# Zolltarifnummer 9609.90.90.00.0: Blei-, andere

> Die Zolltarifnummer 9609.90.90.00.0 steht für Blei-, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/96099090000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9609.90.90.00.0
- Drittlandszollsatz: 1,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 96 VERSCHIEDENE WAREN
  - 9609 Blei-, Kopier- und Farbstifte (ausgenommen Waren der Position 9608), Griffel, Minen für Stifte, Pastellstifte, Zeichenkohle, Schreib- oder Zeichenkreide und Schneiderkreide
    - 9609.90 andere
      - 9609.90.90 andere
        - 9609.90.90.00.0 Blei-, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI3168/25-1** (DE): Bei den sog. "Textilstiften Wachs, Art.15093" handelt es sich um 8 Stifte in unterschiedlichen Farben, mit einer Länge von ca. 87 mm und einem Durchmesser von ca. 8 mm, ohne festen Schutzmantel, mit einer Schutzbanderole aus Papier überzogen. Die Schutzbanderole ist bedruckt. Die Ware ist in einer Pappaufmachung mit Inhaltsangabe verpackt. Die Waren sind als "Farbstifte, ohne festen Schutzmantel, andere als Pastellstifte und Zeichenkohle" einzureihen
- **DEBTI3271/24-1** (DE): Bei der "Artikel SP401" handelt es sich um Straßenmalkreide in verschiedenen Farben. Die 15 runden Kreidestücke haben einen Durchmesser von ca. 2,5 cm und eine Länge von ca. 11,0 cm. Die Kreidestücke besitzen keinen festen Schutzmantel und sind in einem Kunststoffeimer mit Deckel und Tragegriff aufgemacht. Die Ware ist als "Schreib- oder Zeichenkreide, ohne festen Schutzmantel, andere als Pastellstifte und Zeichenkohle" einzureihen.
- **DEBTI3659/22-1** (DE): Bei den sog. "Textilstiften Wachs, Art.15093" handelt es sich um 8 Stifte in unterschiedlichen Farben, mit einer Länge von ca. 87 mm und einem Durchmesser von ca. 8 mm, ohne festen Schutzmantel, mit einer Schutzbanderole aus Papier überzogen. Die Schutzbanderole ist bedruckt. Die Ware ist in einer Pappaufmachung mit Inhaltsangabe verpackt. Die Waren sind als "Farbstifte, ohne festen Schutzmantel, andere als Pastellstifte und Zeichenkohle" einzureihen
- **DEBTI42963/21-1** (DE): Bei dem sog. „Vorteilsset von Royal & Langnickel“ handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - sechs Graphitstäben ohne festem Schutzmantel, - sechs Bleistiften mit einem festen Schutzmantel, - zwei Radiergummis, - einem Anspitzer, - einem Papierwischer und einem Chamoisleder zum Verwischen der Bleistift- und Graphitspuren, - einem Schmirgelpapier zum Spitzen der Graphitstäbe und - neun Malvorlagen. Die Bestandteile sind gemeinsam in einer Blisterverpackung mit umlaufenden Pappkarton verpackt. Innerhalb der Warenzusammenstellung sind die Waren der Position 9609 (Graphitstäbe und Bleistifte) hinsichtlich der Menge und in Bezug auf den Verwendungszweck charakterbestimmend. Innerhalb der Unterposition (HS) ist ein charakterbestimmender Bestandteil nicht ermittelbar, sodass die Einreihung in die letztgenannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen erfolgt. Die Warenzusammenstellung ist als "Farbstifte, ohne festen Schutzmantel, andere als Pastellstifte und Zeichenkohle" einzureihen.
- **DEBTI29420/21-3** (DE): Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um ein rechteckiges, etwa 7 cm langes Kreidestück ohne Schutzmantel zum Beschreiben von Tafeln in weißer Farbe. Die Kreide ist gemeinsam mit Spielkarten (DEBTI-29420/21-1), einem Schwamm (DEBTI-29420/21-2) sowie einer Anleitung (DEBTI-29420/21-4) als Verkaufseinheit in einem Kunststoffbehältnis aufgemacht. Jeweils ein Teil des Sets ist gemeinsam verwendbar, zum einen die Karten gemeinsam als Memoryspiel, zum anderen die Motivkarten mit Kreide und Schwamm, um auf den Rückseiten der Karten die abgebildete Menge (abwischbar) als Zahl zu schreiben. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht (nicht miteinander bzw. nacheinander verwendbar). Die einzelnen Bestandteile (hier: Kreide) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Schreib- oder Zeichenkreide, ohne festen Schutzmantel, andere als Pastellstifte und Zeichenkohle" eingereiht.
- **DEBTI7687/21-1** (DE): Bei der als "Krabbelkäfer Straßen-Glitzerkreide mit Schablonen" (Art. 16141) bezeichneten Ware handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus sechs Kreidestücken und vier Schablonen aus Kunststoff. Die sechs runden, farbigen Kreidestücke sind mit Glitzerpartikeln versehen. Die Straßenkreide bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung im Hinblick auf die Menge und den Wert. Die in einer bunt bedruckten Verkaufsverpackung aufgemachte Warenzusammenstellung wird als Schreib- oder Zeichenkreide eingereiht.
- **DEBTI6051/21-1** (DE): Bei der "Artikel SP401" handelt es sich um Straßenmalkreide in verschiedenen Farben. Die 15 runden Kreidestücke haben einen Durchmesser von ca. 2,5 cm und eine Länge von ca. 11,0 cm. Die Kreidestücke besitzen keinen festen Schutzmantel und sind in einem Kunststoffeimer mit Deckel und Tragegriff aufgemacht. Die Ware ist als "Schreib- oder Zeichenkreide, ohne festen Schutzmantel, andere als Pastellstifte und Zeichenkohle" einzureihen.
- **DEBTI56936/19-1** (DE): Bei dem sog. "Mc Donald´s - Family Happy Pack - 2020" handelt es sich um vier Stifte in unterschiedlichen Farben mit einer Länge von ca. 77 mm und einem Durchmesser von ca. 8 mm, ohne festen Schutzmantel, mit einer Schutzbanderole aus Papier überzogen. Die Schutzbanderole ist bedruckt. Die Ware ist in einer Pappaufmachung mit Mc-Donalds - Zeichen verpackt. Die Ware ist als "Farbstifte, ohne festen Schutzmantel, andere als Pastellstifte und Zeichenkohle" einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9609

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die zu dieser Position gehörenden Waren können in zwei Arten vorkommen: A) ohne Hülle oder nur mit einem einfachen Schutzreifen aus Papier umwickelt (z. B. Kreide, Zeichenkohle, Minen, Pastellstifte und Griffel) oder B) mit festem Schutzmantel aus Holz oder auch mit Schutzhülle aus mehreren in Spiralen gerollten Papierschichten (Bleistifte und Farbstifte). Die Zusammensetzung der Bleistiftminen, Kreiden, Pastellstifte usw. ist sehr mannigfaltig entsprechend dem Verwendungszweck. Zu dieser Position gehören z. B.: 1) Griffel aus Naturschiefer oder Pressschiefer. 2) natürliche Kreide in Stücken (durch Sägen oder Schneiden gewonnen). 3) künstliche Kreide auf der Grundlage von Calciumsulfat oder Calciumsulfat und Calciumcarbonat, auch mit Farbstoffen vermengt. 4) Zeichenkohle, gewöhnlich hergestellt durch Verkohlen von Spindelbaumholz. …

### Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9609.90.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 9609.90.90.00.0 umfasst Blei-, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9609.90.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9609.90.90.00.0 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9609.90.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960990. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9609.90.90.00.0?

9609.90.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9609.90.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9609.90.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9609 Blei-, Kopier- und Farbstifte (ausgenommen Waren der Position 9608), Griffel, Minen für Stifte, Pastellstifte, Zeichenkohle, Schreib- oder Zeichenkreide und Schneiderkreide > 960990 andere > 96099090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9609.90.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9609.90.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI3168/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9609.90.90.00.0?

Warennummer 9609.90.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/96099090000 verlinken.
