# Zolltarifnummer 9606.22.00.00: Knöpfe, aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstoffen überzogen

> Die Zolltarifnummer 9606.22.00.00 steht für Knöpfe, aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstoffen überzogen. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9606220000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9606.22.00.00
- Drittlandszollsatz: 3,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 96 VERSCHIEDENE WAREN
  - 9606 Knöpfe, Druckknöpfe; Knopfformen und andere Teile; Knopfrohlinge
    - 9606.22 aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstoffen überzogen
      - 9606.22.00.00 Knöpfe, aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstoffen überzogen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI15106/25-1** (DE): Bei der sog. "Bund- und Kragenerweiterung" handelt es sich um aus Metall bestehende Knöpfe mit einer dehnbaren Metallfederschlaufe, die zur Erweiterung enger Hosen- oder Rockbünde sowie Hemden- oder Blusenkragen verwendet werden. Je drei Knöpfe sind auf einer Blisterkarte für den Einzelverkauf aufgemacht; Durchmesser, 1 cm, 1,5 cm und 1,8 cm. Die Erzeugnisse sind als "Knöpfe, keine Druckknöpfe, aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstoffen überzogen" einzureihen.
- **DEBTI58033/24-1** (DE): Es handelt sich bei dem sog. „Bunderweiterer“ um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - drei konfektionierten Spinnstoffzuschnitten, zusammengesetzt mit je einem Knopf - drei Metallknöpfen mit dehnbarer Metallfederschlaufe und - zwei Kunststoffknöpfen mit elastischen Verlängerungsriegeln. Die Zuschnitte und die Knöpfe dienen dem Verschließen von Bekleidungsstücken. Da weder die Spinnstoffzuschnitte aufgrund des Umfangs, noch die Knöpfe aufgrund ihrer Anzahl den Charakter der Warenzusammenstellung bestimmen, erfolgt eine Einreihung in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Die Knöpfe aus Metall bestimmen aufgrund ihrer Anzahl gegenüber den Kunststoffknöpfen die Einreihung innerhalb der Position. Die Ware ist als "Knopf, kein Druckknopf oder Teil davon, aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstoffen überzogen" einzureihen.
- **FRBTIFR-BTI-2023-00676** (FR): Boutons pour vêtements. Ces boutons en cuivre sont selon leur référence, de couleur cuivre ou argent.
- **FRBTIFR-BTI-2023-00679** (FR): Bouton en métaux communs non recouvert de matière textile destiné à être utilisé avec un vêtement. De forme ronde, il présente à une extrémité une petite boucle extensible. Il ne s’agit pas d’un bouton-pression. Il est conditionné par lot de deux pièces emballées sur cartonnette et sous plastique thermoformé. Composition indiquée : cuivre, acier inoxydable et fer.
- **DEBTI24980/21-1** (DE): Bei der sog. "Bund- und Kragenerweiterung", handelt es sich um aus Metall bestehende Knöpfe mit einer dehnbaren Metallfederschlaufe, die zur Erweiterung enger Hosen- oder Rockbünde sowie Hemden- oder Blusenkragen verwendet werden. Je drei Knöpfe sind auf einer Blisterkarte für den Einzelverkauf aufgemacht; Durchmesser, 1 cm, 1,5 cm und 1,8 cm. Die Erzeugnisse sind als "Knöpfe, keine Druckknöpfe, aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstoffen überzogen" einzureihen.
- **DE15082/16-1** (DE): Bei der Ware, sog. "Bunderweiterungsknöpfe", handelt es sich um aus Metall bestehende Knöpfe mit einer dehnbaren Metallfederschlaufe, die zur Erweiterung enger Hosen- oder Rockbünde sowie Hemden- oder Blusenkragen verwendet werden. Je 6 Knöpfe sind auf einer Blisterkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Erzeugnisse sind als "Knöpfe, keine Druckknöpfe, aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstoffen überzogen" einzureihen.
- **FR-RTC-2016-005537** (FR): Bouton Brandebourg se présentant sous la forme de tresse plate blanche munie d'une attache en métal(un rond et une barre).
- **DE11853/12-1** (DE): Es handelt sich um Knöpfe, sog. "Jeans-Knöpfe", die aus unedlem Metall hergestellt sind und z. B. zum Annähen an Jeans oder Hosen verwendet werden. Die runden Knöpfe besitzen jeweils vier Löcher, um an entsprechende Kleidungsstücke angenäht werden zu können. Der Durchmesser der Knöpfe beträgt ca. 17 mm. Die Knöpfe werden (lt. Antragsteller) zu 8 Stck. pro Größe in einer Blister-Karte zum Verkauf angeboten. Die Erzeugnisse werden als "Knöpfe aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstoffen überzogen" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9606

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Kleiderknöpfe, Wäscheknöpfe und ähnliche Waren, die als Verschluss oder als Verzierung von Bekleidungsstücken, Haushaltswäsche usw. verwendet werden. Diese Waren können aus verschiedenen Stoffen bestehen und echte Perlen, Zuchtperlen, Edelsteine, Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte Steine), Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen aufweisen, vorausgesetzt, dass die genannten Materialien nur geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten darstellen. Andernfalls sind sie in das Kapitel 71 einzureihen. Die in der Knopffabrikation hauptsächlich verwendeten Stoffe sind unedle Metalle, Holz, Steinnuss, Dumpalmnuss, Bein, Natur-Horn, Kunststoff, keramische Stoffe, Glas, Hartkautschuk, Presspappe, Leder (Naturleder oder rekonstituiertes Leder), Perlmutter, Elfenbein, Schildpatt usw. …

### Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9606.22.00.00.0 Knöpfe, aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstoffen überzogen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9606.22.00.00?

Die Zolltarifnummer 9606.22.00.00 umfasst Knöpfe, aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstoffen überzogen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9606.22.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 9606.22.00.00 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9606.22.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960622. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9606.22.00.00?

9606.22.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9606.22.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

9606.22.00.00 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9606 Knöpfe, Druckknöpfe; Knopfformen und andere Teile; Knopfrohlinge > 960622 aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstoffen überzogen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9606.22.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9606.22.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI15106/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9606.22.00.00?

TARIC-Code 9606.22.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9606220000 verlinken.
