# Zolltarifnummer 9506.29: Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere

> Die Zolltarifnummer 9506.29 steht für Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/950629
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9506.29
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 9506 Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
    - 9506.29 Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE9422/17-1** (DE): Ausrüstungsgegenstände für den Wassersport (Tauchsport), sog. "ABC-Schutzausrüstung" (hier lediglich als Abbildung vorliegend), in Form von - einer Tauchermaske -- mit einer transparenten, flexiblen, wasserdichten Einfassung aus Kunststoff, die teilweise die Stirn und vollständig die Nase umschließt und mit einem Glas aus Kunststoff versehen ist -- mit einem verstellbaren Band aus Kunststoff zur Befestigung am Hinterkopf -- keine Unterwasserbrille (Schwimmbrille) im Sinne der Position 9004, da die Maske nicht nur Augen, sondern auch weitere Teile des Gesichts bedeckt - einem Paar Schwimmflossen -- aus blauem und schwarzem Kunststoff -- mit einer Art zehenfreiem Schlupfschuh zur Befestigung am Fuß - und einem Schnorchel -- aus einem Kunststoffrohr gearbeitet -- mit einem Mundstück -- hinter dem Mundstück ist der Schnorchel biegsam und mit Rillen versehen -- mit einer Kunststoffklammer zur Befestigung an der Tauchermaske -- am oberen Ende mit einer signalroten Aufsatz versehen - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Ausrüstungsgegenstand für andere Sportarten, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, für den Wassersport" eingereiht.
- **DEB/1976/06-1** (DE): Ausrüstungsgegenstand für den Wassersport (Tauchsport) in Form einer Tarierjacke. Die Ware stellt sich als westenähnlicher Ausrüstungsgegenstand aus textilem Material für Taucher dar. Die "Weste" bedeckt den Rücken und die Seiten des Oberkörpers und wird mit verstellbaren Gurten über den Schultern und um den Bauch gehalten. Sie ist im Wesentlichen ausgestattet mit Taschen zur Aufnahme von Bleigewichten, einer Tragschale für eine Druckgasflasche, einem Inflatorschlauch mit Mundstück, Ventilen sowie im Innern mit einer sog. Tarierblase, die über den Inflatorschlauch aufgeblasen wird und dazu dient, den Auftrieb unter Wasser zu regulieren. Sie kann mit nicht abnehmbaren Bleitaschen im Rückenbereich oder Sport-BH ähnlichen Einsätzen im Brustbereich versehen sein. Die Tarierjacke übt verschiedene wesentliche Funktionen beim Tauchen aus. Sie sorgt für positiven Auftrieb an der Oberfläche, neutrale Tarierung unter Wasser und sichert gleichzeitig die Tauchflasche am Taucher. Zusätzlich bietet sie Platz zum Verstauen und Anbringen von Bleigewichten, Tauchlampen und sonstigen Ausrüstungsgegenständen. Auf Grund der speziellen Konstruktion mit Tarierblase, Mundstück u.s.w. ist die "Weste" nur zum Tauchen einsetzbar und damit kein Bekleidungsstück im Sinne des ABS XI des ZT.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9506

Zu Position 9506: Nicht hierher gehören Widerstandsbänder, Fitnessbänder und ähnliche Waren wie beispielsweise einfache Schlaufen ohne Griffe oder andere ähnliche Zusatzelemente, die sie als Geräte für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar machen. Diese Waren sind in der Regel einzeln oder in Packungen mit zwei oder mehr Bändern für den Einzelverkauf verpackt. Sie sind in unterschiedlichen Farben und Größen erhältlich und gegebenenfalls bedruckt. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale sind diese Bänder oder andere ähnliche Waren nicht als Gegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar. Sie sind daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen, z. B. …

### Pos. 9506

Zu Unterposition 9506 29: 1. Stehpaddelboard (Stand Up Paddleboard (SUP)) mit expandiertem Polystyrolkern (EPS), einer Holzverstärkung und mehreren Schichten aus Glasfasern. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 1 Glasfasern 2 Glasfasern 3 Holzverstärkung 4 Glasfasern 5 Glasfasern 6 expandierter Polystyrolkern von mittlerer Dichte (EPS) 7 Glasfasern 8 Glasfasern 9 Glasfasern

### Pos. 9506

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 (ABl. EG Nr. L 64/21) (RVL 384/2004): 3. Ein Erzeugnis („Schneeschuh“) von 65 cm Länge und 23 cm Breite an der breitesten Stelle, bestehend aus einem Aluminiumrahmen mit einer Kunststoffbespannung, an einem Ende zugespitzt und am anderen abgerundet. Der Rahmen verfügt über einen Kunststoffeinsatz von 1 mm Dicke mit Aussparungen für Metallzacken auf der Unterseite, die einen guten Halt im Schnee ermöglichen. Auf der Oberseite ist eine starre Metallplatte mit einem Kunststoffgurt befestigt. An dieser Metallplatte sind Gummiteile befestigt, die einen Schuh umschließen, wenn das Erzeugnis getragen wird. Diese Gummiteile wiederum sind mit Riemen aus Gummi/Spinnstoff versehen, um das Erzeugnis am Schuh zu befestigen. …

### Pos. 9506

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (413. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. bis 12. Januar 2007): Ein Set in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus: - einem Paar Rollschuhen aus Kunststoff, in der Länge verstellbar, mit robusten Rädern; - Knie- und Ellenbogenschützern aus Kunststoff; - einem Schutzhelm aus Kunststoff und - einem speziell hergerichteten Rucksack aus durchsichtigem Kunststoff zum Transport des Rollschuh-Sets, zur Nutzung durch Kinder im Freien, ist als Warenzusammenstellung in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b), 5 a) und 6 in die Unterposition 9506 70 30 einzureihen. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9506.29.00.00.0 Wasserski, Surfbretter, Windsurfer und andere Ausrüstungen für den Wassersport, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9506.29?

Die Zolltarifnummer 9506.29 umfasst Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9506.29?

Der Drittlandszollsatz für 9506.29 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9506.29?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950629. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9506.29?

9506.29 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9506.29 im Zolltarif eingeordnet?

9506.29 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9506 Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9506.29?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9506.29 erfasst, zum Beispiel DE9422/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9506.29?

HS-Unterposition 9506.29 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/950629 verlinken.
