# Zolltarifnummer 9603.50.00.00.0: Besen, andere Bürsten, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind

> Die Zolltarifnummer 9603.50.00.00.0 steht für Besen, andere Bürsten, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/96035000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9603.50.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 96 VERSCHIEDENE WAREN
  - 9603 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen
    - 9603.50 andere Bürsten, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind
      - 9603.50.00.00.0 Besen, andere Bürsten, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI34099/24-1** (DE): Bei der als "Handstück für Teppichreiniger (Artikelnummer 22344)" bezeichneten Ware handelt es sich um ein Erzeugnis aus verschiedenen Bestandteilen, im Wesentlichen bestehend aus einer ca. 21,5 x 10,5 x 7,5 cm (L x B x H) großen Bürste mit einer Düse zum Versprühen von Wasser bzw. Nebel. Die Bürste besitzt als Einzugsmaterial künstliche Filamente (ABS) und wird durch eine spezielle Anschlussvorrichtung an einen Teppich- bzw. Polsterreiniger (Position 8509 - nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verwendet. Die Bürste bestimmt aufgrund der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Ware. Das Erzeugnis ist als "andere Bürste als von den Unterpositionen (HS) 9603 10 bis 9603 40 erfasst, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind" einzureihen.
- **DEBTI32780/24-1** (DE): Bei der als "Nylon Pinselbürste Scheibe D 75 mm" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Bürstenaufsatz mit einem Durchmesser von ca. 75 mm und eine Tiefe von 6 mm. Der Bürstenaufsatz besitzt eine Fassung aus Metall und seitlich angebrachtes Einzugsmaterial aus Nylon (nach Antragsangaben). Er ist mit einem Rundschaft aus Metall zum Einsetzen in z. B. Bohrmaschinen- oder Akkuschrauberfassungen versehen, sodass er als Bürste zur Reinigung eingesetzt werden kann. Die in einer Blisterverpackung aufgemachte Ware ist als "andere Bürsten als von den Unterpositionen (HS) 9603 10 bis 9603 40 erfasst, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind" einzureihen.
- **DEBTI32795/24-1** (DE): Bei der als "Topf-Drahtbürste S 6 D 50 mm" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Bürstenaufsatz mit einem Ø von ca. 50 mm, einer Länge des Einzugsmaterials von ca. 17 mm und eine Tiefe von 6 mm. Der Bürstenaufsatz besitzt eine Fassung aus Metall und Einzugsmaterial aus Metalldraht. Er ist mit einem Rundschaft aus Metall zum Einsetzen in z. B. Bohrmaschinen- oder Akkuschrauberfassungen versehen, sodass er als Bürste zur Reinigung eingesetzt werden kann. Die in einer Blisterverpackung aufgemachte Ware ist als "andere Bürsten als von den Unterpositionen (HS) 9603 10 bis 9603 40 erfasst, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind" einzureihen.
- **DEBTI32798/24-1** (DE): Bei der als "Pinsel-Drahtbürste S6 D 50 mm" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Bürstenaufsatz mit einem Ø von ca. 50 mm und eine Tiefe von 6 mm. Der konisch zulaufende Bürstenaufsatz besitzt eine Fassung aus Metall und Einzugsmaterial aus Metalldraht. Er ist mit einem Rundschaft aus Metall zum Einsetzen in z. B. Bohrmaschinen- oder Akkuschrauberfassungen versehen, sodass er als Bürste zur Reinigung eingesetzt werden kann. Die in einer Blisterverpackung aufgemachte Ware ist als "andere Bürsten als von den Unterpositionen (HS) 9603 10 bis 9603 40 erfasst, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind" einzureihen.
- **DEBTI32791/24-1** (DE): Bei der als "Sisalkordbürste BOHR 100 D 85 x 20" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Bürstenaufsatz mit einem Durchmesser von ca. 85 mm und einer Höhe von 20 mm. Der Bürstenaufsatz besitzt eine Fassung aus Metall und seitlich angebrachtes Einzugsmaterial aus Sisal. Er ist mittig mit einem Loch (6 mm Durchmesser) zum Einsetzen auf z. B. Bohrmaschinen- oder Akkuschrauberaufsätze versehen, sodass er als Bürste zur Reinigung eingesetzt werden kann. Die in einer Blisterverpackung aufgemachte Ware ist als "andere Bürsten als von den Unterpositionen (HS) 9603 10 bis 9603 40 erfasst, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind" einzureihen.
- **DEBTI32803/24-1** (DE): Bei der als "Scheibendrahtbürste D mm Ø 38 x 6 mm" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Bürstenaufsatz mit einem Ø von ca. 38 mm und eine Tiefe von 6 mm. Der Bürstenaufsatz besitzt eine Fassung aus Metall und Einzugsmaterial aus Metalldraht. Er ist mit einem Rundschaft aus Metall zum Einsetzen in z. B. Bohrmaschinen- oder Akkuschrauberfassungen versehen, sodass er als Bürste zur Reinigung eingesetzt werden kann. Die in einer Blisterverpackung aufgemachte Ware ist als "andere Bürsten als von den Unterpositionen (HS) 9603 10 bis 9603 40 erfasst, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind" einzureihen.
- **DEBTI39608/23-1** (DE): Bei der als "02970 Ersatz-Bürste 2er-Set" bezeichneten Ware handelt es sich um ein Set, bestehend aus zwei Bürstenaufsätzen mit einem Durchmesser von ca. 100 mm. Die Bürstenaufsätze besitzen eine Fassung aus Metall und rundum angebrachtes Einzugsmaterial aus Nylon bzw. Stahl. Die Ware ist mit einem Rundschaft aus Metall zum Einsetzen in einen elektrischen Fugenreiniger (nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung) versehen, sodass sie als Bürste zur Reinigung eingesetzt werden kann. Das gemeinsam verpackte Set ist als "andere Bürsten als von den Unterpositionen 9603 10 bis 9603 40 erfasst, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind" einzureihen.
- **DEBTI25791/21-1** (DE): Bei der als "Pinsel-Drahtbürste S6 D 50 mm" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Bürstenaufsatz mit einem Durchmesser von ca. 50 mm und eine Tiefe von 6 mm. Der konisch zulaufende Bürstenaufsatz besitzt eine Fassung aus Metall und Einzugsmaterial aus Metalldraht. Er ist mit einem Rundschaft aus Metall zum Einsetzen in z. B. Bohrmaschinen- oder Akkuschrauberfassungen versehen, sodass er als Bürste zur Reinigung eingesetzt werden kann. Die in einer Blisterverpackung aufgemachte Ware ist als "andere Bürsten als von den Unterpositionen (HS) 9603 10 bis 9603 40 erfasst, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind" einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9603

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A. Besen, nur gebunden, auch mit Handgriffen oder Stielen Hierher gehören Waren in ziemlich grober Ausführung, mit oder ohne Stiel, die hauptsächlich zum Reinigen des Bodens (Straßen, Höfe, Ställe usw.), von Fußböden und Wohnungen oder Fahrzeugen verwendet werden. Sie bestehen im Allgemeinen entweder aus einem einzigen grob zusammengebundenen Bündel aus pflanzlichen Stoffen (Reiser, Stroh usw.) oder aus einem Bündel oder mehreren Bündeln dicker Strohhalme oder Binsen- oder Rohrstengel, als einer Art Mittelstück zusammengefasst, über welchem längeres und feineres Stroh angebracht ist, das untereinander und mit dem Mittelstück durch Textilfäden zusammengehalten wird, die überdies eine Verzierung bilden können. Zum Gebrauch sind diese Waren im Allgemeinen mit einem Stiel versehen. …

### Pos. 9603

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 21. September 2017, Az.:RS 14 K 1497/15 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Putzutensilien. Es handelt sich um folgende Artikel: ¾ Mikrofaser Spezialbezüge Julia (Chenille)in zwei Größen, blau und rot, die zur Fußbodenreinigung verwendet werden. Es handelt sich dabei um rechteckige, ca. 40 cm x 15 cm bzw. 50 cm x 15 cm große Gewebeflächen, auf deren Wischseite ca. 2,5 cm lange Fransen mit einer samtartigen Oberfläche aufgebracht sind. An den beiden Schmalseiten auf der Unterseite sind zwei Zuschnitte aufgenäht, in die ein Klapphalter eingespannt werden kann. ¾ Einwascherbezüge (Chenille) in drei Größen, die als Überzug für einen dazu passenden Halter dienen und zur Fenstereinigung verwendet werden. …

### Pos. 9603

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …

### Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9603.50.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9603.50.00.00.0 umfasst Besen, andere Bürsten, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9603.50.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9603.50.00.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9603.50.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960350. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9603.50.00.00.0?

9603.50.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9603.50.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9603.50.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9603 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen > 960350 andere Bürsten, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9603.50.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9603.50.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI34099/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9603.50.00.00.0?

Warennummer 9603.50.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/96035000000 verlinken.
