# Zolltarifnummer 9611.00.00.00.0: Datumstempel, Siegel, Nummernstempel und ähnliche Waren (einschließlich Geräte zum…

> Die Zolltarifnummer 9611.00.00.00.0 steht für Datumstempel, Siegel, Nummernstempel und ähnliche Waren (einschließlich Geräte zum Drucken oder Prägen von Etiketten), für den Handgebrauch; Zusammensetzstempel und Druckkästen, für den Handgebrauch. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/96110000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9611.00.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 96 VERSCHIEDENE WAREN
  - 9611 Datumstempel, Siegel, Nummernstempel und ähnliche Waren (einschließlich Geräte zum Drucken oder Prägen von Etiketten), für den Handgebrauch; Zusammensetzstempel und Druckkästen, für den Handgebrauch
    - 9611.00.00.00.0 Datumstempel, Siegel, Nummernstempel und ähnliche Waren (einschließlich Geräte zum Drucken oder Prägen von Etiketten), für den Handgebrauch; Zusammensetzstempel und Druckkästen, für den Handgebrauch

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI4061/25-1** (DE): Es handelt sich bei dem Artikel 15499 um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus acht Stempeln und einem Stempelkissen. Die mit Tiermotiven gestalteten Stempel für den Handgebrauch besitzen einen zylinderförmigen Griff mit einem Durchmesser von ca. 2 cm und einer Höhe von 3 cm. Das Stempelkissen mit vier verschiedenen Farben befindet sich in einem Kunststoffkästchen, 4 cm x 4 cm. Aufgrund der Menge und aufgrund der Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Stempel den Charakter der Warenzusammenstellung. Die in einer Kunststoffdose verpackten Erzeugnisse sind als "Stempel, für den Handgebrauch" einzureihen.
- **DEBTI8917/24-1** (DE): Es handelt sich bei dem "Brief und Stempel Set" um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - fünf Stempel aus Holz mit Tiermotiven (Pferd), - zwei quadratischen Stempelkissen, - zwölf bedruckte Postkarten, - zwölf blanko Postkarten, - zwölf Briefumschläge aus Papier, - acht Aufkleber aus Papier und - einem Anleitungsheft. Die Pappkarten lassen sich bemalen und mit den Stempeln verzieren bzw. gestalten und können anschließend in den dafür vorgesehenen Couverts verpacken werden. Hinsichtlich des Wertes und der Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Stempel den Charakter der Warenzusammenstellung. Die in einem bedruckten Pappkarton aufgemachten Erzeugnisse sind als "Stempel, für den Handgebrauch" einzureihen.
- **DEBTI32589/22-10** (DE): Bei dem Stempel handelt es sich um einen runden Stempel mit einem Durchmesser von ca. 42 mm mit einem ca. 38 mm großen Kunststoffgehäuse mit Deckel. Er verfügt über eine selbstfärbende Stempelfläche mit einem Maskenmotiv. Der Stempel ist gemeinsam mit mehreren Spielzeugen, einem Comic, einer Maske, einem Cape, zwei Armbändern, diversen Stickern, einem Anhänger sowie Tattoo in einem orangefarbenen Kunststoffei mit Ohren und Kunststoffbanderole für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt auf Grund des fehlenden, gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Auch scheidet eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 i.V. mit Anmerkung 1 x) zu Kapitel 95 unter anderem aus, da das Set Kleidung enthält, die nicht in Kombinationen enthalten sein darf. Somit sind alle Bestandteile des Sets getrennt einzureihen, siehe vZTAen zu den Positionen 1 - 9 sowie 11 zu dieser vZTA. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als „ähnlicher Stempel für den Handgebrauch" eingereiht.
- **DEBTI975/22-1** (DE): Es handelt sich bei dem Artikel 15499 um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus acht Stempeln und einem Stempelkissen. Die mit Tiermotiven gestalteten Stempel für den Handgebrauch besitzen einen zylinderförmigen Griff mit einem Durchmesser von ca. 2 cm und einer Höhe von 3 cm. Das Stempelkissen mit vier verschiedenen Farben befindet sich in einem Kunststoffkästchen, 4 cm x 4 cm. Aufgrund der Menge und aufgrund der Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Stempel den Charakter der Warenzusammenstellung. Die in einer Kunststoffdose verpackten Erzeugnisse sind als "Stempel, für den Handgebrauch" einzureihen.
- **DEBTI41381/21-1** (DE): Bei der als "Teigroller, Art.Nr. 542166" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Stempel für den Handgebrauch, bestehend aus einer ca. 20 x 5 cm (Breite x Durchmesser) großen Rolle mit zwei seitlichen Handgriffen, jeweils aus Holz, Gesamtlänge ca. 40 cm. Die Rolle ist mit unterschiedlich großen Sternen gestaltet, die während des Bearbeitens von Keksteig in den Teig eingeprägt werden. Die Ware wird als "Stempel, für den Handgebrauch" eingereiht.
- **DEBTI52566/19-1** (DE): Bei dem sog. "Siegelstempel mit Siegelwachs, Art. 15960" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem ca. 5 cm langen Siegel für den Handgebrauch, - Siegelwachs. Das Siegel bestimmt hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Zusammenstellung. Die Waren dienen dem Versiegeln von Briefen und sind gemeinsam in einer Pappschachtel aufgemacht. Die Einreihung erfolgt als "Siegel für den Handgebrauch".
- **DEBTI12946/19-1** (DE): Bei der zu begutachtenden Ware (Art. 3375600711) handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit folgendem Inhalt: - 14 Stempel für den Handgebrauch mit verschiedenen Motiven, - 4 Stempelkissen in verschiedenen Farben, - 5 verschiedenfarbige Filzstifte, - 1 klammergeheftetes Malbuch in DIN A5, - 1 Stickerbogen. Das Malbuch enthält schwarz-weiße Strichzeichnungen, die mithilfe der Stifte farbig ausgemalt und zusätzlich mit den Stempeln sowie den Stickern verziert werden sollen. Die Erzeugnisse sind in einem Tiefziehteil aus Kunststoff und einem Klappkarton mit Sichtfenster aus klarsichtiger Kunststofffolie verpackt. Bezüglich der Verwendung ist ein charakterverleihender Bestandteil nicht feststellbar. Die Stempel bestimmen jedoch hinsichtlich der Anzahl den Charakter der Warenzusammenstellung. Das Erzeugnis ist als "Stempel für den Handgebrauch" einzureihen.
- **DEBTI15534/19-1** (DE): Bei dem sog. "Stempel mit Stempelkissen" handelt es sich um einen Stempel mit ingegriertem Stempelkissen. Bei Druck auf den Stempel wird der Name "Sandra" durch Drehen der Stempelplatte auf die Unterlage aufgebracht, Maße des Stempels: 5,5 cm x 6,5 cm x 2,8 cm. Die verpackte Ware ist als "Stempel für den Handgebrauch" einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9611

Zu Unterposition 9611 00: 1. Hand-Etikettierapparate, bestehend aus einem Stahlblech-Gehäuse, das eine Druckvorrichtung mit Farbkissen enthält, einer Rolle 2 cm breiten einseitig gummierten Papiers, einer Schneidevorrichtung zum Abschneiden der einzelnen Etiketten und einem Bedienungshebel. Durch Hebeldruck wird das gleichzeitige Bedrucken und Abschneiden des Papierbandes sowie das Aufkleben des abgetrennten bedruckten Etiketts auf die zu etikettierende Ware bewirkt. 2. Zangenartig funktionierende Handprägeapparate aus unedlen Metallen oder Kunststoff, zum Prägen von kleinen Schildern, bestehend aus: 1. einem Magazin für einen glatten Metall- oder Kunststoffstreifen; 2. einer durch Hebeldruck zu betätigenden Prägevorrichtung in Form einer Buchstaben, Zahlen und andere Zeichen tragenden Scheibe; 3. einer Stahlklinge zum Abschneiden der geprägten Teile des Streifens.

### Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9611.00.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9611.00.00.00.0 umfasst Datumstempel, Siegel, Nummernstempel und ähnliche Waren (einschließlich Geräte zum Drucken oder Prägen von Etiketten), für den Handgebrauch; Zusammensetzstempel und Druckkästen, für den Handgebrauch. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9611.00.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9611.00.00.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9611.00.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 961100. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9611.00.00.00.0?

9611.00.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9611.00.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9611.00.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9611 Datumstempel, Siegel, Nummernstempel und ähnliche Waren (einschließlich Geräte zum Drucken oder Prägen von Etiketten), für den Handgebrauch; Zusammensetzstempel und Druckkästen, für den Handgebrauch. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9611.00.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9611.00.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI4061/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9611.00.00.00.0?

Warennummer 9611.00.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/96110000000 verlinken.
