# Zolltarifnummer 9506.99: Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere…

> Die Zolltarifnummer 9506.99 steht für Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/950699
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9506.99
- Drittlandszollsatz: keiner auf dieser Ebene
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 9506 Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
    - 9506.99 Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **GBBTI504069667** (GB): A FRISBEE MADE OF 100% SILICON. BLUE IN COLOUR MEASUREMENTS ARE DIAMETER 18CMS X DEPTH 7MM AND TOTAL WEIGHT 65GMS. LOGO EMBOSSED ACROSS THE FRONT OF THE FRISBEE
- **DE16594/16-1** (DE): Es handelt sich um einen Schutzausrüstungsgegenstand für den Sport (Eishockey -lt. Antragsangaben-) in Form eines schwarzen, den Oberkörper bedeckenden, langärmeligen Shirts mit einem runden, halsnahen Halsausschnitt ohne Öffnung und Verschluss. Das Erzeugnis besteht aus elastischen, gewirkten, synthetischen Spinnstoffen und ist mit insgesamt sieben aufgenähten Protektoren (auf der Vorderseite im Halsbereich, seitlich im Rippenbereich sowie auf der Rückseite mittig im Bereich der Wirbelsäule) aus geschäumten Kunststoffen ausgestattet. Das Shirt wird beim Sport (Eishockey) unter der Bekleidung getragen und stellt sich aufgrund der großflächig eingearbeiteten Protektoren erkennbar als Schutzausrüstung dar, die dem Körperschutz vor Verletzungen bei z. B. Stürzen bzw. Zusammenstößen dient. Die Ware ist als "anderer als in den Unterpositionen (HS) 9506 11 bis 9506 91 genannter Ausrüstungsgegenstand für den Sport, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
- **DE4727/12-1** (DE): Bei dem sog. "Paddelschaumstick" handelt es sich um einen ca. 90 cm, 120 cm, 150 cm oder 180 cm langen Ausrüstungsgegenstand, bestehend aus einem Kunststoffstab, der an beiden Enden mit einem Polster aus Schaumstoff versehen ist. Der nicht überzogene Teil des Stabes dient als Griff. Das mit Logo bedruckte Erzeugnis wird zum Training von Schlag- und Verteidigungsübungen im Kampfsportbereich verwendet. Die Ware ist in einer Kunststofftüte verpackt. Sie ist als "Ausrüstungsgegenstand für andere Sportarten als zuvor von der Position 9506 erfasst, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
- **DE4203/12-1** (DE): Bei der sog. "Kick and Hook Bag" handelt es sich um eine noch nicht zusammengesetzte Ware in Form eines ungefüllten, ca. 180 cm großen Sandsackes aus schwarzem Leder, der an der Füllöffnung mit einer vierarmigen Metallkette an einem Karabinerhaken beispielsweise an der Decke befestigt werden kann. Das Erzeugnis dient als Ausrüstungsgegenstand zum Trainieren von Kicks, Schlägen und Tritten beim Boxen und in anderen Kampfsportarten. Da das Erzeugnis sowohl im Boxsport, als auch in verschiedenen Kampfsportarten Anwendung findet, erfolgt die Einreihung in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen. Es ist noch nicht zusammengesetzt in einem Karton verpackt. Die Ware ist als "Ausrüstungsgegenstand für andere Sportarten als zuvor von der Position 9506 erfasst, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
- **DE4199/12-1** (DE): Bei dem sog. Water Punchball handelt es sich um eine noch nicht zusammengesetzte Ware in Form eines in der Höhe verstellbaren Trainingsgerätes aus einem mit Wasser oder Sand befüllbaren runden Kunststofffuß, einer Metallstange und einer Schlagbirne aus Kunststoff. Erzeugnisse dieser Art werden üblicherweise sowohl als Trainingsgerät im Boxsport als auch zum Trainieren von Schlag und Trittkoordinationen in verschiedenen Kampfsportarten geeignet, so dass die Einreihung in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen erfolgt. Die Ware ist noch nicht zusammengesetzt gemeinsam mit einer Aufbauanleitung in einem Karton verpackt. Sie ist als "Ausrüstungsgegenstand für andere Sportarten als zuvor von der Position 9506 erfasst, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
- **DE4726/12-1** (DE): Es handelt sich um einen bis auf die Fußsohle den gesamten Fuß bedeckenden, anatomisch geformten, mit Schaumstoffeinlage gepolsterten (lt. Antragsangabe), schwarzen Fußschutz, mit einem Außenmaterial aus Leder (lt. Antragsangabe). Zur Fixierung am Fuß dient eine luftdurchlässige Spinnstofflage im Zehenbereich und ein im Bereich des Fußinnenrandes befindliches, von einer Seite zur anderen reichendes, ca. 5 cm breites Spinnstoffband, welches im Knöchelbereich mittels Klettverschluss festgezogen und befestigt wird. Der Fußschutz ist mit dem Logo "KWON" bedruckt, dient als Schutzausrüstung für verschiedene Sportarten um Verletzungen entgegenzuwirken und ist paarweise in einem Pappkarton verpackt. Die Waren sind als "Ausrüstungsgegenstände für verschiedene Sportarten in Form eines Schutzausrüstungsgegenstandes, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
- **DE3404/12-1** (DE): Bei dem sog. "E-Shield klein gebogen Art. 774093065" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen aus einem Akkuladegerät und einer aus Kunstleder gefertigten, gepolsterten, rechteckigen, ca. 70 x 30 x 15 cm (LxBxD) großen Ware (charakterbestimmend nach dem Umfang und der Bedeutung für die Verwendung), die auf der Rückseite mit mehreren Griffschlaufen versehen ist. Das mit den Schriftzügen "Kwon" und "electronic Impact Sensor Technology" bedruckte Erzeugnis wird als Schlagfläche vor den Körper gehalten und dient somit als Ausrüstungsgegenstand zum Trainieren von Kicks, Schlägen und Tritten beim Boxen und in anderen Kampfsportbereichen. Gleichzeitig stellt es einen Schutz für den Trainer dar. Es ist im Inneren mit Sensoren ausgestattet, die die Stärke der Einwirkung aufzeichnet und auf dem seitlich angebrachten, elektronischen Display anzeigt. Da das Erzeugnis sowohl im Boxsport, als auch in verschiedenen Kampfsportarten Anwendung findet, erfolgt die Einreihung in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen. Es ist auch in groß, Art. 774093055 bzw. in groß gebogen, Art. 774093060 jeweils in den Maßen 70 x 30 x 15 cm erhältlich. Das Schlagkissen ist - gemeinsam mit dem dazu gehörenden Ladegerät - in einer Kunststofftüte verpackt. Die Ware ist als "Ausrüstungsgegenstand für andere Sportarten als zuvor von der Position 9506 erfasst, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
- **DE500/12-1** (DE): Es handelt sich um zwei schwarz-rote, gepolsterte Schien- und Spannschützer aus Kunstleder. Die Schützer weisen auf der Rückseite jeweils 2 Bänder aus Kunstleder mit Klettverschluss zur Befestigung am Schienbein und ein Elastikband am unteren Ende des Spannschutzes, zum festen Halt am Fuß, auf. Die Erzeugnisse dienen als Schutzausrüstung für verschiedene Sportarten um Verletzungen entgegenzuwirken und sind gemeinsam in einem durchsichtigen Kunststoffbeutel verpackt. Die Waren sind als "Ausrüstungsgegenstände für verschiedene Sportarten in Form eines Schutzausrüstungsgegenstandes, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9506

Zu Position 9506: Nicht hierher gehören Widerstandsbänder, Fitnessbänder und ähnliche Waren wie beispielsweise einfache Schlaufen ohne Griffe oder andere ähnliche Zusatzelemente, die sie als Geräte für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar machen. Diese Waren sind in der Regel einzeln oder in Packungen mit zwei oder mehr Bändern für den Einzelverkauf verpackt. Sie sind in unterschiedlichen Farben und Größen erhältlich und gegebenenfalls bedruckt. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale sind diese Bänder oder andere ähnliche Waren nicht als Gegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar. Sie sind daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen, z. B. …

### Pos. 9506

Zu Unterposition 9506 99: 1. Eishockeyhose, besonders gestaltet, um den Schutz des Körpers gegen Verletzungen während Eishockeyspiels zu gewährleisten; bestehend aus einer Innenseite, die mehrere Protektoren aus Kunststoff enthält und in eine Außenhülle aus Spinnstoff eingepasst ist. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

### Pos. 9506

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 (ABl. EG Nr. L 64/21) (RVL 384/2004): 3. Ein Erzeugnis („Schneeschuh“) von 65 cm Länge und 23 cm Breite an der breitesten Stelle, bestehend aus einem Aluminiumrahmen mit einer Kunststoffbespannung, an einem Ende zugespitzt und am anderen abgerundet. Der Rahmen verfügt über einen Kunststoffeinsatz von 1 mm Dicke mit Aussparungen für Metallzacken auf der Unterseite, die einen guten Halt im Schnee ermöglichen. Auf der Oberseite ist eine starre Metallplatte mit einem Kunststoffgurt befestigt. An dieser Metallplatte sind Gummiteile befestigt, die einen Schuh umschließen, wenn das Erzeugnis getragen wird. Diese Gummiteile wiederum sind mit Riemen aus Gummi/Spinnstoff versehen, um das Erzeugnis am Schuh zu befestigen. …

### Pos. 9506

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (413. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. bis 12. Januar 2007): Ein Set in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus: - einem Paar Rollschuhen aus Kunststoff, in der Länge verstellbar, mit robusten Rädern; - Knie- und Ellenbogenschützern aus Kunststoff; - einem Schutzhelm aus Kunststoff und - einem speziell hergerichteten Rucksack aus durchsichtigem Kunststoff zum Transport des Rollschuh-Sets, zur Nutzung durch Kinder im Freien, ist als Warenzusammenstellung in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b), 5 a) und 6 in die Unterposition 9506 70 30 einzureihen. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9506.99.10 Kricket- und Poloausrüstungen, ausgenommen Bälle
- 9506.99.90 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9506.99?

Die Zolltarifnummer 9506.99 umfasst Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9506.99?

Für 9506.99 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

### Welcher HS-Code gehört zu 9506.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950699. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9506.99?

9506.99 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9506.99 im Zolltarif eingeordnet?

9506.99 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9506 Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9506.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9506.99 erfasst, zum Beispiel GBBTI504069667. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9506.99?

HS-Unterposition 9506.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/950699 verlinken.
