# Zolltarifnummer 9603.29.80.00.0: Zahnbürsten, andere

> Die Zolltarifnummer 9603.29.80.00.0 steht für Zahnbürsten, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/96032980000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9603.29.80.00.0
- Drittlandszollsatz: 3,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 96 VERSCHIEDENE WAREN
  - 9603 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen
    - 9603.29 Zahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten, Wimpernbürstchen und andere Bürsten zur Körperpflege, einschließlich Bürsten, die Teile von Apparaten sind, andere
      - 9603.29.80 andere
        - 9603.29.80.00.0 Zahnbürsten, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI51805/24-1** (DE): Es handelt sich bei dem sog. "04697 - VITAlmaxx Ohrenreiniger" um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem Griffstück (ca. 14 cm) aus Kunststoff, neun Reinigungsgeräten in Form von Bürstenaufsätzen und acht spiralförmigen Aufsätzen aus Kunststoff. Die ca. 4 cm Bürstenaufsätze stellen sich als Griffstück mit Fassung aus Kunststoff dar. Fünf der Bürsten verfügen über rundum angeordnete Kunststoffborsten (ca. 2 mm) als Einzugsmaterial. Vier der Bürsten sind mit rundum angeordneten Noppen (keine Massagefunktion) ausgestattet. Die Bürsten und die spiralförmigen Aufsätze dienen der Reinigung des menschlichen Ohrs. Aufgrund der Anzahl bestimmen die Bürsten den Charakter der in einem Plastikkasten aufgemachten Warenzusammenstellung. Die Ware ist als "andere Bürsten zur Körperpflege" einzureihen.
- **DEBTI15392/21-1** (DE): Bei der als "Handwaschbürste" bezeichneten Ware handelt es sich um eine doppelseitige Körperreinigungsbürste, bestehend aus einem Griff aus Holz sowie Borsten aus Polypropylen, welche an beiden Seiten des Griffs eingelassen sind. Beide Seiten dienen der Körper-, insbesondere der Handpflege. Das Erzeugnis ist als „andere Bürste zur Körperpflege, andere als Zahnbürsten und Haarbürsten“ einzureihen.
- **DEBTI15396/21-1** (DE): Bei der sog. "Badebürste, Art.Nr. 522809" handelt es sich um eine 44,5 x 7 x 3,5 cm (L x B x H) große Körperreinigungsbürste mit ovalem Bürstenkopf und Stiel aus Holz. Auf dem Bürstenkopf befindet sich eine Fassung aus Kunststoff, in die das Einzugsmaterial in Form von Büscheln aus tierischen Borsten eingelassen ist. Am Stielende ist eine Aufhängeschlaufe aus Spinnstoff befestigt. Die zum Teil in Kunststofffolie verpackte Ware ist als "Bürste zur Körperpflege, andere als Zahn- und Haarbürsten" einzureihen.
- **DEBTI14980/21-1** (DE): Bei der als "Pediküre-Bürste 4in1, Art.Nr. 701764" bezeichneten Ware handelt es sich um eine zusammengesetzte, ca. 17 x 4,5 x 3 cm große Ware, bestehend aus einer Bürste, einem Bimsstein, und zwei verschiedenen Hornhautraspeln. Bei der Bürste handelt es sich um eine Körperreinigungsbürste mit Fassung aus Kunststoff und mit Borstenbüscheln aus synthetischen Fasern, die in die Fassung eingelassen sind. Auf der Rückseite befindet sich ein oval geformter Bimsstein. Auf der anderen Seite befinden sich auf Vorder- und Rückseite je eine Hornhautraspel, bestehend aus einem auf Pappe aufgebrachten Schleifmittel bzw. einer grob gezackten Metallfläche. Alle Seiten dienen der Körper-, insbesondere der Fußpflege. Ein charakterverleihender Bestandteil der zusammengesetzten Ware ist nicht ermittelbar, so dass die Ware der zuletzt genannten, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen zuzuweisen ist. Die in einer Kunststoffverpackung verpackte Ware wird als "andere Bürste zur Körperpflege, andere als Zahnbürsten und Haarbürsten" eingereiht.
- **DEBTI51145/20-1** (DE): Bei der als "Fußpflegebürste" (Art. 722864) bezeichneten Ware handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer Bürste und einem Bimsstein. Bei der Bürste handelt es sich um eine Körperreinigungsbürste mit Fassung aus Kunststoff (11 x 7,5 cm) und mit Borstenbüscheln aus synthetischen Fasern, die in die Fassung eingelassen sind. Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich ein Bimsstein. Beide Seiten dienen der Körper-, insbesondere der Fußpflege. Ein charakterverleihender Bestandteil der zusammengesetzten Ware ist nicht ermittelbar, sodass die Ware der zuletzt genannten, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen zuzuweisen ist. Die in einer Kunststoffverpackung verpackte Ware wird als "andere Bürste zur Körperpflege, andere als Zahnbürsten und Haarbürsten" eingereiht.
- **DEBTI20407/18-1** (DE): Es handelt sich um einen ca. 21,5 cm langen sog. "Pinsel für den Friseurbedarf" (Haarfärbepinsel) mit einem Stiel und einer Fassung aus Kunststoff, in die neun schwarze Faserbüschel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten als Einzugsmaterial eingesteckt sind. Das Erzeugnis ist als "Pinsel zur Körperpflege" einzureihen.
- **DE21741/14-2** (DE): Nagelbürste Die Ware stellt sich dar als eine weiße 7,0 x 1,5 x 3,5 cm große Nagelbürste mit einem zu einem Griff gebogenen Bürstenkörper aus Kunststoff, in den einseitig Faserbüschel in Form von drei Reihen mit jeweils 12 Büscheln eingearbeitet sind. Das Erzeugnis ist Teil eines sogenannten Pflegesets, des Weiteren bestehend aus einer rechteckigen, bunt bedruckten Blechdose mit abnehmbarem Deckel, einer Nagelfeile und einer Handcreme. Die Creme, die Bürste und die Nagelfeile sind gemeinsam verpackt in einer durchsichtigen Kunststofftiefziehschale, die sich in der Blechdose befindet. Es liegt keine Warenzusammenstellung vor, da die Bestandteile nicht der Befriedigung eines gemeinsamen Bedarfs oder der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen. Die einzelnen Bestandteile des Sets sind getrennt in die Kombinierte Nomenklatur einzureihen. Die Nagelbürste ist als Bürste in die Position 9603 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
- **DE17486/14-1** (DE): Bei der als "Geschenkbox Badeset APOTHECARY" (Art.Nr.: 6040030) bezeichneten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer Tube Handwaschlotion, - einer Tube Handcreme, - einer Packung Badesalz und - einer Nagelbürste aus Holz. Die ca. 9,5 cm lange Nagelbürste ist beidseitig mit weichen eingezogenen Faserbüscheln versehen. Die in einem Pappkarton mit Sichtfenster aufgemachte Warenzusammenstellung dient der Körperpflege. Ein den Charakter bestimmender Bestandteil kann nicht ermittelt werden, so dass die Einreihung in die zuletzt genannte, der in Betracht kommenden Positionen erfolgt. Die Ware wird als Bürste in Form einer Nagelbürste eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9603

Zu Unterpositionen 9603 2100 bis 9603 2980: Wimpernbürstchen bestehen im Allgemeinen aus mehreren Haarbüscheln, die im rechten Winkel zum Griff angebracht sind. Dagegen gehören Kleiderbürsten und Schuhbürsten zu Unterposition 9603 9091.

### Pos. 9603

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 21. September 2017, Az.:RS 14 K 1497/15 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Putzutensilien. Es handelt sich um folgende Artikel: ¾ Mikrofaser Spezialbezüge Julia (Chenille)in zwei Größen, blau und rot, die zur Fußbodenreinigung verwendet werden. Es handelt sich dabei um rechteckige, ca. 40 cm x 15 cm bzw. 50 cm x 15 cm große Gewebeflächen, auf deren Wischseite ca. 2,5 cm lange Fransen mit einer samtartigen Oberfläche aufgebracht sind. An den beiden Schmalseiten auf der Unterseite sind zwei Zuschnitte aufgenäht, in die ein Klapphalter eingespannt werden kann. ¾ Einwascherbezüge (Chenille) in drei Größen, die als Überzug für einen dazu passenden Halter dienen und zur Fenstereinigung verwendet werden. …

### Pos. 9603

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …

### Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9603.29.80.00.0?

Die Zolltarifnummer 9603.29.80.00.0 umfasst Zahnbürsten, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9603.29.80.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9603.29.80.00.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9603.29.80.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960329. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9603.29.80.00.0?

9603.29.80.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9603.29.80.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9603.29.80.00.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9603 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen > 960329 Zahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten, Wimpernbürstchen und andere Bürsten zur Körperpflege, einschließlich Bürsten, die Teile von Apparaten sind, andere > 96032980 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9603.29.80.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9603.29.80.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI51805/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9603.29.80.00.0?

Warennummer 9603.29.80.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/96032980000 verlinken.
