# Zolltarifnummer 9603.30.90.00.0: Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen

> Die Zolltarifnummer 9603.30.90.00.0 steht für Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/96033090000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9603.30.90.00.0
- Drittlandszollsatz: 3,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 96 VERSCHIEDENE WAREN
  - 9603 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen
    - 9603.30 Pinsel für Kunstmaler, Schreibpinsel und ähnliche Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen
      - 9603.30.90 Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen
        - 9603.30.90.00.0 Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI21334/25-1** (DE): Es handelt sich bei der sog. "Powder Brush, Artikelnummer: 112815" um einen Pinsel zum Auftragen kosmetischer Erzeugnisse. Die Ware besitzt eine Metallfassung sowie ein Griffstück aus Kunststoff und synthetische Filamente (Nylon) als Einzugsmaterial, rundum angeordnet; Länge ca. 17 cm. Die Ware wird als "Pinsel, ähnlicher Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen" eingereiht.
- **DEBTI21344/25-1** (DE): Es handelt sich bei der sog. "Duo Make Up Brush, Artikelnummer: 112818" um einen Pinsel zum Auftragen kosmetischer Erzeugnisse. Die Ware besitzt eine Kunststofffassung und ein Griffstück sowie synthetische Filamente (Nylon) als Einzugsmaterial - auf einer Platte angebracht; Länge ca. 15 cm. Die Ware wird als "Pinsel, ähnlicher Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen" eingereiht.
- **DEBTI21338/25-1** (DE): Es handelt sich bei der sog. "Blush Brush, Artikelnummer: 112816" um einen Pinsel zum Auftragen kosmetischer Erzeugnisse. Die Ware besitzt eine Metallfassung sowie ein Griffstück aus Kunststoff und synthetische Filamente (Nylon) als Einzugsmaterial rundum angebracht; Länge ca. 16 cm. Die verpackte Ware wird als "Pinsel, ähnlicher Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen" eingereiht.
- **DEBTI21339/25-1** (DE): Es handelt sich bei der sog. "Pocket Powder Brush, Artikelnummer: 112817" um einen Pinsel zum Auftragen kosmetischer Erzeugnisse. Die Ware besitzt eine Metallfassung sowie ein Griffstück und synthetische Filamente (Nylon) als Einzugsmaterial; Länge ca. 11 cm. Das Erzeugnis ist mit einer abnehmbaren Schutzkappe aus Metall ausgestattet. Die Ware wird als "Pinsel, ähnlicher Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen" eingereiht.
- **DEBTI58607/24-1** (DE): Bei der sog. „Kappe mit Pinsel zum Auftragen von Kosmetik“ handelt es sich um einen Pinsel, bestehend aus einem Bündel aus künstlichen Fasern und einer Fassung an einem Stiel; Gesamtlänge 3 cm und Länge der Fasern 0,9 cm. Der Pinsel dient dem Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen und ist mit einer Kunststoffkappe mit Innengewinde als Griffstück versehen. Die Ware ist als "Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen" einzureihen.
- **DEBTI29650/24-1** (DE): Bei der als „Make-Up Pinsel und Reinigungsmatte“ bezeichneten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem ca. 16,5 cm langen und ca. 3,8 cm breiten Pinsel (mit einer stilisierten Pfote am Stiel), zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen mit einer Fassung aus Metall sowie synthetischen Filamenten als Einzugsmaterial und - einer ca. 11 x 11 x 1,5 cm (L x B x T) großen Reinigungsmatte aus Silikon mit Saugnäpfen an der Rückseite. Der Pinsel wird nach dem Gebrauch ausgewaschen und im feuchtem Zustand über die Matte gestrichen, um die Reste der Kosmetikerzeugnisse auf dem Pinsel zu entfernen. Aufgrund der Bedeutung für die Verwendung und aufgrund des Werts bestimmt der Pinsel den Charakter der Warenzusammenstellung. Die in einer Verpackung mit Sichtfenster aufgemachte Warenzusammenstellung ist als "Pinsel, ähnlicher Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen" einzureihen.
- **DE3097/14-1** (DE): Bei dem sog. Pinselapplikator handelt es sich um einen unvollständigen Pinsel, bestehend aus einem ca. 0,7 cm langen Bündel aus Ponyhaar, das in einer ca. 2,3 cm langen Zwinge mündet, welche auf einen Stiel (nicht Gegenstand dieser vZTA) aufgesteckt werden kann. Der Pinsel dient dem Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen (z.B. für einen Kosmetikstift) und ist mit einer Kunststoffkappe versehen. Die Ware ist als "Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen" einzureihen.
- **DE15029/11-10** (DE): Pinsel zum Auftragen von Schminkmitteln für die Lippen, bestehend aus einem zu einer Spitze geformten Pinselkopf aus Tierhaaren, der durch eine Zwinge aus unedlem Metall mit einem Stiel aus transparentem Kunststoff verbunden ist (Maße des Pinsels:4 x 0,5 cm = L x D). Der Pinselkopf ist von einem Kunststoffröhrchen umhüllt. Er ist zusammen mit drei verschiedenen, in einer herzförmigen, transparenten Kunststoffschatulle eingegossenen, Schminkmitteln für die Lippen in der herzförmigen Schatulle enthalten und mit einem Spiegel, Haarkrebsen, einem Armband, einer Bürste, Haargummis mit Metallhülse, einem Haargummi mit Bommeln und Haarclips mit Pailletten in einer Schmuck-Schatulle aus Pappe (alle nicht Gegenstand dieser vZTA, weil nicht zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt) enthalten. Diese Ware ist als " Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen" einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9603

Zu Unterposition 9603 3090: entfallen

### Pos. 9603

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 21. September 2017, Az.:RS 14 K 1497/15 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Putzutensilien. Es handelt sich um folgende Artikel: ¾ Mikrofaser Spezialbezüge Julia (Chenille)in zwei Größen, blau und rot, die zur Fußbodenreinigung verwendet werden. Es handelt sich dabei um rechteckige, ca. 40 cm x 15 cm bzw. 50 cm x 15 cm große Gewebeflächen, auf deren Wischseite ca. 2,5 cm lange Fransen mit einer samtartigen Oberfläche aufgebracht sind. An den beiden Schmalseiten auf der Unterseite sind zwei Zuschnitte aufgenäht, in die ein Klapphalter eingespannt werden kann. ¾ Einwascherbezüge (Chenille) in drei Größen, die als Überzug für einen dazu passenden Halter dienen und zur Fenstereinigung verwendet werden. …

### Pos. 9603

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …

### Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9603.30.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 9603.30.90.00.0 umfasst Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9603.30.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9603.30.90.00.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9603.30.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960330. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9603.30.90.00.0?

9603.30.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9603.30.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9603.30.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9603 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen > 960330 Pinsel für Kunstmaler, Schreibpinsel und ähnliche Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen > 96033090 Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9603.30.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9603.30.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI21334/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9603.30.90.00.0?

Warennummer 9603.30.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/96033090000 verlinken.
