# Zolltarifnummer 9601.90: Elfenbein, andere

> Die Zolltarifnummer 9601.90 steht für Elfenbein, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/960190
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9601.90
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 96 VERSCHIEDENE WAREN
  - 9601 Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe, Korallen, Perlmutter und andere tierische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen (einschließlich durch Formen hergestellte Waren)
    - 9601.90 Elfenbein, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE23599/14-1** (DE): Es handelt sich bei der Ware um einen Kranz aus Schneckengehäusen, der aus einem inneliegenden Metalldrahtring mit daran fixierten, jeweils mit einer Lochbohrung versehenen, auf Metalldraht aufgezogenen Gehäusen von Meeresschnecken besteht. Der Kranz kann mithilfe einer Spinnstoffschlaufe zu Dekorationszwecken z. B. an einer Wand oder Tür aufgehängt werden. Die Ware ist als "tierische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren daraus" einzureihen.
- **DE22545/15-1** (DE): Es handelt sich bei dem sog. "Gesichtsstriegel für Peelingzwecke" um einen ca. 10 cm langen, 2,5 cm breiten, leicht bananenförmig gebogenen und ca. 2 mm dicken Zuschnitt mit gerundeten Kanten ( = bearbeitet, daher keine Ware der Position 0508) aus Perlmutter mit glatter Oberfläche. An einem Ende ist das Erzeugnis durchbohrt. Die Ware ist in einer Blisterverpackung mit Gebrauchsanweisung verpackt und soll zur Verbesserung des Hautbildes durch Abschaben von Hautpartien (Hautstimulation) im Gesicht und Dekolleté-Bereich dienen. Das Erzeugnis ist als "Perlmutter, bearbeitet, und Waren daraus" einzureihen.
- **FR-PRO-2010-002337** (FR): CORNES D'ANIMAUX POLIES MAIS NON PRESENTEES SUR SOCLES OU RECOUPEES.
- **DEB/1275/07-1** (DE): Bearbeiteter tierischer Schnitzstoff in Form von ovalen Scheiben aus Horn in unterschiedlichen Beige- und Braunfärbungen, in den Größen ca. 2,5 cm x 1,7 cm x 0,5 cm (LxBxD) bzw. 2,5 cm x 1 cm x 0,5 cm (LxBxD). Die Erzeugnisse sind zugeschnitten, poliert und mit Lochbohrung versehen. Sie sollen zum Herstellen von Modeschmuck Verwendung finden. Die Erzeugnisse sind in einem Kunststofftütchen verpackt.
- **DEB/1181/05-1** (DE): Ware aus tierischem Schnitzstoff (Perlmutter), in Form der Nachbildung einer Perle, lt. Antragsangaben geformt aus der Außenschale der Auster, mit einer Lochbohrung sowie einem dünnen, perlmuttartig schimmernden Kunststoffüberzug. Mehrere Perlen können zu Transportzwecken vorübergehend aufgereiht sein. Durchmesser: ca. 0,8 cm

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9601

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Wegen der Auslegung des Begriffs „bearbeitet“ siehe die Erläuterungen zu Position 9601 des HS, zweiter Absatz.

### Pos. 9601

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören bearbeitete tierische Stoffe (ausgenommen solche, die in Pos. 9602 genannt sind), hauptsächlich durch Schnitzen oder Schneiden bearbeitet. Die meisten dieser Stoffe können auch geformt sein. Als „bearbeitet“ im Sinne dieser Position gelten Stoffe, die Bearbeitungen erfahren haben, die über eine einfache Bearbeitung, die in der Position für das jeweilige Rohmaterial vorgesehen ist, hinausgehen (siehe Erl. zu den Pos. 0505 bis 0508). Zu dieser Position gehören daher Stücke aus Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Perlmutter von Geweihen usw., in Form von Blättern, Platten, Stangen, Stäben usw., in Formen geschnitten (auch quadratisch oder rechteckig) oder poliert oder anders bearbeitet durch Schleifen, Bohren, Fräsen, Drehen usw. …

### Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9601.90.00.00.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9601.90?

Die Zolltarifnummer 9601.90 umfasst Elfenbein, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9601.90?

Der Drittlandszollsatz für 9601.90 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9601.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9601.90?

9601.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9601.90 im Zolltarif eingeordnet?

9601.90 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9601 Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe, Korallen, Perlmutter und andere tierische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen (einschließlich durch Formen hergestellte Waren). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9601.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9601.90 erfasst, zum Beispiel DE23599/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9601.90?

HS-Unterposition 9601.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/960190 verlinken.
