chemischen Reaktion, durch die ein farbiges Licht erzeugt wirkt. Die Erzeugnisse sind in einer Pappschachtel verpackt und dienen dem Spaß und der Unterhaltung auf Partys, Konzerten und anderen festlichen Veranstaltungen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als " Unterhaltungsartikel" von der Codenummer 9505 9000 00 0 erfasst.
- **DEBTI13925/26-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine weiße Maske aus Papier und Kunststoff, die bei Bedarf zusätzlich bemalt werden kann. Die der Gesichtsform angepasste Maske bedeckt beim Tragen das ganze Gesicht und ist mit Öffnungen für die Augen und den Mund versehen. Die Maske ist in Form eines Gesichtes mit ausgeformten Gesichtszügen und -merkmalen gestaltet. Das Erzeugnis wird mit einem fest angebrachten elastischen Gummiband am Kopf befestigt. Derartige Masken werden in der Faschings- bzw. Karnevalszeit als Gegenstand zum Verkleiden genutzt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Karnevals-/Faschings- oder anderen Unterhaltungsartikel, kein Weihnachtsartikel".
- **DEBTI8444/26-1** (DE): Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der Ware um flache Zuschnitte in Form von Kürbissen mit Fratze (Durchmesser 5 cm). Sie bestehen auf der einen Seite aus durchbrochen gearbeiteten Zuschnitten aus Spinnstoff (Filz), die andersfarbig mit einem weiteren Filzzuschnitt hinterlegt sind. Die Rückseite weist keine Durchbrüche auf. Sechs Anhänger sind in einem klarsichtigen Beutel mit bedrucktem Papp-Etikett verpackt. Sie sind in zwei verschiedenen Farbkombinationen (grün-schwarz und schwarz-weiß sowie orange-schwarz und violett-schwarz) erhältlich. Derartig gestaltete Erzeugnisse dienen traditionell der Ausgestaltung des Halloweenfestes. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9505

Zu Unterposition 9505 90 00: Hierher gehören Erzeugnisse aus Leuchtstäben mit unterschiedlichen Abmessungen und Längen sowie verschiedenen Verbindern, Griffen oder Halterungen, aus denen Einwegartikel zusammengesetzt werden können. Sie dienen dem Spaß und der Unterhaltung auf Partys, Konzerten und anderen festlichen Veranstaltungen. Beispiele für solche Waren sind Fantasieschmuck (Armreifen, Ohrringe, Ketten, Brillen), Leuchtstäbe an einem Griff oder andere zwei- oder dreidimensionale Gegenstände. Die Leuchtstäbe bestehen aus einem äußeren Kunststoffröhrchen, das mit einer klaren, farblosen (durchsichtigen) Flüssigkeit gefüllt ist, und einem Glasröhrchen, das mit einer farbigen Flüssigkeit gefüllt ist. Beim Knicken des Kunststoffröhrchens wird das Glasröhrchen im Inneren zerbrochen, sodass die Flüssigkeit aus dem Glasröhrchen mit der Flüssigkeit in dem Kunststoffröhrchen reagiert. …

### Pos. 9505

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 442/91 der Kommission vom 25. Februar 19911) (RV L 442/91): 5. Ware in Form eines Vogelnestes aus geflochtenen Weidenzweigen, verziert mit sechs Kükenfiguren, künstlichen Blumen und künstlichem Blattwerk (siehe Foto). Unterposition 9505 9000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9505, 9505 90 und 9505 9000. Die Ware dient als Dekorationsartikel, bei dem das Vorhandensein der Küken eindeutig die Verbindung zum Osterfest herstellt. Verordnung (EG) Nr. 1165/95 der Kommission vom 23. Mai 19952) (RV L 1165/95): Sternchen und Herzchen in verschiedenen Farben (rot, grün, silberglänzend) sowie buntes stecknadelkopfgroßes Granulat aus Kunststoff-Folie zur Dekoration, z. B. …

### Kapitel 95

1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …

### 10. Position 9505 KN 31.07.2026

10. Position 9505 KN 31.07.2026

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9505.90.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9505.90.00.00.0 umfasst Fest-, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9505.90.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9505.90.00.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9505.90.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950590. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9505.90.00.00.0?

9505.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9505.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9505.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9505 Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel > 950590 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9505.90.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9505.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI13301/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9505.90.00.00.0?

Warennummer 9505.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/95059000000 verlinken.
