# Zolltarifnummer 9507.30.00: Angelrollen

> Die Zolltarifnummer 9507.30.00 steht für Angelrollen. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/95073000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9507.30.00
- Drittlandszollsatz: 3,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 9507 Angelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockgeräte (ausgenommen solche der Position 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte
    - 9507.30 Angelrollen
      - 9507.30.00 Angelrollen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI24094/24-1** (DE): Durch Abbildung und ergänzende Angaben veranschaulichte und als "Angelrolle (Stationär- und Multirollen)" bezeichnete Ware in Form einer Angelrolle, - mit einem Korpus aus Aluminium, - mit einem Getriebe aus Stahl, - mit einem Griff, durch den die Angelschnur (nicht Gegenstand dieser vZTA) auf- und abgewickelt werden kann, - mit einer Spule zur Aufnahme der Angelschnur, - mit einer eingebauten Bremse. Die Ware wird in einem bedruckten Karton verpackt. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "anderes Angelgerät, Angelrolle" einzureihen.
- **DEBTI25343/21-1** (DE): Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten und als "Angelrolle HR 20, Artikel 100021" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um ein Angelgerät in Form einer Angelrolle, - eine sog. "Multirolle" darstellend, - mit einem Korpus aus Aluminium, - mit einem Getriebe aus Stahl, - mit einem Griff, durch den die Angelschnur (nicht Gegenstand dieser vZTA) auf- und abgewickelt werden kann, - mit einer Spule zur Aufnahme der Angelschnur, - mit einer eingebauten Bremse, die sich über einen Hebel und ein Stellrad einstellen lässt. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "anderes Angelgerät, Angelrolle" einzureihen.
- **DEBTI15285/18-1** (DE): Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einer zylinderförmigen, hohlen, an einem Ende geschlossenen Spule aus Aluminium (lt. Anmelder), mit einem maximalen Durchmesser von ca. 73 mm und einer Höhe von ca. 70 mm, auf der Oberseite mit einem ca. 10 mm breiten, mit drei Schrauben befestigten silberfarbenen Ring und einem ca. 42 mm breiten, goldfarbenen, mit zwei Schrauben befestigten, drehbaren Mittelteil, der Korpus ist schwarz lackiert und auf der Unterseite offen, er ist mit der Bezeichnung der Spule und deren Maßen bedruckt; die Ware kennzeichnet sich aufgrund ihrer Größe, Form sowie Gestaltung als erkennbares Teil, ausschließlich für eine Angelrolle bestimmt, - einer Liste der Bestandteile der Spule in Form eines Faltblattes, - drei weißen und zwei roten runden Kunststoffscheiben (Verbindungsmaterial) mit einem Aussendurchmesser von ca. 14 mm und einem ca. 5 mm durchmessenden Loch in der Mitte, - Spule, Liste und Kunststoffscheiben sind zusammen in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Charakterverleihender Bestandteil der Warenzusammenstellung ist die Spule als Teil einer Angelrolle. Die Ware ist als "Teil, erkennbar ausschließlich bestimmt für eine Angelrolle" einzureihen.
- **DEBTI7950/18-1** (DE): Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einer zylinderförmigen, hohlen, an einem Ende geschlossenen Spule aus Aluminium (lt. Anmelder), mit einem maximalen Durchmesser von ca. 73 mm und einer Höhe von ca. 70 mm, auf der Oberseite mit einem ca. 10 mm breiten, mit drei Schrauben befestigten silberfarbenen Ring und einem ca. 42 mm breiten, goldfarbenen, mit zwei Schrauben befestigten, drehbaren Mittelteil, der Korpus ist schwarz lackiert und auf der Unterseite offen, er ist mit der Bezeichnung der Spule und deren Maßen bedruckt; die Ware kennzeichnet sich aufgrund ihrer Größe, Form sowie Gestaltung als erkennbares Teil, ausschließlich für eine Angelrolle bestimmt, - einer Liste der Bestandteile der Spule in Form eines Faltblattes, - drei weißen und zwei roten runden Kunststoffscheiben (Verbindungsmaterial) mit einem Aussendurchmesser von ca. 14 mm und einem ca. 5 mm durchmessenden Loch in der Mitte, - Spule, Liste und Kunststoffscheiben sind zusammen in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Charakterverleihender Bestandteil der Warenzusammenstellung ist die Spule als Teil einer Angelrolle. Die Ware ist als "Teil, erkennbar ausschließlich bestimmt für eine Angelrolle" einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9507

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Angelhaken aller Art (mit einem oder mehreren Haken) und in allen Größen, gewöhnlich aus Stahl, auch bronziert, verzinnt, versilbert oder vergoldet. 2) Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; kleine Netze aus Garn in Taschenform, die durch einen am Ende eines Stieles befestigten runden, rechteckigen oder dreieckigen Rahmen offen gehalten werden. …

### Pos. 9507

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 197. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Februar 2019: Warenbeschreibung: Konfektionierte Netze (Kescher) aus Spinnstoffen für die Reinigung von Schwimmbädern. Einreihung: Die Waren sind in die Position 5608 einzureihen. Begründung: Netze für die Reinigung von Schwimmbädern werden nicht vom Kapitel 95 erfasst, da in dieses Kapitel Spielzeug, Spiele und Sportgeräte eingereiht werden sowie Teile und Zubehör davon. …

### Kapitel 95

1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9507.30.00.00.0 Angelrollen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9507.30.00?

Die Zolltarifnummer 9507.30.00 umfasst Angelrollen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9507.30.00?

Der Drittlandszollsatz für 9507.30.00 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9507.30.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950730. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9507.30.00?

9507.30.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9507.30.00 im Zolltarif eingeordnet?

9507.30.00 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9507 Angelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockgeräte (ausgenommen solche der Position 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte > 950730 Angelrollen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9507.30.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9507.30.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI24094/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9507.30.00?

KN-Code 9507.30.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/95073000 verlinken.
