# Zolltarifnummer 9610.00.00: Schiefertafeln und Tafeln zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt

> Die Zolltarifnummer 9610.00.00 steht für Schiefertafeln und Tafeln zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/96100000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9610.00.00
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 96 VERSCHIEDENE WAREN
  - 9610 Schiefertafeln und Tafeln zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt
    - 9610.00.00 Schiefertafeln und Tafeln zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI14013/26-1** (DE): Bei den Erzeugnissen handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einer ca. 70 x 70 cm große, aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzte Ware, in Form einer wiederbeschreibbaren Tafel (charakterbestimmend) mit einem aufgedruckten Koordinatensystem und einem an der Rückseite angebrachten Magneten in Form einer magnetischen Matte und - Druckerzeugnissen in Form von magnetische Zahlen- und Vorzeichenkärtchen mit den Beschriftungen "0-9" und mehreren einzelnen Subtraktionszeichen. In Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung und aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes bestimmt die Tafel den Charakter der Warenzusammenstellung. Das Erzeugnis ist als "Tafel, zum Schreiben oder Zeichnen" einzureihen. Abbildung: siehe Anlage
- **DEBTI13946/26-1** (DE): Bei der Ware handelt es sich um eine ca. 37 , 5 x 46 , 0 cm große, vorder- und rückseitig wiederbeschreibbare und zusammenklappbare Tafel, welche tischkalenderartig aufgestellt wird. Das Erzeugnis ist magnetisch, wird mit einem Whiteboard-Marker beschrieben (kein Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und nach Gebrauch wieder abgewischt. Das Erzeugnis ist als "Tafel, zum Schreiben oder Zeichnen" einzureihen. Abbildung: siehe Anlage
- **DEBTI14005/26-1** (DE): Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine ca. 70 x 70 cm große, aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer wiederbeschreibbaren Tafel (aus Folie) mit einem aufgedruckten Koordinatensystem und einem an der Rückseite angebrachten Magneten in Form einer magnetischen Matte. Das Erzeugnis wird mit einem Whiteboard-Marker beschrieben (kein Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). In Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung und aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes bestimmt die Tafel den Charakter der Ware. Das Erzeugnis ist als "Tafel, zum Schreiben oder Zeichnen" einzureihen. Abbildung: siehe Anlage
- **DEBTI1357/26-2** (DE): Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine wieder- beschreibbare Tafel zum Schreiben oder Malen, in den rechteckigen Abmessungen (L x B) von ca. 30 x 20 cm mit abgerundeten Ecken und mit einer Dicke von ca. 3 mm. Die Tafel besteht augenscheinlich aus einer Faserplatte aus Holz, die beidseitig mit einer schwarzen Beschichtung bzw. einem Lack versehen ist. Sie kann dadurch mit Kreide oder einem Kreidestift beschrieben oder bemalt werden. Am oberen Rand ist die Tafel mit einem Aufhängeband ausgestattet. Zolltarifrechtlich liegt eine "Tafel, zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt" vor. Die Tafel ist gemeinsam mit "Spielzeug in Zusammenstellung" (siehe DEBTI-1357/26-1) und zwei Ölkreidestiften (siehe DEBTI-1357/26-3) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da die im Set enthaltenen Waren nicht der Befriedigung eines speziellen Bedarfs dienen. Die Waren sind daher getrennt einzureihen.
- **DEBTI48792/25-1** (DE): Es handelt sich bei der Ware um eine ca. 65 x 47 cm große magnetische Tafel mit einer abwischbaren und wiederbeschreibbaren Oberfläche (kaltgewalztes Stahlblech). Das Erzeugnis besitzt eine Schiebetür aus Acrylglas mit einem Schloss aus unedlem Metall und der Rahmen der Tafel besteht aus Aluminium mit Kunststoffecken. Die Ware ist für die Wandmontage vorgesehen. Das Erzeugnis ist als "Tafel, zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt" einzureihen.
- **DEBTI19241/25-1** (DE): Bei den sog. "Kennzeichnungstafeln" handelt es sich um aus Stahlblech hergestellte nahezu rechteckige Erzeugnisse (Abmessungen ca. 210 mm (Höhe) x ca. 330 mm (Breite)). Das Stahlblech ist an allen vier Ecken in Form von Haken gebogen, wodurch die Erzeugnisse in das Drahtgitter von Kommissionierwagen eingehängt werden können. Das Stahlblech ist mattschwarz pulverbeschichtet und mit Kreide wiederbeschreibbar. Auf einer der Breitseiten des Stahlblechs ist mittig ein Klemmmechanismus für Papier angebracht. Es handelt sich somit um ein Erzeugnis mit zwei Funktionen (Klemmbrett und Tafel zum Schreiben), das in die zuletzt genannte, der in Betracht kommenden Positionen eingereiht wird. Die Ware wird als "Tafel zum Schreiben, auch gerahmt" eingereiht.
- **DEBTI6114/25-1** (DE): Es handelt sich bei dem sog. „Smile LED Message Board“ (Art.Nr.: 80383) um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einer zusammengesetzten Ware in Form einer transparenten, ca. 15 x 18 cm großen Kunststofftafel mit einem Sockel aus Holz und integrierten LED-Lichtern mit fest verbundenem USB-Kabel sowie - drei farbigen Filzstiften. Die Stifte sind dazu geeignet, auf der abwisch- und wiederbeschreibbaren Tafel benutzt zu werden. Die abwischbare und wiederbeschreibbare Tafel aus Acryl bestimmt im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und in Bezug auf den Umfang sowohl den Charakter der zusammengesetzten Ware als auch den der Warenzusammenstellung. Die verpackte Ware ist als "Tafel, zum Schreiben oder Zeichnen" einzureihen.
- **SEBTITV-2024-27297** (SE): Mobil projektskärm med måtten 1900 x 800 x 45 mm (H x B x D). Skärmen är en kombinerad skriv- och anslagstavla. Skärmen har ram försedd med handtag och består enligt uppgift av stomme av spånskiva och fyllning av ljudabsorberande stenull. Projektskärmen är på ena sidan klädd med vävt textilmaterial av polypropylen (syntetfiber) och ska användas som anslagstavla. Skärmens andra sida består av en vitlaminerad skrivtavla av glas som ska användas som whiteboard. Ramen, handtagen och underredet är av lackerat stål. Underredet har fyra låsbara hjul och en hylla avsedd för pennor. Projektskärmen har två funktioner, anslagstavla (HS-nummer 6304) och skrivtavla (HS-nummer 9610). Klassificering sker enligt det HS-nummer som står sist av de HS- nummer som kan komma ifråga enligt allmänna bestämmelser regel 3 c.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9610

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Nicht hierher gehören dünne, oberflächenveredelte Flachstahlbleche mit geraden Kanten. Auf einer Seite werden die Bleche lackiert, um ihre Oberfläche zu schützen. Auf der anderen Seite sind die Bleche mit einer speziellen Polymerbeschichtung überzogen, die ein mehrfaches Beschreiben und Auswischen ermöglicht. Die Bleche haben keinen Träger und sind nicht gerahmt, versteift oder gelocht. Sie sind für Whiteboards ohne Rahmen bestimmt (sie können gerahmt, auf einem Versteifungsblech befestigt, mit Elementen zur Anbringung an einer Wand versehen oder auf einen Ständer gestellt werden) oder können als rahmenlose Whiteboards verwendet werden (die beispielsweise mit Klebstoff an einer Wand befestigt werden). …

### Pos. 9610

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Waren, die offensichtlich zum Schreiben oder Zeichnen mit Schiefergriffel, Kreide, Filz- oder Faserstiften bestimmt sind (Schülertafeln, Klassenzimmertafeln, Tafeln oder Aushangtafeln für Notierungen usw.). Die Waren können auch gerahmt sein und aus Schiefer, Pressschiefer oder auch aus jedem anderen Stoff (Holz, Pappe, Asbestzement, Gewebe usw.) sein, der auf einer oder beiden Seiten mit Schieferpulver oder mit einem Speziallack oder einer Kunststoffbeschichtung überzogen ist. Die Tafeln oder Schiefertafeln können dauerhafte Beschriftungen tragen (Zeilen, quadratische Einteilung, Warenlisten usw.) oder auch mit einem Rechengerät für Kinder verbunden sein. Nicht zu dieser Position gehören Schiefertafeln, die nichtgebrauchsfertig sind (Pos. 2514 oder 6803).

### Pos. 9610

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2016/302 der Kommission vom 25. Februar 2016 (ABl. EU Nr. L 58/21) (RV L 16/302) Eine Ware in Form eines Kunststoff- Zeichenbretts mit Abmessungen von etwa 31 cm × 32 cm, mit einer in heller Farbe beschichteten magnetischen Kunststoffoberfläche zum Zeichnen und Löschen. Die Oberfläche ist von einem Kunststoffrahmen mit Haltegriffen eingefasst. An dem Brett ist mit einer Schnur ein Zeichenstift mit Metallspitze befestigt, mit dem durch Druck auf die Oberfläche und Nutzung ihrer magnetischen Eigenschaften Bilder, Buchstaben usw. gezeichnet werden können. Im Kunststoffrahmen sind vier kleine magnetische Stempel aus Kunststoff lose abgelegt, mit denen Figuren auf die Oberfläche gedruckt werden können. …

### Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9610.00.00.00.0 Schiefertafeln und Tafeln zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9610.00.00?

Die Zolltarifnummer 9610.00.00 umfasst Schiefertafeln und Tafeln zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9610.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 9610.00.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9610.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 961000. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9610.00.00?

9610.00.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9610.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

9610.00.00 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9610 Schiefertafeln und Tafeln zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9610.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9610.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI14013/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9610.00.00?

KN-Code 9610.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/96100000 verlinken.
