# Zolltarifnummer 9506.29.00.00.0: Wasserski, Surfbretter, Windsurfer und andere Ausrüstungen für den Wassersport, andere

> Die Zolltarifnummer 9506.29.00.00.0 steht für Wasserski, Surfbretter, Windsurfer und andere Ausrüstungen für den Wassersport, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/95062900000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9506.29.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 9506 Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
    - 9506.29 andere
      - 9506.29.00.00.0 Wasserski, Surfbretter, Windsurfer und andere Ausrüstungen für den Wassersport, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI13544/25-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei den sog. "Belly Boat Fins Long, Art. 180173" um Flossen zum Paddeln, - aus Kunststoff gefertigt, - ca. 68 cm lang und ca. 25 cm breit, - mit einem breiten Flossenblatt, - hinten offen, mit einem verstellbaren Riemen zur Befestigung an der Ferse, - im Inneren mit zwei Einlegesohlen aus Kunststoff, - mit dem Firmennamen und Logo bedruckt, - paarweise in einem Pappkarton verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für andere Sportarten, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, für den Wassersport, kein Windsurfer" eingereiht.
- **DEBTI2512/22-1** (DE): Bei den durch eine Abbildung veranschaulichten und als "Aqua Zoo Tauchtiere" bezeichneten Waren handelt es sich um Ausrüstungsgegenstände für den Wassersport - in Form von stilisierten Tieren (Ente, Fisch, Frosch und Krokodil), - in verschiedenen Farben und unterschiedlich bedruckt, - aus Kunststoff hergestellt und im Inneren mit einem Metallstück ausgestattet, - die Tauchtiere sinken aufgrund ihrer Füllung ins Wasser und sollen durch Tauchen wieder an die Oberfläche geholt werden, - jeweils mit einem Hangtag versehen. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstände für den Wassersport, kein Windsurfer" einzureihen.
- **DEBTI18645/19-1** (DE): Ausrüstungsgegenstand für den Wassersport, "Schnorchelmaske aus Kunststoff (Order 1796800271)" - in den Abmessungen von ca. 40 x 20 x 7 cm, das ganze Gesicht bedeckend, mit einer ausgeformten Nasenpartie - mit weichen, pinkfarbenen Einfassungen aus Kunststoff am äußeren Rand sowie zwischen Augen- und Mundpartie mit zwei Belüftungsöffnungen - vorne aus klarsichtigem Kunststoff gearbeitet - mit angenähten, elastischen Spinnstoffbändern, in der Länge verstellbar zur Befestigung am Kopf - mit zwei weiteren elastischen Riemen aus Kunststoff auf Ohrhöhe - über der Stirn mit einer Öffnung zum Einstecken des ca. 18 cm langen Schnorchels mit ovalen Querschnitt - das obere Ende des Schnorchels ist mit einer gelben Kunststoffkappe mit Dichtung und Spritzschutzeinsatz in der Röhre zur Luftzufuhr gegen Wassereinlauf abgedichtet - keine Unterwasserbrille (Schwimmbrille) im Sinne der Position 9004, da die Maske nicht nur Augen, sondern auch weitere Teile des Gesichts bedeckt - noch nicht zusammengesetzt in einem Beutel aus schwarzen Netzgewirken aufgemacht. Die Ware wird als "Ausrüstungsgegenstand für andere Sportarten, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, für den Wassersport" eingereiht.
- **DE10793/15-1** (DE): Ausrüstungsgegenstand für den Wassersport, sog. "Stand Up Paddle Board", als Warenzusammenstellung, bestehend aus - einem aufblasbaren "Stand Up Paddle Board" mit Sicherheitsventil -- in den Abmessungen von ca. 335 x 77 x 15 cm -- aus einer mit Spinnstoff verstärkten Kunststofffolie -- an der Unterseite mit zwei festen sowie einer austauschbaren Finne -- am Bug mit einem Gepäcknetz - einer zylinderförmigen Luftpumpe -- mit aufsteckbaren Schlauch mit für das Sicherheitsventil passendem Endstück -- mit einer anschraubbaren Druckanzeige - mit einem längenverstellbaren und zerlegbaren Paddel -- lt. Antragsangaben aus Fiberglas - einem Reparaturset in einer Kunststoffdose mit Schraubdeckel mit zwei ovalen Flicken, einer Tube Klebstoff sowie Kunststoffwerkzeug - einer gedruckten Produktinformation - dient als Wassersportgerät auf Seen oder dem Meer - gemeinsam in einem rechteckigen Rucksack, der zum Transport und zur Aufbewahrung dient, für den Einzelver- kauf aufgemacht. Die Ware ist als "Ausrüstungsgegenstand für den Wassersport, kein Windsurfer" einzureihen.
- **DE9245/14-1** (DE): Das in einer Blisterpackung aufgemachte Set besteht aus drei stilisierten Wasserpflanzen (sog. Tauchbälle mit Schweif) mit einem durchbrochen gearbeiteten Kunststoffkörper, durch den an der Oberseite ein algenförmiges Spinnstoffband gezogen ist, insgesamt jeweils max. ca. 20 x 3,5 cm (Länge /Durchmesser). Die Tauchkörper sind in verschiedenen Farben vorhanden. Die Kunststoffkörper sind jeweils so schwer gearbeitet, dass sie auf den Grund (z.B. des Schwimmbeckens) absinken, das Spinnstoffband dagegen so leicht, dass die beiden Enden des Bandes senkrecht im Wasser stehen. Es handelt sich um kindgerecht gestaltete Tauchkörper, die leicht unter Wasser beim Abtauchen zu greifen sind und erkennbar dem Wassersport dienen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ausrüstungsgegenstände für den Wassersport, andere als Windsurfer".
- **DE5813/14-1** (DE): Ausrüstungsgegenstände für den Wassersport (Tauchsport) in Form von - einer Tauchermaske -- mit einer transparenten, flexiblen, wasserdichten Einfassung aus Kunststoff, die teilweise die Stirn und vollständig die Nase umschließt und mit einem Glas aus Kunststoff versehen ist -- mit einem verstellbaren Band aus Kunststoff zur Befestigung am Hinterkopf -- keine Unterwasserbrille (Schwimmbrille) im Sinne der Position 9004, da die Maske nicht nur Augen, sondern auch weitere Teile des Gesichts bedeckt - einem Paar Schwimmflossen -- aus schwarzem und gelbem Kunststoff, passend für Schuhgröße 40 - 42 -- mit einer Länge von ca. 58 cm -- mit einer Art zehenfreiem Schlupfschuh zur Befestigung am Fuß - und einem Schnorchel -- aus einem Kunststoffrohr gearbeitet, mit einer Länge von ca. 50 cm -- mit einem Mundstück -- hinter dem Mundstück ist der Schnorchel biegsam und mit Rillen versehen -- mit einer Kunststoffklammer zur Befestigung an der Tauchermaske -- am oberen Ende mit einer signalroten Aufsatz versehen - gemeinsam in einem Beutel aus schwarzen Netzgewirken verpackt. Die Ware wird als "Ausrüstungsgegenstand für andere Sportarten, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, für den Wassersport" eingereiht.
- **DE3638/14-1** (DE): Bei dem sog. Neopren Tauchring handelt es sich um einen roten, mit einem bunten Blumenmuster bedruckten, im Außendurchmesser ca. 18 cm großen Ring mit einer zusammengenähten Außenseite aus zugeschnittenen Spinnstoffsegmenten (laut Antragstellerin aus Neopren) mit einer Füllung aus körnigem bzw. sandigem Material zur Beschwerung (Gweicht ca. 243 g). Der Ring, der speziell dazu bestimmt ist, in das Wasser z.B. eines Schwimmbeckens geworfen und durch Tauchen wieder hervorgeholt zu werden, wird als "Ausrüstungsgegenstand für den Wassersport (Tauchsport)" eingereiht.
- **DE3615/14-1** (DE): Bei dem sog. Neopren Tauchstick handelt es sich um einen gelben, mit einem bunten Blumenmuster und dem Markennamen bedruckten, ca. 18,5 cm langen Stab mit einer zusammengenähten Außenseite aus zugeschnittenen Spinnstoffsegmenten (laut Antragstellerin aus Neopren) mit einer Füllung aus körnigem bzw. sandigem Material zur Beschwerung (Gewicht ca. 102 g). Der Stab, der speziell dazu bestimmt ist, in das Wasser z.B. eines Schwimmbeckens geworfen und durch Tauchen wieder hervorgeholt zu werden, wird als "Ausrüstungsgegenstand für den Wassersport (Tauchsport)" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9506

Zu Position 9506: Nicht hierher gehören Widerstandsbänder, Fitnessbänder und ähnliche Waren wie beispielsweise einfache Schlaufen ohne Griffe oder andere ähnliche Zusatzelemente, die sie als Geräte für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar machen. Diese Waren sind in der Regel einzeln oder in Packungen mit zwei oder mehr Bändern für den Einzelverkauf verpackt. Sie sind in unterschiedlichen Farben und Größen erhältlich und gegebenenfalls bedruckt. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale sind diese Bänder oder andere ähnliche Waren nicht als Gegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar. Sie sind daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen, z. B. …

### Pos. 9506

Zu Unterposition 9506 29: 1. Stehpaddelboard (Stand Up Paddleboard (SUP)) mit expandiertem Polystyrolkern (EPS), einer Holzverstärkung und mehreren Schichten aus Glasfasern. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 1 Glasfasern 2 Glasfasern 3 Holzverstärkung 4 Glasfasern 5 Glasfasern 6 expandierter Polystyrolkern von mittlerer Dichte (EPS) 7 Glasfasern 8 Glasfasern 9 Glasfasern

### Pos. 9506

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 (ABl. EG Nr. L 64/21) (RVL 384/2004): 3. Ein Erzeugnis („Schneeschuh“) von 65 cm Länge und 23 cm Breite an der breitesten Stelle, bestehend aus einem Aluminiumrahmen mit einer Kunststoffbespannung, an einem Ende zugespitzt und am anderen abgerundet. Der Rahmen verfügt über einen Kunststoffeinsatz von 1 mm Dicke mit Aussparungen für Metallzacken auf der Unterseite, die einen guten Halt im Schnee ermöglichen. Auf der Oberseite ist eine starre Metallplatte mit einem Kunststoffgurt befestigt. An dieser Metallplatte sind Gummiteile befestigt, die einen Schuh umschließen, wenn das Erzeugnis getragen wird. Diese Gummiteile wiederum sind mit Riemen aus Gummi/Spinnstoff versehen, um das Erzeugnis am Schuh zu befestigen. …

### Pos. 9506

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (413. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. bis 12. Januar 2007): Ein Set in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus: - einem Paar Rollschuhen aus Kunststoff, in der Länge verstellbar, mit robusten Rädern; - Knie- und Ellenbogenschützern aus Kunststoff; - einem Schutzhelm aus Kunststoff und - einem speziell hergerichteten Rucksack aus durchsichtigem Kunststoff zum Transport des Rollschuh-Sets, zur Nutzung durch Kinder im Freien, ist als Warenzusammenstellung in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b), 5 a) und 6 in die Unterposition 9506 70 30 einzureihen. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9506.29.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9506.29.00.00.0 umfasst Wasserski, Surfbretter, Windsurfer und andere Ausrüstungen für den Wassersport, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9506.29.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9506.29.00.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9506.29.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950629. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9506.29.00.00.0?

9506.29.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9506.29.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9506.29.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9506 Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken > 950629 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9506.29.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9506.29.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI13544/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9506.29.00.00.0?

Warennummer 9506.29.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/95062900000 verlinken.
