# Zolltarifnummer 9603.40.90.00: Kissen und Roller zum Anstreichen

> Die Zolltarifnummer 9603.40.90.00 steht für Kissen und Roller zum Anstreichen. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9603409000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9603.40.90.00
- Drittlandszollsatz: 3,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 96 VERSCHIEDENE WAREN
  - 9603 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen
    - 9603.40 Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen (ausgenommen Bürsten und Pinsel der Unterposition 9603 30); Kissen und Roller zum Anstreichen
      - 9603.40.90 Kissen und Roller zum Anstreichen
        - 9603.40.90.00 Kissen und Roller zum Anstreichen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI10593/26-1** (DE): Bei den Erzeugnissen handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer Farbwanne, Farbrollen und einem noch nicht zusammengesetzten Roller zum Anstreichen. Die Farbwalzen sind zum Anstreichen von Farben und Lacken bestimmt und haben eine Breite von ca. 10 cm. Alle Teile sind in die Farbwanne eingefüllt und die gesamte Ware ist in Kunststofffolie verpackt. Die Erzeugnisse sind in Sets mit drei, acht bzw. zehn Farbrollen verfügbar. Die überschüssigen Walzen weisen aufgrund des Vorhandenseins der für die Aufnahme und für die gleichmäßige Abgabe von Farbe erforderlichen Bestandteile bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale eines vollständigen Rollers auf und stellen sich somit als unvollständige Ware dar. Aufgrund der Menge bestimmen die Farbrollen den Charakter der Warenzusammenstellung. Die Warenzusammenstellung wird als "Roller zum Anstreichen" eingereiht. Abbildung: siehe Anlage
- **DEBTI35122/25-1** (DE): Es handelt sich bei dem als "Lackierset 8-tlg." bezeichneten Artikel um ein Set, welches sechs Farbwalzen auf einer Rolle mit textilen Fasern sowie einen Haltegriff bzw. Bügel zur Aufnahme der Walzen enthält. Die Walzen weisen aufgrund des Vorhandenseins der für die Aufnahme und gleichmäßigen Abgabe von Farbe erforderlichen Bestandteile bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale eines vollständigen Rollers auf und stellen sich somit als unvollständige Ware dar. Die gemeinsam in einer für den dauerhaften Gebrauch und speziell für die Aufnahme der Farbwalzen hergerichteten Verpackung aus Kunststoff aufgemachte Ware ist als "Roller zum Anstreichen" einzureihen.
- **DEBTI35115/25-1** (DE): Es handelt sich bei dem als "Lasurset 8-tlg." bezeichneten Artikel um ein Set, welches sechs Farbwalzen auf einer Rolle mit textilen Fasern sowie einen Haltegriff bzw. Bügel zur Aufnahme der Walzen enthält. Die Walzen weisen aufgrund des Vorhandenseins der für die Aufnahme und gleichmäßigen Abgabe von Farbe erforderlichen Bestandteile bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale eines vollständigen Rollers auf und stellen sich somit als unvollständige Ware dar. Die gemeinsam in einer für den dauerhaften Gebrauch und speziell für die Aufnahme der Farbwalzen hergerichteten Verpackung aus Kunststoff aufgemachte Ware ist als "Roller zum Anstreichen" einzureihen.
- **DEBTI35116/25-1** (DE): Es handelt sich bei dem als "Malerset 8-tlg." bezeichneten Artikel um ein Set, welches sechs Farbwalzen aus Schaumstoff sowie einen Haltegriff bzw. Bügel zur Aufnahme der Walzen enthält. Die Walzen weisen aufgrund des Vorhandenseins der für die Aufnahme und gleichmäßigen Abgabe von Farbe erforderlichen Bestandteile bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale eines vollständigen Rollers auf und stellen sich somit als unvollständige Ware dar. Die gemeinsam in einer für den dauerhaften Gebrauch und speziell für die Aufnahme der Farbwalzen hergerichteten Blisterverpackung aus Kunststoff verpackten Waren sind als "Roller zum Anstreichen" einzureihen.
- **DEBTI10538/25-1** (DE): Bei dem sog. "Hinrichs Streich-Set" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einer Farbwanne aus Kunststoff (24 cm x 32,5 cm), - einem Abstreifgitter (22,5 cm x 31,5 cm), - einer Abdeckplane (20 Quadratmeter), - einem Kreppband (50 Meter), - zwei Streichpinseln und - vier Farbwalzen mit zwei Steckbügeln. Die Pinsel besitzen je einen Holzgriff mit Fassung und Filamenten als Einzugsmaterial (20 cm x 5 cm). Die Farbwalzen / Farbrollen bestehen aus einer mit Fell oder einem anderen Stoff überzogenen Rolle (Maße groß: 18 cm x 5,5 cm, Maße klein: 10 cm x 3 cm). Zwei der Rollen besitzen einen Steckbügel mit Kunststoffgriff. Die übrigen zwei Rollen weisen aufgrund des Vorhandenseins der für die Aufnahme und gleichmäßigen Abgabe von Farbe erforderlichen Bestandteile bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale eines vollständigen Rollers auf und stellen sich somit als unvollständige Ware dar. Die Pinsel und Roller zum Anstreichen (Pos. 9603) sind charakterbestimmend auf Grund der Menge und im Hinblick auf die Verwendung. Innerhalb der Position 9603 bestimmen die Roller den Charakter der Warenzusammenstellung im Hinblick auf die Anzahl. Die verpackte Ware wird als "Roller zum Anstreichen" eingereiht.
- **FRBTIFR-BTI-2025-02138** (FR): Set comprenant 1 plateau en plastique, 1 rouleau à peindre, 1 recharge rouleau, 1 pinceau, 1 rouleau adhésif et 1 bâche en plastique.
- **FRBTIFR-BTI-2025-02135** (FR): Set comprenant un couteau à maroufler, une éponge, 1 cutter et 2 rouleaux de peinture.
- **DEBTI7440/25-1** (DE): Bei dem sog. "Kleinrollerset Lasur 10-tlg." handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - zwei Plüschwalzen (100 mm) mit passendem Steckbügel, - zwei Plüschwalzen (55 mm) mit passendem Steckbügel, - einem Flachpinsel, - einem Mixstab aus Kunststoff und - einer ca. 31 x 15 cm großen Farbwanne, ebenfalls aus Kunststoff. Alle Waren sind gemeinsam in einer Blisterverpackung aufgemacht. Die Pinsel und Roller zum Anstreichen (Pos. 9603) sind charakterbestimmend auf Grund der Menge und im Hinblick auf die Verwendung. Innerhalb der Position 9603 bestimmen die Walzen im Hinblick auf die Anzahl den Charakter der Warenzusammenstellung. Die Ware wird als "Roller zum Anstreichen" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9603

Zu Unterposition 9603 4090: Siehe die Erläuterungen zu Pos. 9603 des HS, Teil F, erster und zweiter Absatz.

### Pos. 9603

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 21. September 2017, Az.:RS 14 K 1497/15 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Putzutensilien. Es handelt sich um folgende Artikel: ¾ Mikrofaser Spezialbezüge Julia (Chenille)in zwei Größen, blau und rot, die zur Fußbodenreinigung verwendet werden. Es handelt sich dabei um rechteckige, ca. 40 cm x 15 cm bzw. 50 cm x 15 cm große Gewebeflächen, auf deren Wischseite ca. 2,5 cm lange Fransen mit einer samtartigen Oberfläche aufgebracht sind. An den beiden Schmalseiten auf der Unterseite sind zwei Zuschnitte aufgenäht, in die ein Klapphalter eingespannt werden kann. ¾ Einwascherbezüge (Chenille) in drei Größen, die als Überzug für einen dazu passenden Halter dienen und zur Fenstereinigung verwendet werden. …

### Pos. 9603

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …

### Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9603.40.90.00.0 Kissen und Roller zum Anstreichen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9603.40.90.00?

Die Zolltarifnummer 9603.40.90.00 umfasst Kissen und Roller zum Anstreichen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9603.40.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 9603.40.90.00 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9603.40.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960340. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9603.40.90.00?

9603.40.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9603.40.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

9603.40.90.00 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9603 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen > 960340 Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen (ausgenommen Bürsten und Pinsel der Unterposition 9603 30); Kissen und Roller zum Anstreichen > 96034090 Kissen und Roller zum Anstreichen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9603.40.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9603.40.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI10593/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9603.40.90.00?

TARIC-Code 9603.40.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9603409000 verlinken.
