# Zolltarifnummer 9507.90.00.00.0: Angelruten, andere

> Die Zolltarifnummer 9507.90.00.00.0 steht für Angelruten, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/95079000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9507.90.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 3,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 9507 Angelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockgeräte (ausgenommen solche der Position 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte
    - 9507.90 andere
      - 9507.90.00.00.0 Angelruten, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI16425/26-1** (DE): Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Zubehör für ein Angelgerät, - einen spezifisch geformten, im Wesentlichen hohlzylindischen Aufsatz darstellend, - in der Art eines Pfeils entlang der Längsseite mit drei Flügeln versehen, - aus Kunststoff gefertigt, - in den Abmessungen von ca. 5 , 5 x 3 x 3 cm, - im Hinblick auf die Abmessungen und Gestaltung passgenau für bestimmte Posen des Einführers bestimmt. Die Ware ist dazu bestimmt, auf bestimmte Posen gesteckt zu werden. Aufgrund der Flügel kann die Pose - und somit auch die Montage - vom Wind erfasst und weiter auf das Gewässer hinausgetrieben werden. Damit lassen sich Stellen erreichen, die mit einer einfachen Montage außer Reichweite wären. Die Pose wird um eine Angriffsfläche für den Wind erweitert und somit in die Lage versetzt, die Sonderarbeit einer sog. "Segelpose" auszuführen. In der Öffnung kann zusätzlich ein Knicklicht montiert werden. Das Erzeugnis stellt sich somit als erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für ein Angelgerät (Pose) bestimmtes Zubehör dar. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Zubehör für ein anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI7277/26-1** (DE): Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein anderes Angelgerät, - aus Kunststoff gefertigt (lt. Antragsangaben Polyurethan), - ca. 10 , 5 cm lang, - bestehend aus einem Spieß aus Kunststoff, - - an einem Ende mit einem tellerförmigen Stopper sowie einem kugelförmigen Auftriebskörper (Durchmesser ca. 3 cm) aus Kunststoff versehen, - - an der gegenüberliegenden Seite spitz ausgeformt und mit einer Einkerbung ausgestattet, die zur Befestigung an einer Angelschnur dient, - in Warenzusammenstellung mit zwei ca. 2 cm langen, an einem Ende konisch zulaufenden Knotenschutzhüllen aus Kunststoff, um die am Spieß montierte Angelschnur zu sichern, - je zu zwei Stück auf einer bedruckten Pappkarte aufgeblistert. Die Ware ist dazu bestimmt, an einem Köderfisch montiert zu werden. Dazu wird dieser zunächst durchstochen und der Spieß durch den Fisch gezogen. Anschließend wird dieser durch die Drillingshaken fest mit der Angelmontage verbunden. Dieses posenähnliche Erzeugnis verschafft dem Köderfisch Auftrieb, wodurch die Präsentation des Köders verbessert wird. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Angelgerät den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" einzureihen.
- **DEBTI50980/25-1** (DE): Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf, bestehend aus - zwei Angelgeräten, - - einem Auftriebskörper, - - - an einem ca. 14 cm langen Rohr aus Kunststoff, an dem eine ca. 5 , 2 cm lange Auftriebspose befestigt ist, - - - an einem Ende mit einer Öse, an der anderen Seite mit einem Vorfach-Verbinder aus kugelgelagerten Wirbel samt spezifisch geformten Karabiner versehen (ca. 3 , 4 cm lang), - - einem weiteren Vorfach-Verbinder, der wie der o. g. gestaltet ist (ca. 1 , 8 cm lang), - einem unspezifischen, geknickten Rohr aus Kunststoff, - gemeinsam auf einer bedruckten Pappkarte aufgeblistert. Das Rohr wird vor dem Vorfach montiert, um das Vorfach z. B. auf Distanz zu einem Gewicht zu halten. Der Auftriebskörper wird vor das Rohr gesetzt und dient der Montage eines Gewichts. Die gemeinsame Montage ermöglicht ein verhedderungsarmes Auswerfen einer Grundangeln-Montage. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Angelgeräte den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI50983/25-1** (DE): Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein Angelgerät, - mit einem schwarzen Auftriebskörper (Pose) mit orangefarbenem Segel aus Kunststoff, - mit einem orangefarbenen Auftriebskörper (Pose) aus Kunststoff, - jeweils an einem Stab aus Kunststoff befestigt, - verbunden über einen kugelgelagerten Verschluss aus unedlen Metallen, - mit einer Gesamtlänge von ca. 30 cm, - aufgemacht in einer einseitig transparenten Verpackung aus Kunststoff und Pappe. Das Erzeugnis wird an der Angelschnur befestigt, indem diese durch die orangefarbene Pose und die zugehörige Stange gefädelt wird. Die Angelmontage wird durch Windkraft auf das Gewässer hinausgetrieben, sodass die Distanz zum Ufer erweitert wird. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „anderes Angelgerät, andere Waren als Angelruten, Angelhaken oder Angelrollen“.
- **DEBTI23674/25-1** (DE): Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung, bestehend aus - ca. 41 Angelködern in verschiedenen Formen, aus hartem oder weichem Kunststoff bzw. unedlem Metall, teilweise mit Angelhaken versehen, - einem Angelhakensystem aus unedlem Metall mit Wirbeln, - zwei Angelhaken aus unedlem Metall, - gemeinsam in einem bunt bedruckten Pappkarton mit 24 Türchen aufgemacht, die mit den Zahlen von 1 bis 24 bedruckt sind. Im Hinblick auf den Umfang bestimmen die anderen Angelgeräte den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI23665/25-1** (DE): Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um Köder, - jeweils Fische oder Krebse darstellend, - beinhaltet sechs Köder aus Gummi (sog. "Softbaits"), drei Köder aus Kunststoff (sog. "Hardbaits") und zwei Angelköder aus Metall (sog. "Metal Baits"), - die Köder aus Kunststoff und Metall sind mit Drillingshaken ausgerüstet, - gemeinsam in einer bedruckten Pappbox aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI23679/25-1** (DE): Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung, bestehend aus - verschiedenen Angelgeräten, - - fünf Auftriebsposen aus Kunststoff in unterschiedlichen Formen, - - vier Ködern in verschiedenen Formen mit fest montierten Angelhaken aus unedlem Metall, - - zwei Angelgewichten (10 g, 15 g), - - fünf Doppelrasseln zur Befestigung an der Angel, - - zwölf speziell zum Angeln gestalteten Schnurverbindern und Wirbeln aus unedlem Metall, - - zwei Vorrichtungen zum Anbringen von Gewichten oder Steinen an der Angelschnur, - - sechs speziellen Angelhaken, die an einer Kunststoffhülse befestigt sind, - Angelschnur (20m lang, Durchmesser 0,9 mm sowie 50 m lang, Durchmesser 0,7 mm), - zehn Kunststoffkugeln mit runder Durchgangsbohrung, - 41 zylindrischen Stoppern für die Angelschnur, - Überzügen zum Schutz von Angelknoten, - zwei Schläuchen aus Kunststoff oder Kautschuk, - 15 Drahtspangen aus Stahl, - gemeinsam in einem bunt bedruckten Pappkarton mit 24 Türchen aufgemacht, die mit den Zahlen von 1 bis 24 bedruckt sind. Im Hinblick auf den Umfang bestimmen jeweils die anderen Angelgeräte den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI13547/25-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei dem sog. Doppelglöckchen um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer Doppelglocke für Angelruten, - - bestehend aus einer zweiteiligen, ca. 3,5 cm langen Haltevorrichtung, an dem zwei Glocken aus unedlem Metall durch zwei Federn angebracht sind, - - mit vier runden Befestigungshaken ausgestattet, - - mit zwei ca. 4,5 mm breiten Bohrungen zur Aufnahme von Knicklichtern versehen, - - durch die Federn können die Glocken frei schwingen; an einer Angelrute befestigt, zeigen die Glocken einen anbeißenden Fisch an, - sechs Fixierungsringen, - - je drei mit einem Durchmesser von ca. 1,5 cm beziehungsweise ca. 2,0 cm, - - dazu bestimmt, die Doppelglocke an einer Angelrute zu befestigen, - gemeinsam auf einer bunt bedruckten Pappkarte aufgeblistert. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt die Doppelglocke den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9507

Zu Unterposition 9507 9000: Hierher gehören z. B.: 1. die in den Erläuterungen zu Position 9507 des HS, Ziffer 2), genannten Handnetze aller Art; 2. die in den Erläuterungen zu Position 9507 des HS, Ziffer 3), genannten Waren für die Angelfischerei (andere als Angelruten); 3. die in den Erläuterungen zu Position 9507 des HS, Ziffer 4), genannten Lockgeräte und ähnliche Jagdgeräte.

### Pos. 9507

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 197. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Februar 2019: Warenbeschreibung: Konfektionierte Netze (Kescher) aus Spinnstoffen für die Reinigung von Schwimmbädern. Einreihung: Die Waren sind in die Position 5608 einzureihen. Begründung: Netze für die Reinigung von Schwimmbädern werden nicht vom Kapitel 95 erfasst, da in dieses Kapitel Spielzeug, Spiele und Sportgeräte eingereiht werden sowie Teile und Zubehör davon. …

### Kapitel 95

1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9507.90.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9507.90.00.00.0 umfasst Angelruten, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9507.90.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9507.90.00.00.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9507.90.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9507.90.00.00.0?

9507.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9507.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9507.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9507 Angelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockgeräte (ausgenommen solche der Position 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte > 950790 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9507.90.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9507.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI16425/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9507.90.00.00.0?

Warennummer 9507.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/95079000000 verlinken.
